Protocol of the Session on February 1, 2001

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Ich habe einen Teil Ihrer Informationen akustisch nicht verstehen können, habe aber so viel verstanden, dass Sie Hinweise haben, dass offensichtlich rechtsextreme Wirrköpfe ihren Quatsch im Internet verbreiten und den Schülerredakteuren zukommen lassen wollen. Dies ist technisch immer möglich. Das kann ich nicht verhindern. Ich glaube aber, dass Schülerredakteure in Berlin hell genug sind, diesen Quatsch und gefährlichen Unfug zurückzuweisen und dies nicht als Information zu nehmen.

[Beifall des Weinschütz (Grüne)]

Ich habe im Übrigen keine weiteren Auskünfte über Vorkommnisse dieser Art und wäre Ihnen dankbar, wenn Sie sie mir geben. Sie können ganz sicher sein, dass die Berliner Schulen, die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte und auch meine Behörde in keinem Fall zulassen werden, dass rechtsextremistische Positionen formell in den Schulen verbreitet werden. Was ansonsten über das Internet leider alles geschieht – das wissen Sie –, das können wir nicht steuern. Es ist ähnlich wie bei gedrucktem Material: Sie können nicht verhindern, dass Wirrköpfe Unfug schreiben oder auch in das Internet stellen.

Frau Galland!

Ich hatte bereits gesagt, dass es sich um ein Anschreiben handelt, das an die Schülerredakteure gegangen ist, und das haben sie über die Adressen ihrer Schulen erhalten. Es ist also schon sehr wichtig, dass die Schulverwaltung versucht, darauf Einfluss zu nehmen, dass solche Schriften nicht über den Schulweg an die Redakteure gelangen.

[Vereinzelter Beifall bei der PDS]

Der Fragecharakter war nicht so richtig zu erkennen. Wenn Herr Böger ihn erkannt hat – bitte!

Ich will das gern noch einmal sagen, weil es in dieser Frage überhaupt keinen Widerspruch zwischen uns geben kann, Frau Abgeordnete! Wenn wir von solchen Einrichtungen wissen und diese formell Adressen nachfragen, werden sie sie nicht bekommen. Aber auch Sie wissen nicht, woher sie die Adressen bekommen, und wenn Post für die Schulzeitungsredakteure kommt, können Schulleiter nicht wissen, was darin steht, denn sie dürfen diese Post ja nicht aufmachen. Das sind die Risiken, mit denen man bei Informationsfreiheit leben muss. Aber Sie können ganz sicher sein, dass wir formell an solche wirren Institute nichts weitergeben werden.

Das Wort hat nun der Abgeordnete Ralf Wieland von der Fraktion der SPD!

Herr Präsident! Ich frage den Wirtschaftssenator: Herr Senator Branoner! Wie beurteilen Sie die Mehrheitsposition des Bezirks Spandau, sich nicht an der „Aktion Noteingang“ zu beteiligen, angesichts des vielfältigen Engagements gerade des Berliner Einzelhandels an dieser Aktion? Wie wollen Sie sicherstellen, dass dieses gesellschaftspolitische Engagement der Berliner Geschäftsleute nicht fälschlicherweise in das „linke“ Licht gerückt wird?

Herr Senator Branoner – bitte!

Zunächst gehe ich davon aus, dass die Informationen so vielleicht gar nicht zutreffen, d. h. ich habe von den Spandauern selbst keine Information vorliegen, dass das stimmt. Die Aktion als solche ist ein Zeichen von Bürgersinn, und deswegen sollten auch die Spandauer dieser Aktion beitreten.

Frau Matuschek hat das Wort!

Meine Frage richtet sich an Senator Branoner: Wann hat der Aufsichtsrat der BVG über das am Dienstag im Senat beschlossene Tarifkonzept mit den drastischen Preiserhöhungen beschlossen? Ist es üblich, dass ein Antrag in den Verkehrsverbund eingebracht wird, der nicht im Aufsichtsrat der BVG beschlossen wurde?

Herr Senator Branoner – bitte schön!

Zum ersten Teil der Frage: Er hat noch nicht darüber beschlossen.

