Protocol of the Session on November 16, 2000

[Beifall bei der SPD und der CDU]

Dieser Turm ist an seinem jetzigen Standort zu erhalten, unmittelbar im Straßenbild des Areals, in dem er sich jetzt befindet.

[Cramer (Grüne): Dann können Sie auch unserem Antrag zustimmen!]

Damit wär Ihre wichtigste Forderung und Anliegen erfüllt. Dieser Turm, so finden wir, steht als Mahnmal gerade dort richtig, in diesem Areal, das die Großbauten des Staates und der Wirtschaft wieder bedeutend und attraktiv werden ließen. Gerade aber hier sollten die Brüche der Geschichte, die Brandmale, der sich historisch wiederholenden Gefährdung der Demokratie, die

Erinnerung an gewesenen Terror und die Mahnung vor möglichem zukünftigen für Zeitgenossen und Nachgeborene wahrnehmbar bleiben. Deshalb lautet der Inhalt unseres Änderungsantrags, ich wiederhole: Der Verbleib des authentischen Turmes in seinem authentischen Umfeld.

[Cramer (Grüne): Weshalb ein eigener Antrag?]

Ich bitte um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag. – Danke schön! [Beifall bei der SPD und der CDU]

Meine Damen und Herren! Zur Kurzintervention hat das Wort Frau Abgeordnete Ströver, bitte sehr!

[Landowsky (CDU): Das ist ein Missbrauch!]

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Neef! Sie müssen mir wirklich erklären, wie Ihr Antrag zu verstehen ist. Wenn da steht: Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, den Wachturm der DDR-Grenztruppen auf dem Gelände zwischen Stresemannstraße, Leipziger Platz, Bundesrat und Abgeordnetenhaus von Berlin im Straßenbild dieses Areals zu erhalten –, dann ist das die Lizenz zum Abräumen. interjection: [Landowsky (CDU): Ach Quatsch!]

Und zwar heißt das, der Wachturm wird von dort weggebracht und wird innerhalb dieses Areals umgesetzt. Die Pläne von Herrn Strieder bestehen darin, ihn hier vor das Abgeordnetenhaus zu setzen oder vielleicht will er ihn auch an den Leipziger Platz, in die Mitte des Oktogons stellen, wer weiß es schon?

Herr Lehmann-Brauns! Wenn es so ist, wie Sie sagen, dass Sie am authentischen Standort diesen Wachturm erhalten wollen, dann müssen Sie unserem Antrag zustimmen. Es ist vollkommen klar, dass nur damit der Wachturm gesichert ist. Ich glaube, Sie sind auch für den Denkmalschutz für die verbleibenden Mauerreste. Der Denkmalschutz ist nicht mehr möglich, wenn ein Objekt versetzt ist. Das sage ich Ihnen ganz deutlich. Deshalb ist es völlig klar, dass der Antrag der großen Koalition in diesem Bereich sowohl den Denkmalschutz unmöglich macht als auch alle Möglichkeiten schafft, den Wachturm abzutragen und woanders hinzubringen. [Unruhe]

Als letztes Argument: Der Wachturm gehört Erich Stanke, er ist der Eigentümer. [Zurufe]

Ja, das ist so. Es gab damals so Verrückte, die haben so etwas gekauft.

[Unruhe – Glocke des Präsidenten]

Dies bedeutet, dass man die Zustimmung des Eigentümers braucht, um den Wachturm woanders hinzusetzen. Das bedeutet, wir verlieren hier das von Herrn Lehmann-Brauns und Frau Neef gerade benannte wichtige Zeugnis über die Teilung der Stadt an einem zentralen Ort. – Vielen Dank!

[Beifall bei den Grünen – Vereinzelter Beifall bei der PDS]

Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Antragsteller haben um sofortige Abstimmung gebeten. Dazu habe ich keinen Widerspruch vernommen, so dass ich jetzt zur Abstimmung komme.

Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD ab, hierbei unter Hinzufügung der beiden Worte „des Areals“ im letzten Satz, hinter dem Wort „Straßenbild“. Es heißt also: im Straßenbild dieses Areals zu erhalten. – Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenstimmen! – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieser Antrag bei Gegenstimmen der Opposition und einigen Gegenstimmen der CDU angenommen, und damit hat sich der andere Antrag erledigt.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 18 A, Drucksache 14/790:

Vorlage – zur Beschlussfassung – über Verordnung über die Errichtung der Stiftung „Deutsches Technikmuseum Berlin“

Dafür ist Dringlichkeit beantragt. Wird dem widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Auf eine Beratung wird verzichtet. Es ist die Überweisung an den Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten und an den Hauptausschuss empfohlen. Wer dieser Überweisung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überweisung so beschlossen.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 18 B, Drucksache 14/792:

Antrag der Fraktion der PDS über Aufhebung des Privatisierungsverfahrens der BBF und des Baus eines Großflughafens in Schönefeld sowie Neufestsetzung der Entwicklungsziele für einen Flughafen in Schönefeld bei Berlin

Auch dafür ist Dringlichkeit beantragt. Wird dem widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Eine Beratung wird gewünscht. Für die Fraktion der PDS hat das Wort Frau Abgeordnete Matuschek, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es gleich vorweg zu nehmen: Natürlich ist dieser Antrag dringlich, weil es ansonsten keine Möglichkeit gegeben hätte, noch in diesem Jahr in diesem Parlament in entsprechender Qualität zu sprechen

[Cramer (Grüne): Wieso denn?]

und Einfluss zu nehmen auf das, was dort verhandelt wird.

Ich versuche einmal, in aller Kürze darzustellen, welchen Sachverhalt wir im Moment haben.

