Protocol of the Session on September 27, 2001

[Zimmer (CDU): Werbung!]

Mit Erlaubnis des Präsidenten möchte ich gerne zitieren, wie dieser erfolgreiche Rechtsanwalt hier die Rechtslage sieht:

Das Gericht hat damals klar entschieden, dass es verfassungswidrig ist, das Gutachten als Auswahlkriterium heranzuziehen. Entweder das Gutachten wird ganz aus dem Gesetz herausgenommen, oder im Gesetz wird klar und detailliert geregelt, nach welchen Kriterien ein solches Gutachten erstellt wird. Wobei ich

und das sagt jetzt der Rechtsanwalt –

ein Heranziehen selbst in diesem Fall für verfassungswidrig halte. Es ist nicht erkennbar, dass in diesem Alter schon eine treffende Prognose über den weiteren Bildungsweg des Kindes abgegeben werden kann.

Ich denke, wir sollten bei dem Schulreformgesetz dieses im Blick haben und uns dann richtig entscheiden. Heute gibt es keinen Grund, den Antrag der CDU zu unterstützen. Das heißt, ich empfehle die Annahme der Empfehlung des Ausschusses Jugend, Schule, Familie und Sport.

[Beifall bei der SPD]

Vielen Dank, Frau Neumann. – Für die Fraktion der PDS hat die Abgeordnete Frau Schaub das Wort!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass Sie zu dem Stichwort „Grundschulgutachten“ ausreichend durch meine Vorrednerin und meinen Vorredner aufgeklärt worden sind. Herr Schlede hat gesagt, was Sie hierzu diskutieren, was die Berliner Schule ganz wesentlich betrifft, hält er für wichtig. Damit habe ich ein Problem – nicht damit, dass man diskutieren muss, was die Berliner Schule ganz wesentlich betrifft, sondern dass man das wirklich grundsätzlich und nicht „fix mal eben“ auf der letzten Ausschusssitzung und auf der letzten Plenarsitzung entscheiden muss.

[Schlede (CDU): Die Debatte dauert schon über ein Jahr! – Zurufe der Abgn. Frau Richter-Kotowski (CDU), Frau Jantzen (Grüne) und Frau Schmidt (Grüne)]

Über ein Jahr, ich nehme das gerne auf. Dank Ihrer Debatte über ein Jahr haben wir dann eine Schulgesetzänderung gehabt, in die das Grundschulgutachten als Kriterium aufgenommen wurde. Das hat die große Koalition damals noch zu Werke gebracht. Und die Eltern haben dann getan, was zu ahnen war: Sie haben gegen das Grundschulgutachten geklagt und sich durchgesetzt. Ich finde, dass das Verwaltungsgericht Berlin diesbezüglich eine ganz weise Entscheidung getroffen hat. Es hat festgestellt,

... dass es sich hier

gemeint ist: beim Übergang auf die Oberschule –

um eine Abstufung individueller Belange und die Herstellung von Verteilungsgerechtigkeit handelt.

Das Verwaltungsgericht stellte fest:

1. Es fehlen solche Verwaltungsvorschriften zur Erstellung des Grundschulgutachtens.

2. Es hat sich aber auch in Berlin keine einheitliche Praxis im Umgang mit dem Grundschulgutachten – mit seiner Erstellung – herausgebildet. Und auch im Schulgesetzentwurf, so stellt das Verwaltungsgericht fest, finden sich solche Regelungen nicht.

Nun kommt die für mich wichtigste Formulierung in der Urteilsbegründung: Nach ständiger Rechtsprechung müssen Kriterien, nach denen Bewerber für Schulplätze an Oberschulen im Falle

nicht ausreichender Kapazitäten entschieden werden müssen – die Einfügung „entschieden werden müssen“ war von mir –, vom Gesetzgeber selbst festgelegt werden. Und was tut Ihr Antrag? – Er formuliert eine Ermächtigung für die Senatsverwaltung, dieses zu tun. Genau aus diesem Grunde wird von der PDS-Fraktion keine Zustimmung zu diesem Antrag geben. Wir wollen, dass der Gesetzgeber – so wie in der Urteilsbegründung festgestellt – Kriterien für die Auswahl beim Übergang zur Oberschule findet. – Danke!

[Beifall bei der PDS – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vielen Dank, Frau Schaub! – Last but not least für die Fraktion der Grünen Herr Mutlu zum selben Thema!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Viel ist zum Grundschulgutachten gesagt worden. Ich werde dazu nichts mehr sagen.

Wir behandeln hier jetzt Anträge, die einem einzigen Ziel dienen, nämlich dem Wahlkampf.

[Vereinzelter Beifall bei der PDS]

Dumm, Herr Schlede, dass die Kameras nicht mehr laufen! Sie können damit nichts mehr anfangen! Damit kommen Sie nicht mehr durch. Die Berlinerinnen und Berliner nehmen Ihnen das auch nicht mehr ab. Die Umfrageergebnisse sprechen eine deutliche Sprache.

