Gregor Hoffmann
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Änderung der Bauordnung ist ein aktiver Schritt zum vorbeugenden Umweltschutz in der jetzt vorliegenden Fassung. Neu sind die Einführung einer Genehmigungspflicht bei den Lagerplätzen bis 300 qm und die Erbringung einer Sicherheitsleistung im Vorfeld der Nutzung. Ziel ist, im Entsorgungsmarkt stärker als bisher die Spreu vom Weizen zu trennen, also die legalen Entsorgungsfachbetriebe, die entsprechend zertifiziert sind und tatsächlich die Absicht des Recyclings verfolgen, von denen zu trennen, die von vornherein lediglich Gewinne abschöpfen wollen, ohne eine ordnungsgemäße Entsorgung zu veranlassen. Es werden damit auch diejenigen wieder die Aufträge bekommen, denen sie bisher von den schwarzen Schafen durch unrealistische Billigangebote entzogen worden sind. Dies ist ein Stück praktische Wirtschaftsförderung.
Gerade die Einführung der Genehmigungspflicht auch bei kleineren Lagerplätzen ist ein wichtiger Schritt. Dabei müssen die Bezirke die bisherigen Vollzugsdefizite auch unter Inanspruchnahme von Hilfe besonders der Umweltkripo beseitigen und ein effektiveres Controlling organisieren, und zwar deswegen, um effektiver handeln zu können. Nichteinhaltungen müssen schneller zur Anzeige gebracht, Regress- und Sanktionsmaßnahmen gegenüber dem Verursacher durchgesetzt werden.
Natürlich beinhaltet diese Änderung auch einen Kostenschutzfaktor für das Land Berlin, da durch die Sicherheitseinlage in Höhe des Entsorgungsaufwandes vor Beginn der Nutzung des Lagerplatzes mit Abfällen sichergestellt ist, dass im Fall des Falles zügig eine Beräumung erfolgen kann, ohne dass diese Kosten durch das Land Berlin bzw. durch die Bezirke zu tragen sind.
zum Schutz für die Verbraucher und speziell zu Gunsten der Umwelt. Die CDU-Fraktion unterstützt diese Beschlussempfehlung und fordert den Senat gleichzeitig auf, den Sachstandsbericht über illegale Deponien regelmäßig in Kooperation mit den Bezirken fortzuschreiben. – Danke!
Vielen Dank! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Beantwortung der Großen Anfrage kann nur ein erster Schritt sein, um klarzumachen, dass es dem Parlament mit dem Landesgleichberechtigungsgesetz im Land Berlin und der Vorreiterrolle gegenüber dem Bund ernst ist. Deshalb zeichnet sich ab, dass die Ansätze und theoretischen Ausführungen in die richtige Richtung weisen und es bereits erste Erfolge gibt, die durch das Landesgleichberechtigungsgesetz erzielt wurden.
Es ist aber festzustellen, dass noch viele Aufgaben zu lösen sind. Hierbei ist zunächst der Schwerpunkt auf die nachhaltige Umsetzung und Durchsetzung der bestehenden Regelungen zu setzen. Die CDU fordert die schnellstmögliche Umsetzung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Das heißt Praxis. Dort, wo nach wie vor Lösungen gefragt sind, muss gehandelt werden – eine nicht zu unterschätzende Aufgabe bei ca. 500 000 Menschen mit Behinderungen in Berlin, von denen 340 000 anerkannte Schwerbehinderte sind. Es handelt sich auch nicht um ein Gebiet im gesellschaftlichen Leben, sondern um die gesamte Bandbreite. Doch es gibt besonders entscheidende Punkte: Mobilität, Akzeptanz in der Bevölkerung, schulische Ausbildung, Baurecht und dessen Anwendung sowie die Bedeutung des Marktes. Nach längerer Vorbereitungsphase konnte der Landesbeauftragte für Behinderte endlich in sein neues Büro einziehen. Die Zusammenarbeit mit dem Senat sollte hier weiter verbessert werden.
Es ist ein Erfolg, dass der Telebus auch durch die parlamentarische Forderung der Union in seinem Angebot weiter erhalten werden konnte. Das ist ein entscheidender Schritt zu mehr Mobilität, auch wenn gegenüber 1992 starke Verbesserungen im ÖPNV umgesetzt wurden. Allerdings kann ich die Zahlen, die die Senatorin vorhin nannte, nicht ganz bestätigen. Nach den Unterlagen, die ich gesehen habe, gibt es noch bedeutend mehr Handlungsbedarf als vorhin erwähnt.
