Protocol of the Session on September 12, 2002

Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

1. Kreditiert werden sollen KMU, die die banküblichen Sicherheiten nicht anbieten können. Die Kredite sind für Investitionsmaßnahmen (Erweiterungs- und Modernisierungs-Investitionen) und Überbrückungen von nicht selbstverschuldeten wirtschaftlichen Schwierigkeiten sowie zur Finanzierung von Betriebsumlaufvermögen zu verwenden. Zur Finanzierung des Finanzpools sind vorrangig Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) sowie EU-Mittel einzusetzen.

2. Die Kreditgewährung ist zum Ausgleich von individuellen Defiziten durch Qualifizierungs- und Beratungsleistungen zu begleiten (z. B. Buchführung, Management, Controlling und Personalführung). Die Kosten der Begleitmaßnahmen und der Ausfallrisiken sind vollständig über den Finanzpool zu decken.

3. Der Senat wird gebeten zu prüfen, ob die Krisenhotline der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, auf das Coaching Programm der gsub (Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH) abgestimmt werden kann. In Zukunft sollte für alle Berliner Betriebe bis 10 Mitarbeiter eine Hotline als Krisenberatungszentrum zur Verfügung stehen. Die Finanzierung sollte aus ESF-Mitteln und Landesmitteln sichergestellt werden.

4. Die Kredithöhe sollte maximal auf 25 000,−Euro limitiert sein. Die Ausreichung des Kredits als Stufenkredit soll ermöglicht werden, um Kleinstunternehmen bei Wachstumsschritten den Kreditbedarf z. B. für Betriebsmittel in individueller Höhe anbieten zu können. Das KleinstkreditProgramm ist über die IBB als regionale Strukturbank abzuwickeln.

5. Ab dem 1. Oktober 2002 wird die Deutsche Ausgleichsbank im Rahmen des „DtA Mikrodarlehen“ gezielt Kredite bis zu 25 000,−Euro ausreichen. Der Senat wird aufgefordert, mit der DtA in Verhandlung zu treten, ob dieses Kleinstkredit-Programm in Kooperation mit der Deutschen Ausgleichsbank auf die spezifischen Erfordernisse des Landes Berlin ausgerichtet werden kann. Über die finanziellen Auswirkungen ist dem Abgeordnetenhaus zu berichten.

Stiftung der Louise-Schroeder-Medaille durch das Abgeordnetenhaus von Berlin

1. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stiftet zum Andenken an Louise Schroeder, der Parlamentarierin und Oberbürgermeisterin von Berlin, eine Louise-Schroeder-Medaille.

Die Präsidentin/der Präsident des Abgeordnetenhauses verleiht diese Medaille alljährlich zum 2. April – dem Geburtstag Louise Schroeders – einer Persönlichkeit oder Instituion, die dem politischen und persönlichenVermächtnis Louise Schroeders in hervorragender Weise Rechnung trägt und sich in besonderer Weise Verdienste um Demokratie, Frieden, soziale Gerechtigkeit und die Gleichstellung von Frauen und Männern erworben hat.

Die Bürgerinnen und Bürger Berlins werden rechtzeitig vor jeder Verleihung aufgerufen, sich mit entsprechenden Vorschlägen oder Anregungen an das Abgeordnetenhaus zu wenden.

2. Das Abgeordnetenhaus von Berlin tritt damit als Stifter in die Nachfolge des Regierenden Bürgermeisters, der mit Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 10. April 1997 (Drs 13/1543) um die Einrichtung einer solchen Stiftung gebeten worden war. Es bittet den Regierenden Bürgermeister, seine Stiftereigenschaft an das Abgeordnetenhaus zurückzugeben und seine „Allgemeine Anweisung über die Stiftung der Louise-Schroeder-Medaille“ vom 17. Februar 1998 außer Kraft zu setzen.

(A) (C)

(B) (D)

3. Den Entscheidungsvorschlag über die Vergabe der LouiseSchroeder-Medaille trifft ein „Kuratorium-Louise-SchroederMedaille“. Der Vorschlag hat sich an dem politischen und persönlichen Vermächtnis Louise Schroeders zu orientieren. Das Kuratorium hat die Aufgabe, bei seiner Entscheidungsfindung die Vorschläge und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger zu würdigen und seinen Entscheidungsvorschlag zu begründen. Der Entscheidungsvorschlag bedarf einer Mehrheit von Zweidritteln der Mitglieder des Kuratoriums.

Dieser Vorschlag ist unverzüglich der Präsidentin/dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses zuzuleiten, die/der darüber die Entscheidung des Präsidiums des Abgeordnetenhauses herbeiführt.

4. Das „Kuratorium-Louise-Schroeder-Medaille“ wird zu Beginn jeder Wahlperiode vom Abgeordnetenhaus für die Dauer der Wahlperiode eingesetzt. In der 15. Wahlperiode soll die Einsetzung in der Sitzung des Abgeordnetenhauses erfolgen, die der Sitzung nachfolgt, in der dieser Beschluss gefasst wird.

5. Die Mitglieder und ihre Stellvertreterinnen/Stellvertreter werden von den im Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen benannt. Dabei haben Fraktionen mit mehr als 30 Mitgliedern das Benennungsrecht für je drei Mitglieder und die übrigen Fraktionen das Benennungsrecht für je zwei Mitglieder. Dabei sollen die Fraktionen, die das Benennungsrecht für je drei Mitglieder haben, je zwei Mitglieder benennen, die nicht dem Abgeordnetenhaus angehören; die übrigen Fraktionen je ein Mitglied, das nicht dem Abgeordnetenhaus angehört. Beim Ausscheiden eines Mitglieds hat die Fraktion das Benennungsrecht, die das ausscheidende Mitglied benannt hat. Nach dem Ende der Wahlperiode bleibt jedes Mitglied bis zur Neuwahl des Kuratoriums im Amt.

Das Kuratorium hat sich eine Geschäftsordnung zu geben, die von der Präsidentin/von dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses zu genehmigen ist.

Für die Verfahrensweisen im Übrigen gilt die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses in entsprechender Anwendung.

Ständiger Standort in Berlin für das Gemälde von Josef Nöbauer „Michail Gerbatschow – Eine Portraitzeichnung“

Der Senat wird aufgefordert, dem Gemälde von Josef Nöbauer „Michail Gorbatschow – Eine Portraitzeichnung“ einen ständigen Platz in Berlin zuzuweisen und es anlässlich des 70. Geburtstages des Ehrenbürgers und seines Besuchs zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2002 von ihm signieren zu lassen.

Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, Kohlfurter Straße 41/43, 10999 Berlin