Ich habe ihn – und das gehört zu meinen selbstverständlichen Aufgaben – auch über die Person des von mir vorgeschlagenen Bewerbers vorab unterrichtet. Das ist doch selbstverständlich. Seien Sie doch nicht so blauäugig, dass das nicht anderswo auch stattfinden würde! Das ist doch selbstverständlich.
Herr Senator Körting! Halten Sie es für ein geeignetes Auswahlverfahren, über öffentliche Meinungsäußerungen z. B. von Polizeimitarbeitern, Gewerkschaftern oder auch Oppositionspolitikern festzulegen, wer Polizeipräsident werden sollte?
Herr Kollege Gaebler! Ich halte es für höchst problematisch, dass man sich in einem Auswahlverfahren für ein so wichtiges Amt – das für so wichtig gehalten wird, dass das Parlament den Kandidaten wählt –, noch
bevor die Namen aller möglichen Bewerber feststehen, öffentlich äußert und öffentlich auf bestimmte Personen festlegt, wie das im Vorfeld dieser Auswahlentscheidung der Fall gewesen ist.
Lassen Sie mich noch etwas anfügen – einfach, weil es der Ehrlichkeit des Verfahrens entspricht: Von den Oppositionsfraktionen ist bemängelt worden, dass man nach der Ausschreibung nicht nach der dreiwöchigen Ausschreibungsfrist – der üblicherweise geltenden Regelfrist, innerhalb derer sich die Bewerber bewerben sollen – davon abgesehen hat, mit weiteren Bewerbern Kontakt aufzunehmen.
Bei der vielleicht wichtigsten Polizeibesetzung in der Bundesrepublik Deutschland halte ich es für erforderlich,
Herr Gewalt! Ich setze noch etwas darauf: Bei der seinerzeitigen Entscheidung über den Vizepräsidenten bei der Polizei war die Ausschreibung am 24. September 1999. Die Ausschreibungsfrist endete am 15. Oktober 1999. Dem damaligen Innensenator von der CDU war das Bewerbungstableau nicht ausreichend. Daraufhin hat es am 22. Dezember 1999 – also zwei Monate nach Ende der Ausschreibungsfrist – ein Gespräch mit einem Bewerber gegeben, der dann später auch Vizepräsident geworden ist. Der hat sich am 5. Januar 2000 beworben. – Ich möchte Ihnen damit nur darstellen, dass man für solche Positionen über den Tellerrand hinaussieht – auch über den Tellerrand des Landes Berlin – und einmal guckt, ob es qualifizierte Leute außerhalb Berlins gibt. Das ist doch wohl selbstverständlich.
[Beifall bei der SPD und der PDS – Dr. Steffel (CDU): So lange, bis man ein SPD-Mitglied gefunden hat! – Weitere Zurufe von der CDU]
Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung, Herr Kollege Steffel! Natürlich wird ein solcher Vorgang, wenn es denn nicht einer aus der eigenen Behörde ist, auch immer gewerkschaftlich begleitet – übrigens auch im Jahre 2000, Herr Kollege Gewalt, als der jetzige Vizepräsident zum Vizepräsidenten wurde. Damals gab die Gewerkschaft der Polizei eine Presseerklärung heraus – am 21. Januar 2000 –, wonach der ausgewählte Bewerber als gelernter Staatsanwalt unter den bestehenden Voraussetzungen die ihm zu übertragenden Aufgaben gar nicht erfüllen darf. Wir dürfen uns also nicht zu sehr bange machen lassen, dass immer dann, wenn der Kandidat nicht der Lieblingskandidat aus einer Sicht ist, er im Nachhinein schlecht gemacht wird. Ich würde das aber für einen Stil halten, den wir im Abgeordnetenhaus nicht pflegen sollten.
Herr Senator! Meine Frage bezieht sich ausdrücklich nicht auf den gegenwärtigen Vizepräsidenten in Berlin. Ich gehe davon aus, dass die Kriterien, die Sie eingangs Ihrer Beantwortung genannt hatten, schon länger gelten. Deshalb lautet meine Frage: Wie erklären Sie sich, dass diese Kriterien von Ihren Vorgängern bei wichtigen Entscheidungen, die die Polizeiführung betrafen, nicht in dieser Art und Weise angewandt worden sind?
Herr Kollege Benneter! Ich gebe keine Erklärungen über Handhabungen meiner Vorgänger ab. Das möchte ich hier nicht tun. Ich kann nur Erklärungen für mich abgeben. Ich halte mich an die beamtenrechtlichen Vorgaben. Ich bin ehemaliger Verwaltungsrichter und weiß, wovon ich rede. Ich halte mich an das, was die Rechtsprechung zu Personalauswahlentscheidungen vorgeschrieben hat. Da sind bestimmte Kriterien von besonderer Bedeutung, nämlich eine langjährige berufliche Erfahrung und die Bewährung in dieser langjährigen beruflichen Erfahrung. Das war letztlich für meinen Vorschlag an den Senat auch ausschlaggebend.
[Vereinzelter Beifall bei der SPD und der PDS – Wansner (CDU): Und das richtige Parteibuch! – Gewalt (CDU): Eingeknickt sind Sie!]
1. Welche Auswirkungen hat der von der Firma Engel & Leonhardt eingereichte Insolvenzantrag auf die für dieses Frühjahr geplante Wiederaufnahme der Bauarbeiten an der Topographie des Terrors?
