Protocol of the Session on November 30, 2000

2. Der Kaufpreis sollte sich an der in der Sportanlagennutzungsverordnung festgelegten Höhe für Mieten und Pachten für förderungswürdige Sportorganisationen unter dem Gesichtspunkt ihrer Kapitalisierung orientieren.

[Niedergesäß (CDU): Auch das ist richtig!]

3. Es sollte die finanzielle Leistungsfähigkeit der gemeinnützigen Sportvereine berücksichtigt werden.

Wir begrüßen es, dass die Koalition inzwischen bereit ist, unserer grundsätzlichen Intention zu folgen. Es kann sich in jedem Fall nur darum handeln, einen Kompromiss zu finden, einen Kompromiss zwischen finanzund sportpolitischen Interessen.

[Müller-Schoenau (Grüne): Hat sie aber nicht!]

Bei allem Verständnis für die finanziellen Nöte des Landes und die daraus resultierenden, durchaus nachvollziehbaren Begehrlichkeiten des Finanzsenators, Priorität müssen die Interessen des Sports in diesem Fall genießen. Es handelt sich eben um Flächen, die nicht marktfähig sind. Die Bindung der Grundstücke an eine sportliche Nutzung ist festgeschrieben.

Für problematisch halten wir allerdings die Preisgestaltung. Für die Vereine bedeutet es auf jeden Fall eine erhebliche finanzielle Belastung, die nicht für jeden tragbar sein wird. Zwischen dem Wassersportverein am Wannsee, darauf ist vorhin schon hingewiesen worden, und dem Neuköllner Turnverein, der zudem hauptsächlich jugendliche Mitglieder hat, besteht ein erheblicher Unterschied hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit. Zwischen den Bodenrichtwerten eines Fußballplatzes im Bezirk Mitte und dem im nördlichen Marzahn gibt es unterschiedliche Größenordnungen.

[Niedergesäß (CDU): Eisern Union!]

Das ist in Köpenick. – Um Benachteiligungen auszuschließen, wird es sich schon deshalb häufig um Verkäufe weit unter Wert handeln müssen. Eine gesetzlich geregelte Differenzierung zwischen armen und reichen Vereinen – das Problem wurde gestern im Hauptausschuss auch debattiert –, –

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter?

Ich bin gleich fertig und wenn dann noch Zeit ist, können wir fragen. – so gerecht sie im ersten Augenblick auch erscheinen möge, ist kaum realisierbar. Wichtigstes Kriterium ist für uns die Gemeinnützigkeit auf der Grundlage des Sportförderungsgesetzes. Aus diesem Grund, auch um Missbrauch auszuschließen, bestehen wir darauf, dass alle Grundstücksgeschäfte gemäß § 64 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung dem Abgeordnetenhaus zur Einwilligung vorzulegen sind. Wobei, der Hinweis sei mir gestattet, die Einstufungskriterien des Sportförderungsgesetzes als sehr weit, gelegentlich sogar zu weit interpretierbar erscheinen. Bedenklich erscheint uns auch ein zu starker interpretatorischer Spielraum in der Bewertung der zu verkaufenden Grundstücke. Es ist für einen gut betuchten Verein überhaupt kein Problem, auf seine Wiesen ein Klettergerüst zu stellen, diese Wiesen dann als Spielplatz auszuweisen, um dann anschließend einen satten Preisnachlass kassieren zu können.

[Niedergesäß (CDU): So einfach ist das nicht!]

Ebenso ist nicht einsehbar, dass er diese Abschläge für eventuelle Waldflächen kassiert, die er für den Sport nach eigenem Eingeständnis, so steht es in der Beschlussvorlage, nicht nutzen kann. Wozu braucht er dann überhaupt diese Waldflächen? – Doch hoffentlich nicht als Waldschutzzone vor unberechtigter Annäherung lustwandelnder Volksmassen.

Ebenso unterstützen wir nachdrücklich die Forderung der Grünen, das öffentliche Uferwegerecht grundbuchrechtlich festzuschreiben inklusive einer Auflage an die Wassersportvereine, diese auch zu gewährleisten. Uns ist bewusst, das füge ich hinzu, dass hier grundsätzliche Initiativen erforderlich wären.

Nach wie vor sind entscheidende Fragen offen. Wir sind allerdings der Meinung, dass angesichts der Bedrängnis, in die der Berliner Sport durch die konjunkturell schwankende Positionierung des Senats zunehmend gerät, dieser wenn auch unvollkommene Ansatz durchaus hilfreich sein könnte. Unsere Zustimmung können wir ihm allerdings aus den von mir referierten Gründen nicht geben. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der PDS]

Schönen Dank, Herr Brauer! – Für die SPD-Fraktion hat Herr Kriebel das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Brauer! Sie haben Recht damit, dass dieses Vertragswerk ein Kompromiss ist zwischen fiskalischen Interessen und der Sportpolitik.

[Cramer (Grüne): Fiskalischem Desinteresse!]

Ich glaube, das ist uns hiermit gelungen. Wir haben erreicht, dass sowohl der Sport, der Landessportbund, und auch die Politik damit gut leben können.

