Protocol of the Session on January 18, 2001

[Wieland (Grüne): Es wurde nach dem Schaden gefragt!]

Das Wort hat nun Frau Toepfer-Kataw zu ihrer Mündlichen Anfrage über

„Danaergeschenk“

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie viele Anträge auf Heizkostenzuschuss, der für sozial Schwächere die durch die Ökosteuer verursachten Erhöhungen der Heizkosten erleichtern soll, werden vom Senat erwartet

a) für bereits Sozialhilfe erhaltende, b) für neue Antragsteller?

2. Wie viel Mehrarbeit und welche zusätzlichen Kosten erwartet der Senat, und wie ist der Sachstand in den Verhandlungen mit der Bundesregierung über die Übernahme dieser zusätzlich notwendigen Personalkosten für die Bezirke?

Diese Frage beantwortet Herr Senator Strieder – bitte sehr!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Mit dem Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses hat die Bundesregierung die Voraussetzungen geschaffen, Haushalten mit einem geringen Einkommen eine finanzielle Entlastung hinsichtlich der gestiegenen Rohölpreise zukommen zu lassen. Diese Entscheidung begrüßt der Senat ausdrücklich.

(A) (C)

(B) (D)

Sen Strieder

Alle Empfänger von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten den Zuschuss unbürokratisch von Amts wegen, und alle anderen Haushalte müssen einen entsprechenden Antrag stellen, der in den Wohnungsämtern der Bezirke ausliegt. Der Senat geht davon aus, dass der Heizkostenzuschuss an die ca. 200 000 Wohngeldempfängerhaushalte von Amts wegen gezahlt wird und dass bis zu 200 000 weitere Haushalte von ihrer Einkommenshöhe her einen Anspruch auf Zahlung des Zuschusses haben. Die Sozialhilfeempfänger erhalten bereits eine Erstattung der Warmmiete, so dass der Heizkostenzuschuss zu Erstattungen auch gegenüber den Sozialämtern führen wird.

Diese Aktion ist eine einmalige Auszahlung. Der Umfang der Mehrarbeit lässt sich im Moment nicht einschätzen. Der Bund zahlt voll die Finanzierung des Heizkostenzuschusses, und die Abwicklung in den Ämtern ist von den jeweiligen Behörden zu übernehmen, denn sie sind dafür die gesetzlich zuständigen Behörden. Insgesamt wird das Land Berlin – oder besser gesagt: dessen Einwohnerinnen und Einwohner – vom Bund 80 Millionen DM erhalten. Der Senat freut sich für die betroffenen Berlinerinnen und Berliner, dass die Bundesregierung im Interesse der sozialen Gerechtigkeit diese zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt hat.

Zur ersten Zusatzfrage hat die Fragestellerin das Wort – bitte sehr!

Herr Präsident! Herr Senator! Die Antwort kann mich nicht befriedigen, denn die Frage ist schon insofern nicht beantwortet, als Sie sagen, dass die Heizkostenzuschüsse auf Grund der erhöhten Rohölkosten gezahlt werden. Dann wären sie jetzt wohl nicht mehr nötig, weil die Rohölkosten gesunken sind. Vielmehr hatten diese Heizkostenzuschüsse etwas damit zu tun, dass die Ökosteuer zur Verteuerung der Heizölkosten geführt hat.

Deshalb meine Nachfrage: Wenn Sie von 200 000 Anträgen für Sozialhilfeempfänger ausgehen, dann müssen diese 200 000 Anträge bearbeitet werden, denn ich habe gehört, dass es zumindest Nullsummen-Bescheide gibt. Andererseits sind 200 000 Anträge von Personen, die bisher nicht Sozialhilfe empfangen, in einem angemessenen Zeitraum zu bearbeiten, auch wenn es sich nur um eine einmalige Leistung handelt. Würden Sie den Berechnungen der Bezirke widersprechen, die davon ausgehen, dass bei 50 000 Anträgen in etwa ein zusätzlicher Personalbedarf von 50 bis 60 Kräften für einen Zeitraum von einem halben Jahr notwendig ist? – Auf dieser Grundlage könnte man die Kosten allein für das Personal in Berlin insgesamt hochrechnen. Diese Kosten muss ja wohl das Land Berlin und damit der Berliner Steuerzahler tragen und nicht die Bundesregierung.

