Protocol of the Session on October 31, 2002

an JugFamSchulSport

32 15/864 Antrag der Fraktion der CDU Qualitätsförderung in der Vorschule beginnen

ab JugFamSchulSport

33 15/865

Antrag der Fraktion der CDU Infrastruktur verbessern – Wohngebiete entlasten

ab BauWohnV

34 15/866 Antrag der Fraktion der CDU Stadtverträglicher Ausbau der Stettiner Bahn

an StadtUm (f) u. BauWohnV

35 15/867 Antrag der Fraktion der CDU Senkung des schwebenden Grundwassers (Schichtenwasser) in den Ortsteilen Blankenburg und Karow

an StadtUm

37 15/871 Antrag der Fraktion der FDP Kooperation zwischen Schulen, Trägern der Jugendhilfe und Vereinen stärken!

an JugFamSchulSport

41 15/876 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an palästinensische Flüchtlinge

an InnSichO

44 15/882 Antrag der Fraktion der FDP Auch im Fernverkehr der Bahn gilt: Wettbewerb tut gut

an BauWohnV (f) u. WiBetrTech

45 15/837 Vorlage - zur Beschlussfassung - Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2001

an Haupt

46 15/839 Vorlage - zur Beschlussfassung - Entlastung wegen der Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofs von Berlin im Haushaltsjahr 2001

bereits vorab an Haupt

Anlage 4

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Beschäftigungs- und tarifpolitische Ziele des Landes Berlin zur Wiederaufnahme der Solidarpaktgespräche

Berlin befindet sich in einer außerordentlich schwierigen Finanzsituation. Die Haushaltslage ist gekennzeichnet durch steigende Ausgaben und rückläufige Einnahmen. Ziel der Berliner Finanzpolitik muss es daher sein, Verschuldung und Zinsbelastung dauerhaft zu senken, um politische Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen. In dieser Situation ist es unumgänglich, alle Gruppen, Bereiche und Einrichtungen des Gemeinwesens an der Konsolidierung des Haushalts zu beteiligen. Das gilt auch für den öffentlichen Dienst des Landes Berlin.

Das Abgeordnetenhaus unterstützt den Senat in seiner Zielsetzung, im Zuge der notwendigen Einsparungen bei den Personalkosten im öffentlichen Dienst des Landes Berlin durch einen Solidarpakt Kündigungen zu vermeiden und einen Einstellungskorridor für ca. 7 000 junge Leute zu gewährleisten. Das Senatsangebot vom 17.Oktober 2002 muss deshalb weiterhin Bestand haben, die Verhandlungspartner Senat und Gewerkschaften werden aufgefordert, die Gespräche auf dieser Grundlage zügig fortzusetzen. Der Ansatz, die nötige Senkung der Personalausgaben nicht nur durch einen Abbau der Stellenzahl zu erreichen, sondern auch durch eine Senkung der Kosten pro Stelle, muss aus haushalts- und sozialpolitischen Gründen weiter verfolgt werden. Der verstärkte Einsatz von Altersteilzeit und Vorruhestandsregelungen ist dabei nach wie vor zu nutzen, wird aber nicht ausreichen, um die genannten Ziele sicherzustellen. Infolge des Abbruchs der Verhandlungen durch die Gewerkschaften und andere Interessenvereinigungen des öffentlichen Dienstes sind diese Ziele zum Nachteil der gesamten Stadt gefährdet worden.

Das Abgeordnetenhaus stellt fest, dass die bisher formulierten tarifpolitischen Zielstellungen der Gewerkschaften und die haushaltspolitischen und beschäftigungspolitischen Ziele des Landes Berlin nicht zur Deckung zu bringen sind. Einen umfangreichen Korridor für Neueinstellungen und flächendeckende Tarif- und Besoldungserhöhungen zugleich kann sich die Stadt nicht mehr leisten. Berlin, das sich am Rande einer extremen

Haushaltsnotlage befindet, kann Tariferhöhungen, wie sie die Gewerkschaft Verdi fordert, für den Landeshaushalt finanziell nicht verantworten.

Daher sollen für eine Übergangszeit Tariferhöhungen und Besoldungsanpassungen in Freizeit abgegolten werden. Weiterhin soll die Gewährung von Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld sozial gestaffelt ganz oder teilweise ausgesetzt werden. Varianten zur sozialen Staffelung dieser Maßnahmen sind Gegenstand der Solidarpaktverhandlungen. Dies soll durch eine Öffnungsklausel in den bundesweiten Tarifverträgen, die in Fällen extremer Haushaltsnotlagen zeitlich begrenzte regionale Sonderregelungen in Abweichung vom Flächentarifvertrag ermöglicht, erreicht werden. Nach dem Übergangszeitraum sollen die Tarife wieder auf das Bundesniveau angeglichen werden.

