Protocol of the Session on April 5, 2001

3. Wer hat wann auf welcher Grundlage die Beteiligung der IBAG an der Groth-Holding betrieben?

4. Welchen UmstrukturierungsĂŒberlegungen und welchen TransaktionsplĂ€nen beim Verkauf der IBAG hat der Aufsichtsrat der Bankgesellschaft Berlin AG zugestimmt? Inwieweit wurde von diesem Aufsichtsratsbeschluss abgewichen, und wer trĂ€gt hierfĂŒr die Verantwortung?

5. Auf welcher Grundlage, in wessen Verantwortung wurde der Verkauf der IBAG an die Greico vorbereitet und durchgefĂŒhrt, und wer hatte im Übrigen Kenntnis davon? Welche Stellungnahmen auf welchen Grundlagen gab wann die WirtschaftsprĂŒfungsgesellschaft PwC gegenĂŒber der BGB ab? Wann, von wem und mit welchen Folgen wurde das Bundesaufsichtsamt fĂŒr das Kreditwesen ĂŒber die beabsichtigte Transaktion informiert?

6. Welche Kosten haben die Ausgliederung und der versuchte Verkauf der IBAG bislang insgesamt mittelbar und unmittelbar fĂŒr die BGB und das Land Berlin verursacht?

7. Wie und auf welcher Grundlage kam die Entscheidung ĂŒber die RĂŒckabwicklung des Verkaufs an die Greico zustande, und welche weiteren Kosten sind zu erwarten?

(A) (C)

(B) (D)

F. Ermittlungen und SonderprĂŒfungen

Welche Ermittlungen haben Staatsanwaltschaften mit welchen Ergebnissen in den Komplexen A bis E gefĂŒhrt, und welche Untersuchungen und PrĂŒfungen hat das Bundesaufsichtsamt fĂŒr das Kreditwesen mit welchen Ergebnissen veranlasst und durchgefĂŒhrt?

G. Finanzielle Zuwendungen und andere Vorteile

Welche Provisionen, andere Zuwendungen und Vorteile direkt oder indirekt von Kreditnehmern der BGB aus der Immobilienbranche an Mitarbeiter der BGB hat es gegeben, die dazu geeignet waren, geschÀftliche Entscheidungen der BGB zu beeinflussen, und wer hatte wann hiervon Kenntnis?

In den Untersuchungsausschuss wurden folgende Abgeordnete gewÀhlt:

zu Mitgliedern:

Klaus Uwe Benneter (Vorsitzender) Nicolas Zimmer (stellvertretender Vorsitzender) Roland Gewalt Uwe Goetze Marcus Weichert Kirsten Flesch Harald Wolf Bernd Holtfreter Barbara Oesterheld

zu stellvertretenden Mitgliedern:

Kai Wegner Cerstin Richter-Kotowski Peter Rzepka Norbert Atzler Christian Gaebler Anja Hertel Dr. Stefanie Schulze Gernot Klemm Wolfgang Wieland

GrundstĂŒcksgeschĂ€ft (Nr. 3/2001 des Verzeichnisses ĂŒber VermögensgeschĂ€fte)

Dem Verkauf des ca. 3 685 m2 großen GrundstĂŒcks Blenheimstraße 33 in Berlin-Marzahn zu den Bedingungen des am 18. Dezember 2000 beurkundeten, unter Vorbehalt geschlossenen Vertrages wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass bei einer WeiterverĂ€ußerung der FlĂ€che oder von TeilflĂ€chen die Zustimmung des Landes Berlin einzuholen ist.

GrundstĂŒcksgeschĂ€ft (Nr. 13/2000 des Verzeichnisses ĂŒber VermögensgeschĂ€fte)

Dem Vertrag ĂŒber den Verkauf und die Übertragung eines 3⁄4-Erbanteils am MietwohngrundstĂŒck Krossener Straße 2 in Berlin-Friedrichshain wird zugestimmt.

