Annahme der Vorlage. Darüber lasse ich abstimmen und schließe die Einzelberatung und verbinde die Einzelabstimmungen mit der Schlussabstimmung. Wer dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Sektionsgesetzes mit der Drucksachennummer 14/1404 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig angenommen.
II. Lesung des Antrags der Fraktion der Grünen über Zehntes Gesetz zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes (10. LBiGÄndG), Drucksache 14/706, gemäß Beschlussempfehlung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport vom 5. Juli 2001
Ich eröffne die II. Lesung und schlage auch hier vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann rufe ich die Artikel I und II, die Überschrift und die Einleitung in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/1422. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktion der CDU – die Annahme in dieser Fassung. Auf Wortmeldungen wird verzichtet. Deshalb schließe ich die Beratung und verbinde somit die Einzelabstimmungen mit der Schlussabstimmung. Wer dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucksache 14/1422 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das gegen die Stimmen der CDU beschlossen.
II. Lesung der Vorlage – zur Beschlussfassung – über Gesetz über die Aufhebung der Stiftung „Jüdisches Museum Berlin“ und zur Änderung des Museumsstiftungsgesetzes, Drucksache 14/1284, gemäß Beschlussempfehlung des Ausschusses für Angelegenheiten vom 9. Juli 2001
Ich eröffne die II. Lesung und schlage auch hier vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann rufe ich die Artikel I und II, die Überschrift und die Einleitung in der Fassung der Vorlage Drucksache 14/1284. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig – bei Enthaltung der PDS – die Annahme. Ich schließe Einzelberatung und verbinde die Einzelabstimmungen mit der Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Aufhebung der Stiftung „Jüdisches Museum Berlin“ und zur Änderung des Museumsstiftungsgesetzes Drucksache 14/1284 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig angenommen.
II. Lesung der Vorlage – zur Beschlussfassung – über Gesetz zur Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes und anderer datenschutzrechtlicher Regelungen, Drucksache 14/1190, gemäß Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 9. Juli 2001
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der neun Artikel miteinander zu verbinden. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann rufe ich die Artikel I und IX, die Überschrift und die Einleitung in der Fassung der Vorlage Drucksache 14/1190 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung Drucksache 14/1429. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich – gegen die Stimmen der CDU-Fraktion – die Annahme. Auf Wortbeiträge wird verzichtet. Daher schließe ich die Einzelberatung und verbinde die Einzelabstimmungen mit der Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz zur Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes und anderer datenschutzrechtlicher Regelungen auf der Basis der Drucksachen 14/1190 und 14/1429 zustimmen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion ist das mehrheitlich beschlossen.
II. Lesung des Antrags der Fraktion der Grünen über Auskunftsrecht im Krankenhaus für unverheiratete Paare – Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes, Drucksache 14/428, gemäß Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Migration vom 5. Juli 2001
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann rufe ich die Artikel I und II, die Überschrift und die Einleitung in der Fassung des Antrags Drucksache 14/428 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung Drucksache 14/1419. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich – gegen die Stimmen der CDU-Fraktion – die Annahme des Antrags mit Änderungen. Wortmeldungen gibt es nicht. Daher schließe ich die Einzelberatung und verbinde die Einzelabstimmungen mit der Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes auf der Basis der Drucksachen 14/428 und 14/1419 zustimmen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig angenommen.
II. Lesung des Antrags der Fraktion der SPD und der Fraktion der Grünen über Änderung Landeshaushaltsordnung, Drucksache 14/1372, gemäß Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 11. Juli 2001
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann rufe ich die Artikel I und II, die Überschrift und die Einleitung in der Fassung des Antrags Drucksache 14/1372 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung Drucksache 14/1446. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme. Auf eine Beratung wird verzichtet. Daher schließe ich die Einzelberatung und verbinde die Einzelabstimmungen mit der Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz zur Änderung des Landeshaushaltsordnung auf der Basis der Drucksachen 14/ 1372 und 14/1446 zustimmen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das auch einstimmig angenommen.
