Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Zotl, Sie haben Recht: Berlin ist im entscheidenden Jahr der Verwaltungs- und Gebietsreform – entscheidend deshalb, weil nach der erfolgten Weichenstellung durch das Verwaltungsreform-Grundsätzegesetz der praktische Umgang der Verwaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern auf eine neue Grundlage gestellt worden ist. Diese wird durch folgende Merkmale bestimmt:
Die Verwaltung orientiert und organisiert sich nach den Bedürfnissen der Kunden. Bürger und Wirtschaft sind Kunden unserer Verwaltung – die Verwaltung als Dienstleistungszentrum! Die Bedürfnisse der Kunden werden durch gezielte Befragungen in Erfahrung gebracht. Beschwerden wird binnen 14 Tagen nachgegangen und deren Ursachen abgestellt. Anregungen der Kunden werden geprüft und gegebenenfalls aufgenommen. Öffnungs- und Sprechzeiten werden verlängert. Herr Zotl, wenn Sie sich das vor Augen führen, können Sie nachvollziehen, dass diese Verwaltungsreform sehr stark nunmehr den Bürger in das Blickfeld der Reform genommen hat. Aber auch das, was Sie als sogenannte Binnenreform beschrieben haben, kommt letztendlich den Bürgern und Bürgerinnen zu Gute. Denn dadurch wird Verwaltungsleistung, -handeln effektiver, effizienter, kostengünstiger. All dieses sind die Zielpunkte, die Zielorientierung unserer Reform.
Das VGG – das Verwaltungsreform-Grundsätzegesetz – ist seit 9 Monaten erst in Kraft. Welche Wirkung hat es entfaltet? Sind die vom Gesetzgeber gewünschten Effekte bereits eingetreten? Kurz: Wo stehen wir auf dem Wege zur bürgernahen Verwaltung? – Lassen Sie mich mit einigen wenigen Beispielen antworten.
Die Bürgerorientierung ist durchweg in Zielvereinbarungen, Rahmenregelungen oder Leitbildern verankert. Darüber hinaus sind Öffnungs- und Sprechzeiten ausgeweitet worden. Bisher sind in Berlin über 100 Befragungen durchgeführt worden. Die ersten Qualitätszirkel haben sich gebildet. Das heißt, die Verwaltungen befassen sich konzentriert und methodisch angeleitet mit der Umsetzung von Verbesserungsanregungen. Das mag für Sie eine Kleinigkeit sein, bedeutet aber eine kleine Revolution für die Verwaltungsapparate.
Die Standesämter sind Dienstleister geworden. Eheschließungen finden auf Wunsch der Paare auch an früher unüblichen Orten statt, zum Beispiel in der Info-Box am Potsdamer Platz oder anlässlich einer Dampferfahrt. Die Heirat ausschließlich während der Dienstzeit ist nun endgültig passe´.
Die Oberfinanzdirektion hat mit allen 23 Finanzämtern vereinbart, die Zeiten für die Bearbeitung der Anträge zur Lohnsteuer sowie zur Investitions- und Eigenheimzulage zu deckeln.
Der sogenannte Dienstleistungstag mit Öffnungszeiten bis mindestens 18 Uhr ist durchweg eingeführt. Zusätzliche Öffnungs- und Sprechzeiten sind geplant.
Eine kurze Anmerkung zum Themenbereich Meldestellen und Bürgerämter – ein Fragenkomplex, der uns immer wieder auch im Verwaltungsreformausschuss beschäftigt hat und noch beschäftigen wird. Der Senat ist auf der Grundlage des Beschlusses des Abgeordnetenhauses vom 28. Mai 1998 intensiv damit befasst, die Meldestellen des Landeseinwohneramtes in die bezirklichen Bürgerämter zu integrieren. Abgesehen von rechtlichen Fragen und den Problemen der Abschichtung, der personellen und sachlichen Ressourcen besteht derzeit die organisatorische Schwierigkeit, dass die Meldestellen als Teil der Ordnungsbehörde Landeseinwohneramt in ihrem Zuständigkeitsbereich eigenständige Entscheidungen treffen, während die bezirklichen Bürgerämter bisher nur als Beratungseinrichtungen fungieren. Dem Leitbild der Bürgerämter entspricht es aber, das künftig auch dort Entscheidungen aus verschiedenen bezirklichen Zuständigkeitsbereichen getroffen werden sollen. Außerdem soll erreicht werden, dass die Mitarbeiter in den integrierten Bürgerämtern miteinander verzahnt tätig werden sollen, um dadurch das Personal innerhalb der Bürgerämter bedarfsgerecht einsetzen zu können.
Im Bezirksamt Köpenick sind bekanntlich das bezirkliche Bürgeramt und eine Meldestelle des Landeseinwohneramtes bereits seit längerem räumlich zusammengeführt, und es sind bereits Schulungen theoretischer wie praktischer Art durchgeführt worden, um die genannte verzahnte oder integrierte Aufgabenwahrnehmung zu ermöglichen, die in der Experimentierklausel des § 3 Abs. 5 des Verwaltungsreform-Grundsätzegesetzes auch ausdrücklich zugelassen worden ist.
Die Einrichtung von Bürgerämtern ist Aufgabe der Bezirke. Dennoch habe ich in der 13. Legislaturperiode für die Bereitstellung einer Anschubfinanzierung plädiert. Dies war – Herr Zotl hat das ausdrücklich dargestellt – im Zuge der Sparmaßnahmen zunächst in Frage gestellt. In seiner Sitzung vom 29. Februar dieses Jahres hat aber der Senat auf meinen Vorschlag hin beschlossen, dass im Haushaltsplanentwurf für 2001 ein entsprechender Ansatz für die Arbeit der Bürgerämter im Einzelplan 05 vorgesehen wird. Darüber hinaus habe ich mich bereit erklärt – Herr Zotl, Sie haben das richtig dargestellt –, aus meinem Etat eine Anschubfinanzierung für 2000 in Höhe von 2 Millionen DM zur Verfügung zu stellen. Das ist eine zusätzliche Belastung für meinen Einzelplan. Aber die Bedeutung der Sache und um diese Anschubfinanzierung auch den Bezirken gegenständlich zu machen, habe ich mich entschieden, dieses zu tun. Aber ich bitte darum, dass wir ab dem Jahr 2001 die Unterstützung von allen Senatorenkollegen in dieser Angelegenheit erhalten, sofern es nicht möglich ist, zusätzlich Gelder zur Verfügung zu stellen.
Auf der Grundlage der von der Senatsverwaltung für Inneres erarbeiteten Machbarkeitsstudie und den bisherigen Projekterfahrungen sollen damit folgende Ziele erreicht werden:
1. Die Erreichbarkeit der Behörden für den Bürger soll trotz Bezirksgebietsreform erhalten und bei bis zu 60 Bürgerämtern bis 2004 – das ist unser Planungswert – deutlich verbessert werden. An Lebenslagen anknüpfend, soll ein Service eingerichtet werden, der es dem Einzelnen ermöglicht, verschiedene Belange mit einem Behördengang zu erledigen. Dafür werden Aufgaben aus den Bezirken und dem Landeseinwohneramt – vorrangig Meldestellen- und Führerscheinangelegenheiten – zusammengeführt.
2. Dabei soll eine abschließende Bearbeitung angestrebt werden. Damit bestünde eine wichtige Voraussetzung für die Möglichkeit zur Neugliederung der Bezirksverwaltung in das sogenannte Front Office – den Teil der Verwaltung, der in direktem Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern ist und die Standardfälle abschließend bearbeitet – und das sogenannte Back Office, das die Bearbeitung schwieriger Fälle im Hintergrund gewährleistet. Diese Neuorganisation wäre ein wesentlicher Beitrag zur Prozess- und zur Strukturoptimierung – wie es neudeutsch heißt – der Berliner Verwaltung.
