Protocol of the Session on February 24, 2000

Grund hatte, nämlich den Teil der Bundesanstalt und den Teil der ergänzenden Landesmittel aus einer Hand zur Verfügung zu stellen. Nun gibt es, wenn ich richtig informiert bin, im Land zwei Arbeitsämter, die die im Augenblick zur Verfügung stehende Summe linear über alle Anträge verteilen und so zu dem Ergebnis kommen, dass allen Maßnahmen ein erheblich reduzierter Betrag zur Verfügung steht. Wir haben die Arbeitsverwaltung bereits darauf hingewiesen, dass das nicht unsere Intention ist, sondern wir gehen davon aus, dass entsprechend den Notwendigkeiten und dem Bedarf in den einzelnen Projekten sehr zielgenau entschieden und nicht gleichsam mit dem Rasenmäher darüber gegangen wird. Diese Aktion geht von der Arbeitsverwaltung und den Arbeitsämtern und nicht von unserem Hause aus, und wir sind dabei, das, was im Augenblick geschieht, zu korrigieren.

Nächste Zusatzfrage – Frau Abgeordnete Dr. Klotz!

Herr Staatssekretär! Es ist bekannt geworden, dass Sie beabsichtigen, für Beschäftigte in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen jegliche Qualifizierungsmöglichkeiten durch Streichen der Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds, die dort hinein geflossen sind, zu beenden. Halten Sie es für verantwortbar, dass in Bereichen, wo es um Jugendarbeit, Anti-Gewaltarbeit, die Beratung von Aussiedlerinnen und Aussiedlern oder die Betreuung von alten Menschen geht, die ABMBeschäftigten ohne jede Möglichkeit, sich für diese Tätigkeit zu qualifizieren, arbeiten zu lassen?

Herr Staatssekretär – bitte!

Frau Abgeordnete Klotz! Selbstverständlich gibt es eine ganze Reihe von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, die sinnvoll nur dann durchgeführt werden können, wenn ergänzende, begleitende Qualifizierung stattfindet. Das ist völlig unumstritten und wird auch in Zukunft der Fall sein. Das beginnt für die Jugendlichen bei „ABM und Lernen“ und geht in anderen Fällen weiter. Was wir allerdings zu realisieren haben, sind die in diesem Jahr beginnenden neuen Rahmenbedingungen der Förderperiode 2000 ff. für den Europäischen Sozialfonds. Wir haben dort die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. Sie dürfen sicher sein, dass das Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik, das wir in diesem Jahr und den Folgejahren einzusetzen gedenken, entsprechend den Notwendigkeiten orientiert ist; das heißt Beschäftigungshilfen auf der einen und Qualifizierung auf der anderen Seite. Wenn man ein Angebot für Beschäftigung und Qualifizierung braucht, wird das auch in Zukunft zur Verfügung gestellt werden, möglicherweise mit einem anderen Finanzierungsweg als in der Vergangenheit.

Die nächste Zusatzfrage – Frau Abgeordnete Hopfmann von der Fraktion der PDS, bitte sehr!

Herr Staatssekretär! Angesichts Ihrer Ausführungen hier verstehe ich die Informationen der Servicegesellschaften gegenüber den freien Trägern nicht, die zu Anfang des Jahres gegeben wurden.

Was werden Sie unternehmen, um den freien Trägern ihre Existenz im Laufe des Jahres zu sichern? Anscheinend gibt es unterschiedliche Informationen, die nicht gedeutet werden können.

Bitte, Herr Staatssekretär!

Frau Abgeordnete, Sie hatten selbst darauf hingewiesen, dass das eine Informationspolitik vom Jahresbeginn war. Wir haben auf die Servicegesellschaften eingewirkt und haben darüber informiert, dass erst – ich hatte es

(A) (C)

(B) (D)

StS Dr. Schröder

ausgeführt – jetzt Mittel zur Verfügung stehen. Zudem ist es, um einem Auf und Ab in der Arbeitsmarktpolitik entgegenwirken, selbstverständlich sinnvoll, kontinuierlich zu bewilligen. Das ist inzwischen geschehen.

Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Oesterheld über

Freundessanierung statt Plattensanierung bei der Firma Aubis

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Welche Einnahmeeinbußen entstehen dem Land Berlin aus Verlusten der Bankgesellschaft Berlin, die durch die fragwürdige Kreditvergabe von fast einer Milliarde DM der Berlin Hyp an CDU-Freunde für den Erwerb und die Sanierung von 16 000 Plattenbauwohnungen entstanden sind, und wie hoch werden die Einnahmeeinbußen im Zusammenhang mit dem notwendigen Sanierungskonzept sein?

2. Wie bewertet der Senat die Entscheidung der Berlin Hyp, den Geschäftsführern der Firma Aubis, die diesen Schaden verursacht haben, eine hohe Abfindung zu zahlen und darüber hinaus zu ermöglichen, dass diese Bankrotteure wieder eine Firma aufmachen dürfen, während der Verlust vergesellschaftet wird und die anderen Beschäftigten auf der Straße sitzen?

Das Wort zur Beantwortung hat Herr Senator Kurth!

[Wieland (GRÜNE): Das müsste eigentlich Landowsky beantworten!]

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Oesterheld, Einnahmeausfälle werden dem Land im laufenden Haushaltsjahr nicht entstehen.

[Wieland (GRÜNE): Dann im nächsten!]