Wir haben vor einigen Jahren den berühmten Konsensbeschluss gehabt, der lautete:

[Unruhe – Glocke des Präsidenten]

Vielen Dank! – Der neue Großflughafen soll 2007 fertig sein. Es sollte ein einziges Verfahren geben, das gleichzeitig die Entschuldung und die Privatisierung der BBF beinhaltet sowie den Bau eines neuen Großflughafens und die Schließung von Tegel und Tempelhof. Das Planfeststellungsverfahren sollte 2002 beendet sein und schon vom Investor geführt werden. – Dafür wurde dann die PPS gegründet. Die wiederum beauftragte mit den entsprechenden Verfahren die CSFB unter Einbeziehung der WIB von Märtin.

[Unruhe]

Darf ich Sie noch einmal unterbrechen? – Herr Abgeordneter Wansner, man hört Sie bis hierher, ohne Mikrofon! Vielleicht geht es ein wenig leiser. – Sie haben das Wort, Frau Matuschek, bitte!

Danke schön! – Es wurde dann ein Gesamtverfahren durch die PPS ausgeschrieben. In diesem Gesamtverfahren haben sich dann in der Schlussrunde noch zwei Bieter befunden. Die hießen IVG und Hochtief. Zunächst hat Hochtief dieses Verfahren angeblich gewonnen. Es wurde ein Vertrag mit Hochtief vereinbart. Gegen diesen Vertrag hat dann die IVG eine Beschwerde vor dem Vergabeüberwachungsausschuss eingelegt. Diese wurde abgelehnt. Die IVG ging vor Gericht und gewann. Die Verträge mit Hochtief haben keine

Rechtskraft erlangt. Schon in diesem Verfahren – nennen wir es OLG I – wurde die Auftraggeberseite, also die Seite der drei Gesellschafter Berlin, Brandenburg und Bund, einer erheblichen, von einem Gericht formulierten Kritik unterzogen, die – kurz in Stichworten benannt – Doppelmandate, missverständliche Auslegungen der Ausschreibungstexte und Verstöße gegen Verfahrensregeln hieß.

Was passierte dann? – Das war innerhalb des Wahlkampfes. Wir hatten damals versucht, die Debatte hier im Hause über Große Anfragen usw. zu führen, weil wir schon damals der Meinung waren, es muss eine deutliche Korrektur des Gesamtverfahrens vorgenommen werden, um mit dem Verfahren an sich umzugehen. [Anhaltende Unruhe]

Sie können anschließend gleich weiter diskutieren. Lassen Sie mich das noch zu Ende führen! – Es wurde also ein neuer Vertrag ausgehandelt, dieses Mal mit IVG. Es wurde inzwischen Hochtief ausgeschlossen, auch die Zusammenarbeit mit CSFB wurde eingestellt. Dann passierte das Gleiche noch einmal mit umgekehrten Rollen. Gegen den fertigen Vertrag mit IVG, der noch nicht unterzeichnet war, hat dann wiederum Hochtief ein Beschwerdeverfahren eingeleitet, vor dem Vergabeüberwachungsausschuss kein Recht bekommen, und das Gerichtsurteil vor dem Oberlandesgericht stand an. Das war genau am 13. Oktober 2000. Es passierte Folgendes: Das Gericht hätte der Beschwerde, dem Nachprüfungsverfahren von Hochtief stattgegeben. Der Ausschluss von Hochtief war gerichtlich nicht standfest. Es wurde gleichzeitig angeregt, man könne überlegen, was man mit dem Verfahren mache. Das passierte nun also.

Wir haben seit Freitag folgende Situation: Wir haben in dem Verfahren keinen Wettbewerb mehr. Wir haben statt zwei Bietern, von denen der Beste das Verfahren gewinnen soll, nur noch die Absichtserklärung, dass beide Bieter künftig gemeinsam auftreten werden. Wir haben wiederum vor Gericht eine deutliche Kritik an den Auslobern dieses Verfahrens.

Zusammengefasst haben wir folgende Situation: Das ursprüngliche Anliegen, ein Verfahren zur Privatisierung der BBF und zur Errichtung des Großflughafens, ist nicht aufgegangen. 2007 ist längst nicht mehr zu halten. Das wissen Sie alle. Die Privatisierung der BBF sollte 1998 fertig sein. Sie wird auch in diesem Jahr nicht vonstatten gehen. Die Schließung von Tempelhof, die ursprünglich für 2002 vorgesehen war, ist inzwischen ausgesetzt worden. Das Planfeststellungsverfahren hängt im Zeitplan. Auch das kriegen Sie nicht rechtzeitig hin. Wir versuchen mit unserem Antrag – –

Frau Abgeordnete, Sie müssen zum Schluss kommen!

Ja, letzter Satz! – Wir sagen wenigstens, wir wollen diese Situation angehen, wir wollen sie beraten. Was machen Sie? – Sie machen eine Vogel-Strauß-Politik und machen gar nichts. Wir verlangen mit unserem dringlichen Antrag, endlich Stellung zu beziehen, einen dringenden Bericht

über die entstandene Situation und die Position des Senats im Jahr 2001 hier im Parlament vorzulegen, und machen außerdem Vorschläge, wie man aus dem gesamten verfahrenen Verfahren doch noch irgendwie herauskommen kann. Das wird alles nicht ganz billig werden, aber man muss es angehen und kann sich nicht einfach darauf verlassen, dass das gemeinsame Konsortium, also ein Bieter, das dann irgendwie regeln wird, was die Auftraggeber, die Gesellschafter bisher in den Sand gesetzt haben. Das ist überhaupt nicht mehr aufzuholen.