3. Mit dem Aufbau von Bürgerämtern soll eine einheitliche moderne und kostengünstige IT – Informationstechnik, Infrastruktur – verbunden sein. Meine Verwaltung unterstützt die Bezirke weiterhin durch fachliche und organisatorische Beratung bei der Einrichtung von Bürgerämtern. Dazu gehört auch die Unterstützung von IT-Entwicklungsprojekten, wie beispielsweise die Begleitung von Piloteinrichtungen und -verfahren – z. B. die automatisierte Einzahlung mit EC-Karte und Ähnlichem – sowie die Unterstützung und Anpassung eines datenbankgestützten Informationssystems oder auch die Entwicklung einer einheitlichen Bedienoberfläche für die Bürgerämter. Vorrangig wird dabei auf die Sicherstellung berlineinheitlicher Lösungen als Basisangebot für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zu achten sein.
Im Rahmen der Projektarbeit ist der Ratgeber „Von der Bürgerberatung zum Bürgeramt – erste Schritte für die Einrichtung von Bürgerämtern“ entstanden, der den Bezirken jetzt als Orientierungshilfe zur Verfügung gestellt wird. Hierin enthalten ist eine als Checkliste bezeichnete Hilfestellung für die Standortauswahl von Bürgerämtern, vorrangig in den künftigen Fusionsbezirken. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass der mittelfristig zu schaffende Versorgungsgrad mit Bürgerämtern einschließlich integrierter Meldestellen bedarfsgerecht und wirtschaftlich erreicht wird. Die Übertragung von Erfahrungen anderer Kommunen wurde durch eine bundesweite Umfrage in bekannten Städten und durch direkte interkommunale Kontakte sichergestellt.
Lassen Sie mich noch einige Sätze zur Bezirksfusion und zum Abbau der Flut von Verwaltungsvorschriften ausführen, zumal dieses auch ein wesentlicher Bestandteil der Rede von Herrn Zotl war. Die Bezirke in Berlin führen die Bezirksfusion in eigener Verantwortung durch. Dies entspricht sowohl den gesetzlichen Grundlagen als auch dem Gedanken der Dezentralisierung und dem Wunsch nach mehr Eigenständigkeit der einzelnen Bezirksverwaltungen. Der Senat unterstützt allerdings diesen Prozess nachhaltig. Bürgernahe Behörden sind heute keine ausschließliche Frage des Standorts mehr. Neue technische Möglichkeiten bieten neue Zugangswege und andere Kommunikationsformen zwischen Verwaltung, den Bürgerinnen und Bürgern und – nicht zu vergessen – den Unternehmen. Die Einrichtung von sogenannten Call Centern und Internetzugängen werden zukünftig eine größere Rolle spielen müssen als bisher.
Schon im April 1997 hat der Senat erklärt, dass er das Vorhaben, Verwaltungsvorschriften nachhaltig abzubauen bzw. in ihrem Regelungsumfang zu reduzieren, als Daueraufgabe ansehe. Diesem Vorhaben sieht sich auch der neue Senat selbstverständlich weiterhin verpflichtet. Dementsprechend wurde mit dem Zweiten Gesetz zur Reform der Berliner Verwaltung vom 25. Juni 1998 der § 6 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung neu gefasst. Danach ist verbindlich festgelegt, dass Verwaltungsvorschriften auf das zwingend gebotene Mindestmaß zu beschränken seien und dass die Geltungsdauer von Verwaltungsvorschriften befristet werden müsse. Wir haben sozusagen ein Verfallsdatum für Verwaltungsvorschriften eingeführt, so dass Vorsorge getroffen ist, keinen Vorschriftenstau mehr entstehen zu lassen und Verwaltung regelmäßig ihre Verfahren überprüft. Diese Frist gilt übrigens auch für Verwaltungsvorschriften, in denen keine Frist angegeben ist, wie beispielsweise bisher bei Angelegenheiten der Personalverwaltung. Ich gehe davon aus, dass die vielleicht schon in der nächsten Senatssitzung einzusetzende Expertengruppe auch dieses Thema noch einmal aufnehmen und zu weiter gehenden Vorschlägen kommen wird.
