schluss gefasst, und dem haben sich alle Fraktionen des Deutschen Bundestages unterworfen. Ich habe den Eindruck, dass alle Fraktionen des Deutschen Bundestages, unabhängig davon, wie ihre einzelnen Mitglieder zu dem Thema gestanden haben, bereit sind, diese Entscheidung zu akzeptieren und alles dafür zu tun, dass diese Entscheidung auch umgesetzt wird.
Diese Erwartung hat dieses Parlament auch an unsere Regierung zum Ausdruck gebracht, mehrmals. Dieses Aufforderung gilt auch heute noch. So ist es auch in der Koalitionsvereinbarung dokumentiert, dass diese Stadt Berlin, dass dieses Land Berlin alles tun wird, damit die zügige Realisierung des Denkmals für die ermordeten Juden Europas vorangebracht wird und von Berliner Seite alles dafür getan wird, dass es verwirklicht werden kann und nicht durch bestimmte verwaltungsmäßige Abläufe Hemmnisse aufgebaut werden bzw. dort, wo sie entstehen, sie sofort abgebaut werden.
Ich erwarte auch, dass die obersten Repräsentanten des Landes Berlin diese Entscheidung respektieren,
und ich denke, nicht nur respektieren, sondern dass es auch aus meiner Sicht eine Selbstverständlichkeit ist, dass bei bestimmten Anlässen im Zusammenhang mit der Errichtung des Denkmals sich auch die Repräsentanten vor Ort zeigen.
Es gibt eine neutrale Einladung des Vorsitzenden des Kuratoriums der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas durch den Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse.
In der Regierungserklärung, wir werden darüber in der kommenden Woche noch diskutieren, ist erwähnt worden, dass die Stadt Berlin, das Land Berlin sich den Herausforderungen des neuen Jahrtausends stellen muss, dass sie begreifen muss, dass wir jetzt Hauptstadt sind und Metropole sein wollen. Ich erwarte dann auch, dass sich die Repräsentanten des Landes Berlin auch so verhalten und nicht kleinkariert hier Gefechte fechten die schon längst verloren worden sind.
Ich hätte Respekt davor gehabt, wenn hier eine Erklärung abgegeben worden wäre, weshalb man, aus welchen Gründen auch immer, Termine nicht wahrnehmen kann. Dafür gibt es dann auch Vertretungsregelungen. Wobei es sehr oft Termine bedeutungsloser Art gibt, wo ich den ganzen Senat treffe.
Ich glaube nicht, dass es damit getan ist zu sagen, es kämen zwei Bürgermeister. Gott sei Dank haben wir das erweitert, so dass es zwei sein können. Das ist hier keine Frage, dass ein Vertreter des Parlamentes – ich habe gehört, unser Präsident geht dorthin. Herzlichen Dank, Herr Führer! –
dort hingeht und wir anderen uns dann zurücklehnen und der Senat sagt: einer von uns muss hingehen, und dann ist die Angelegenheit erledigt. Nein, dass hat eine andere Bedeutung. Ich erwarte hier eine andere Sensibilität. Ich denke auch, dass es dem Regierenden Bürgermeister gut zu Gesicht gestanden hätte, wenn er trotz aller Bedenken, die er vielleicht als Person gegen dieses Denkmal in der Form hat, doch bewiesen hätte, dass er diese Stadt repräsentiert, dass er auch das neue Bewusstsein dieser Stadt repräsentiert, nämlich weltoffen zu sein, dass er das durch seine Anwesenheit dokumentiert hätte.
Diese Erwartung habe ich immer noch. Ich denke, dass vielleicht, wenn Debatten überhaupt einen Sinn haben, diese Debatte zu einem Prozess des Nachdenkens beim obersten Repräsentanten des Senats führt.
Aus grundsätzlichen Gründen vertrete ich die Auffassung, dass es nicht Aufgabe des Abgeordnetenhauses ist, per Beschluss und formell festzulegen, welcher Senator oder Regierender Bürgermeister an bestimmten Terminen teilnimmt, das sage ich hier auch ganz deutlich.