I. Lesung der Vorlage – zur Beschlussfassung – über Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG)
Ich eröffne die I. Lesung. Der Beratungsvorbehalt wird aufrechterhalten. Ich gehe davon aus, dass wir uns auf fünf Minuten Redezeit pro Fraktion verständigen können. – Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Galland das Wort!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Neu in der Opposition angekommen, sprechen wir in der I. Lesung des Landesgleichstellungsgesetzes. Bisher hatten wir bessere Abstimmungsmöglichkeiten mit der Verwaltung, aber jetzt dürfen wir auch eher sagen, was wir von dem halten, was uns vorgelegt wird.
Die Änderung, die uns zum Landesgleichstellungsgesetz vorliegt, ist durchaus nicht falsch, aber sie hat ein entscheidendes Manko. Frau Schöttler, wir hatten bisher eine Berichtspflicht über alle Anträge zu Arbeitszeitverkürzungen. Es war uns ein Herzensanliegen, weil, wie wir alle wissen, die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit sowohl für Männer als auch für Frauen ein wichtiges Element zur Förderung der Familie und zur Chancengleichheit im Arbeitsleben ist. Dass Sie die Berichtspflicht jetzt darauf beschränken, dass demnächst nur noch über Voll- und Teilzeitstellen berichtet wird, halten wir für ein Manko Ihres Entwurfs.
Ansonsten sind wir mit Ihnen einverstanden, dass es beim Bericht nicht darum gehen muss, Zahlenfriedhöfe zu produzieren, sondern natürlich darum, die aussagekräftigen, wichtigen Bereiche stärker zu beleuchten. Insofern können wir uns mit dem Rest einverstanden erklären.
Ich muss Ihnen aber auch noch sagen – Sie wissen, ich mache es gern kurz –, dass ich bisher gehört hatte, dass es bei Ihnen einfacher sei, den Worten auch Taten folgen zu lassen. Aber wie man sieht, kaum kommt man zur Macht, ist das alles etwas anders. Sie scheinen sich nicht an den § 5 des Landesgleichstellungsgesetzes zu erinnern. Und es wundert mich sehr, dass Sie entsprechende Änderungen nicht vorgelegt haben. Ich möchte einmal zitieren, § 5 Satz 1:
Alle Stellen sind intern auszuschreiben. In Bereichen oberhalb der Besoldungsgruppe A 9 bzw. der entsprechenden Vergütungsgruppe des Bundesangestelltentarifvertrags, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind die Stellen öffentlich auszuschreiben.
Frau Senatorin Schöttler, ich frage Sie: Warum wurde die Stelle des Koordinators Herrn Dr. Köppl nicht ausgeschrieben? Gilt hier das Landesgleichstellungsgesetz nicht mehr?
Warum haben Sie sie dann nicht ausgeschrieben? – Wir haben nichts Diesbezügliches gesehen. Sie sind auch insofern zuständig, als Sie ansonsten einen entsprechenden Antrag zu dieser Stelle im Senat hätten behandeln können. Auch davon haben wir keine Kenntnis, und auch dies hätte das Landesgleichstellungsgesetz nicht aushebeln dürfen.
Entschuldigung, Worte statt Taten? Ich messe jeden nur an dem, was er selbst sagt. Hier wird uns immer vorgehalten: LGG, LGG – und dann? Nichts war!
Sehr geehrte Frau Schöttler, halten Sie das LGG wieder ein. Sorgen Sie dafür, dass es keine weiteren Rechtsverstöße gibt, dann haben wir ein gutes Gesetz. Wenn Sie allerdings nicht nach dem handeln, was wir Ihnen vorgeben, dann ist die Frauenpolitik in diesem Lande auf keinem guten Stand. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frauenpolitik ist in diesem Land auf einem sehr guten Stand. Das möchte ich ausdrücklich so sagen. Dass Sie von der CDU mit dem Gleichstellungsgesetz immer schon Probleme hatten und dieses in der Richtung auslegen wollen, wie Sie es gerade brauchen, das ist auch bekannt.