Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 28. März 2001 zum Antrag der Fraktion der Grünen über S-Bahnbetrieb mit Zweisystem-Fahrzeugen auf der Strecke Birkenwerder-Flughafen Schönefeld, Drucksache 14/310
Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme des Antrags mit neuer Überschrift und in neuer Fassung. Wer so gemäß Beschlussempfehlung Drucksache 14/1113 beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann haben wir das auch hier einstimmig beschlossen.
Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang eine zusätzliche Bemerkung. Vermehrt werden uns von den Fachausschüssen dringliche B e s c h l u s s e m p f e h l u n g e n vorgelegt, deren D r i n g l i c h k e i t aber nicht immer zu erkennen ist. Es stellt sich bei dem soeben gefassten Beschluss die Frage, wie dringlich es ist, heute zu entscheiden, dem Senat einen Auftrag zu erteilen, bei dem der Berichtsabgabetermin der 31. Dezember 2001 ist. Das hätten wir auch mit einer normalen Beschlussempfehlung in unserer nächsten Sitzung beschließen können.
Ich möchte die Ausschussvorsitzenden bitten, der Dringlichkeit von Beschlussempfehlungen mehr Aufmerksamkeit zu widmen, damit wir uns nicht mit dringlichen Sachen beschäftigen müssen. Das ist für die, die nicht im Fachausschuss sind, eine etwas schwierige Situation. Meine Bitte lautet also: Wenn Dringlichkeit beschlossen wird, dann sollte die Sache wirklich dringlich sein.
a) zum Antrag der Fraktion der CDU über Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Vorgänge bei der Bankgesellschaft Berlin sowie des Umgangs mit Spenden durch die im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien, Drucksache 14/1071,
b) zum Antrag der Fraktion der SPD über Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Vorgänge bei der Berliner Bankgesellschaft, der Landesbank Berlin und des Umgangs mit Parteispenden, Drucksache 14/1054,
c) zum Antrag der Fraktion der PDS über Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Kredit- und Immobilienfondsgeschäfte der Bankgesellschaft Berlin, finanzieller Schäden für das Land Berlin durch diese Geschäfte sowie gegebenenfalls bestehender Zusammenhänge mit Parteispenden an die Berliner CDU, Drucksache 14/1066,
d) zum Antrag der Fraktion der Grünen über Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Verluste bei der Bankgesellschaft Berlin, der daraus entstehenden Schäden für den Berliner Landeshaushalt und der möglichen Einflussnahme durch Parteispenden, Drucksache 14/1060
Antrag der Fraktion der CDU über Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Vorgänge bei der Bankgesellschaft Berlin sowie des Umgangs mit Spenden durch die das Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien
Ich hatte diesen CDU-Antrag bereits vorab an den Hauptausschuss überwiesen. Die nachträgliche Zustimmung hierzu stelle ich fest. Seit Dienstag liegt den Mitgliedern des Ältestenrats auch ein Vermerk des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes vor, wonach die Vorabüberweisung des Antrags der Fraktion der CDU auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Einklang mit der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses steht.
Nach unserer Geschäftsordnung steht uns für die Beratung eine Redezeit von bis zu 10 Minuten pro Fraktion zur Verfügung. Im Ältestenrat waren wir noch von 5 Minuten Redezeit pro Fraktion ausgegangen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte jedoch die 10 Minuten ausschöpfen, wie mir signalisiert worden ist. Bleibt das so? – Es wird genickt, so dass wir also nach der Geschäftsordnung verfahren.
Das Wort in der Beratung hat Herr Abgeordneter Zimmer für die Fraktion der CDU – bis maximal 10 Minuten. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will mich bemühen, bei den 5 Minuten zu bleiben. Ich merke, das Interesse ist im Saale schon etwas erlahmt. Unser Freund, der Wahrsager Wieland von Bündnis 90/Die Grünen, der auch immer alles vorher weiß, ist auch nicht da. Das ist etwas betrüblich, ich hatte mich auf seine sachkundigen Anmerkungen gefreut.
Der Untersuchungsauftrag, wie er hier vorliegt, ist ein Kompromiss aller im Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen. Das war im Wesentlichen möglich, weil die anderen Fraktionen schließlich den berechtigten Interessen der Berliner CDU Rechnung getragen haben.