Zum zweiten Teil der Frage: Der Vorstand hat angekündigt, dass es Tarifentscheidungen geben muss, die unter Umständen aus der zeitlichen Abfolge heraus nicht mehr vorher in einer Aufsichtsratssitzung behandelt werden können.

Frau Matuschek hat das Wort zu einer Nachfrage – bitte!

Meine Nachfrage war schon in der ersten Frage enthalten: Ist es üblich, dass im Verkehrsverbund Tarifanträge beschlossen werden, die nicht vorher durch die Aufsichtsratsgremien der entsprechenden Verkehrsbetriebe gegangen sind?

Herr Senator Branoner!

Ich verweise auf den zweiten Teil meiner Antwort auf Ihre Frage. Ob es üblich oder nicht üblich ist, in diesem Fall hat jedenfalls der Vorstand früh genug den Aufsichtsrat unterrichtet, dass entsprechende Tarifanträge gestellt werden sollen. Wenn Sie nun nachfragen wollen, ob wir das kritisieren würden, so kann ich feststellen: Das würde ich oder auch der Aufsichtsrat nicht kritisieren.

Ich weise auch die Formulierung zurück, dass es sich um „drastische Preissteigerungen“ handelt, denn die Verkehrsbetriebe gemeinsam mit der S-Bahn haben ein sehr differenziertes Modell vorgeschlagen, und dieses ist dann eben auch der Antrag der BVG gewesen.

Frau Ströver – bitte!

Meine Frage richtet sich an Herrn Senator Stölzl: Am 18. Februar dieses Jahres wird die „Galerie der Romantik“ im Schloss Charlottenburg endgültig geschlossen. Können und werden Sie verhindern, dass die drei

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berühmten Bilder von Caspar David Friedrich, über deren Eigentum zwischen der Stiftung Schlösser und Gärten und dem Preußischen Kulturbesitz seit Jahren heftig gestritten wird, dauerhaft das Schloss Charlottenburg verlassen oder gar im Depot landen?

Herr Senator Professor Stölzl – bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Streit zwischen den beiden vom Land Berlin mit verantworteten Institutionen ist alt und in den letzten Tagen in Charlottenburg noch einmal hochgekocht. An sich meine ich, dass ein Streit fachlich sauber ausgetragen werden muss. So könnte das Bild nach dem Provenienzprinzip im Schloss bleiben, wo es immer war. Es könnte aber auch, der Kunsthistorie folgend, in eine Museumsanordnung wandern. Das muss keine Verschlechterung sein. Uns ist stark daran gelegen – und darum haben wir das aufmerksam mit verfolgt –, dass hier kein unsinniger Skandalstreit entsteht, und gerade heute hat sich die Stiftung Preußischer Kulturbesitz entschlossen, die strittigen drei Bilder von Caspar David Friedrich jedenfalls nicht zu deponieren und auch solange nicht mit ausziehen zu lassen, bis endlich eine gütliche Lösung zwischen den beiden Verwaltungen gefunden wird. Wir werden versuchen, mit aller Fachkunde beizutragen, damit das zur Zufriedenheit aller gelöst wird.

Frau Ströver!

Offensichtlich hat einmal ein beharrendes Nachfragen eine Wirkung und ein erfreuliches Ergebnis gebracht. Mich interessiert noch, welche Haltung Sie zu diesem Streit einnehmen. Gehören die Bilder an ihren angestammten Platz im Schloss oder in das Museum auf die Museumsinsel?

Herr Senator!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ströver! Es ist schwierig, einen ehemaligen Museumsmann so etwas zu fragen, denn Schlösser sind Museen, und die Alte Nationalgalerie ist natürlich auch ein wunderbares Museum. Die Sorge, dass der Standort Charlottenburg dadurch Schaden leidet, weil diese drei Bilder entfernt werden, teile ich nicht, weil durch den Zuwachs der Sammlung Berggruen, das Bröhan-Museum, das Hohenzollernmuseum, das dort eingerichtet werden wird, und einer Galerie des 19. Jahrhunderts, die die Schlösserverwaltung dort einrichten wird, dort genug Attraktionen geboten werden.

