Protocol of the Session on April 5, 2001

3. Wer hat wann auf welcher Grundlage die Beteiligung der IBAG an der Groth-Holding betrieben?

4. Welchen Umstrukturierungsüberlegungen und welchen Transaktionsplänen beim Verkauf der IBAG hat der Aufsichtsrat der Bankgesellschaft Berlin AG zugestimmt? Inwieweit wurde von diesem Aufsichtsratsbeschluss abgewichen, und wer trägt hierfür die Verantwortung?

5. Auf welcher Grundlage, in wessen Verantwortung wurde der Verkauf der IBAG an die Greico vorbereitet und durchgeführt, und wer hatte im Übrigen Kenntnis davon? Welche Stellungnahmen auf welchen Grundlagen gab wann die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC gegenüber der BGB ab? Wann, von wem und mit welchen Folgen wurde das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen über die beabsichtigte Transaktion informiert?

6. Welche Kosten haben die Ausgliederung und der versuchte Verkauf der IBAG bislang insgesamt mittelbar und unmittelbar für die BGB und das Land Berlin verursacht?

7. Wie und auf welcher Grundlage kam die Entscheidung über die Rückabwicklung des Verkaufs an die Greico zustande, und welche weiteren Kosten sind zu erwarten?

(A) (C)

(B) (D)

F. Ermittlungen und Sonderprüfungen

Welche Ermittlungen haben Staatsanwaltschaften mit welchen Ergebnissen in den Komplexen A bis E geführt, und welche Untersuchungen und Prüfungen hat das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen mit welchen Ergebnissen veranlasst und durchgeführt?

G. Finanzielle Zuwendungen und andere Vorteile

Welche Provisionen, andere Zuwendungen und Vorteile direkt oder indirekt von Kreditnehmern der BGB aus der Immobilienbranche an Mitarbeiter der BGB hat es gegeben, die dazu geeignet waren, geschäftliche Entscheidungen der BGB zu beeinflussen, und wer hatte wann hiervon Kenntnis?

In den Untersuchungsausschuss wurden folgende Abgeordnete gewählt:

zu Mitgliedern:

Klaus Uwe Benneter (Vorsitzender) Nicolas Zimmer (stellvertretender Vorsitzender) Roland Gewalt Uwe Goetze Marcus Weichert Kirsten Flesch Harald Wolf Bernd Holtfreter Barbara Oesterheld

zu stellvertretenden Mitgliedern:

Kai Wegner Cerstin Richter-Kotowski Peter Rzepka Norbert Atzler Christian Gaebler Anja Hertel Dr. Stefanie Schulze Gernot Klemm Wolfgang Wieland

Grundstücksgeschäft (Nr. 3/2001 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte)

Dem Verkauf des ca. 3 685 m2 großen Grundstücks Blenheimstraße 33 in Berlin-Marzahn zu den Bedingungen des am 18. Dezember 2000 beurkundeten, unter Vorbehalt geschlossenen Vertrages wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass bei einer Weiterveräußerung der Fläche oder von Teilflächen die Zustimmung des Landes Berlin einzuholen ist.

Grundstücksgeschäft (Nr. 13/2000 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte)

Dem Vertrag über den Verkauf und die Übertragung eines 3⁄4-Erbanteils am Mietwohngrundstück Krossener Straße 2 in Berlin-Friedrichshain wird zugestimmt.

Teilung des dem Abgeordnetenhaus am 1. Juli 1999 bereits zur Beschlussfassung vorgelegten Bebauungsplans XV-68 in die Bebauungspläne XV-68 a und XV-68 b

Der Teilung des Bebauungsplans XV-68 in die Bebauungspläne XV-68 a und XV-68 b einschließlich einer flächenmäßigen Geltungsbereichskorrektur mit den Geltungsbereichen

XV-68 a für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Berlin-Johannisthal/Adlershof“ östlich des Segelfliegerdamms, südwestlich des Groß-Berliner Damms, nördlich und nordöstlich hinter der Straße am Flugplatz im Bezirk Treptow, Ortsteil Johannisthal

XV-68 b für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Berlin-Johannisthal/Adlershof“ nördlich des Eisenhutwegs im Bezirk Treptow, Ortsteil Johannisthal

wird zugestimmt.

Entwurf des Bebauungsplans XV-52 für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Berlin-Johannisthal/Adlershof“

Dem Entwurf des Bebauungsplans XV-52 für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Berlin-Johannisthal/ Adlershof“ nördlich der Rudower Chaussee zwischen Eisenhutweg und in Höhe der künftigen Magnusstraße sowie für die Verbreiterung und Verlängerung der Rudower Chaussee westlich der Wegedornstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Johannisthal vom 22. September 1997 mit Deckblatt vom 22. November 1999 wird zugestimmt.

Entwurf des Bebauungsplanes XV-51 f

Dem Entwurf des Bebauungsplanes XV-51 f (WISTA – Mitte) für das Gelände zwischen der künftigen Volmerstraße, der künftigen Willstätterstraße, der künftigen Magnusstraße und der künftigen Einsteinstraße im Bezirk Treptow, Ortsteil Adlershof vom 10. Juli 1998 wird zugestimmt.