Teilung des dem Abgeordnetenhaus am 1. Juli 1999 bereits zur Beschlussfassung vorgelegten Bebauungsplans XV-68 in die BebauungsplÀne XV-68 a und XV-68 b

Der Teilung des Bebauungsplans XV-68 in die BebauungsplĂ€ne XV-68 a und XV-68 b einschließlich einer flĂ€chenmĂ€ĂŸigen Geltungsbereichskorrektur mit den Geltungsbereichen

XV-68 a fĂŒr eine TeilflĂ€che des stĂ€dtebaulichen Entwicklungsbereichs „Berlin-Johannisthal/Adlershof“ östlich des Segelfliegerdamms, sĂŒdwestlich des Groß-Berliner Damms, nördlich und nordöstlich hinter der Straße am Flugplatz im Bezirk Treptow, Ortsteil Johannisthal

XV-68 b fĂŒr eine TeilflĂ€che des stĂ€dtebaulichen Entwicklungsbereichs „Berlin-Johannisthal/Adlershof“ nördlich des Eisenhutwegs im Bezirk Treptow, Ortsteil Johannisthal

wird zugestimmt.

Entwurf des Bebauungsplans XV-52 fĂŒr eine TeilflĂ€che des stĂ€dtebaulichen Entwicklungsbereichs „Berlin-Johannisthal/Adlershof“

Dem Entwurf des Bebauungsplans XV-52 fĂŒr eine TeilflĂ€che des stĂ€dtebaulichen Entwicklungsbereichs „Berlin-Johannisthal/ Adlershof“ nördlich der Rudower Chaussee zwischen Eisenhutweg und in Höhe der kĂŒnftigen Magnusstraße sowie fĂŒr die Verbreiterung und VerlĂ€ngerung der Rudower Chaussee westlich der Wegedornstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Johannisthal vom 22. September 1997 mit Deckblatt vom 22. November 1999 wird zugestimmt.

Entwurf des Bebauungsplanes XV-51 f

Dem Entwurf des Bebauungsplanes XV-51 f (WISTA – Mitte) fĂŒr das GelĂ€nde zwischen der kĂŒnftigen Volmerstraße, der kĂŒnftigen WillstĂ€tterstraße, der kĂŒnftigen Magnusstraße und der kĂŒnftigen Einsteinstraße im Bezirk Treptow, Ortsteil Adlershof vom 10. Juli 1998 wird zugestimmt.

Die Straßen im Entwicklungsbereich sind teilweise inzwischen benannt worden (gemĂ€ĂŸ Bek. v. 30. Juni 1998, ABl. Nr. 36). Dadurch erhalten die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gelegenen sowie die angrenzenden Straßen folgende Namen: Volmerstraße, Richard-WillstĂ€tter-Straße, Magnusstraße, AlbertEinstein-Straße sowie Gustav-Kirchhoff-Straße, Max-Planck-Straße, Justus-vonLiebig-Straße. Die zukĂŒnftig entlang des Teltowkanals verlaufende Straße wird Ernst-Ruska-Ufer heißen. Im Folgenden werden daher die aktuellen Straßenbenennungen verwendet.

Entwurf des Bebauungsplans I-213

Dem Entwurf des Bebauungsplans I-213 fĂŒr das GelĂ€nde zwischen Bunsenstraße, Spree, NeustĂ€dtischer Kirchstraße und Dorotheenstraße sowie einen Abschnitt der NeustĂ€dtischen Kirchstraße im Bezirk Mitte wird gemĂ€ĂŸ § 9 Abs. 3 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 des Gesetzes zur AusfĂŒhrung des Baugesetzbuches auf Grund der AbwĂ€gung der öffentlichen Auslegung zugestimmt.

EinfĂŒhrung des Euro – nicht fĂŒr heimliche Preiserhöhungen nutzen

Der Senat wird aufgefordert zu sichern, dass die Kosten, die bei der Umstellung von D-Mark auf Euro in der Verwaltung entstehen (Umstellung von MĂŒnzautomaten, Formularen etc.), nicht zu GebĂŒhrenerhöhungen fĂŒhren.

Der Senat wird aufgefordert, auf die Anstalten des öffentlichen Rechts mit dem Ziel hinzuwirken, die Umstellungskosten nicht als Anlass zu nehmen, um Preiserhöhungen zu realisieren.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. Juni 2001 ein entsprechender Bericht vorzulegen.

