4. Welchen UmstrukturierungsĂŒberlegungen und welchen TransaktionsplĂ€nen beim Verkauf der IBAG hat der Aufsichtsrat der Bankgesellschaft Berlin AG zugestimmt? Inwieweit wurde von diesem Aufsichtsratsbeschluss abgewichen, und wer trĂ€gt hierfĂŒr die Verantwortung?
5. Auf welcher Grundlage, in wessen Verantwortung wurde der Verkauf der IBAG an die Greico vorbereitet und durchgefĂŒhrt, und wer hatte im Ăbrigen Kenntnis davon? Welche Stellungnahmen auf welchen Grundlagen gab wann die WirtschaftsprĂŒfungsgesellschaft PwC gegenĂŒber der BGB ab? Wann, von wem und mit welchen Folgen wurde das Bundesaufsichtsamt fĂŒr das Kreditwesen ĂŒber die beabsichtigte Transaktion informiert?
6. Welche Kosten haben die Ausgliederung und der versuchte Verkauf der IBAG bislang insgesamt mittelbar und unmittelbar fĂŒr die BGB und das Land Berlin verursacht?
7. Wie und auf welcher Grundlage kam die Entscheidung ĂŒber die RĂŒckabwicklung des Verkaufs an die Greico zustande, und welche weiteren Kosten sind zu erwarten?
Welche Ermittlungen haben Staatsanwaltschaften mit welchen Ergebnissen in den Komplexen A bis E gefĂŒhrt, und welche Untersuchungen und PrĂŒfungen hat das Bundesaufsichtsamt fĂŒr das Kreditwesen mit welchen Ergebnissen veranlasst und durchgefĂŒhrt?
Welche Provisionen, andere Zuwendungen und Vorteile direkt oder indirekt von Kreditnehmern der BGB aus der Immobilienbranche an Mitarbeiter der BGB hat es gegeben, die dazu geeignet waren, geschÀftliche Entscheidungen der BGB zu beeinflussen, und wer hatte wann hiervon Kenntnis?
Klaus Uwe Benneter (Vorsitzender) Nicolas Zimmer (stellvertretender Vorsitzender) Roland Gewalt Uwe Goetze Marcus Weichert Kirsten Flesch Harald Wolf Bernd Holtfreter Barbara Oesterheld
Kai Wegner Cerstin Richter-Kotowski Peter Rzepka Norbert Atzler Christian Gaebler Anja Hertel Dr. Stefanie Schulze Gernot Klemm Wolfgang Wieland
Dem Verkauf des ca. 3 685 m2 groĂen GrundstĂŒcks BlenheimstraĂe 33 in Berlin-Marzahn zu den Bedingungen des am 18. Dezember 2000 beurkundeten, unter Vorbehalt geschlossenen Vertrages wird mit der MaĂgabe zugestimmt, dass bei einer WeiterverĂ€uĂerung der FlĂ€che oder von TeilflĂ€chen die Zustimmung des Landes Berlin einzuholen ist.
Dem Vertrag ĂŒber den Verkauf und die Ăbertragung eines 3â4-Erbanteils am MietwohngrundstĂŒck Krossener StraĂe 2 in Berlin-Friedrichshain wird zugestimmt.
Teilung des dem Abgeordnetenhaus am 1. Juli 1999 bereits zur Beschlussfassung vorgelegten Bebauungsplans XV-68 in die BebauungsplÀne XV-68 a und XV-68 b
Der Teilung des Bebauungsplans XV-68 in die BebauungsplĂ€ne XV-68 a und XV-68 b einschlieĂlich einer flĂ€chenmĂ€Ăigen Geltungsbereichskorrektur mit den Geltungsbereichen
XV-68 a fĂŒr eine TeilflĂ€che des stĂ€dtebaulichen Entwicklungsbereichs âBerlin-Johannisthal/Adlershofâ östlich des Segelfliegerdamms, sĂŒdwestlich des GroĂ-Berliner Damms, nördlich und nordöstlich hinter der StraĂe am Flugplatz im Bezirk Treptow, Ortsteil Johannisthal
XV-68 b fĂŒr eine TeilflĂ€che des stĂ€dtebaulichen Entwicklungsbereichs âBerlin-Johannisthal/Adlershofâ nördlich des Eisenhutwegs im Bezirk Treptow, Ortsteil Johannisthal
Entwurf des Bebauungsplans XV-52 fĂŒr eine TeilflĂ€che des stĂ€dtebaulichen Entwicklungsbereichs âBerlin-Johannisthal/Adlershofâ
Dem Entwurf des Bebauungsplans XV-52 fĂŒr eine TeilflĂ€che des stĂ€dtebaulichen Entwicklungsbereichs âBerlin-Johannisthal/ Adlershofâ nördlich der Rudower Chaussee zwischen Eisenhutweg und in Höhe der kĂŒnftigen MagnusstraĂe sowie fĂŒr die Verbreiterung und VerlĂ€ngerung der Rudower Chaussee westlich der WegedornstraĂe im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Johannisthal vom 22. September 1997 mit Deckblatt vom 22. November 1999 wird zugestimmt.
Dem Entwurf des Bebauungsplanes XV-51 f (WISTA â Mitte) fĂŒr das GelĂ€nde zwischen der kĂŒnftigen VolmerstraĂe, der kĂŒnftigen WillstĂ€tterstraĂe, der kĂŒnftigen MagnusstraĂe und der kĂŒnftigen EinsteinstraĂe im Bezirk Treptow, Ortsteil Adlershof vom 10. Juli 1998 wird zugestimmt.