So weit zu Verwaltungsvorschriften; nun zu dem Teil der Verwaltungsunterlagen. Am Zentrum für Verwaltungsfortbildung werden seit geraumer Zeit regelmäßig Kurse zu den Themen „Bürgernahe Sprache in der Verwaltung“ und „Überzeugendes Korrespondieren“ angeboten, die die Fähigkeit vermitteln, komplexe juristische Tatbestände einfach und verständlich – also bürgernah – darzustellen. Nach diesen Kursen wird übrigens von den Beschäftigten der Verwaltungen rege gefragt.
Der Senat von Berlin ist sich sicher, dass die Verwaltungsreform insgesamt für eine deutliche Bürgerorientierung der Verwaltung Berlins sorgen wird. Das dient der Zukunft und auch dem Ansehen der Hauptstadt Deutschlands. Das hilft allen Berlinern und auch dem Wirtschaftsstandort Berlin. Lassen Sie uns gemeinsam diesen zweifellos steinigen Weg geben! – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU und der SPD]
Vielen Dank, Herr Dr. Werthebach! Wir kommen jetzt zur Beratung durch die Fraktionen. Diese haben eine Redezeit bis zu zehn Minuten. Für die PDS spricht nun der Abgeordnete Schneider.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Senator! In den einführenden Bemerkungen von Herrn Zotl wurde noch einmal darauf verwiesen, warum und weshalb wir diese Runde gewählt haben, diese Große Anfrage in diesem Rahmen hier behandeln zu lassen. Das erste Problem, das ich in der Beantwortung unserer Großen Anfrage habe, ist der von Ihnen präjudizierte Kundenbegriff, so wie Sie ihn definiert haben. Wenn wir diesem Kundenbegriff folgen, werden wir innerhalb der Verwaltungsreform oder im Verhältnis zwischen Verwaltung und Bürgern immer zuerst einen Geldwert des Verhältnisses sehen. Aber ich gehe davon aus, dass Bürgerinnen und Bürger nach wie vor Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen können, ohne am Ende mit einer Quittung versehen zu werden, die den Vermerk trägt, an welcher Kasse sie welchen Betrag einzuzahlen haben. So fühle ich mich jedenfalls als Kunde, wenn ich in der üblichen Art und Weise als Kunde behandelt werde.
Ich stimme Ihnen zu, wenn Sie davon ausgehen, dass wir dieses Jahr als entscheidendes Jahr der Verwaltungsreform betrachten. Ich unterstreiche noch einmal, dass nicht nur in der Bereitstellung notwendiger finanzieller Mittel in diesem Jahr bestimmte Weichen gestellt werden, sondern dass dieses Jahr aus meiner Sicht auch zeigen wird, ob Verwaltungsreform vor allem aus der Introvertiertheit heraustreten kann und ob wir, die wir alle politische Verantwortung für diese Verwaltungsreform tragen, in der Lage sein werden, Verwaltungsreform auch unter schwierigen Haushaltsbedingungen als mehr zu begreifen als als Möglichkeit, da oder dort Haushaltssanierung in den Bezirken zu betreiben.
Die Frage, die nach wie vor steht, ist diejenige nach den bereitzustellenden 14 Millionen DM. Herr Dr. Werthebach, Sie werden Verständnis dafür haben, dass wir nicht ohne Widerspruch damit einverstanden sein können, dass Ihre Verwaltung die einzige in diesem Jahr sein wird, die 2 Millionen DM zusammenkratzt, um wenigstens ein Mindestmaß an Möglichkeiten für die Einrichtung von Bürgerämtern in den Bezirken bereitzustellen. Ich möchte an dieser Stelle noch mal vor allen Dingen an die regierenden Parteien appellieren, die Haushaltsdebatte dazu zu nutzen, auch in anderen Fachbereichen, weil alle Fachbereiche im Land Berlin davon profitieren können und müssen, was Verwaltungsreform anbelangt, diesen Topf mit zu speisen, so dass wir auch in diesem Jahr schon mehr Mittel bereitstellen können, um Bürgerämter in den Bezirken auch dementsprechend auszustatten, wie ihre Aufgaben sind.