(A) (C)

(B) (D)

Feststellung der außergewöhnlichen stadtpolitischen Bedeutung der mit Senatsbeschluss vom 27. Februar 2001 erfassten FlĂ€chen am Standort MessegelĂ€nde – Umfeld – im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGBauGB

Dem Beschluss des Senats vom 27. Februar 2001 ĂŒber die Feststellung der außergewöhnlichen stadtpolitischen Bedeutung gemĂ€ĂŸ § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGBauGB fĂŒr folgende FlĂ€chen an dem Standort MessegelĂ€nde – Umfeld – im Bezirk Charlottenburg: a) Hammarskjöldplatz (Parkplatz) – zwischen Mittelstreifen Masurenallee, westlicher Platzgrenze am Messedamm, den Messehallen 16–21 a/b einschließlich der westlichen Zufahrt zum MessegelĂ€nde an der Masurenallee, b) Parkplatz P 1 (Neue Kantstraße) – zwischen Mittelstreifen Neue Kantstraße, Mittelstreifen Messedamm, BABAnschlussstelle Kaiserdamm und Stadtautobahn BAB 100, c) Parkplatz P 2 (Bredtschneiderstraße) – zwischen Straßenmitte Bredtschneiderstraße, Stadtautobahn BAB 100, BAB-Anschlussstelle Kaiserdamm und Mittelstreifen Messedamm wird zugestimmt.

Feststellung des GelĂ€ndes zwischen Friedrichstraße, Mittelstraße, Unter den Linden und der östlichen Begrenzung des FlurstĂŒcks 98 zu den NachbargrundstĂŒcken Unter den Linden 12/Mittelstraße 64 im Bezirk Mitte als Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung

Dem Beschluss des Senats vom 13. Februar 2001 ĂŒber Feststellung des GelĂ€ndes zwischen Friedrichstraße, Mittelstraße, Unter den Linden und der östlichen Begrenzung des FlurstĂŒcks 98 zu den NachbargrundstĂŒcken Unter den Linden 12/Mittelstraße 64 im Bezirk Mitte als Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung wird zugestimmt.

Gestaltung des „Mauerpfades“

Der Senat wird aufgefordert zu prĂŒfen, wie im Zuge des ehemaligen Zollweges entlang des ehemaligen Mauerstreifens in geeigneter Weise die Zeit der Teilung Berlins und Deutschlands dokumentiert werden kann. In diesem Zusammenhang ist auch anzustreben, eine möglichst durchgehende WegfĂŒhrung fĂŒr Rad- und FußgĂ€ngerverkehr zu gewĂ€hrleisten, ggf. unter Festlegung von Alternativtrassen in Bereichen von nicht zu vermeidenden Unterbrechungen der ehemaligen Grenzwege. In diesem Zusammhang ist eine Abstimmung mit dem Land Brandenburg hinsichtlich des parallel verlaufenden Grenzweges auf Brandenburger Gebiet erforderlich.

In die PrĂŒfung sind Aussagen ĂŒber die tatsĂ€chliche Nutzung und eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hinsichtlich zu erwerbender GrundstĂŒcke, aber auch der baulichen Unterhaltung mit einzubeziehen.

Im Bereich der Querung von neu oder wieder aufzubauenden Verkehrswegen sind in GesprÀchen mit dem jeweiligen VorhabenstrÀger Lösungen anzustreben, die bestehende Verbindungen erhalten oder vertrÀgliche Alternativen sicherstellen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. September 2001 zu berichten.

Skater-Hauptstadt Berlin

Der Senat wird aufgefordert, ein Konzept fĂŒr ein Pilotprojekt „Skater in Berlin“ vorzulegen, mit dem geeignete Bereiche von Mai bis Oktober an den Wochenenden fĂŒr Roller-Skater freigegeben werden. Dabei ist der Beschilderungs- und Markierungsaufwand zu minimieren.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 1. Mai 2001 zu berichten.

Regenbogenfahne zum CSD am Abgeordnetenhaus