4. Es wird sichergestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland den für die Wahrnehmung hoheitlicher Tätigkeiten der Bundesrepublik (Herstellung von Pässen, Visa, Ausweisen, Banknoten, Daten von Sicherheitsbehörden etc.) erforderlichen Einfluss behält, um den sicherheitsrelevanten Obliegenheitspflichten nachkommen zu können.
5. Sollte es beabsichtigt sein, im Rahmen des Umwandlungsgesetzes vor oder nach dem Verkauf die Rechtsform der Bundesdruckerei in eine Aktiengesellschaft (AG) zu wechseln, sind unabhängig von einem möglichen Börsengang Beteiligungsformen der Beschäftigten vorzusehen.