[Zuruf der Frau Abg. Oesterheld (Grüne)]

Wenn Sie von der Opposition, insbesondere Frau Werner, von Ungerechtigkeiten und Geschenken reden, die das Land Berlin zu verteilen hat, dann wird hier ein Zerrbild aufgezeigt. Wir haben in diversen Ergänzungen zu dem Musterkaufvertrag Veränderungen eingeführt, die genau die Probleme, die Sie sehen und die wir auch gesehen haben, nachgebessert haben.

[Beifall bei der SPD – Beifall des Abg. Niedergesäß (CDU)]

Wenn Sie allerdings gestern im Hauptausschuss gefordert haben, dass es eine Differenzierung geben müsste zwischen armen und reichen Vereinen oder betuchten und nicht betuchten, kennt das Recht diese Kriterien natürlich nicht bei Veräußerungen von Grundstücken, und diese finden daher sicherlich auch keine Anwendung.

[Frau Oesterheld (Grüne): Unglaublich! Ich lache mich tot!]

Insofern glaube ich, dass wir mit dem hier aufgezeigten Weg eine Kompromissformel haben, womit die Sportvereine oder der Sport schlechthin gut leben können. Ich glaube auch, dass der Beschluss ein bisschen mehr Planungssicherheit für die Sportvereine gibt, weil sie letztendlich, wenn sie Eigentum haben, damit umgehen können.

[Niedergesäß (CDU): Die haben jetzt eine richtige Zukunft!]

Damit hat der Sport überhaupt als auch die zahlreich beim Sport vorhandenen Jugendmannschaften eine gute Perspektive.

[Beifall bei der SPD – Beifall des Abg. Niedergesäß (CDU)]

Der große fiskalische Wurf konnte es nicht werden; sicher hätte es jeder von uns gern gesehen, wenn die Landeskasse mehr eingenommen hätte, aber es würde an dem Ziel vorbeigehen, den Sport zu fördern. Deswegen stimmen wir dieser Vorlage zu, weil die Vereine – und das ist sicher Hauptthema – –

Herr Abgeordneter! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kaczmarczyk?

Wenn es nicht von meiner Zeit abgeht, gerne.

Das geht immer von Ihrer Zeit ab.

Dann lassen Sie mich zu Ende führen, ich habe nicht viel Zeit.

Zu den Gebäuden noch einmal: Das war ja ein großes Missverständnis, ob dieser Absenkungsbeitrag auch für die Gebäude gilt, die auf den Grundstücken stehen. Das ist nicht der Fall. Hier wird und muss auch die Landeshaushaltsordnung angewandt werden. Die Regelung, wie Abschläge entstehen könnten, die Sie befürchtet haben – es wurde glossiert gesagt, wer zehn Jahre seinen Rasen gemäht hat, hat einen Anspruch auf einen Abschlag –, hier gehe ich davon aus, dass dieses nicht der Fall ist und nicht sein darf.

[Müller-Schoenau (Grüne): Ist schon passiert!]

Letztendlich glaube ich auch, dass die Landeshaushaltsordnung bei der Bewertung der Grundstücke greifen muss, wenn sie sich in Landesbesitz befinden. Insgesamt ist diese Vorlage mit allen Änderungen, wie schon beschrieben, ein Weg zu mehr Sicherheit. [Zuruf des Abg. Hoff (PDS)]

Zur Behebung des Problems, das noch einmal aufgeführt wurde, haben wir die Vorlage nachgebessert. Das hätten Sie auch sagen können, Frau Werner, dass es planungsrechtlich bedeutsam ist, ob die Sportvereine damit umgehen können, wie sie wollen oder aber die Öffentlichkeit ausschließen können.

[Zuruf der Frau Abg. Oesterheld (Grüne)]

Wir haben eingebessert – und ich glaube, das haben Sie auch bemerkt –, dass es an diesem Punkt planungsrechtliche Sicherheit geben muss. Es darf nicht passieren, dass wir auf Uferwanderwege verzichten, solche Flächen sollten der Allgemeinheit zugänglich sein. Insofern stimmen wir dieser Vorlage zu. Ich denke, die Opposition könnte es auch tun, weil es ein guter Kompromiss ist, den wir geschlossen haben.

[Beifall bei der SPD und der CDU – Frau Oesterheld (Grüne): Ihr habt sie wohl nicht alle? – Cramer (Grüne): Wir sind doch nicht blöde!]

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kriebel.

Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen die Annahme der Vorlage in neuer Fassung. Wer also der Vorlage im Wortlaut der Beschlussempfeh

lung Drucksache 14/861 seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen wenigen Stimmenthaltungen und Ablehnungen der Oppositionsfraktionen ist das so beschlossen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 15, Drucksache 14/815:

Vorlagen – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 VvB

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Überweisung der Verordnung Nr. 14/76, das ist die Sonderabfallentsorgungsverordnung, an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist die Überweisung so beschlossen.

Die lfd. Nrn. 16 bis 18 sind bereits durch die Konsensliste erledigt.