Das Abgeordnetenhaus, das als Haushaltsgesetzgeber politisch Mitverantwortung für die Finanzierbarkeit des öffentlichen Dienstes in Berlin trägt, hält vor diesen Hintergrund folgende Maßnahmen für erforderlich:

Gewinnung von tarif- und besoldungspolitischem Handlungsspielraum für das Land Berlin

Die Gewinnung von tarif- und besoldungspolitischem Handlungsspielraum für das Land Berlin ist eine entscheidende Voraussetzung für eine sozial ausgewogene Konsolidierung des Landeshaushalts. Der Senat wird aufgefordert, umgehend Gespräche mit den Arbeitgebervereinigungen des öffentlichen Dienstes auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene mit dem Ziel aufzunehmen, eine zur Abwehr der extremen Haushaltsnotlage erforderliche tarifliche Öffnungsklausel als Teil des Angebots der Arbeitgeberseite bei den laufenden Tarifverhandlungen auf Bundesebene einzufügen. Es geht darum, im Rahmen des Flächentarifvertrages Berlin als öffentlichen Arbeitgeber in die Lage zu versetzen, eigene Forderungen, wie die befristete Umwandlung von Tariferhöhungen in Freizeit eigenständig auf Landesebene zu verhandeln. Der Senat wird aufgefordert, eine Öffnung des Beamten- und Besoldungsrechtes auf Bundesebene zu betreiben.

Tarifverhandlungen auf Landesebene

Eine vorsorgliche Kündigung des ÜbernahmeTarifvertrages für die Angestellten sowie ein Austritt aus der kommunalen Arbeitgebervereinigung sind aus Sicht des Abgeordnetenhauses nötig, um handlungsfähig zu bleiben, solange auf Bundesebene keine Öffnungsklausel zu Stande kommt. Diese Maßnahmen dienen dem Zweck, Tarifverhandlungen auf Landesebene zu ermöglichen. Sie beziehen sich jedoch nur auf den unmittelbaren Landesdienst. Die Anstalten des öffentlichen Rechts wie z.B. die BSR, die BVG und die Wasserbetriebe sollen von dem befristeten Aussetzen des Tarifsystems des Bundes bzw. einem möglichen Solidarpakt ausgenommen werden.

Ost-West-Gerechtigkeit

Das Land Berlin hat mit der Lohnangleichung im öffentlichen Dienst bereits 1994 in Abweichung vom bundesweiten Flächentarifvertrag das Ziel verfolgt, Arbeitsbedingungen und -entgelte der Beschäftigten in Ost und West anzugleichen. Das Abgeordnetenhaus bekräftigt diese Zielsetzung. Wenn der Weg zu einer eigenständigeren Gestaltung der Arbeitszeit des öffentlichen Dienstes in Berlin tarifpolitisch und besoldungsrechtlich geöffnet ist, entsteht zugleich ein Spielraum für eine Angleichung der Arbeitszeit für die Beschäftigten. Der Senat wird beauftragt, für diesen Fall ein entsprechendes Konzept vorzulegen.

Beschäftigungssicherung

Der Senat wird beauftragt, ein neues Modell des Kündigungsschutzes für den öffentlichen Dienst in Berlin zu erarbeiten, in dem der Kündigungsschutz für einen befristeten Zeitraum an Arbeitszeitverkürzungen ohne bzw. ohne vollen Lohnausgleich gekoppelt wird. Sollte ein solches Modell der flächendeckenden Kündigungsschutzvereinbarung in Verhandlungen mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes nicht durchsetzbar sein, sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Vermeidung von betriebsbedingten Kündigungen Einzelvereinbarungen angeboten werden. Für jeden Arbeitnehmer, der rechtsverbindlich die Bereitschaft erklärt, befristet auf Tarif- und Besoldungserhöhungen zu verzichten, soll die betriebsbedingte Kündigung ausgeschlossen werden.

Weitere Maßnahmen

Das Abgeordnetenhaus sieht in einseitig vom Senat festzulegenden Maßnahmen wie einer

Verringerung des Einstellungskorridors und einer Arbeitszeitverlängerung für Beamte nur ein letztes Mittel, solange es keine Bereitschaft zu einem befristeten Solidarbeitrag der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gibt. Soweit es ein Verhandlungsergebnis gibt, das die erforderlichen haushaltspolitischen Spielräume eröffnet, sollen diese Maßnahmen daher entsprechend zurückgenommen werden.

Extreme Haushaltsnotlage

Der Senat wird weiterhin aufgefordert, alle nötigen Vorbereitungen für die Feststellung der extremen Haushaltsnotlage und eine entsprechende Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu treffen.

Wahl des Vorsitzenden und/oder eines Mitglieds des Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Vorgänge bei der Bankgesellschaft AG, der Landesbank Berlin und des Umgangs mit Parteispenden

Klaus Uwe Für das ausgeschiedene Mitglied und Vorsitzenden Benneter wurden gewählt:

zum Mitglied: Herr Abgeordneter Bernd Schimmler

zum Vorsitzenden: Herr Abgeordneter Frank Zimmermann

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und zugleich stellvertretenden Vorsitzenden der G 10-Kommission des Landes Berlin

Für den ausgeschiedenen stellvertretenden Vorsitzenden Klaus Uwe Benneter wurden gewählt:

zum stellvertretenden Mitglied und stellvertretenden Vorsitzenden: Herr Thomas Kleineidam

Wahl von Mitgliedern des Ausschusses für Verfassungsschutz