Das frühere SPD- und SEW-Mitglied Wellers hat gute Chancen, den seit 1990 im Bundestag sitzenden SPD-Kontrahenten Siegfried Scheffler das Direktmandat streitig machen zu können.
Das hat er nicht geschafft, das wissen wir ja nun alle, er hat aber auch kein schlechtes Ergebnis gehabt.
Vor allem die Debatte um den künftigen Großflughafen hat ihm einige neue Freunde eingebracht. Neben der Stattpartei und dem Verband der Grundstücksnutzer hat sich jüngst auch der Vorsitzende des Bürgervereins Brandenburg-Berlin, Ferdi Breitbach, ein ehemaliger CDU-Bundestagsabgeordneter, für Welters eingesetzt, das wollen wir doch mal festhalten! [Beifall bei der PDS – Pewestorff (PDS): Selbst ein Makler!]
Herr Kollege von Lüdeke, würden Sie bitte zum Schluss kommen! Sie begründen auch nicht mehr ganz so die Aktualität.
Wenn ich zum Schluss noch ein interessantes Zitat der SPD bringen darf. Und zwar auch zum BBI und auch von einem, der es geschafft hat, der sitzt nämlich wieder im Bundestag.
Das ist der Herr Dankert. Das zitiere ich aus dem „Tagesspiegel“ vom 2. September 2002, also hochaktuell:
„Die Menschen kennen meine ablehnende Haltung zu einem Neubau“, sagt Dankert. „Damit habe ich schon vor 4 Jahren meinen Wahlkreis rund um Schönefeld gewonnen.“ Aus seiner Sicht sei es unproblematisch, dass sowohl die SPD in Brandenburg als auch in Berlin einen Großflughafen am Stadtrand verlange. „Für mich sind die rechtlichen Risiken viel zu groß. Ein neuer Flughafen braucht beispielsweise einen 24-Stunden-Betrieb, aber den wird ein Gericht angesichts der Bevölkerungsdichte kaum genehmigen.“ Er sei für eine Ertüchtigung des jetzigen Airports sowie für die Prüfung Sperenbergs.
Danke schön, Herr Kollege von Lüdeke! – Die Begründung war für die Aktualität nicht so sehr geeignet, aber gut.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nunmehr der Kollege Eßer das Wort, und ich bitte wirklich darauf zu achten, dass man bei der Begründung der Aktualität und bei nichts anderem bleibt!
Gänzlich ohne Inhalte geht es ja nun auch nicht! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Veehrter Herr Nolte! Wir diskutieren gerne über Bildung, insbesondere deshalb, weil wir meiner Ansicht nach die besten Vorschläge zu bieten haben
und weil wir uns, anders als Sie, nicht in der gleichen Art und Weise an der frühkindlichen Erziehung und den Kitas versündigen.
Aber in der aktuellen Situation scheint uns doch ein anderes Thema dringlicher, nämlich die Bundeshilfen für Berlin nach dem Wahlsieg von Rot-Grün. Denn erst gestern haben SPD und Grüne erklärt,
die Koalitionsgespräche begännen am Wochenende mit einem Kassensturz. Da sollte die extreme Haushaltsnotlage Berlins und der voraussichtlich erforderliche Umfang einer bundesstaatlichen Schuldendiensthilfe ein dringlicher Merkposten sein.
Es ist auch viel verantwortungsbewusster, als den Weg über die Gerichte zu gehen, und auch effektiver, von vornherein eine politische Lösung auf dem Weg von Verhandlungen anzustreben.
Die Position des Senats, der als Verfassungsorgan zu handeln hat, ist aber bis dato alles andere als deutlich und klar. Unser Vorschlag zur Aktuellen Stunde verfolgt also den Zweck, diese Klärung voran zu treiben und damit dem Verhandlungswillen und dem Verhandlungsgeschick des Senats auf die Sprünge zu helfen. [Doering (PDS): Ach Gott!]
Wir selbst haben letzte Woche einen Vorschlag unterbreitet, der sich am Bild eines Insolvenzverfahrens orientiert, wie es auch ein Privater eingehen müsste wenn er pleite ist und gleichzeitig möchte, dass ihm aus der Schuldenfalle heraus geholfen wird.
Der Senat hat angekündigt, im Herbst ein Gutachten zur extremen Haushaltsnotlage der Stadt und zum Anspruch Berlins auf Schuldendiensthilfen nach Artikel 107 GG vorzulegen.
Und den Inhalt dessen, was dort zu machen ist, wollen wir hier diskutieren. Wir haben gesagt: Da ist einmal die Bank – in unserem Fall der Bund, der Finanzhilfen zur Entschuldung leisten muss. Finanzsenator Sarrazin hat eine Größenordnung von 25 bis 30 Milliarden $ beziffert. Das war in der Zeitung. Ich finde aber, dass der Senat sich auch hier, vor der Öffentlichkeit und vor dem Parlament, eindeutig zu diesem Betrag bekennen sollte, weil dieser auch unseren Überlegungen und Berechnungen entspricht. [Beifall bei den Grünen]
Auf der anderen Seite kann ein Schuldner – in unserem Fall Berlin – dann sicher nicht sein ganzes Vermögen behalten. Deshalb haben wir vorgeschlagen, dass Berlin im Gegenzug zur Schuldenhilfe Vermögenswerte in Milliarden-Euro-Höhe an den Bund überträgt,
vornehmlich Haus- und Grundbesitz. Das ist in der Öffentlichkeit auf großes Interesse gestoßen. Mich interessiert außerordentlich, was die Mitglieder der rot-roten Koalition offiziell zu diesem Vorschlag zu sagen haben.
Das dritte Element jedes Insolvenzverfahrens ist, verlässlich zu verhindern, dass der Schuldner weiter ungeniert Schulden macht. Deshalb wird Gegenstand jeder Verhandlung mit dem Bund ein fest vereinbartes Sanierungsprogramm für den Berliner Haushalt sein müssen, das in Zukunft Haushaltsdisziplin garantiert und insbesondere eine kostensenkende Restrukturierung der Verwaltung umfasst. Auch da liegt alles im Argen, weil SPD und PDS zwar Giftlisten erstellen lassen,
aber sich gestern – hochaktuell! – im Hauptausschuss geweigert haben, dem Parlament und der Öffentlichkeit nach den
Herbstferien verbindlich mitzuteilen, welche Maßnahmen sie eigentlich zu ergreifen gedenken. Über diesen skandalösen Umgang mit neuen Haushaltslöchern von über einer Milliarde $ in diesem Jahr und im nächsten Jahr würden wir gern mit Ihnen hier diskutieren; denn diese Finanzierungslücke zu schließen, duldet keinen Aufschub.
Und schließlich – das ist vielleicht das Wichtigste – bekäme der Senat in dieser Debatte Gelegenheit, folgenden Widerspruch aufzuklären, der dringend geklärt werden muss: Der Senat hat angekündigt, im Herbst ein Gutachten zu der extremen Haushaltsnotlage der Stadt, zu ihrer Überschuldung und ihrem Anspruch auf Schuldendiensthilfe vorzulegen. Gleichzeitig hat er aber am Dienstag per Beschluss verkündet, die verfassungswidrige Verschuldung Berlins beruhe nicht auf der Haushaltsnotlage, sondern sei eine aktive Maßnahme des Senats zur Sicherung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.