Wahl von vier Abgeordneten sowie deren Stellvertretern zu Mitgliedern der Finanzund Wirtschaftskommission der Freien Universität Berlin
Gemäß § 68 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 5. Oktober 1995 (GVBl. S. 727), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Oktober 1999 (GVBl. S. 545), wurden für die Dauer der 14. Wahlperiode gewählt:
zu stellvertretenden Mitgliedern: Herr Peter Kittelmann Frau Ulrike Neumann Frau Minka Dott Herr Bernhard Weinschütz
Wahl von drei Abgeordneten sowie deren Stellvertretern zu Mitgliedern der Gemeinsamen Finanz- und Wirtschaftskommission mit Entscheidungsbefugnis für die Universitätsklinika in Berlin
Gemäß § 68 a Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 5. Oktober 1995 (GVBl. S. 727), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Oktober 1999 (GVBl. S. 545), wurden für die Dauer der 14. Wahlperiode gewählt:
zu stellvertretenden Mitgliedern: Herr Matthias Brauner Herr Peter Kittelmann Herr Christian Gaebler
Wahl von fünf Abgeordneten sowie deren Stellvertretern zu Mitgliedern der Finanzund Wirtschaftskommission der Humboldt-Universiät zu Berlin
Gemäß § 68 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerIHG) in der Fassung vom 5. Oktober 1995 (GVBl. S. 727), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Oktober 1999 (GVBl. S. 545), wurden für die Dauer der 14. Wahlperiode gewählt:
zu Mitgliedern: Herr Dr. Ullrich Meier Herr Andreas Apelt Herr Christian Gaebler Frau Ingeborg Simon Herr Dr. Bernd Köppl
zu stellvertretenden Mitgliedern: Herr Matthias Brauner Herr Gregor Hoffmann Frau Karin Sarantis-Aridas Frau Minka Dott Herr Bernhard Weinschütz
Wahl von zwei Personen zur Vertretung der Interessen von Frauen und der Umweltbelange zu Mitgliedern des Kuratoriums der Technischen Universität Berlin sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern
Gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 7 in Verbindung mit Abs. 4 und Abs. 5 sowie Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerIHG) in der Fassung vom 5. Oktober 1995 (GVBl. S. 727), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Oktober 1999 (GVBl. S. 545), wurden vom 22. Januar 2000 für die Dauer von zwei Jahren gewählt:
Wahl von sechs Abgeordneten und vier in der Jugendhilfe erfahrenen oder tätigen Personen, davon eine mit Erfahrung in der Mädchenarbeit, zu stimmberechtigten Mitgliedern des Landesjugendhilfeausschusses und von weiteren sechs Abgeordneten und vier in der Jugendhilfe erfahrenen oder tätigen Personen, davon eine mit Erfahrung in der Mädchenarbeit, zu deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern
Gemäß § 38 Abs. 2 Nr. 1 und 2, Abs. 5 und 7 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vom 9. Mai 1995 (GVBl. S. 300) wurden für die Dauer der 14. Wahlperiode gewählt:
zu Mitgliedern: Frau Cerstin-Ullrike Richter-Kotowski Frau Katrin Schultze-Berndt Herr Marcus Mierendorff Herr Harald Ehlert Herr Karlheinz Nolte Frau Dr. Margrit Barth
zu stellvertretenden Mitgliedern: Frau Jeanette Martins Frau Ingrid Buchholz Frau Friederike Galland Frau Gabriele Thieme-Duske Frau Karin Seidel-Kalmutzki Frau Sieglinde Schaub
zu stellvertretenden Mitgliedern: Herr Thomas Hänsgen Herr Martin Wulff Frau Gundel Hessemer Frau Siegrid Völkel
Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 der Satzung der „Stiftung Preußische Seehandlung“ in der Fassung vom 29. Oktober 1986 wurden für die Dauer der 14. Wahlperiode gewählt: