Protocol of the Session on November 30, 2000

Sen Strieder

gungsbedürftiger als auch nichtgenehmigungsbedürftiger legaler oder illegaler Abfallentsorgungsanlagen sowie sonstiger wilder Ablagerungen darstellen. Von Deponien im abfallrechtlichen Sinn kann man allerdings bei diesen Haufwerken eben gerade nicht sprechen, denn sie sind als Zwischenlager angelegt worden. Bauschutt ist in der Regel Abfall zur Verwertung. Da es Abfall zur Verwertung ist, ist die Entsorgungssicherheit durch das Abfallunternehmen zu gewährleisten. Es gibt keine rechtliche Handhabe, eine Überlassungspflicht an die Gemeinde beispielsweise zu organisieren. Deswegen ist es der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch nur möglich, gegen die verantwortlichen Betreiber nach den Vorschriften über den Betrieb von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen vorzugehen. Dies ist ausnahmslos erfolgt, endet jedoch dort, wo Maßnahmen des Verwaltungszwanges deshalb nicht mehr greifen können, weil entweder die Gesellschaft aufgelöst worden oder der Einzeleigentümer mittellos ist. In diesen Fällen ist wiederum eine Beräumungsanordnung, die nach Nr. 18 Abs. 4 des Zuständigkeitskatalogs in Verbindung mit § 27 Kreislaufwirtschaftsgesetz durch die Umweltämter der Bezirke erlassen werden muss und eine Aufforderung, die an die Grundstückseigentümer in ihrer Stellung als Zustandsstörer zu richten ist. [Wieland (Grüne): Das sind noch einmal die Rechtsgrundlagen zum Mitschreiben!] – Das schien mir auch notwendig zu sein. Und wenn Sie das dann auch noch einmal Ihrer Fraktionskollegin erklären, sind wir ein Stück weiter. [Wieland (Grüne): Aber Sie sind wieder nicht zuständig! Das habe ich verstanden!] Nach Mitteilung der Bezirke sind auch für die in ihre Zuständigkeit fallenden illegalen Lagerungen ordnungsbehördliche Maßnahmen, insbesondere Maßnahmen des Verwaltungszwanges mit dem Ziel eingeleitet worden, entweder die Zustandsstörer als Grundstückseigentümer oder aber diejenigen, die den Abfall dorthin gebracht haben, dazu zu bringen, die Entsorgung zu veranlassen. Das ist auch erfolgreich! Nachdem wir das im Umweltausschuss schon im Januar einmal diskutiert haben, kann ich Ihnen heute mitteilen, dass im Lauf dieses Jahres 10 Abfallablagerungen entsorgt worden sind. Jetzt haben wir insgesamt noch 42 Abfallablagerungen. Schon daraus ergibt sich, dass der Vorwurf der Untätigkeit völlig unangemessen auch gegenüber den Bezirken ist. Die weitere Frage der Grünen über die möglichen Konkurse können wir Ihnen im Einzelnen hier nicht beantworten, weil das eine überlange Recherche erfordern würde. Uns sind solche Vorgänge nicht bekannt. Ich will aber auch deshalb auf diesen Punkt noch einmal besonders eingehen, weil Panikmache hier nichts nutzt. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Bauabfall, der in der Regel kein gefährlicher Abfall ist. Es ist in der Regel überwachungsbedürftiger Bauabfall zur Verwertung, vom dem meist keine unmittelbare Gefahr für Luft, Boden und Grundwasser ausgeht. Offensichtlich gefährliche Abfälle sind in der Vergangenheit auf Veranlassung der zuständigen Ordnungsbehörden entsorgt worden, wobei ich z. B. das Bezirksamt Spandau erwähnen kann, aber auch das Bezirksamt Weißensee. Frau Hämmerling, Sie werden es nicht glauben! Kosten fallen für das Land Berlin grundsätzlich immer dann an, wenn solche Abfälle auf landeseigenen Grundstücken entsorgt worden sind. Ansonsten sind die Kosten für die Entsorgung auf nicht landeseigenen Grundstücken nach § 5 Absatz 3 BundesImmissionsschutzgesetz – Herr Wieland! – [Wieland (Grüne): Ja, Anlage 4!] durch die Betreiber der Anlagen oder die Grundstückseigentümer als die jeweiligen Zustandsstörer aufzubringen. [Cramer (Grüne): Die Zuständigkeitsstörer!] Wenn es im Hinblick auf einzelne Vorkommnisse gerechtfertigt wäre, an der Handlungsweise der Bezirke etwas auszusetzen, will ich darauf hinweisen, dass dieses Parlament auch die Möglichkeit der Fachaufsicht über die Bezirke in Ordnungsangelegenheiten abgeschafft hat.

Nun zu den Auseinandersetzungen mit der Staatsanwaltschaft: Es ist zutreffend, dass im Jahr 1997 ein Strafverfahren gegen den Betreiber einer illegalen Abfalllagerung eingestellt wurde. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde konnte zu dem damaligen Zeitpunkt den Aussagen des Betreibers über den beabsichtigten Zeitraum – das ist ganz wesentlich für die Frage, ob das genehmigungsbedürftig ist oder nicht – nichts entgegenhalten. Nachdem die Senatsverwaltung im Juli 1998 vom Umweltamt unterrichtet wurde, dass nach Ablauf der baurechtlichen Genehmigung im April 1998 die dort lagernden Abfälle nicht entsorgt wurden, hat sie die Stilllegung und Beseitigung der Abfallanlage angeordnet und das Landeskriminalamt mit mehreren Schreiben – vom 31. August, 21. Oktober, 17. November sowie 1. Dezember 1998 – unterrichtet. Das Landeskriminalamt ist für uns nicht erkennbar tätig geworden, und die zuständige Staatsanwaltschaft hat dann mit Schreiben vom 22. Dezember 1998 lediglich mitgeteilt, dass sie wegen der Lagerung und der bereits in der Vergangenheit erfolgten Einstellung des Verfahrens dieses nicht wieder aufnehmen könne. Hinsichtlich der am 31. August 1998 erstatteten Anzeige wurde mitgeteilt, dass ein strafrechtlicher Vorwurf im Sinne des § 327 StGB erst nach Nichtbefolgung der ordnungsbehördlichen Anordnung in Betracht käme.

Also, auch hier haben wir wieder den gleichen Ablauf: Es muss zuerst eine ordnungsbehördliche Anordnung geben. – Und das Vorliegen eines Straftatbestandes ist dann von der Staatsanwaltschaft am 19. August 1999 mit der Begründung verneint worden, dass nach Erlass der Anordnung eine weitere Nutzung des Geländes in Form von An- und Abfuhr nicht erfolgt sei. Aber die Frage, was die Staatsanwaltschaft hier zu machen hat, ist nicht von der Umweltverwaltung zu beantworten.

[Wieland (Grüne): Haben Sie eine Meinung dazu?]

Aus diesen gesamten Daten, die ich Ihnen vorgetragen habe, geht hervor, dass von einer aktiven Duldung nun wirklich nicht die Rede sein kann. Deswegen sieht der Senat auch keinerlei Notwendigkeit, irgendwelche Maßnahmen gegen Mitarbeiter einzuleiten.

Ich habe schon darauf hingewiesen – um zu Frage 5 zu kommen –, dass wir eine Vielzahl seriöser Entsorgungsfirmen in Berlin haben und dass diese Firmen natürlich insgesamt von einigen unseriösen in dieser Branche diskreditiert werden. Aber – auch das möchte ich deutlich machen – die Entsorgungswirtschaft insgesamt ist der Auffassung, dass immer mehr Abfälle zur Verwertung dem staatlichen Verfügungspotential entzogen werden sollen. Sie wollen als Entsorger die Eigenverantwortlichkeit weiter ausdehnen und erfahren dabei eine Unterstützung des Bundesumweltministers und der Europäischen Union.

Es ist bloße Panikmache, wollte man behaupten, hier sei ein Wirtschaftszweig vernichtet worden, es seien volkswirtschaftliche Schäden entstanden und große Umweltprobleme seien die Folge davon. In der Tat gab es beim Brand einer Bauschuttdeponie Verunreinigungen, aber die übrigen festen Stoffe auf solchen Bauschuttanlagen sind keine unmittelbare Gefahr.

Der Senat von Berlin unterstützt ausdrücklich die Bundesratsinitiative zur Aufhebung des so genannten 12-Monatsprivilegs, d. h. des Privilegs, solche Anlagen einzurichten – für 12 Monate genehmigungsfrei. Wir glauben auch, dass es richtig ist, eine Sicherheitsleistung für Abfallentsorgungsanlagen zu fordern. Der Senat betreibt selbst eine Änderung der Bauordnung von Berlin mit dem Ziel, auch Bauabfalllagerplätze kleiner Größe baugenehmigungspflichtig zu machen und die Baugenehmigung ihrerseits von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen.

Wir werden mit den Verbänden und Entsorgungsunternehmen die Umweltvereinbarung zur Verwertung von Bauabfällen im Einzelnen diskutieren und evaluieren. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass es keinerlei rechtliche Handhabung geben wird, der Verschiebung von Abfällen über Landesgrenzen hinweg Einhalt zu gebieten. Das geltende Verwertungsgebot – das Kreislaufwirtschaftsgesetz – macht Abfälle zur Verwertung zu Handelsgütern, die man nicht in den Grenzen eines Landes oder einer Stadt lassen kann, denn sie sind nun einmal der Verwertung zugeordnet und nicht der Beseitigung.

(A) (C)

(B) (D)

Sen Strieder

Lassen Sie mich des weiteren darauf hinweisen, dass der Senat den Vorrang der Gefahrenabwehr betont! In allen anderen Fällen ist die Räumung mit öffentlichen Geldern nicht zu vertreten, sondern wir müssen erst versuchen, die Betreiber der Anlagen in die Haftung zu nehmen. Der nächste Schritt ist, den Zustandsstörer als Grundstückseigentümer in die Verantwortung zu nehmen, und dann im Wege der Verwaltungsvollstrekkung die Beseitigung dieser Abfalllagerungen durchzusetzen. Dies geschieht. Das ist ein langwieriger rechtlicher Weg, aber es ist ein rechtsstaatlicher Weg, und an dieser Praxis werden wir festhalten.

Lassen Sie mich angesichts der Aufgeregtheit von Frau Hämmerling deutlich darauf hinweisen, dass ich es sehr begrüße, dass die Praktiken der illegalen Abfallablagerung wirkungsvoll bekämpft werden sollen.

[Beifall bei den Grünen – Beifall des Abg. Goetze (CDU) – Cramer (Grüne): Bravo!]

Aber ich bedauere gleichzeitig die Überzeichnung der Gesamtproblematik, und erst recht sind die pauschalen und äußerst diskreditierenden Vorwürfe gegen meine Mitarbeiter unangemessen. Sie werden zurückgewiesen.

[Klatschen des Abg. Wieland (SPD)]

Frau Hämmerling! Ich sehe die Gefahr, dass die Art und Weise, mit der Sie dieses Thema aufgreifen, Ihr eigentliches Anliegen desavouiert und Sie dem überhaupt keinen Gefallen tun.

[Beifall bei der SPD – Zurufe von den Grünen]

Es geht Ihnen, Frau Hämmerling, hier nicht ernstlich um die Aufarbeitung eines Problems, sondern um die schnelle Schlagzeile und den kurzzeitigen öffentlichkeitswirksamen Effekt.

[Oh! von den Grünen – Wieland (Grüne): Lächerlich!]

Das ist ein leicht durchschaubares, aber ebenso untaugliches Manöver, die bestehenden Verantwortlichkeiten auszublenden. Es ist ein bestimmter Teil dieses Entsorgungssektors, der versucht, über Ökodumping Kasse zu machen. Wir sollten dagegen gemeinsam vorgehen, anstatt uns hier Vorwürfe zu unterbreiten, die nicht haltbar sind. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD und der CDU]

Vielen Dank, Herr Senator Strieder, für die Beantwortung der Großen Anfrage. Wir kommen nun zur Besprechung – nach unserer Geschäftsordnung mit bis zu 10 Minuten pro Fraktion. Es beginnt die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen. – Das Wort hat erneut Frau Hämmerling!

[Kittelmann (CDU): Die war doch gerade dran!]

Ich darf eben noch einmal. Ich war so gut. – Herr Strieder! In einem sind wir uns einig: Es geht tatsächlich um die zeitnahe und konsequente Anwendung des Ordnungsrechtes. – Aber das waren schon fast alle unsere Gemeinsamkeiten.

[Dr. Rogall (SPD): Stimmt doch gar nicht!]

Sie haben eine Menge erzählt, aber Sie sind nicht zur Sache gekommen. Sie haben vor allem meine abschließende Frage nicht beantwortet – ob wir nämlich in Sachen illegale Deponien keinen Senat haben oder ob dieser Senat nur nicht kompetent eingreifen kann.

Berlin ist – und da muss ich Ihnen ein erstes Mal widersprechen – schon aus dem Grund ein Eldorado der illegalen Mülldeponien und der Müllmafia, weil im Land Berlin die Abfälle anfallen. 10 Millionen bis 12 Millionen Tonnen Bauabfälle, Baumischabfälle, Sondermüll aller Art fallen dort pro Jahr an, und die werden vornehmlich in Berlin und Brandenburg deponiert.

Zur Frage der verantwortungslosen Grundstückseigentümer haben Sie ein wunderbares Eigentor geschossen. Offenbar hat Ihr Ghostwriter an dieser Stelle geschlafen. Sie haben mir auf

eine Kleine Anfrage geantwortet, dass das Land Berlin 37 Flächen an Recyclingunternehmen verpachtet hat. Von diesen 37 Flächen seien 11 Flächen konkursbehaftet, und von diesen 11 Flächen wiederum würden sieben vom Land Berlin entsorgt. Über die Kosten haben Sie auch in diesem Fall nichts gesagt, ich habe dazu jedenfalls nichts vernommen. Ich konnte dazu auch in Ihrer mir seit kurzer Zeit schriftlich vorliegenden Rede nichts finden. Fest steht allerdings, dass die Steuerzahler dafür zur Kasse gebeten werden.

Es ist Zahlenkuddelmuddel, das Sie heute bezüglich angeblicher 37 illegalen Deponien vorgetragen haben. Da haben Sie wirklich den Fehler gemacht, dass Sie uns gerade gestern noch eine Loseblattsammlung überreicht haben, worin es heißt, dass von den ehemals 42 Deponien zehn durch die Bezirke geräumt worden seien, eine durch den Senat. Hinzu seien die jetzt durch die Bezirke neu gemeldeten gekommen, das sind 23. Damit sind wir bei 54 und nicht bei 37. Das ist aber Mathematik und passt deshalb nicht in die Stadtentwicklung. Das müssen Sie noch üben. Das soll heute auch nicht das Hauptthema der Debatte sein.

Wir haben seit 1995 mit 15 Anfragen auf das Problem hingewiesen, dass nichts passiert ist. Wir haben Müllwanderpreise für die Verwaltung kreiert, wir haben Müllgipfeln in Müllgebirgen Namen gegeben, Pik Klemann beispielsweise oder Mount Beamtenmikado. Dieses Beamtenmikado, diese Paragraphenreiterei haben Sie gerade wieder vorgeführt, indem Sie uns erklärt haben, wer wofür zuständig ist und wofür nicht.

[Wieland (Grüne): Von Mister Superman zu Mister Unzuständig, so schnell kann das gehen!]

Sie haben aber nicht die Konsequenz aus dem Fehlverhalten, der Erfolglosigkeit der Verwaltung gezogen, indem Sie gesagt haben: Wie müssen jetzt alle an einen Tisch, die Bezirksverwaltungen, die mit dem Thema befassten Senatsverwaltungen, die Umweltkripo und Vertreter des Landes Brandenburg. Wenn Sie die Federführung einer solchen Runde haben, dann bedeutet dies nicht, dass Zuständigkeitsregelungen aufgegeben werden müssen, dann heißt es einfach nur, dass Sie Verantwortung übernehmen wollen. Genau das kritisieren wir: Sie sind nicht bereit, Verantwortung zu übernehmen.

[Beifall bei den Grünen]

Zu den entstandenen Kosten habe ich nichts vernommen. Falsch ist auch Ihre Behauptung, dass auf das Land Berlin keine Kosten zukämen, weil immer der Grundstückseigentümer entsorgt. Nur für diejenigen Flächen, die dem Land selbst gehören, würden Kosten entstehen. Aber so stimmt das eben auch nicht. Wenn die Grundstückseigentümer, die Juristen unter Ihnen werden mir Recht geben, zahlungsunfähig sind, kommt das Land Berlin für die Entsorgungskosten wieder auf.

Wir haben festgestellt, dass bei diesen 54 Deponien insgesamt nur 13 Mal durch die Behörden Strafanzeige erstattet worden ist. Sie haben die Frage nach der Strafvereitelung im Amt nicht beantwortet, wenn das ordnungsbehördliche Unterlassen einer Anzeige einer Straftat vorliegt. Was passiert dann in den Verwaltungen? Macht jeder, was er will? Geben Sie Anordnungen als Senatsverwaltung heraus, indem Sie die Bezirke anweisen, Strafantrag zu stellen, wenn es um Strafanzeigen geht, und lassen sich dann gefallen, dass dann nichts passiert? – Ich stelle fest: Hier kommt nur Dunkeltuten aus Ihrer Verwaltung. Tun Sie etwas gegen diese Schlamperei.

Sie haben nichts gesagt zu der Verantwortung der Ordnungsbehörden für den Zusammenbruch des Recyclingmarktes. Das von Ihnen Dargestellte entspricht nicht den Tatsachen. Kein Recyclingunternehmen nimmt Ihre Abfälle zu dem kostendekkenden Preis ab, der eigentlich erforderlich wäre, um ein ordentliches Recycling durchzuführen. 85 DM für Baumischabfälle sind notwendig, um zu entsorgen, entsorgt wird jedoch für 50 DM. Sie bekommen nicht eine Tonne zu einem ordentlichen Preis abgenommen, weil nur noch auf illegale Deponien verschoben wird. Diejenigen Betreiber, die das Geschäft ordnungsgemäß betreiben wollen, die gibt es durchaus, können das nicht mehr, weil sie durch die Dumpingpreise in den Ruin gezwungen sind.

Sie müssen entweder selbst schummeln oder sie müssen Konkurs anmelden. Zu dieser Verantwortung haben Sie nichts gesagt. Zu dem volkswirtschaftlichen Schaden, der dadurch entsteht, dass die seriösen Unternehmer in Konkurs gehen, dass sie Arbeitsplätze und Lehrstellen abbauen, dass die Menschen Arbeitslosenhilfe beziehen müssen, dass Steuereinnahmen wegfallen, dazu ist heute auch nichts von Ihnen gesagt worden.

Herr Strieder, ich muss abschließend feststellen: Ich habe Ihren Ausführungen kein Konzept entnehmen können, wie Sie in Zukunft verhindern wollen, dass die Abfälle nach Brandenburg verschoben werden. Je höher der Druck in Berlin wird, um so stärker werden diese Abfälle nach Brandenburg wandern. Sie sind als Senator natürlich nicht für das Umland verantwortlich. Aber Sie haben aus der vorletzten Woche vielleicht die Erkenntnis gewonnen, wie schnell es gehen kann, dass Abfälle, beispielsweise aus Spandau, plötzlich in Rüdersdorf lagern. Auf Grund dieser Erkenntnis erwarte ich Verwaltungshandeln, erwarte, dass Sie sich mit ihren Kollegen zusammensetzen, um zu überlegen, was zu tun ist und vor allem, was länderübergreifend unternommen werden kann, um dieses Problem zu lösen.

Sie haben ausgeführt, es gehe nur um Bauabfälle und die seien nicht gefährlich. Morgen werden Sie in der Presse lesen können – es handelt sich wiederum um eine landeseigene Fläche –, wie ungefährlich diese Abfälle wirklich sind: da läuft das Altöl aus, da werden Althölzer, das sind besonders überwachungsbedürftige Abfälle, in trauter Gemeinschaft mit Autoreifen gelagert. Daneben befinden sich Einfamilienhäuser. Wir hatten im letzten Jahr eine abgebrannte Deponie. Unter den Augen der Ordnungsbehörden in den Bezirken passiert das nach wie vor. Schon morgen kann die nächste Deponie brennen. Deswegen meine Aufforderung an Sie – –

[Kittelmann (CDU): Sagen Sie doch einmal, was Sie wollen!]

Herr Kittelmann, ganz ruhig. Dass Sie Alterspräsident werden wollten und das nicht geklappt hat, ist gut und schön, aber Sie müssen mich nicht dauernd unterbrechen.

[Zuruf von der CDU: Im Gegensatz zu Ihnen wird der auch noch einmal gewählt!]

Deshalb die Aufforderung an Sie, Herr Strieder: Versuchen Sie doch, einen Runden Tisch einzurichten, ohne die Zuständigkeitsregelungen zu verändern, versuchen Sie auch, die Politikverdrossenheit, die durch die Untätigkeit der Verwaltung immer wieder entsteht und entstanden ist, zu verhindern, treffen Sie Maßnahmen zur Gefahrenabwehr an diesen wirklich gefährlichen Orten der Stadt. – Ich danke Ihnen!

[Beifall bei den Grünen]

Vielen Dank Frau Hämmerling! Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Uwe Goetze das Wort!