Die andere Frage ist ein Gelehrtenstreit, der politisch sehr schwer entschieden werden kann. Ich finde, dass wie in allen solchen heiklen Fragen die gelehrte Welt untereinander einig werden muss, wo das größere Gut ist. Ganz sicher gehören die drei Bilder in einer zusammenhängenden kunsthistorischen Hängung in der Alten Nationalgalerie auf der Museumsinsel zu einem Höhepunkt eines Berlinbesuches. Ganz sicher sind sie, weil sie nun dort in Charlottenburg angestammt sind und einen dynastischen Zusammenhang mit diesem Schloss haben, dort auch gut untergebracht. Aber ich meine, in dieser Frage müssen die Fachkundigen untereinander einig werden. Das sollte nicht politisch entschieden werden.

Das Wort hat der Abgeordnete Gewalt – bitte schön!

Herr Senator Böger! Wie beurteilen Sie unter dem Gesichtspunkt der Jugendgefährdung das Konzert von Marilyn Manson am 15. Februar im Velodrom? – Dieser Interpret ruft in seinen Liedern zu Hass, Gewalt und Töten auf und zeigt in seinen Bühnenbildern bekanntermaßen faschistische Symbole und brennende Kruzifixe.

Herr Senator Böger!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Gewalt! Ich möchte mich mit formellen Beurteilungen als Amtsperson zurückhalten und muss Ihnen freimütig gestehen – das ist vielleicht ein Fehler –, dass ich nicht über jede Art von Rockkonzert in der Stadt detailliert informiert bin. Ich will das aber gern mit dem Sachverstand meiner Behörde nachholen.

Generell möchte ich Ihnen gern zugeben und feststellen, dass man sich auch in der rechtsextremen Szene des Mediums „Rock“ bedient – und das ist ein negativer Befund. Aber auf der anderen Seite können wir erfreulicherweise feststellen – dieses Plakat habe ich nun wiederum gesehen –, dass es demnächst in Berlin ein Konzert „Rock gegen Rechts“ gibt. Ich meine, das sollte man in jedem Fall besuchen.

[Beifall bei der SPD, der PDS und den Grünen]

Herr Kollege Gewalt!

Herr Senator Böger! In den USA ist dieser Interpret bereits auffällig geworden. Wären Sie bereit, sich dort zu erkundigen und gegebenenfalls Verbotstatbestände zu prüfen?

Herr Senator Böger!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Gewalt! Ich bin gern bereit, den Sachverstand meiner Behörde abzurufen. Was gegebenfalls Verbotstatbestände betrifft, so müsste überprüft werden, ob dies überhaupt rechtlich möglich ist. Im Moment kann ich dies nicht erkennen und beurteilen und möchte mich deshalb in dieser Frage zurückhalten.

Danke, Herr Senator! – Dann haben wir den Herrn Abgeordneten Niedergesäß von der Fraktion der CDU mit einer Anfrage, die Sie jetzt auch stellen können, bitte sehr!

Ich frage Herrn Senator Strieder: Haben wir für die U-Bahnlinie 5 derzeit Baurecht, ja oder nein?

Braucht die überhaupt eine Baugenehmigung? – Bitte schön, Herr Senator!

[Cramer (Grüne): Bitte eine kurze Antwort!]

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Niedergesäß! Das Baurecht gibt es für die Strecke vom Lehrter Bahnhof bis zum Brandenburger Tor. Für den Bereich Brandenburger Tor bis Alexanderplatz ist das Planfeststellungsverfahren vor dem Gericht angegriffen. Das Gericht hat in einer mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass einige der Punkte im Planfeststellungsbeschluss kritikwürdig sind und wahrscheinlich nicht halten werden. Es hat die Parteien aufgefordert, zu einem Vergleich zu kommen. Diese Vergleichsverhandlungen dauern an.

Danke schön, Herr Senator! – Herr Niedergesäß, eine Nachfrage!

Herr Senator, Sie haben meine Frage nicht beantwortet. Ich habe gefragt, ob wir Baurecht haben.