Eine Bemerkung noch an die Damen und Herren von der SPD. Aus Ihren Reihen habe ich das Argument gehört, wir würden uns ja am Samstag im Vermögensausschuss über dieses Thema unterhalten. Ich sage Ihnen: Nicht nur die Mitglieder des Vermögensausschusses trinken Wasser hier in Berlin, sondern die gesamte Bevölkerung. Deswegen ist dies eine Diskussion, die an die Öffentlichkeit gehört und nicht nur in vertrauliche Ausschüsse.
Ich lasse über das Thema der heutigen Aktuellen Stunde abstimmen, und zwar zuerst über den Antrag der Fraktion der CDU. Wer dieser Aktuellen Stunde seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön! – Die Gegenprobe! – Bei Gegenstimmen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen der übrigen Fraktionen so beschlossen! Enthaltungen sehe ich nicht. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist damit erledigt.
Wie immer werde ich diese Aktuelle Stunde dann im Anschluss an unsere Fragestunde als Tagesordnungspunkt 1 A aufrufen.
Schließlich möchte ich wieder auf die Ihnen vorliegende K o n s e n s l i s t e und auf das Ve r z e i c h n i s d e r e i n g e g a n g e n e n D r i n g l i c h k e i t e n hinweisen. Sofern sich gegen die Konsensliste bis zum Aufruf des entsprechenden Tagesordnungspunktes kein Widerspruch erhebt, gelten die Vorschläge als angenommen. Über die Anerkennung der Dringlichkeit wird dann wieder jeweils an der entsprechenden Stelle der Tagesordnung entschieden.
Für die N i c h t t e i l n a h m e a n u n s e r e r h e u t i g e n S i t z u n g s e i t e n s d e r M i t g l i e d e r d e s S e n a t s haben sich entschuldigt: der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit ganztägig wegen der Dienstreise in seiner Funktion als Bundesratspräsident nach Australien; Senator Strieder ganztägig wegen der Dienstreise nach Seoul als Vertreter des Regierenden Bürgermeisters zur Metropolenkonferenz Metropolis; Frau Bürgermeisterin und Senatorin Schubert wegen Rekonvaleszenz nach ihrem schweren Unfall. Eine angemeldeten Entschuldigung um Abwesenheit ab ca. 18.30 Uhr des Bürgermeisters und Senators Herrn Dr. Gysi wegen der Eröffnungsveranstaltung des Medizinischen Fakultätentages 2002 hat der Ältenstenrat am Dienstag nicht entsprochen.
Zu Beginn unserer heutigen Fragestunde bitte ich Sie um Aufmerksamkeit. Nach unserer Geschäftsordnung müssen Mündliche Anfragen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Dies ist in einigen Fällen heute wieder nicht der Fall. Ich bitte Sie, dies demnächst wieder zu beachten, da wir versuchen werden, etwas schärfer mit den Maßstäben vorzugehen. Das bedeutet, das eine Mündliche Anfrage nicht zugelassen
wird vom amtierenden Präsidenten, wenn sie diesen Regeln nicht entspricht. Umso mehr gilt es: Kurze Fragen, viele Fragesteller zulassen und kurz antworten natürlich auch. Das gilt ebenso für den Senat. Das gilt übrigens auch bei Nachfragen, wenn Begründungen wieder vorgeschoben werden. Nach der Geschäftsordnung sind die Nachfragen ohne Begründungen vorzutragen. Auch hier werde ich in Zukunft das Wort entziehen, wenn nicht Fragen, sondern Begründungen vorgetragen werden.
Zur Reihenfolge der Fragen noch ein Hinweis: Die F r a g e N r. 9 der Abgeordneten Senftleben von der Fraktion der FDP e n f ä l l t. Dafür rückt die F r a g e N r. 13 des Abgeordneten Klaus Peter von Lüdeke auf die P o s i t i o n N r. 9.
Das Wort zur ersten Mündlichen Anfrage hat nunmehr der Herr Kollege Radebold von der Fraktion der SPD über
Danke, Herr Präsident! Ich hoffe, meine Form der Anfrage genügt auch in Zukunft Ihrem strengen Maßstab.
1. Hat der Senat Erkenntnisse darüber, wie weit das geplante Bauvorhaben auf dem Teufelsberg vorangeschritten ist, und wann ist mit seiner Fertigstellung zu rechnen?
2. Beinhalten die Verträge mit dem Investor für die Fertigstellung des Bauvorhabens Fristen und Termine und welche Sanktionen sind für den Fall vorgesehen, dass der Investor das Bauvorhaben nicht termingerecht fertigstellen kann?
Danke schön, Herr Kollege Radebold! – Zur Beantwortung für den Senator für Bauwesen die Frau Staatssekretärin Junge-Reyer, bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Radebold! Dem Senat ist der Baufortschritt des Bauvorhabens auf dem Teufelsberg bekannt. Mit dem Vorhabenträger wurden die Termine für die Fertigstellung einzelner Bauabschnitte wiederholt besprochen. Nunmehr hat sich nach Angaben des Bauherrn eine Möglichkeit ergeben, mit der Fertigstellung des gesamten Projekts im Jahre 2004 zu rechnen.