Ich habe aber die Bitte und formuliere sie auch, dass der Regierende Bürgermeister sich seinen Entschluss, dort nicht hinzugehen, nochmals überlegt. Ich zumindest werde dort hingehen und fordere alle anderen auf, es ebenfalls zu tun. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD]
Die antragstellende Fraktion wünscht sofortige Abstimmung. – Ich sehe noch eine Wortmeldung von Herrn Dr. Wruck. Herr Dr. Wruck, Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wundere mich, dass die linke Seite des Hauses auf bestimmte Rituale so einen großen Wert legt. Ich hatte immer gemeint, dass es nicht auf Rituale ankommt, sondern auf innere Überzeugungen. Und ich sage Ihnen: Man kann Betroffenheit auch anders ausdrücken! Man muss sich nicht zu einer Grundsteinlegung, zu einer Eröffnung eines Denkmals einfinden und sich dann den Vorwurf gefallen lassen, dass man eigentlich nicht betroffen ist. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass auch diejenigen betroffen sind, was nationalsozialistisches Unrecht und Völkermord anlangt, die nicht zu dieser Grundsteinlegung hingehen.
Vielen Dank, Herr Dr. Wruck! – Damit haben alle zu dem Thema gesprochen. Die antragstellende Fraktion der PDS bittet um sofortige Abstimmung. Wer dem Antrag der PDS zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Die Nein-Stimmen waren die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Damit sind wir am Ende unserer heutigen Tagesordnung. Die nächste Sitzung findet in einer Woche, am 27. Januar um 13 Uhr, statt. Die Unterlagen liegen bereits auf Ihren Plätzen. Die Sitzung ist geschlossen.
Gemäß Artikel 46 a der Verfassung von Berlin vom 23. November 1995 (GVBl. S. 779), zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin vom 3. April 1998 (GVBl. S. 82), und der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Juni 1998 (GVBl. S. 154), zuletzt geändert durch Beschluss vom 18. November 1999 (GVBl. S. 627), wurden gewählt:
Herr Matthias Andrae Herr Joachim Bohm Herr Andreas Gram Herr Peter Trapp Herr Klaus-Uwe Benneter Herr Hans-Georg Lorenz Herr Gernot Klemm Herr Steffen Zillich Frau Renate Künast
Wahl von drei Abgeordneten und deren Vertretern zu Mitgliedern der Landeskommission für die Struktur der Universitäten
Gemäß § 7 b Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerIHG) in der Fassung vom 5. Oktober 1995 (GVBl. S. 727), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Oktober 1999 (GVBl. S. 545), wurden für die Dauer der 14. Wahlperiode gewählt:
zu stellvertretenden Mitgliedern: Herr Alfred-Mario Molter Herr Michael Braun Frau Dr. Annette Fugmann-Heesing
Wahl von vier Abgeordneten sowie deren Stellvertretern zu Mitgliedern des Kuratoriums der Humboldt-Universität zu Berlin
Gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 2 und Abs. 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 5. Oktober 1995 (GVBI. S. 727), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Oktober 1999 (GVBI. S. 545), wurden für die Dauer der 14. Wahlperiode gewählt:
zu Mitgliedern: Frau Monika Grütters Herr Peter Schuster Herr Dr. Wolfgang Girnus Frau Jeanette Martins
zu stellvertretenden Mitgliedern: Herr Peter Kittelmann Herr Jürgen Radebold Herr Stefan Liebich Frau Dr. Sibyll-Anka Klotz
Wahl von vier Abgeordneten sowie deren Stellvertretern zu Mitgliedern des Kuratoriums der Freien Universität Berlin
Gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 2 und Abs. 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 5. Oktober 1995 (GVBl. S. 727), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Oktober 1999 (GVBl. S. 545), wurden für die Dauer der 14. Wahlperiode gewählt:
zu Mitgliedern: Herr Stefan Schlede Frau Dr. Anneliese Neef Herr Benjamin-Immanuel Hoff Herr Hartwig Berger
zu stellvertretenden Mitgliedern: Herr Michael Braun Frau Hella Dunger-Löper Herr Frederik Over Frau Jeanette Martins
Wahl von vier Abgeordneten sowie deren Stellvertretern zu Mitgliedern des Kuratoriums der Technischen Universität Berlin
Gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 2 und Abs. 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerIHG) in der Fassung vom 5. Oktober 1995 (GVBl. S. 727), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Oktober 1999 (GVBl. S. 545), wurden für die Dauer der 14. Wahlperiode gewählt: