Protocol of the Session on April 5, 2001

Erhalt der BfA-Arbeitsplätze

Ich frage den Senat:

1. Setzt sich der Senat für den Erhalt aller Arbeitsplätze der BfA in Berlin ein?

2. Welche aktuellen Konsequenzen ergeben sich aus den Vorschlägen der Bundesregierung vom März 2001 für Berlin?

Frau Senatorin Schöttler – bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Hoffmann! Im Namen des Senates beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt: Ja, der Senat setzt sich für den Erhalt aller Arbeitsplätze bei der BfA ein, die nach der Umsetzung der Beschlüsse der unabhängigen Föderalismuskommission von 1992 in Berlin verbleiben. Auf Grund dieser Beschlüsse werden insgesamt 4 000 Arbeitsplätze sozialverträglich von Berlin nach Gera, Stralsund und Brandenburg verlagert. Dieser Verlagerungsprozess ist in den Fällen von Gera und Stralsund zur Hälfte umgesetzt und soll 2003 abgeschlossen werden.

Das Land Berlin hat die Beschlüsse der unabhängigen Föderalismuskommission immer unterstützt. Diese Beschlüsse sind auch von den Organen des selbstverwalteten Bundesträgers BfA niemals in Frage gestellt worden. Darin waren und sind wir uns einig. Die Föderalismuskommission hatte die Aufgabe, für eine ausgewogene Verteilung der Stellen des öffentlichen Dienstes auf alle Länder zu sorgen. In Erfüllung dieser Aufgabe hat die Kommission die BfA zur Verlagerung von 4 000 Berliner Stellen in die neuen Bundesländer bewogen. Alle verbleibenden Stellen gehören zu der ausgewogenen Verteilung, für die die Kommission gesorgt hat. Sie sind ein Baustein dieser Verteilung, auf die in Berlin vertraut wurde. Dabei muss es bleiben. Der Senat hat sich auch in der Vergangenheit vehement dafür eingesetzt.

Zur zweiten Frage: Es ist nicht richtig, dass die Bundesregierung im März 2001 Vorschläge zur Organisation der BfA unterbreitet hätte. Es ist allerdings in der Presse in den vergangenen Tagen die Rede davon gewesen, dass die Bundesregierung einen Abbau von 3 000 Stellen bei der BfA plane. Dabei bezieht man sich auf einen Bericht des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages. In diesem Bericht steht aber lediglich:

Nach Auffassung der Länder ist der BfA ein Abbau von rund 3 000 Stellen zugunsten der Landesversicherungsanstalten zumutbar.

Mit den „Ländern“ sind hier natürlich die Länder außer Berlin gemeint. Die Bundesregierung hat sich diese Position in diesem Bericht aber nicht zu Eigen gemacht. Das heißt, nicht der Bund, sondern die meisten Länder außer Berlin wollen den Abbau von Stellen bei der BfA. Das ist allerdings nicht neu. Wir wussten schon lange, dass alle anderen gern diese Arbeitsplätze haben wollen. Der Bund will allenfalls einen Konsens mit der Mehrheit der Länder, deren Stimmen er im Bundesrat auch für die Organisationsreform braucht. Bislang hat der Bund zur BfA in Berlin gestanden. Ich sehe keine Anzeichen, dass sich dies grundsätzlich geändert hätte.

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Frau Sen Schöttler

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages hat den Bund übrigens um einen weiteren, präzisierenden Bericht bis zum Jahresende gebeten, so dass ein normales Gesetzgebungsverfahren in dieser Angelegenheit zurzeit nicht zu erwarten ist. Das Abgeordnetenhaus hat in dieser Sache schon am 1. Februar einen klaren Beschluss gefasst. Danach müssen der BfA oder einem gleichwertigen Bundesträger der gesetzlichen Rentenversicherung als Nachfolgeeinrichtung der BfA in Berlin u. a. Sachbearbeitungsaufgaben im bisherigen Umfang verbleiben. Es gibt keinen Grund, von dieser Position abzuweichen.

Danke schön, Frau Senatorin! – Herr Kollege Hoffmann, eine Nachfrage – bitte!

Wie ist der aktuelle Stand der Diskussion zu den in der Presse erwähnten 1 000 weiteren Arbeitsplätzen im Rahmen einer Zertifizierungsbehörde?

Frau Senatorin, bitte!

Wir haben es heute nur mit Presseberichten zu tun. Meine Position dazu lautet: Es gibt kein offizielles Angebot. Allerdings wird es eine Stelle geben müssen, die diese zusätzlichen organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Rentenreform übernehmen wird. Ich begrüße jeden Arbeitsplatz, der in Berlin angesiedelt wird. Uns liegt aber, wie gesagt, kein konkretes Angebot dafür vor.

Herr Kollege Hoffmann, eine weitere Nachfrage? – Das ist nicht der Fall.

Ich rufe auf die Mündliche Anfrage über

Integrationshilfen für behinderte Studierende nach den Richtlinien zu § 9 Abs. 2 Berliner Hochschulgesetz

Frau Sarantis-Aridas, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Ist dem Senat bekannt, dass durch den gegenwärtigen Zustand der ungeklärten Zuständigkeiten zwischen Sozialämtern und Studentenwerk bezüglich der Gewährung von Integrationshilfen für behinderte Studierende – insbesondere der Fahrtkosten – diese in der Fortführung ihres Studiums akut bedroht sind?

2. Was gedenkt der Senat zu tun, um den gesetzlichen Anspruch der behinderten Studierenden auf Integrationshilfe unverzüglich zu erfüllen?

Für den Senat beantwortet Herr Senator Dr. Stölzl, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Sarantis-Aridas! Im Namen des Senats beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Zu Frage 1: Im Vollzug des Gesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderungen vom 17. Mai 1999 hat der Senat auch die Zuständigkeit für die Wiedereingliederungshilfe für behinderte Studierende geregelt. Auf Grund des Senatsbeschlusses vom 19. Dezember 2000 sind bestimmte Aufgaben, die bislang von den Bezirksämtern wahrgenommen wurden, den Hochschulen übertragen worden, die wiederum das Studentenwerk Berlin mit der einheitlichen Durchführung beauftragt haben. Die entsprechenden Mittel der Bezirksämter wurden umgeschichtet zu den

neuen Verantwortlichen. Dieses Konzept wird im Wesentlichen problemlos realisiert. Noch ungeklärt sind allerdings Zuständigkeit und Kostentragung für die Fahrtkosten. Die Senatsverwaltungen für Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie für Arbeit, Soziales und Frauen haben die Senatsverwaltung für Finanzen gebeten zu klären, ob diese Aufwendungen bislang aus den umgesetzten Mitteln voll finanziert worden sind. Zur Frage 2: Gesetzliche Ansprüche müssen erfüllt werden. Bis zur Klärung der Zuständigkeit ist es Sache der Träger der Sozialhilfe, vorzuleisten. Sollten die Hochschulen bzw. das Studentenwerk zur Kostentragung verpflichtet sein, wird den Bezirksämtern der vorgeleistete Betrag erstattet werden. Hierauf hat die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur ein Bezirksamt, das Vorleistungen abgelehnt hat, hingewiesen. Durch die Vorleistung sollte und kann vermieden werden, dass Betroffene einstweilige Anordnungen beim Verwaltungsgericht beantragen müssen.

Frau Sarantis-Aridas, bitte!

Herr Senator! Sie haben auf den Klageweg hingewiesen. Stimmen Sie mit mir in der Auffassung überein, dass dadurch der Zustand eintreten könnte, dass die auf der Grundlage des Landesgleichberechtigungsgesetzes erfolgte Änderung des Berliner Hochschulgesetzes zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen dieser Studierenden führen würde? Verwaltungsgerichtsverfahren dauern bekanntlich relativ lange, und das kann aus meiner Sicht nicht im Sinne des Erfinders sein.

Herr Senator, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete! Das Gleichberechtigungsgesetz hat dem uneingeschränkten sozialhilferechtlichen Rechtsanspruch einem Sollanspruch beim Hochschulgesetz vorangestellt. Wir bemühen uns, aus dieser Überlappung beider Rechtssphären keinen Nachteil für die Behinderten entstehen zu lassen und sind dabei, die endgültige Klärung herbeizuführen.

