Ach so! Wenn die CDU nicht redet, wollen Sie auch nicht. In Ordnung, es muss nicht sein! – Herr Hoff möchte auch nicht, und Herr Weinschütz möchte auch nicht – das sagen die Geschäftsführer.
Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU die Annahme. Wer dem Siebenten Gesetz zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes auf der Grundlage der Drucksachen 14/1499 und 14/1531 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Gegen die Stimmen der CDU so angenommen.
II. Lesung der Vorlage – zur Beschlussfassung – über Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Drucksache 14/1532, gemäß Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung vom 19. September 2001
[Abg. Brauner (CDU) möchte seine Rede zum vorigen Tagesordnungspunkt zu Protokoll geben. – Heiterkeit – Zurufe]
Darf ich um etwas mehr Ruhe bitten. Das sind alles wichtige Gesetze. – Wir sind schon beim nächsten Tagesordnungspunkt. Zum vorigen können keine Reden mehr abgegeben werden. –
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Paragraphen miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die §§ 1 und 2, die Überschrift und die Einleitung im Wortlaut der Vorlage Drucksache 14/1425. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme. Wer dem Änderungsstaatsvertrag über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften auf der Basis der Vorlage Drucksache 14/1425 zustimmen möchte, den bitte ich nunmehr um das Handzeichen! – Danke schön. Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.
II. Lesung der Vorlage – zur Beschlussfassung – über Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Führung der Berufsbezeichnung Medizinphysiker/Medizinphysikerin, Drucksache 14/1215, gemäß Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Migration vom 20. September 2001
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden, und höre dazu keinen Widerspruch. Ich rufe auf die Artikel I und II, die Überschrift und
die Einleitung im Wortlaut der Vorlage Drucksache 14/1215. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme. Wer dem Ersten Gesetz die Änderung des Gesetzes über die Führung der Berufsbezeichnung Medizinphysiker/Medizinphysikerin, Drucksache 14/1215, zustimmen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Herr Cramer, war das eine Enthaltung?
II. Lesung des Antrags der Fraktion der CDU über Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Berlin (27. ÄndSchulG), Drucksache 14/1336, gemäß Beschlussempfehlung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport vom 20. September 2001
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. Dazu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Artikel I und II, die Überschrift und die Einleitung im Wortlaut der Vorlage Drucksache 14/1336. Es ist eine Beratung mit einer Redezeit von bis zu 5 Minuten pro Fraktion vorgesehen. Eine Wortmeldung dazu liegt von Herrn Schlede vor, der nun das Wort hat für die Fraktion der CDU.
Jawohl, Herr Präsident! Ich bedanke mich für Ihre Einladung. Und ich habe auch nicht vor, bei den nächsten Beratungsgegenständen etwa vorzeitig das Plenum zu meiden, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, sondern wir sollten uns schon noch mit dem auseinander setzen, was die Berliner Schule doch in ganz wesentlichen Punkten betrifft.
Hier haben wir zum einen das Siebenundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes. Das soll für die Zukunft klarer als für die Vergangenheit den Übergang von der Grundschule zur Oberschule regeln. Da gibt es – für die Eltern nicht unerheblich – das so genannte Grundschulgutachten. Es hat empfehlenden Charakter. Das ist nun ins Schulgesetz hineingekommen als ein Kriterium neben anderen, ist aber ganz offensichtlich noch nicht genügend ausdifferenziert. Die Verwaltungsrichter haben bereits im Jahr 2000 der Berliner Schulverwaltung gegenüber erklärt, das Grundschulgutachten habe so lange keine Relevanz, wie es nicht mit eindeutigen Kriterien einhergehe. Das tut es bisher nicht. Es ist schon verantwortungslos, wenn eine Schulverwaltung es in den letzten anderthalb Jahren nicht vermochte, die Kriterien entsprechend auszufüllen.