Zu Ihren Aussagen: In der ersten Frage werfen wir noch mal die Problematik der Zielvereinbarungen auf. Es wäre mir angenehm gewesen, wenn hier noch mal konkret ein Sachstandsbericht gegeben worden wäre, und zwar im Unterschied oder in der
Entwicklung seit dem letzten Jahr, da an der Drucksache 13/3632 Planungen der Senatsverwaltung für 1999 dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis gegeben worden sind. Hier wäre es mir wichtig gewesen, wenn noch mal ein Jahreszeitraum abgerechnet worden wäre, wie man denn vorangekommen ist im Abschluss von Zielvereinbarungen, diese qualitativ so zu nutzen, dass die, mit denen die Zielvereinbarungen abgeschlossen worden sind, auch in der Lage sind, sich mehr und besser auszurichten daran, welche Bedürfnisse an die Verwaltung herangetragen worden sind.
Ein zweites Stichwort: Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger an die Verwaltungsreform. Was mich ein bisschen verwundert, ist, dass in Ihrer Antwort ein Teil der Gesetzgebung hier auch vorsieht, die Verwaltung an den Interessen der Wirtschaft auszurichten, aus meiner Sicht ein bisschen zu wenig vorgekommen. Da ist vielleicht noch zu diskutieren. Für mich wäre es in besonderer Art und Weise interessant gewesen, was denn in einem Zeitraum von einem Jahr passiert ist, um die Berliner Verwaltung besser und interessanter für Wirtschaftskreise zu machen, damit diese auch im Zusammenhang mit dem Abbau von Verwaltungsvorschriften besser und bereitwilliger in der Lage sind, hier in Berlin zu investieren.
Aber noch mal zu den Bürgerinnen und Bürgern. Wir haben gesagt, mittlerweile haben rund 100 Befragungen stattgefunden. Nun gut, nun ist das ein Ergebnis, aber die Frage, die wir gestellt haben, war relativ konkret. Es wäre also schön gewesen, wenn Sie wenigstens ein, zwei Sätze dazu gesagt hätten, a), wie ist man denn da rangegangen, diese Befragung zu organisieren; welche Inhalte waren da bestimmt; und mit welchem Ergebnis sind denn die Befragungen abgeschlossen worden? Weil das, finde ich, interessanter ist für Qualität in der Verwaltungsreform als die alleinige Feststellung, es haben 100 Befragungen stattgefunden. Wenn wir jetzt hier in dieser Runde – es sind vielleicht nicht mehr ganz 100 – eine Befragung durchführen, dann haben wir auch 100 Befragungen. Das ist aber keine qualitative Aussage. [Vereinzelter Beifall bei der PDS]
Die Frage im Zusammenhang auch mit Fragebögen, die wir gesehen haben, die vielleicht zu diskutieren wäre: Schreibt Verwaltung in solchen Fragebögen einfach nur auf, was bisher geleistet worden ist, oder denkt Verwaltung in zunehmendem Maße darüber nach, zwei Faktoren in die Diskussion zu bringen: Wissen zu vermitteln, wozu Verwaltung überhaupt in der Lage ist, um einen bestimmten Bedarf zu entwickeln? Und: Nutzt Verwaltung diese Befragung, dieses Kunden-Monitoring auch in zunehmendem Maße dazu, neue Leistungsangebote aus der Verwaltung selbst heraus zu entwickeln, um damit auch Bürgerinteresse weiterzuentwickeln, und ich sage auch, um damit auch Arbeitsplätze in der Berliner Verwaltung längerfristig zu sichern?
Zu dem Problem Vorschläge und Beschwerden: Nun gebe ich zu, dass ich einen gewissen Erfahrungswert mit vierzehntägiger Abarbeitung von Vorschlägen und Beschwerden habe. Dabei ist mir eine Frage aufgefallen. In den vergangenen Wochen ist uns ein Material zugänglich gemacht worden, in dem davon ausgegangen wird, dass in der Berliner Verwaltung darüber nachgedacht wird, nicht nur die Zeiträume zu sichern, also diese Vierzehntagesfristen zu sichern, sondern über ein Beschwerdenmanagement darüber nachzudenken, wie man denn mit eingegangenen Beschwerden qualitativ inhaltlich besser umgeht. Hier ist mir, so weit ich da jetzt erinnere, was hier eben gesagt worden ist, keine Aussage dazu da. Ich würde also gegebenenfalls dann darum bitten, dazu noch einmal zu diskutieren.