2. Was will der Senat unternehmen, um die Fertigstellung des Baus im vorgesehenen Zeitrahmen unter Einhaltung des Kostenplanes zu sichern?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich vorausschicken, dass wir in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und ich persönlich alles daransetzen werden, dieses Projekt, das für die Bundesrepublik Deutschland und für die Stadt Berlin von außerordentlicher Bedeutung ist, möglichst zeitnah und im Kostenrahmen zu realisieren. Der Insolvenzantrag der Firma Engel & Leonhardt trifft uns gleichwohl, denn in dem Moment, wo diesem Insolvenzantrag stattgegeben wird, werden wir zeitliche Verzögerungen haben und nicht wie beabsichtigt im Frühjahr dieses Jahres mit dem Bau beginnen können. Detailliertere Aussagen dazu kann ich leider im Moment nicht machen. Wir müssen sehen, welche Teile der Firma von Insolvenz betroffen sind, ob trotz der Insolvenz dieser Auftrag von einer anderen Firma oder von Teilen dieser Firma übernommen und ausgeführt werden wird, was wir hoffen und uns größere zeitliche Verzögerungen ersparen würde.
Auf der anderen Seite sind wir aber auch gezwungen, zu prüfen, ob wir von unserem Sonderkündigungsrecht gegenüber dieser Firma auf Grund der Insolvenz Gebrauch machen. Das würden wir dann machen, wenn wir der Auffassung wären, dass wir damit schneller dieses Projekt realisieren können.
Um Irritationen vorzubeugen, will ich deutlich sagen: Diese Firma hat insgesamt im Wege einer Vorauszahlung 14 Millionen DM aus dem Landeshaushalt erhalten. Es sind Leistungen im Wert von 10 Millionen DM erbracht worden. Der Rest der Maßnahmen ist durch Bankbürgschaft gesichert. Es liegt also nicht etwa, wie von der Firma versucht wird, zu suggerieren, am Land Berlin, dass die Firma in die Insolvenz gekommen ist, sondern wohl eher an den Managementfähigkeiten in dem Unternehmen selbst.
Danke schön, Herr Senator! – Eine Nachfrage des Kollegen Brauer wird nicht gewünscht, und weitere Nachfragen liegen auch nicht vor.
Dann rufe ich die laufende Anfrage Nummer 4 auf. Frau Abgeordnete Senftleben von der Fraktion der FDP fragt nach
Herr Präsident! Meine Herren! Meine Damen! Ich frage den Senat: Hat der Senat vor, neben einer sukzessiven Kürzung der Zuschüsse von Schulen in freier Trägerschaft von 97 % auf 93 % der vergleichbaren Personalkosten an öffentlichen Schulen nur noch Mittel zweckgebunden, letztlich für das Lehrpersonal, zur Verfügung zu stellen, und wenn ja, führt eine Zweckbindung nicht zu einer weiteren Einengung des Handlungsspielraums freier Schulen, und was möchte der Senat dadurch erreichen?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Senftleben! Meine Damen und Herren! Der Senat befindet sich gegenwärtig in einer Entscheidungsphase zu der Frage, wie die Privatschulen künftig im Land Berlin gemäß Privatschulgesetz finanziert werden. Dabei spielt auch die Fragestellung eine Rolle, welchen Bezugspunkt man dabei wählt.
Es ist nach der gegenwärtigen Rechtslage schon so, dass wir für die allgemeinbildenden Schulen, die Finanzierung in der Höhe bis zu 97 % der vergleichbaren Personalkosten haben. Für die beruflichen Schulen haben wir 100 % der tatsächlichen Personalkosten, höchsten jedoch 97 % der vergleichbaren Personalkosten. Wie Sie daraus erkennen können, gibt es schon jetzt verschiedene Indikatoren, die man für die Schulen wählen kann und die auch alle der Verfassung entsprechen. Jedenfalls sind sie bislang noch nicht beklagt worden. Und es ist in der Tat richtig, dass Überlegungen bestehen, auch den Bezugspunkt der tatsächlichen Personalkosten neu zu definieren, das heißt, das, was die Privatschulen nur tatsächlich an das Personal ausgeben, während die vergleichbaren Personalkosten Kosten beinhalten, wie zum Beispiel ein Anteil von Reinigungskosten und darüber hinaus Kosten für das Sekretariate, Hausmeister usw., die eben auch vergleichbare Personalkosten einer vergleichbaren öffentlichen Schule mit vergleichbarer Personalausstattung sind. Das sind die Fragestellungen, um die es geht.
Richtig ist eines, Frau Abgeordnete: Man braucht nicht in die Weihen der höheren Mathematik einzutauchen, um festzuhalten, dass private Schulen, da sie eben nicht 100 % der vergleichbaren Personalkosten bekommen, pro Schüler immer preisgünstiger sind als öffentliche Schulen. Jedenfalls in der Regel, denn es gibt auch die Beiträge der Eltern, die im Privatschulbereich anders als im öffentlichen Bereich erhoben werden. Wobei übrigens die Privatschulen, um dies deutlich und öffentlich zu sagen, auch den öffentlichen Lernmittelzuschuss bekommen.
Ich frage den Senat, ob er sich darüber im Klaren ist, dass zweckgebundene Mittel durchaus auch kontraproduktiv sind, was die finanzielle Eigenverantwortung von Schulen in freier Trägerschaft angeht, was die Sicherheit, was die Rahmenbedingungen angeht, und dass hier Schulen letztlich bestraft werden, wenn sie vernünftig wirtschaften. Wie lässt sich dies vereinbaren mit dem Bestreben des Senats, dass auch den öffentlichen Schulen mehr Eigenverantwortung gegeben werden soll?