Zu Ihrer Frage 2: Das Land Berlin hat mit dem Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag abgeschlossen. Die Fristen für die Fertigstellung sind in diesem Durchführungsvertrag enthalten. Danach hätte das Vorhaben bis April 2004 bereits fertig gestellt werden müssen. Für einen Teil des Gesamtvorhabens, für das Hotel, ist die Frist im November 1999 verlängert worden, und zwar bis zum September 2004. Für den Fall der nicht fristgerechten Fertigstellung kann die Rechtsverordnung aufgehoben werden. Eine andere Sanktionsmöglichkeit sieht der Durchführungsvertrag nicht vor.
Der Kaufvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Landesentwicklungsgesellschaft sieht ebenfalls Fristen und Sanktionsmöglichkeiten vor. Die Fristenregelung des Kaufvertrages ist allerdings nicht mit der Regelung im Durchführungsvertrag identisch. Die Sanktionsmöglichkeit im Kaufvertrag sieht einerseits die Rückgabe des Grundstücks vor. Zudem sind Vertragsstrafen bis zur Höhe von 20 % vorgesehen. Zurzeit wird geprüft, ob eine solche Rückabwicklung angezeigt ist. Aber hier sind auch die Kosten zu prüfen, die ggf. mit einer solchen Rückabwicklung verbunden wären.
Für den nicht wünschenswerten Fall, dass rückabgewickelt werden muss, frage ich Sie: Welche Optionen ergeben sich aus einer eventuellen Rückabwicklung? – Ich frage das insbesondere vor dem Hintergrund eventueller Auswirkungen auf den Landeshaushalt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Radebold! Ich muss Sie um Verständnis bitten, dass ich einzelne mögliche Rechtspositionen des Landes Berlin für den Fall einer solchen Rückabwicklung hier nicht in öffentlicher Sitzung vortragen kann. Auf der anderen Seite ist es so, dass wir uns mit einem Prüfergebnis selbstverständlich intensiv auseinander setzen. Wir werden unter Wahrung der Rechtsposition des Landes und unter Wahrung der finanziellen Interessen des Landes Berlin ggf. eine solche Prüfung vornehmen. Im vorrangigen Interesse des Landes Berlin steht aber zurzeit nicht die Diskussion einer Abwicklung, sondern die Unterstützung einer hoffentlich erfolgreichen Investition im Land Berlin.
Herr Kollege Radebold hat keine weitere Nachfrage. – Dann kommt der Kollege Cramer mit einer Nachfrage.
Frau Staatssekretärin! Halten Sie die Kritik, die damals an dem Gesamtgeschäft geäußert wurde, u. a. auch von meiner Fraktion, aus heutiger Sicht für berechtigt, und würden Sie nach dem heutigen Kenntnisstand ein solches Geschäft nicht wieder einfädeln, und wenn doch, warum?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Cramer! Ich glaube, dass wir zurzeit in einer Situation sind, in der wir aktuell, nach dem, was sich zwischenzeitlich an Investitionen ergeben hat, aus der Beurteilung der Rechtsposition des Landes Berlin heraus Entscheidungen zu treffen haben. Die nachträgliche Betrachtung einer möglichen Verhaltensweise zur damaligen Zeit hilft uns im Moment nicht bei der Lösung eines möglichen Problems. Unser Ziel ist im Augenblick die erfolgreiche Investition.
Frau Staatssekretärin! Sie wissen doch, dass im Moment in Berlin 100 000 Wohnungen und 2 Millionen m2 Bürofläche leer stehen. Da ist es doch sehr unwahrscheinlich, dass sich diese Investition überhaupt noch rechnet. Finden Sie nicht, dass es angesichts dieses dramatischen Leerstands an der Zeit ist, Einhalt zu gebieten und nicht Investitionen um jeden Preis zu haben, sondern dort zu investieren, wo Zukunftschancen sichtbar sind, und nicht beim Projekt Teufelsberg?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch diese Frage wird von der BLEG bzw. vom Land Berlin bei der Einleitung weiterer Verfahrensschritte und bei der Prüfung möglicherweise in Frage kommender Sanktionen bzw. bei der Frage der Fortführung der Verträge kritisch betrachtet werden müssen.
Frau Staatssekretärin! Wie lange und worauf wollen Sie denn nun noch warten, nachdem an dieser Stelle erkennbar nichts passiert?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Gaebler! Ich glaube, dass wir in einer Situation sind, in der wir sehr kritische Gespräche mit den Investoren führen, dass wir allerdings die Rechtsfolgen und der finanziellen Folgen sehr sorgfältig abwägen müssen. Dies geschieht zurzeit in unserem Hause und wird nach meiner Einschätzung zeitnah zu einer Entscheidung führen können.
1. Welche konkrete dienstliche Veranlassung besteht für die durch eine Reise verursachte heutige Abwesenheit des Senators Strieder?