Die Problematik Abschichtung der LEA-Aufgaben haben Sie relativ umfänglich angesprochen. Wir hätten sicherlich einen gesonderten Tagesordnungspunkt verdient, aber nun hat auch nicht jeder von uns jeden Tag Lust, sich mit Verwaltungsreform zu beschäftigen. Daher wird also morgen früh ab 9 Uhr, wie der Zufall das manchmal so will, der Verwaltungsreformausschuss
sich unter anderem mit dem von Ihrer Innenverwaltung uns zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterial zum Thema Abschichtung von LEA-Aufgaben beschäftigen. Deswegen können wir das vielleicht an dieser Stelle hier aussparen.
Zu den Mindeststandards möchte ich doch noch ein paar Bemerkungen machen. Wenn wir nicht bereit oder nicht in der Lage sind, die Bürgerämter so schnell wie möglich finanziell, materiell und vor allen Dingen auch mit dem notwendigen Personal auszustatten, werden wir Mindeststandards erreichen, die auf einem für mich nicht akzeptablen Level liegen werden. Und dann kann man aus meiner Sicht nicht mehr von Mindeststandards reden, dann kann man nur noch von Minimallösungen reden. Das ist nicht zu akzeptieren.
Nach unseren Untersuchungen werden in unterschiedlichen momentan vorhandenen Bürgerbüros 61 Leistungsangebote gemacht. Dazu treten 32 externe Beratungsangebote, die in den Räumen der Bürgerbüros durchgeführt werden. Wenn man sich die unterschiedlichen Bezirke anguckt, reicht die Palette von 5 Leitungen, die bis zum Ende bearbeitet werden, bis zu 24 Leistungen in anderen Bezirken. Die Zwischenbilanz „Reform der öffentlichen Verwaltung“ vom November 1999 verweist zwar auf die Notwendigkeit einheitlicher Standards, aber vor allen Dingen mit dem Blick, dass jeder Bürger, ich sage ausdrücklich Bürger und nicht Kunde, das Recht auf Gleichbehandlung in den Bürgerbüros hat. Es wäre ja schon schön gewesen, wenn ein Ausblick darauf möglich gewesen wäre, was man denn in diesem Jahr an Mindeststandards an abschließenden Angeboten in den Bürgerbüros zu erreichen gedenkt.
Ich bin sofort fertig! – wird ein alle und alles belastendes Übermaß an Vorschriften beklagt. Nun haben Sie uns hier eben noch mal die Vorstellung kundgetan, dass mit den Beschlüssen die im Senat gefasst worden sind, ein Verfallsdatum für Verwaltungsvorschriften eingerichtet worden ist. Es hätte mich einmal interessiert, da ich neu in dieser Runde bin, ob jemand in diesem Saal in der Lage ist zu sagen, wie viele Verwaltungsvorschriften momentan in Berlin in Kraft sind und wie man gedenkt, diese prozentual denn so rückzubauen, dass Bürgerin und Bürger X und Y in der Lage sind, mit diesen Verwaltungsvorschriften vernünftig umzugehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da sich der Innensenator und Herr Dr. Zotl einig waren, das Jahr 2000 ist das entscheidende Jahr der Verwaltungsreform, will ich diese vielleicht nur ein bisschen modifizieren. Es ist sicherlich das entscheidende Jahr, weil wir in eine neue Phase eintreten, in eine Phase der konkreten Umsetzung. Ich will das noch mal so betonen, weil ich bei dem Beitrag von Dr. Zotl teilweise die Einschätzung hatte, dass er meinte, am Ende des Jahres 2000 ist alles beendet. Nein – es beginnt eine neue Phase eines Prozesses, der abläuft. Da als Zielsetzung einer reformierten Verwaltung, ich glaube unbestritten von allen Fraktionen, vor allem die stärkere Bürgerorientierung der Verwaltung gesehen wird, ist es wichtig und richtig, dass wir dieses Thema auch hier im Plenum behandeln.