Die Straßen im Entwicklungsbereich sind teilweise inzwischen benannt worden (gemäß Bek. v. 30. Juni 1998, ABl. Nr. 36). Dadurch erhalten die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gelegenen sowie die angrenzenden Straßen folgende Namen: Volmerstraße, Richard-Willstätter-Straße, Magnusstraße, AlbertEinstein-Straße sowie Gustav-Kirchhoff-Straße, Max-Planck-Straße, Justus-vonLiebig-Straße. Die zukünftig entlang des Teltowkanals verlaufende Straße wird Ernst-Ruska-Ufer heißen. Im Folgenden werden daher die aktuellen Straßenbenennungen verwendet.

Entwurf des Bebauungsplans I-213

Dem Entwurf des Bebauungsplans I-213 für das Gelände zwischen Bunsenstraße, Spree, Neustädtischer Kirchstraße und Dorotheenstraße sowie einen Abschnitt der Neustädtischen Kirchstraße im Bezirk Mitte wird gemäß § 9 Abs. 3 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches auf Grund der Abwägung der öffentlichen Auslegung zugestimmt.

Einführung des Euro – nicht für heimliche Preiserhöhungen nutzen

Der Senat wird aufgefordert zu sichern, dass die Kosten, die bei der Umstellung von D-Mark auf Euro in der Verwaltung entstehen (Umstellung von Münzautomaten, Formularen etc.), nicht zu Gebührenerhöhungen führen.

Der Senat wird aufgefordert, auf die Anstalten des öffentlichen Rechts mit dem Ziel hinzuwirken, die Umstellungskosten nicht als Anlass zu nehmen, um Preiserhöhungen zu realisieren.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. Juni 2001 ein entsprechender Bericht vorzulegen.

(A) (C)

(B) (D)

Feststellung der außergewöhnlichen stadtpolitischen Bedeutung der mit Senatsbeschluss vom 27. Februar 2001 erfassten Flächen am Standort Messegelände – Umfeld – im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGBauGB

Dem Beschluss des Senats vom 27. Februar 2001 über die Feststellung der außergewöhnlichen stadtpolitischen Bedeutung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGBauGB für folgende Flächen an dem Standort Messegelände – Umfeld – im Bezirk Charlottenburg: a) Hammarskjöldplatz (Parkplatz) – zwischen Mittelstreifen Masurenallee, westlicher Platzgrenze am Messedamm, den Messehallen 16–21 a/b einschließlich der westlichen Zufahrt zum Messegelände an der Masurenallee, b) Parkplatz P 1 (Neue Kantstraße) – zwischen Mittelstreifen Neue Kantstraße, Mittelstreifen Messedamm, BABAnschlussstelle Kaiserdamm und Stadtautobahn BAB 100, c) Parkplatz P 2 (Bredtschneiderstraße) – zwischen Straßenmitte Bredtschneiderstraße, Stadtautobahn BAB 100, BAB-Anschlussstelle Kaiserdamm und Mittelstreifen Messedamm wird zugestimmt.

Feststellung des Geländes zwischen Friedrichstraße, Mittelstraße, Unter den Linden und der östlichen Begrenzung des Flurstücks 98 zu den Nachbargrundstücken Unter den Linden 12/Mittelstraße 64 im Bezirk Mitte als Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung

Dem Beschluss des Senats vom 13. Februar 2001 über Feststellung des Geländes zwischen Friedrichstraße, Mittelstraße, Unter den Linden und der östlichen Begrenzung des Flurstücks 98 zu den Nachbargrundstücken Unter den Linden 12/Mittelstraße 64 im Bezirk Mitte als Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung wird zugestimmt.

Gestaltung des „Mauerpfades“

Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, wie im Zuge des ehemaligen Zollweges entlang des ehemaligen Mauerstreifens in geeigneter Weise die Zeit der Teilung Berlins und Deutschlands dokumentiert werden kann. In diesem Zusammenhang ist auch anzustreben, eine möglichst durchgehende Wegführung für Rad- und Fußgängerverkehr zu gewährleisten, ggf. unter Festlegung von Alternativtrassen in Bereichen von nicht zu vermeidenden Unterbrechungen der ehemaligen Grenzwege. In diesem Zusammhang ist eine Abstimmung mit dem Land Brandenburg hinsichtlich des parallel verlaufenden Grenzweges auf Brandenburger Gebiet erforderlich.

In die Prüfung sind Aussagen über die tatsächliche Nutzung und eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hinsichtlich zu erwerbender Grundstücke, aber auch der baulichen Unterhaltung mit einzubeziehen.

Im Bereich der Querung von neu oder wieder aufzubauenden Verkehrswegen sind in Gesprächen mit dem jeweiligen Vorhabensträger Lösungen anzustreben, die bestehende Verbindungen erhalten oder verträgliche Alternativen sicherstellen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. September 2001 zu berichten.

Skater-Hauptstadt Berlin

Der Senat wird aufgefordert, ein Konzept für ein Pilotprojekt „Skater in Berlin“ vorzulegen, mit dem geeignete Bereiche von Mai bis Oktober an den Wochenenden für Roller-Skater freigegeben werden. Dabei ist der Beschilderungs- und Markierungsaufwand zu minimieren.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 1. Mai 2001 zu berichten.

Regenbogenfahne zum CSD am Abgeordnetenhaus