Die StraĂen im Entwicklungsbereich sind teilweise inzwischen benannt worden (gemÀà Bek. v. 30. Juni 1998, ABl. Nr. 36). Dadurch erhalten die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gelegenen sowie die angrenzenden StraĂen folgende Namen: VolmerstraĂe, Richard-WillstĂ€tter-StraĂe, MagnusstraĂe, AlbertEinstein-StraĂe sowie Gustav-Kirchhoff-StraĂe, Max-Planck-StraĂe, Justus-vonLiebig-StraĂe. Die zukĂŒnftig entlang des Teltowkanals verlaufende StraĂe wird Ernst-Ruska-Ufer heiĂen. Im Folgenden werden daher die aktuellen StraĂenbenennungen verwendet.
Dem Entwurf des Bebauungsplans I-213 fĂŒr das GelĂ€nde zwischen BunsenstraĂe, Spree, NeustĂ€dtischer KirchstraĂe und DorotheenstraĂe sowie einen Abschnitt der NeustĂ€dtischen KirchstraĂe im Bezirk Mitte wird gemÀà § 9 Abs. 3 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 des Gesetzes zur AusfĂŒhrung des Baugesetzbuches auf Grund der AbwĂ€gung der öffentlichen Auslegung zugestimmt.
Der Senat wird aufgefordert zu sichern, dass die Kosten, die bei der Umstellung von D-Mark auf Euro in der Verwaltung entstehen (Umstellung von MĂŒnzautomaten, Formularen etc.), nicht zu GebĂŒhrenerhöhungen fĂŒhren.
Der Senat wird aufgefordert, auf die Anstalten des öffentlichen Rechts mit dem Ziel hinzuwirken, die Umstellungskosten nicht als Anlass zu nehmen, um Preiserhöhungen zu realisieren.
Feststellung der auĂergewöhnlichen stadtpolitischen Bedeutung der mit Senatsbeschluss vom 27. Februar 2001 erfassten FlĂ€chen am Standort MessegelĂ€nde â Umfeld â im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGBauGB
Dem Beschluss des Senats vom 27. Februar 2001 ĂŒber die Feststellung der auĂergewöhnlichen stadtpolitischen Bedeutung gemÀà § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGBauGB fĂŒr folgende FlĂ€chen an dem Standort MessegelĂ€nde â Umfeld â im Bezirk Charlottenburg: a) Hammarskjöldplatz (Parkplatz) â zwischen Mittelstreifen Masurenallee, westlicher Platzgrenze am Messedamm, den Messehallen 16â21 a/b einschlieĂlich der westlichen Zufahrt zum MessegelĂ€nde an der Masurenallee, b) Parkplatz P 1 (Neue KantstraĂe) â zwischen Mittelstreifen Neue KantstraĂe, Mittelstreifen Messedamm, BABAnschlussstelle Kaiserdamm und Stadtautobahn BAB 100, c) Parkplatz P 2 (BredtschneiderstraĂe) â zwischen StraĂenmitte BredtschneiderstraĂe, Stadtautobahn BAB 100, BAB-Anschlussstelle Kaiserdamm und Mittelstreifen Messedamm wird zugestimmt.
Feststellung des GelĂ€ndes zwischen FriedrichstraĂe, MittelstraĂe, Unter den Linden und der östlichen Begrenzung des FlurstĂŒcks 98 zu den NachbargrundstĂŒcken Unter den Linden 12/MittelstraĂe 64 im Bezirk Mitte als Gebiet von auĂergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung
Dem Beschluss des Senats vom 13. Februar 2001 ĂŒber Feststellung des GelĂ€ndes zwischen FriedrichstraĂe, MittelstraĂe, Unter den Linden und der östlichen Begrenzung des FlurstĂŒcks 98 zu den NachbargrundstĂŒcken Unter den Linden 12/MittelstraĂe 64 im Bezirk Mitte als Gebiet von auĂergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung wird zugestimmt.
Der Senat wird aufgefordert zu prĂŒfen, wie im Zuge des ehemaligen Zollweges entlang des ehemaligen Mauerstreifens in geeigneter Weise die Zeit der Teilung Berlins und Deutschlands dokumentiert werden kann. In diesem Zusammenhang ist auch anzustreben, eine möglichst durchgehende WegfĂŒhrung fĂŒr Rad- und FuĂgĂ€ngerverkehr zu gewĂ€hrleisten, ggf. unter Festlegung von Alternativtrassen in Bereichen von nicht zu vermeidenden Unterbrechungen der ehemaligen Grenzwege. In diesem Zusammhang ist eine Abstimmung mit dem Land Brandenburg hinsichtlich des parallel verlaufenden Grenzweges auf Brandenburger Gebiet erforderlich.
In die PrĂŒfung sind Aussagen ĂŒber die tatsĂ€chliche Nutzung und eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hinsichtlich zu erwerbender GrundstĂŒcke, aber auch der baulichen Unterhaltung mit einzubeziehen.
Im Bereich der Querung von neu oder wieder aufzubauenden Verkehrswegen sind in GesprÀchen mit dem jeweiligen VorhabenstrÀger Lösungen anzustreben, die bestehende Verbindungen erhalten oder vertrÀgliche Alternativen sicherstellen.
Der Senat wird aufgefordert, ein Konzept fĂŒr ein Pilotprojekt âSkater in Berlinâ vorzulegen, mit dem geeignete Bereiche von Mai bis Oktober an den Wochenenden fĂŒr Roller-Skater freigegeben werden. Dabei ist der Beschilderungs- und Markierungsaufwand zu minimieren.