Ein aktuelles Beispiel ist die Umrüstung der Fahrscheinautomaten. Bei deren Neuanschaffung muss auf eine behindertenfreundliche Bedienung geachtet werden. Dies war bereits mehrfach Thema in verschiedenen Anhörungen.
Für eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben spielt die Anerkennung einer Lebenssituation nicht nur physisch, sondern auch psychisch eine Rolle. Hier müssen wir für mehr Akzeptanz werben, um das Miteinander zu fördern. Nur praktische Maßnahmen werden dazu führen, dass oft durch Ängste und Vorurteile geprägte Einstellungen weiter Bevölkerungsteile gegenüber Menschen mit einem Handikap abgebaut werden.
Für die CDU-Fraktion war die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Schulen immer eine Angelegenheit mit hoher Priorität. Dabei ist die Integration ein gleichrangiges Mittel neben der sonderpädagogischen Förderung in Sonderschulen. Die Förderung der Schüler muss dabei im Vordergrund stehen. Wir haben und werden als Union auch weiter für eine ausreichende personelle Ausstattung mit Sonderschullehrern eintreten.
Das barrierefreie Bauen hat starke Auswirkungen insbesondere für die Nutzer von Rollstühlen und Gehhilfen, aber auch für Sehbehinderte, wobei ich besonders an die Kreuzungsüberquerungen, abgesenkte Bürgersteige, Zugänge zu oder auch innerhalb der Wohnbereiche denke. Die Mitsprache oder Beteiligung muss gerade in diesem Bereich, wo es um Beschränkungen geht, dringend und mehr unterstützt werden.
Die Notwendigkeit der Ausgleichsabgabe ist weiterhin gegeben, auch wenn jetzt bis zum Jahr 2003 gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmen eine kleine Entlastung durch die Neuregelung erhalten: 20 Beschäftigte und 5 % statt 16 und 6 %. Wichtig ist, dass hier durch Sonderprogramme – das wurde schon angekündigt, ich kann das nur begrüßen – mehr Anreize geschaffen werden, um den Beschäftigungsanteil zu erhöhen. In der Vergangenheit war hier ein guter Ansatz.
Zum Schluss will ich noch auf eine Sache eingehen: Der entscheidende Punkt, den wir alle miteinander bestreiten müssen, ist nicht, dass wir uns nur auf mehrseitige Papiere beziehen und immer vieles schriftlich niederlegen, sondern dass wir das eine oder andere deutlich machen und hier vor allem für die Akzeptanz viel mehr werben. – Vielen Dank!
Ich frage den Senat:
1. Setzt sich der Senat für den Erhalt aller Arbeitsplätze der BfA in Berlin ein?
2. Welche aktuellen Konsequenzen ergeben sich aus den Vorschlägen der Bundesregierung vom März 2001 für Berlin?
Wie ist der aktuelle Stand der Diskussion zu den in der Presse erwähnten 1 000 weiteren Arbeitsplätzen im Rahmen einer Zertifizierungsbehörde?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Handelt es sich bei den von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geplanten autofreien Sonntagen um einen freiwilligen Verzicht auf das Autofahren?
2. Werden Straßensperrungen vorgenommen, wenn ja, welche Straßen werden das sein, und mit welcher Begründung werden diese Straßensperrungen an diesen Tagen vorgenommen?
Habe ich Sie richtig verstanden, dass diejenigen, die den von Ihnen dargestellten schönen Tag auch mit dem Auto verbringen wollen, weil sie es vielleicht müssen, dies auch können und in der Stadt nicht so viele Straßensperren vorgenommen werden, dass der Verkehr nicht fließen kann?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
Welche Chancen sieht der Senat, das Projekt Transrapid nach dieser unbefriedigenden Entscheidung des Bundes weiterhin für Berlin zu verwirklichen, und wie stark betrifft diese Entscheidung den Standort Berlin?
Herr Senator! Welche Anstrengungen werden konkret unternommen, um Berlin überhaupt bei diesem Projekt im Gespräch zu halten? Es ist nicht die Rede davon, dass das Projekt grundsätzlich stirbt, sondern es wird wahrscheinlich nach Nordrhein-Westfalen auswandern. DüsseldorfKöln-Bonn-Frankfurt ist im Gespräch. So gesehen, bleibt Berlin ein guter Standort; man könnte eine Strecke nach München oder Prag anvisieren. Welche Überlegungen gibt es in dieser Hinsicht, und wie stark ist das Interesse im Senat?