Bitte, Frau Sarantis-Aridas!

Sie beziehen sich immer wieder auf den Sozialhilfeträger. In der Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Drucksachennummer 14/498 ist jedoch vom Senat selbst eindeutig der Nachrang der Sozialhilfe für diese Leistungen festgeschrieben worden. Welchen Zeitraum können Sie den Betroffenen zusichern, bis dieser Konflikt, der auf dem Rücken behinderter Menschen ausgetragen wird, geklärt ist?

Herr Senator!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete! Wir haben Ausführungsrichtlinien für das Studentenwerk erlassen, um klarzustellen, dass die vorhandenen Mittel tatsächlich auch ausgeschöpft werden. Bis zur endgültigen Klärung – ich habe bereits erwähnt, dass in der Sache noch eine Klärung mit der Finanzverwaltung erfolgen muss – muss einstweilen der uneingeschränkte Sozialhilfeanspruch in Anspruch genommen werden. Wir haben gesagt, dass die entsprechenden Summen den Bezirksämtern erstattet würden. Es handelt sich nicht um große Größenordnungen, es gibt keinen Notstand, es geht lediglich um die Frage, wie es geklärt wird. Hier haben sich zwei Rechtsetzungen überschnitten, was an sich kein Nachteil ist. Es ist immer ein Rechtsträger da, der diese Ansprüche erfüllen kann. Bislang hat der Haushaltsgesetzgeber nicht die Sollvorschrift in der Novellierung des Hochschulgesetzes mit einer Erhöhung der Mittel unterlegt. Nachdem wir jetzt die neuen Verträge aushandeln, wird dafür ganz sicher auch Vorsorge getroffen werden.

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Weitere Nachfragen? – Frau Simon, bitte schön!

Meine Nachfrage bezieht sich auf die vom Senat erarbeiteten Richtlinien und Übergangsvorschriften. Ich möchte gern wissen, ob es zwischen den Bezirken und nach der Überstellung der Aufgabe an das Studentenwerk Probleme zwischen den Beteiligten gegeben hat. Wenn ja, welche, oder hat sich die Angelegenheit reibungslos entwickeln können? Sind inzwischen die vom Landesbehindertenbeauftragten und vom Behindertenbeirat der Studierenden erarbeiteten Stellungnahmen zu den Richtlinien – die erst nach In-Kraft-Setzung vorlagen – beim Senat eingegangen, und werden sie zu Änderungen in den Richtlinien führen, wenn ja, wie werden diese aussehen?

Herr Senator!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete! Wir haben bisher eine klare Grundlage dadurch, dass der Rat der Bezirksbürgermeister dies zur Kenntnis genommen und es für möglich gehalten hat, den jetzigen Weg zu beschreiten, beide Träger heranzuziehen. Mir ist nicht bekannt, dass wir eine neue Richtlinie bereits erarbeitet haben, aber ich mache mich diesbezüglich gern sachkundig.

Weitere Nachfragen gibt es nicht.

Ich rufe auf Frau Abgeordnete Schaub für die Fraktion der PDS zu einer Mündlichen Anfrage über

Maßnahmen gegen Rechtsextremismus an Berliner Schulen

Bitte schön, Frau Schaub!

Ich frage den Senat:

1. Welche Kenntnisse hat der Senat darüber, wie mit dem Schreiben des Schulsenators an alle Schulen über die „Aktion Noteingang“ an den Schulen umgegangen wird – ob also beispielsweise das Anliegen der Aktion mit Lehrern und Schülern besprochen oder der Aufkleber lediglich an der Schultür angebracht wird –, und wie gedenkt er, die Aktion an den Schulen inhaltlich zu unterstützen?

2. Wie viele Wochenstunden hält der Senat als Abminderung für Pädagogen, die nach Abschluss der Seminarreihe „Pädagogen gegen Rechtsextremismus“ als Multiplikatoren eingesetzt werden sollen, für erforderlich, um bezirkliche Netzwerke knüpfen und koordinieren zu können, und wie viele Multiplikatoren sollen künftig pro Bezirk tätig sein?

Zur Beantwortung der Herr Schulsenator – bitte schön, Herr Böger!