Protocol of the Session on February 24, 2000

Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS und der Fraktion der GRÜNEN auf Annahme einer Entschließung über Verkauf der Bundesdruckerei durch die Bundesregierung

Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der PDS, Drucksache 14/199-1, vor.

Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich lasse also zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion der PDS abstimmen. Wer diesem Antrag mit der Drucksachennummer 14/199-1 seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Die Gegenstimmen waren die Mehrheit.

Wer nun dem Vier-Fraktionen-Antrag, Drucksache 14/199, seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen so angenommen.

Damit sind wir am Ende unserer heutigen Tagesordnung. Die nächste Sitzung des Abgeordnetenhauses findet am Donnerstag, dem 9. März 2000, um 13 Uhr statt.

Die Sitzung ist geschlossen.

[Schluss der Sitzung: 19.10 Uhr]

(A) (C)

(B) (D)

A n l a g e

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Wahl eines Abgeordneten sowie dessen Stellvertreters zum Mitglied der Finanz- und Wirtschaftskommission der Freien Universität Berlin

Gemäß § 68 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 5. Oktober 1995 (GVBl. S. 727), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Oktober 1999 (GVBl. S. 545), wurden für die Dauer der 14. Wahlperiode gewählt:

zum Mitglied:

Herr Peter Kittelmann (für das bisherige Mitglied Dr. Ullrich Meier),

zum stellvertretenden Mitglied:

Herr Dr. Ullrich Meier (für das bisherige stellvertretende Mitglied Peter Kittelmann).

Wahl eines Abgeordneten sowie dessen Stellvertreters zum Mitglied der Gemeinsamen Finanz- und Wirtschaftskommission mit Entscheidungsbefugnis für die Universitätsklinika in Berlin

Gemäß § 68 a Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 5. Oktober 1995 (GVBl. S. 727), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Oktober 1999 (GVBl. S. 545), wurden für die Dauer der 14. Wahlperiode gewählt:

zum Mitglied:

Herr Peter Kittelmann (für das bisherige Mitglied Ulrich Eichler),

zum stellvertretenden Mitglied:

Herr Andreas Apelt (für das bisherige stellvertretende Mitglied Peter Kittelmann).

Wahl von zwei Personen zu Mitgliedern des Verwaltungsrats der Feuersozietät Berlin Brandenburg

Gemäß § 8 Abs. 1 Buchst. b des Gesetzes über die Feuersozietät Berlin Brandenburg vom 2. Juli 1993 (GVBl. S. 305, 307) zuletzt geändert am 27. Juni 1994 (GVBl. S. 177, 178), wurden gewählt:

Herr Abgeordneter Norbert Atzler, Herr Abgeordneter Dr. Hermann Borghorst.

Wahl von drei Personen zu Mitgliedern des Stiftungsrats der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB-Stiftung)

Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Gesetzes über die Deutsche Klassenlotterie Berlin und die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB-Gesetz) vom 7. Juni 1974 (GVBl. S. 1338), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 1996 (GVBl. S. 179), wurden für die Dauer der 14. Wahlperiode gewählt:

Herr Abgeordneter Klaus Landowsky, Herr Abgeordneter Dr. Uwe Lehmann-Brauns, Herr Abgeordneter Klaus Wowereit.

Sanierung der Stettiner Bahn mit Berücksichtigung eines Umsteigebahnhofs am Karower Kreuz

Der Senat wird aufgefordert, sich bei der Deutschen Bahn AG dafür einzusetzen, dass bei der Sanierung der Stettiner Bahn zwischen Gesundbrunnen und Karow der Bau eines Kreuzungsbahnhofs am Karower Kreuz berücksichtigt wird.

Berücksichtigung der zweigleisigen Fernbahnverbindung zwischen Lichtenberg und Ostbahnhof am Bahnhof Ostkreuz

Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, bei der Zustimmung zum Umbau des Bahnhofs Ostkreuz die Option auf eine zweigleisige Fernverbindung, einschließlich der Regionalbahnsteige, zwischen Bahnhof Lichtenberg und Bahnhof Ostkreuz sicherzustellen und auf eine schnelle Realisierung dieser Verbindung hinzuwirken.

Grundstücksgeschäft (Nr. 30/1999 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte)

Der Veräußerung einer insgesamt ca. 16 829 m2 großen Teilfläche der Grundstücke in Berlin-Reinickendorf, Karolinenstraße und Am Tegeler Hafen

Flurstück 464 teilweise mit einer Größe von ca. 12 m2 eingetragen im Grundbuch von Tegel Blatt 3 750,

Flurstück 937 teilweise mit einer Größe von ca. 364 m2 Flurstück 938 teilweise mit einer Größe von ca. 1 458 m2 Flurstück 940 vollständig mit einer Größe von ca. 8 994 m2 eingetragen im Grundbuch von Tegel Blatt 3 829,

Flurstück 941 teilweise mit einer Größe von ca. 424 m2 Flurstück 943 teilweise mit einer Größe von ca. 4 530 m2 eingetragen im Grundbuch von Tegel Blatt 5 937,

(A) (C)

(B) (D)

Flurstück 467 vollständig mit einer Größe von 150 m2 Flurstück 468 vollständig mit einer Größe von 400 m2 Flurstück 816 vollständig mit einer Größe von 254 m2 eingetragen im Grundbuch von Tegel Blatt 5 779,

Flurstück 818 vollständig mit einer Größe von 164 m2 eingetragen im Grundbuch von Tegel Blatt 3 727,

Flurstück 934 vollständig mit einer Größe von 79 m2 eingetragen im Grundbuch von Tegel Blatt 3 753,

zu den Bedingungen des am 14. Mai 1999 beurkundeten, unter Vorbehalt geschlossenen Vertrages wird zugestimmt.

Grundstücksgeschäft (Nr. 2/2000 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte)

Dem Verkauf von insgesamt ca. 9 900 m2 großen Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Ludwigsfelde, Flur 14, Flurstücke 81, 82, 84, 85, 86/2 und des gesamten Flurstücks 89, eingetragen in den Grundbüchern des Amtsgerichts Zossen von Ludwigsfelde Blatt 2 671 und 3 290, zu den Bedingungen des am 11. Januar 2000 beurkundeten, unter Vorbehalt geschlossenen Vertrages wird zugestimmt.

Verkauf der Bundesdruckerei durch die Bundesregierung

Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, den Verkauf von GmbHAnteilen der sich zu 100 % im Bundesbesitz befindlichen Bundesdruckerei unter Berücksichtigung folgender als vertraglich festgeschriebener Belange vorzunehmen:

1. Der Standort Berlin-Kreuzberg bleibt als Zentrale und Hauptproduktionsstätte erhalten.

2. Der Eigentümerwechsel von Gesellschafteranteilen darf nicht zu grundsätzlichen betrieblichen Veränderungen mit der Folge so genannter betriebsbedingter Kündigungen genutzt werden.

3. Die qualifizierten Ausbildungsplätze bleiben mindestens im bisherigen Umfang erhalten.