Herr Senator – bitte!

Frau Abgeordnete! Einige Differenzierungen: Erstens hat der Einkauf für das Öl zum Zwecke der Heizung im Herbst des vergangenen Jahres stattgefunden. Dort gab es einerseits gestiegene Rohölpreise, und andererseits sind durch die Schwäche des Euro die Dollarpreise für das Rohöl höher gewesen.

[Dr. Steffel (CDU): Ich kaufe mein Öl doch nicht dann, wenn Sie wollen!]

Das hat zu einer wesentlichen Verteuerung des Heizöls geführt.

Zweitens muss man zwischen den einzelnen Personenkreisen differenzieren: Die Sozialhilfeempfänger erhalten sowieso die Kosten für die Warmmiete. Insofern bekommen sie von dem Heizkostenzuschuss nichts, sondern aus dem Heizkostenzuschuss wird dem Land Berlin, nämlich den Sozialämtern, etwas erstattet. Daneben gibt es 200 000 Haushalte, die keine Sozialhilfeempfänger-Haushalte, aber Wohngeldbezieher sind. Die bekommen automatisch den Heizkostenzuschuss. Darüber hin

aus gibt es wahrscheinlich noch 200 000 Haushalte, deren Einkommen geprüft werden können und die auch einen entsprechenden Anspruch auf diesen Heizkostenzuschuss haben.

[Frau Herrmann, Annelies (CDU): Der muss ausgerechnet werden!]

Dass die Abrechnung dieses Heizkostenzuschusses natürlich eine behördliche Leistung ist, liegt auf der Hand. Das gilt in vielen anderen Fällen ebenso. Zusätzliche Kosten entstehen dem Land Berlin nicht, weil diese Kosten ohnehin vorhanden sind. Frau Abgeordnete! Ich möchte allerdings ganz deutlich sagen: Es kann nicht sein, dass die Bearbeitung dieser Anträge für die Berlinerinnen und Berliner so, wie Sie gerade andeuten, sechs Monate dauert, sondern das muss sehr viel schneller gehen. Wir haben die Merkblätter fertig. Sie liegen jetzt in den Wohngeldämtern aus, und es wird an einem EDV-Verfahren gearbeitet, das diese Auszahlung erleichtern und beschleunigen soll. Wir wollen also, dass das sehr viel schneller geht, als Sie vermuten.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat die Fragestellerin das Wort!

Herr Senator! Offensichtlich missverstehen wir uns, und ich weiß nicht, ob gewollt oder ungewollt. Leider ist der Produktsummenkatalog und der Kosten-Leistungs-Rechnung noch nicht in allen Bezirken üblich, aber wenn ein zusätzlicher Antrag bearbeitet und ein zusätzlicher Bescheid erstellt werden muss, dann entstehen logischerweise zusätzlicher Bedarf und zusätzliche Kosten für den Bezirk. Genau um diese Kosten geht es mir an dieser Stelle. Wer trägt die Kosten für die Bearbeitung dieser Anträge? Sie beziffern die Zahl der Anträge auf 400 000. 200 000 sind etwas leichter zu bearbeiten; man geht davon aus, dass der Mitarbeiter für einen Antrag etwa 15 bis 20 Minuten benötigt. Und dann gibt es noch 200 000 Anträge, die in der Bearbeitung etwa eine halbe Stunde benötigen.

Ich frage Sie noch einmal direkt: Wer trägt diese Kosten? Zahlt dies der Berliner Steuerzahler? Wird das den Berliner Bezirken in ihren Budgets wieder angerechnet, oder führen Sie Verhandlungen mit der Bundesregierung, dass sie nicht nur den Heizkostenzuschuss selbst, sondern auch die Kosten, die durch die Bearbeitung der Anträge entstehen, übernimmt?