[Zurufe der Abgn. Frau Richter-Kotowski (CDU) und Frau Kasten (CDU)]

Ich möchte noch zwei Anmerkungen zu dieser Gesetzesänderung machen. Vor ungefähr einem Jahr haben wir das Schulgesetz geändert. Damals hieß es: Wir wollen das Gesetz präzisieren und das Problem des Übergangs von der Grundschule zur Oberschule regeln. – Schon damals haben wir gesagt, dass das Grundschulgutachten in keiner Weise dazu geeignet ist. Schon damals haben wir gesagt, dass wir nicht akzeptieren können, dass der Eltern- und der Schülerwunsch eingeschränkt werden. Und schon damals haben wir gesagt: Dies wird keinem Gericht standhalten. – Jetzt wissen wir es. Jetzt wissen wir, dass auch die Gerichte nicht damit konform gehen und sagen, dass das Gesetz in dieser Hinsicht auf jeden Fall verbessert werden muss. Aber der Vorschlag, den Sie machen, Herr Schlede – mir ist egal, woher der Vorschlag kommt, von der Senatsschulverwaltung oder woher auch immer –, wird dieses Problem auch nicht lösen. Aus dem Grund sage ich: Keine Schnellschüsse!

[Frau Richter-Kotowski (CDU): Aussitzen!]

Wir werden dieses Problem im Rahmen der Schulgesetznovelle lösen, zumal das Schuljahr schon angelaufen ist und wir erst einmal ein bisschen Luft haben.

Ich sehe ein, dass es einen Veränderungsbedarf gibt. Wir müssen auf jeden Fall eine Antwort auf die Frage finden, wie man dem Elternwunsch, dem Schülerwunsch und der geringen Kapazität an den Schulen gerecht werden kann – aber so nicht! Aus diesem Grunde lehnen wir Ihren Antrag ab.

[Beifall bei den Grünen – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vielen Dank, Herr Mutlu! – Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der CDU die Ablehnung des Antrags. Wer dem Siebenundzwanzigsten Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Die Gegenstimmen waren die Mehrheit. Damit ist der Antrag auf Gesetzesänderung abgelehnt.

Wir kommen dann zu der

lfd. Nr. 2 F, Drucksache 14/1537:

II. Lesung des Antrags der Fraktion der SPD und der Fraktion der Grünen über Gesetz zur Wahl der Beamtenbeisitzer und zur Besetzung der Spruchkörper in der Disziplinargerichtsbarkeit, Drucksache 14/1498, gemäß Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 24. September 2001

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der drei Paragraphen miteinander zu verbinden. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe auf die §§ 1 bis 3, die Überschrift und die Einleitung im Wortlaut des Antrags Drucksache 14/1498 unter Berücksichtigung der redaktionellen Änderungen gemäß Beschlussempfehlung Drucksache 14/1537. Eine Beratung ist hier nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme. Wer dem Gesetz zur Wahl der Beamtenbeisitzer auf der Basis der Drucksachen 14/1498 und 14/1537 seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses Gesetz einstimmig angenommen.

Lfd. Nr. 2 G, Drucksache 14/1538:

II. Lesung der Vorlage – zur Beschlussfassung – über Gesetz zur Erprobung der elektronischen Signatur in der Berliner Verwaltung, Drucksache 14/1471, gemäß Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 24. September 2001

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der vier Paragraphen miteinander zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe auf die §§ 1 bis 4, die Überschrift und die Einleitung im Wortlaut der Vorlage Drucksache 14/1471. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt auch hier einstimmig die Annahme. Wer also dem Gesetz zur Erprobung der elektronischen Signatur in der Berliner Verwaltung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist auch dieses Gesetz einstimmig angenommen.

Lfd. Nr. 2 H, Drucksache 14/1560:

II. Lesung des Antrags der Fraktion der CDU über Achtundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Berlin (28. ÄndSchulG), Drucksache 14/1337, gemäß Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport vom 20. September 2001 und des Hauptausschusses vom 26. September 2001

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe auf die Artikel I und II, die Überschrift und die Einleitung im Wortlaut des Antrags Drucksache 14/1560. Eine Beratung ist uns signalisiert worden. Es beginnt die Fraktion der CDU. Der Abgeordnete Schlede hat das Wort! – Bitte schön, Herr Schlede!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch eine Bemerkung zu Ihnen machen, Herr Mutlu! Ich betrachte es als ein Armutszeugnis, wenn die sachliche Argumentation dann aufhören soll, wenn die Fernsehsender abgeschaltet sind.

[Mutlu (Grüne): Das machen Sie doch! – Zuruf des Abg. Weinschütz (Grüne)]

Nach meiner Auffassung ist es wichtig, dass wir uns weiterhin sachlich auseinandersetzen,

[Beifall des Abg. Benneter (SPD)]

um die Probleme der Berliner Schule uns bemühen. Übrigens ist das auch völlig unabhängig von Umfrageergebnissen. Ich weiß gar nicht, wie Sie auf solche Sie selbst disqualifizierenden Äußerungen kommen. Ich plädiere dafür, dass wir bei der Sache bleiben.