Jetzt kann niemand mehr mit bloßen Verdächtigungen und Behauptungen ins Blaue hinein Zusammenhänge konstruieren, die es gar nicht gibt. Was wir nämlich nicht zugelassen haben und auch nicht zulassen werden, ist, anstatt Aufklärung zu ermöglichen, die sich an Tatsachen orientiert, bloße Betriebsspionage bei der CDU zu betreiben.
Damit hätten sich im Ergebnis die anderen Fraktionen einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffen können. Dann wäre die CDU nicht nur gezwungen gewesen, ihr Recht beim Verfassungsgericht durchzusetzen,
sondern es hätte auch zwei Untersuchungsausschüsse geben können. – Ach, da ist ja der Herr Wieland! Ich begrüße Sie!
Eben! Erinnern Sie sich, Herr Wieland! – das hätten die anderen Fraktionen und auch Herr Wieland den Berlinerinnen und Berlinern erklären müssen.
Herr Wieland, regen Sie sich nicht so auf! in Ihrem Alter kann das gefährlich werden. Sonst erleben Sie das Ende der großen Koalition gar nicht mehr!
Ja, ist ja gut, Herr Wieland! – Ein Untersuchungsausschuss soll Tatsachen aufklären und parlamentarische Kontrolle ermöglichen anstatt zum bloßen politischen Kampfinstrument zu verkommen. Mit uns gibt es keine Kampagnenausschüsse, mit uns gibt es keine politischen Tribunale.
Wichtig für den Untersuchungsausschuss und im Ergebnis auch für die Wahrheitsfindung ist vor allem ein faires Verfahren. Wir werden daher eine Verfahrensordnung vorschlagen, die auch die Rechte der Betroffenen ausreichend wahrt.
Die Untersuchungen richten sich teilweise gegen Private und sonstige Dritte. Ein Untersuchungsausschuss übt öffentliche Gewalt aus, und damit ist er auch an das Rechtsstaatsgebot gebunden. Daher muss Betroffenen die Gelegenheit gegeben werden, sich gegebenenfalls zu Vorwürfen zu äußern, die im Rahmen der Untersuchungen gemacht werden. Ihnen ist rechtliches Gehör zu geben. Sie müssen mit eigenen Verfahrensrechten ausgestattet werden, um sie nicht zu bloßen Objekten der Untersuchung zu degradieren.
Sie müssen dabei bedenken, dass nach Artikel 48 Abs. 4 unserer Verfassung die Berichte eines Untersuchungsausschusses der gerichtlichen Nachprüfung entzogen sind, auch wenn diese zu Unrecht höchst unehrenhafte Dinge über Betroffene oder Unwahrheiten enthalten. Im Übrigen empfehle ich dazu den Kollegen von der SPD und den Grünen die Lektüre eines aktuellen Antrags ihrer Bundestagsfraktionen zu einem Untersuchungsausschussgesetz. In dessen Begründung werden Sie diese Gedanken wiederfinden.
Da wir gerade beim Bundestag sind: Es spricht noch ein weiteres wichtiges Argument für eine solche Verfahrensregelung. Die Untersuchungsausschüsse des Bundestags geben sich ebenfalls eine Verfahrensordnung. Sie wenden nämlich die sogenannten IPA-Regeln an. Dort finden Sie in § 18 ebenfalls die Regelung zum Betroffenen und seinen Rechten, beispielsweise ein eigenes Beweisantragsrecht oder ein Fragerecht bei Beweisaufnahmen. Da der sogenannte Parteispendenausschuss des Bundestags sich mit dem gleichen Sachverhalt befasst, wie er zum Teil Gegenstand des hier vorliegenden Untersuchungsauftrags ist, muss hier gleiches Recht gelten.
Dass unsere ursprünglichen Fragen zur SPD in Zehlendorf nicht mehr enthalten sind, ist unserem Willen zum Kompromiss geschuldet. [Wieland (Grüne): Hahaha!]
Wir sind eben keine Verhinderer, aber hier gilt – wie so häufig im Leben –: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.