Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. März 2003 zu berichten, welche Maßnahmen zur Qualifizierung/Weiterbildung von Erzieher/-innen speziell im Bereich der Sprach-förderung von Kindern bereits eingeleitet wurden bzw. geplant sind. Ausgehend von den jüngsten Ergebnissen der Sprachstandsmessung Berliner Kinder ist insbesondere darauf einzugehen, inwieweit die Erzieher/-innen durch gezielte Maßnahmen der Qualifizierung / Weiterbildung in die Lage versetzt werden, noch besser als bisher die Sprachent-wicklung der Kinder einzuschätzen und das Erlernen der deutschen Sprache zu fördern und inwieweit ihnen hierzu entsprechendes Arbeitsmaterial zur Verfügung gestellt wird.
Der Senat wird aufgefordert, ein Konzept für eine Reform der Erzieher/-innenausbildung vorzulegen, das neben der inhaltlichen und strukturellen Neuorientierung auch einen konkreten Zeitplan zur Umsetzung sowie Überlegungen für einen Berliner Modellversuch, wie ihn die Alice-Salomon-Fachhochschule für Sozialarbeit und -pädagogik entwickelt hat, beinhaltet. Im Rahmen des Konzeptes sind der Be
schluss der Kultusministerkonferenz vom 28. Januar 2000 sowie die Forderungen des 11. Kinder- und Jugendberichts der Bundesregierung und die Empfehlungen des Forums Bildung zu berücksichtigen.
Der Senat wird aufgefordert, einen Bericht über die Erarbeitung eines Maßnahmekatalogs zur Fortsetzung des Übertragungsprozesses von kommunalen Kitas an freie Träger und eine mögliche Überführung kommunaler Kitas in neue Rechtsformen vorzulegen.
• wie der Senat im Rahmen des Übertragungsprozesses Träger- und Angebotsvielfalt und das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern sicherstellen wird,
• welche Maßnahmen vorgesehen sind, um die Interessen der Beschäftigten im Prozess der Übertragung und möglicher Ausgliederungen zu sichern,
• wie im Rahmen einer möglichen Ausgliederung kommunaler Kitas sichergestellt wird, dass die Tagesbetreuung als bezirkliche Aufgabe auch weiterhin durch die Jugendämter und Jugendhilfeausschüsse gesteuert wird,
• wie der Senat gemeinsam mit den Bezirken das Problem notwendiger Investitionen in die bauliche Substanz der Kitas insgesamt und speziell der zur Übertragung vorgesehenen Einrichtungen lösen wird und
• wie der Senat sicherstellt, dass Berliner Kinder in allen Einrichtungen, unabhängig, ob in freier oder kommunaler Trägerschaft, die gleichen pädagogischen Bedingungen und Ausstattungen als Voraussetzungen für die notwendige Qualitätssicherung und -entwicklung vorfinden.
Dem Abgeordnetenhaus ist regelmäßig über den Prozess der Umstrukturierung der Berliner Kitalandschaft und insbesondere über den Fortgang des Übertragungsprozesses zu berichten. Erstmals soll dies zum 31. Dezember 2002 und dann regelmäßig zum Ende der folgenden Jahre geschehen. Diese Berichte ersetzen die momentan jeweils im Frühjahr
1. Der Senat wird aufgefordert, sich gemeinsam mit dem Land Brandenburg gegenüber dem Bund und der DB AG mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass im hauptstadtbezogenen Fernbahnnetz u.a. folgende Massnahmen durchgeführt werden:
a) Fertigstellung der Ausbaustrecke BerlinFrankfurt/Oder - Grenze D/PL (Schlesische Bahn) vor dem Jahr 2008 und mit Ausbauoption für über 200 km/h
b) Zweigleisiger Ausbau der Stettiner Bahn zwischen Berlin Stadtbahn und Grenze D/PL für zunächst 160 km/h mit Elektrifizierung und Ausbauoption für über 200 km/h,
c) Ausbau der Ostbahn für 160 km/h mit Elektrifizierung zwischen Berlin und Grenze D/PL mit Ausbauoption für 2. Gleis und eine höhere Geschwindigkeit,
d) Zweigleisiger Ausbau der Görlitzer Bahn zwischen Berlin und Grenze D/PL für zunächst 160 km/h mit Elektrifizierung und Ausbauoption für eine höhere Geschwindigkeit,
e) Ausbau der Dresdener Bahn zwischen Berlin und Grenze D/CS für eine Geschwindigkeit von mindestens 200 km/h
2. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. März 2003 über das Ergebnis der hierzu mit dem Bund und der Bahn AG getroffenen Absprachen zu berichten.
Das Abgeordnetenhaus nimmt die Drucksache 15/894 zustimmend zur Kenntnis, nach der das Brandenburger Tor vom motorisierten Individualverkehr freigehalten und der Pariser Platz zu einem begegnungsfreundlichen Platz umgestaltet wird.
Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, mit der Deutschen Bahn AG zu einem Einvernehmen bezüglich der Ausstattung des Bahnhofs Papestraße mit zumindest zwei ICE-Bahnsteigen zu kommen.
Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, in Gesprächen mit dem Land Brandenburg und der Deutschen Bahn AG einen Wiederaufbau der Stammbahn vorzubereiten. Dazu sind die finanziellen und technischen Rahmenbedingungen für Bau und Betrieb festzustellen. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2002 zu berichten.
Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, sich in Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg und der Deutschen Bahn AG dafür einzusetzen, dass bei der Sanierung vom Ostkreuz gleichzeitig auch die notwendigen Maßnahmen für die Einfädelung der Wriezener Bahn in die Stadtbahn ergriffen werden, damit der Regional- und Fernverkehr von und nach Polen bzw. Osteuropa in die Mitte Berlins geleitet werden kann. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2002 zu berichten.
Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2002 eine Bestandsaufnahme der öffentlich geförderten kulturellen Einrichtungen und Angebote Berlins vorzulegen und Eckpunkte eines kulturpolitischen Gesamtkonzeptes zu formulieren, um auch unter den Bedingungen der extremen Haushaltsnotlage Gestaltungsmöglichkeiten für Kunst und Kultur zu benennen und zu sichern.
Die Regularien in den Grundstücksverträgen des Landes Berlin werden auf das notwendige Maß reduziert. Die dinglichen Sicherungen der Rechte Berlins werden, soweit sie nicht mehr zwingend erforderlich erscheinen, abgebaut.
Sofern Verträge Bauverpflichtungen beinhalten, wird die Umsetzung dieser Verpflichtungen weiterhin durch ein Rücktrittsrecht und durch eine Vertragsstrafe gesichert. Dinglich gesichert wird aber nur noch das Rücktrittsrecht durch eine Rückauflassungsvormerkung. Auf die Grundschuld, welche die Vertragsstrafe sichert, wird verzichtet.
Verträge mit Nutzungsbindungen enthalten nur noch eine Vertragsstrafenregelung. Auch hier wird auf die dingliche Sicherung durch eine Grundschuld verzichtet. Ein Wiederkaufsrecht ist nicht mehr vorgesehen, die damit verbundene Auflassungsvormerkung entfällt daher auch.
Werden bei Verträgen mit Nutzungsbindungen durch den Verkäufer Nutzungsänderungen genehmigt, so ist vertraglich festzuschreiben, dass der Verkäufer im Falle einer werthaltigeren Nutzung eine Zahlung in Höhe der Wertsteigerung erhält.
Zur Finanzierung des Kaufpreises und nach Belegung des Kaufpreises auch zur Finanzierung von baulichen Investitionen wird den Käufern die Möglichkeit einer Vorabbelastung eingeräumt.
Zur Beschleunigung der Vergabe landeseigener Grundstücke ist die Arbeit der Grundbuchämter zu verbessern. Ziel muss es sein, die Wartezeiten für die Eigentumsumschreibungen im Interesse des Landes Berlin und der Investoren zu verkürzen. Bis zum 1. Januar 2003 ist dem Abgeordnetenhaus ein Bericht über die bislang noch unabgeschlossenen Umschreibungen aus Liegenschaftsverkäufen des Landes und des Liegenschaftsfonds zu geben. Weiterhin ist zu notwendigen rechtlichen, organisatorischen und materiellen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeit der Grundbuchämter zu berichten.
Die Erleichterungen gelten für Kauf- und Erbbaurechtsverträge, die das Land Berlin selbst abschließt, für Verträge, die Dritte im Auftrage Berlins beurkunden wie auch für Verträge über Grundstücke, die in ein Treuhandvermögen überführt worden sind, soweit sie, wie z. B. bei den Verträgen des Liegenschaftsfonds, nicht bereits verwendet werden.