Noch zu Zeiten der großen Koalition hat die CDU der SPD angeboten – das war übrigens Konsens zwischen den beiden großen Parteien –, dem Schulgesetz einen Ermächtigungsparagraphen hinzuzufügen, in dem die Schulverwaltung ermächtigt wird, im Rahmen einer Rechtsverordnung, das Grundschulgutachten zu präzisieren, beispielsweise welche Leistungskriterien ein solches Grundschulgutachten enthalten müsse, welche sozialen Kriterien, welche pädagogischen Kriterien zu berücksichtigen wären. Dieses wurde von der Schulverwaltung als ein gangbarer Weg bezeichnet. Umso mehr verwundert es uns, dass sowohl im letzten Schulausschuss – offensichtlich nach Änderung der politischen Verhältnisse – als auch ansonsten sich die
SPD nun gerade diesem Weg verschließt, obwohl mir die Schulverwaltung in Person des Staatssekretärs noch zu einer Mündlichen Anfrage über die Widerspruchsverfahren beim Übergang in die Oberschule am 26. Juni, also schon 10 Tage nach der Abwahl des Regierenden Bürgermeisters Diepgen, erklärt hat, dass es erforderlich sei, „§ 29 Schulgesetz zu ändern wegen der Konkretion, oder eine Ermächtigung zum Erlass einer konkretisierenden Rechtsverordnung einzuholen.“
Nun genau das schlagen wir Ihnen vor, um endlich die Unsicherheit von den Eltern zu nehmen, ihnen Sicherheit zu geben bezüglich dessen, wo ihr Kind angemeldet werden kann, wie es angenommen werden muss. Ich habe auch von der Anzahl der Widersprüche erfahren: Es waren etwa 300 zu Beginn dieses Schuljahres. Ich halte es für unverantwortlich, die Eltern rechtlich im Unklaren zu lassen bezüglich der Verbindlichkeit der Grundschulgutachten. Aus diesem Grunde fordere ich das ein, was die Senatsverwaltung selbst gefordert hat, nämlich zur sachlichen Ausgestaltung dieses Grundschulgutachtens endlich diese Rechtsverordnung zu erstellen, die wir nur über eine Ermächtigung per Gesetzesänderung ermöglichen können. – Schönen Dank! [Beifall bei der CDU]
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion bekennt sich ausdrücklich zu dem Vorrang der Verantwortung der Eltern bei Bildung und Erziehung. Daraus können die Eltern nicht entlassen werden.
Dieser Vorrang bedeutet auch, dass die Eltern das Recht haben, über die Wahl des Oberschulzweiges ihres Kindes zu entscheiden und dabei aus der Fülle der Angebote, die wir hier in Berlin haben, zu wählen.
Wir haben Gesamtschulen, wir haben Gymnasien, wir haben Realschulen, wir haben Hauptschulen in verbundener Form und einzeln. Und die Eltern sollen aussuchen dürfen, wo ihr Kind hingehen soll. Es ist allerdings den Eltern zu empfehlen, dass sie dabei den Dialog mit den Lehrern und Lehrerinnen suchen, und zwar der abgebenden und der aufnehmenden Schule, denn es geht dabei um das Wohl des Kindes.
Deswegen steht auch im neuen Schulreformgesetzentwurf: Es geht um eine Bildungsgangempfehlung. Das trifft diesen Sachverhalt sehr viel besser als das alte Wort „Gutachten“, das klingt ein bisschen nach TÜV und Auto.
Davon wollen wir weg, wir wollen zu Empfehlungen hin, wir wollen zu einem Dialog zwischen Schule und Elternhaus hin.
Allerdings, Frau Richter-Kotowski, selbstverständlich können wir nicht die Wünsche einfach sich selbst äußern lassen und dann sehen, was passiert, sondern die ordnende Hand des Staates ist da gefordert, wie man die Kinder dann auf die einzelnen Schulen verteilt.
Also, wenn Eltern sagen, das Kind soll auf das Gymnasium, dann muss der Staat sehen, wie viele Kinder auf eine bestimmte Schule kommen. Nicht immer sehen Eltern das ein. Manchmal haben sie bestimmte Wünsche, Vorstellungen, manchmal Illusionen über einzelne Schulen. Und einige von ihnen haben daraufhin den Klageweg beschritten, und sie waren dann immer erfolg
reich, das ist richtig, Herr Schlede, wenn sich die Entscheidung des Staates dabei auf das Grundschulgutachten gestützt hat. Dabei hat den Eltern immer ein Rechtsanwalt geholfen, nämlich Rechtsanwalt Jürgen Waldheim.