Herr Senator!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Ich sage es noch einmal: Der Berliner Senat freut sich darüber, dass die Bundesregierung für diese Berliner Haushalte 80 Millionen DM zur Verfügung gestellt hat.

[Beifall bei der SPD und den Grünen]

Wenn wir 50 bis 60 Arbeitskräfte dafür brauchen, wie Sie sagen, so kann ich nur anmerken: Schauen wir uns einmal den Personalbestand der Berliner Behörden an, und dann werden wir sehen, dass das kein Problem sein darf, das abzuarbeiten!

[Beifall bei der SPD und den Grünen – Wieland (Grüne): Selbst wenn sie so langsam arbeiten, wie Sie sagten, Frau Toepfer-Kataw!]

Die nächste Zusatzfrage geht an den Abgeordneten Cramer!

[Cramer (Grüne): Das hat sich erledigt!]

Dann hat Herr Müller-Schoenau das Wort – bitte sehr!

Ich frage vor dem Hintergrund, dass Frau Toepfer-Kataw hier wieder versucht, den Eindruck zu erwecken, die Heizkostenerhöhung habe vor allem etwas mit der Ökosteuer zu tun: Herr Senator Strieder, können Sie bestätigen bzw. können Sie Frau Toepfer-Kataw erklären, dass die 4 Pfennig Ökosteuer, die es auf Heizöl gibt, nur in der ersten Stufe erhoben worden sind, dass bei allen weiteren Stufen Heizöl gar nicht

betroffen war, dass also die Belastung pro Quadratmeter selbst bei 10 Litern Verbrauch, was fast an Energieverschwendung grenzt, 40 Pfennig pro Jahr ausmacht, dass also die 5 DM, die die Bundesregierung bereitgestellt hat, mehr Geld sind, als jeder Verbraucher in 10 Jahren für diesen Zweck an Ökosteuer bezahlen wird? Können Sie das bitte Frau Toeper-Kataw erklären?

[Zurufe von den Grünen: Und Herrn Kittelmann!]

Herr Senator! Nun versuchen Sie es!

[Wieland (Grüne): Und dem Wohngeldbezieher Kittelmann bitte auch gleich erklären!]

Ich darf vielleicht gleich hinzufügen, dass im Übrigen auch BAföG-Empfänger Anträge stellen können auf Heizkostenzuschüsse.

[Beifall bei den Grünen – Vereinzelter Beifall bei der SPD und der PDS]

Das, was Herr Müller-Schoenau gesagt hat, ist richtig. Ich darf noch einmal darauf hinweisen – das ist allgemein bekannt: Die Euro-Dollar-Relation hat zu einem erheblichen Preisanstieg geführt, der Rohölpreis ist gestiegen durch eine Verknappung der Fördermenge und es gibt in ganz erheblichem Maße Extragewinne der Ölkonzerne, die versucht haben, sich hinter der Ökosteuer zu verstecken. Das sind die wesentlichen Gründe für die Preissteigerungen gewesen. Das muss man auch in diesem Haus endlich einmal zur Kenntnis nehmen.

[Beifall bei den Grünen – Vereinzelter Beifall bei der SPD und der PDS]

Die letzte Zusatzfrage geht an Herrn Abgeordneten Berger, bitte sehr!

[Berger (Grüne): Ich ziehe meine Frage zurück, weil sie sinngemäß bereits von Herrn Müller-Schoenau gestellt worden ist!]

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage. Das wäre die Frage Nr. 6. Ich glaube aber, dass sich diese eigentlich bereits erledigt hat. – Noch nicht. Sie möchten also zum gleichen Sachverhalt fragen? – Das ist eigentlich nicht zulässig. Aber Sie könnten es ja umfangreicher meinen. Deshalb haben Sie jetzt das Wort zur Mündlichen Anfrage über