Die Bankgesellschaft hat für das Geschäftsjahr 1999 bereits die Ausschüttung einer Dividende von 0,60 Euro je Aktie in Aussicht gestellt, die im laufenden Haushaltsjahr zur Auszahlung kommen wird. Dies entspricht einer Dividende von ca. 1,17 DM pro Aktie. Die Dividende der Bankgesellschaft fällt demnach höher aus als die in den Vorjahren.

[Gelächter bei den GRÜNEN]

Der Senat geht davon aus, dass auch im kommenden Haushaltsjahr keine Einnahmeausfälle aus der Geschäftstätigkeit der Berlin Hyp entstehen werden.

An der Berlin Hyp ist der Senat nicht unmittelbar beteiligt, sondern nur mittelbar. Die Bankgesellschaft Berlin ist mit 87,6 Prozent Hauptaktionär der Berlin Hyp. Einnahmeeinbußen könnten demnach nur dadurch entstehen, dass die Berlin Hyp an die Bankgesellschaft auf Grund von Verlusten eine geringere Dividende abführt. Das ist nicht zu erwarten. Vielmehr hat die Berlin Hyp bereits mitgeteilt, dass sie für das abgelaufene Geschäftsjahr wiederum ein zufriedenstellendes Ergebnis erwartet. Der Senat geht daher davon aus, dass die Berlin Hyp der Hauptversammlung am 31. Mai die Ausschüttung einer zumindest dem Vorjahr entsprechenden Dividende vorschlägt.

Zur Frage 2: Zu Fragen der laufenden Geschäftsführung börsennotierter Aktiengesellschaften kann der Senat aus rechtlichen Gründen grundsätzlich nicht Stellung nehmen. Die Geschäfte einer Aktiengesellschaft führt der Vorstand in eigener Verantwortung. Zu Entscheidungen über Fragen der Geschäftsführung sind die Gesellschafter nur berufen, wenn der Vorstand dies verlangt. Dies ist nicht geschehen. Das Land darf und wird als Aktionär der Bankgesellschaft nicht in deren Geschäftsführung eingreifen. Das gilt damit erst recht für die Geschäftsführung der Berlin Hyp.

Die Zusatzfrage der Fragestellerin. – Bitte, Frau Oesterheld!

Ich fragte nicht nach der Dividende 1999. Sie wissen sicher, dass das Desaster erst jetzt entstanden ist. Somit gab es 1999 noch keine Verluste. Meine Frage war: Wenn nun 1 Milliarde DM in den Sand gesetzt wurde, gibt es dann eine Wertbereinigung? Dadurch entstehen erst die Einnahmeverluste – nicht in der Vergangenheit. Ich fragte nicht nach 1999, sondern: Was erwarten Sie für Auswirkungen aus dem Verlustgeschäft auf die Bankgesellschaft Berlin? Wie hoch werden diese Verluste sein?

Bitte, Herr Senator!

Frau Oesterheld, ich kann mich nur wiederholen: Ein Einnahmeausfall des Landes entsteht nur dann, wenn die Abführung der Berlin Hyp an die Bankgesellschaft auf Grund von Verlusten in den Folgejahren zurückgeht und sich dieses auf die Dividendenfähigkeit der Bankgesellschaft auswirkt. Hierfür gibt es keinen Anhaltspunkt. Ich gehe nicht davon aus, dass die Dividendenfähigkeit der Bankgesellschaft in den Folgejahren niedriger sein wird als im Jahr 2000.

Frau Oesterheld hat eine weitere Zusatzfrage. – Bitte sehr!

Welche Kontrollmöglichkeiten sehen Sie, wenn bei Kreditvergaben solch hohe Verluste befürchtet werden müssen, durch die Wertbereinigungen kommen werden? Gibt es Kontrollmöglichkeiten des Landes über die Bankgesellschaft Berlin?

Bitte, Herr Senator!

Der Vorstand einer Aktiengesellschaft, Frau Oesterheld, wird durch den Aufsichtsrat kontrolliert. Im Aufsichtsrat der Bankgesellschaft sind zwei Senatoren vertreten. Im Übrigen kann das Land Berlin der Hauptversammlung Aufsichtsratsmitglieder zur Wahl vorschlagen.

Frau Hämmerling hat eine weitere Zusatzfrage.

Herr Senator, halten Sie diese Praxis der Bankgesellschaft Berlin für wirtschaftlich sinnvoll?

[Heiterkeit bei den GRÜNEN]

Bitte, Herr Senator!

Herr Präsident! Frau Hämmerling, diese Frage habe ich bereits unter 2. beantwortet. Zu Fragen der Geschäftsführung börsennotierter Aktiengesellschaften äußert sich das Land Berlin nicht.

[Gelächter bei den GRÜNEN]

Die nächste Zusatzfrage hat der Abgeordnete Wieland. – Bitte sehr!

Herr Senator, ist nicht durch eine Reihe fauler Kredite der Aktienkurs der Bankgesellschaft Berlin so gesunken – etwa analog zur Bayern Hyp –, dass das Land Berlin allein dadurch Schaden erlitten hat?

Bitte, Herr Senator!

(A) (C)

(B) (D)

Herr Präsident! Herr Wieland, durch den Anstieg oder Fall des Aktienkurses erleidet das Land Berlin zunächst keinen Nachteil.

[Gelächter bei den GRÜNEN – Wieland (GRÜNE): Und wenn Sie verkaufen wollen?]

Wir würden dann einen Nachteil erleiden, wenn die Dividende ausfällt oder geringer ausfällt. Ich habe bereits gesagt, dass die Dividende in diesem Haushaltsjahr höher sein wird als in den vergangenen Jahren.

[Müller-Schoenau (GRÜNE): Das ist ja keine Kunst!]