Wir stehen ein für ein menschliches, weltoffenes und tolerantes Deutschland, für das friedliche Zusammenleben aller Menschen in diesem Land, ungeachtet ihrer Weltanschauung, Religion, Kultur oder Hautfarbe.
Wir verurteilen Hass, Gewalt, Rassismus und Ausländerfeindlichkeit. Wir dulden keinen Antisemitismus, keine Schändung von Friedhöfen, religiösen und kulturellen Einrichtungen, keine feigen Übergriffe auf Menschen in unserem Land.
Wir sind nicht allein. Unsere stärksten Waffen sind Mut zur Zivilcourage und Entschlossenheit. Auf uns, die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes kommt es an.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Wir stehen zu den Grundwerten unserer Demokratie. Der 9. November als Datum deutscher Geschichte im Guten wie im Bösen verpflichtet uns alle, die Demokratie stets aufs Neue zu verteidigen. Lassen Sie uns am 9. November ein Zeichen setzen mit einer großen Demonstration.
Von der Deutschen Hauptstadt muss an diesem Tag ein Signal ausgehen. Wir rufen alle Berlinerinnen und Berliner auf: Nehmen Sie teil an der Demonstration am 9. November für Menschlichkeit und Toleranz!
Erstellung eines Berichts über die Innovations-, Forschungs- und Technologieleistungen des Landes Berlin (Landes-Innovationsbericht)
Der Senat wird beauftragt, zur Darstellung der Technologieund Forschungsleistung im Lande Berlin einen fachübergreifenden Innovationsbericht vorzulegen.
Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus ein gemeinsam mit der Berliner Wohnungswirtschaft erarbeitetes Konzept für „Experimentellen Wohnungsbau in der Berliner Innenstadt“ vorzulegen. Dabei sollen insbesondere familienfreundliche und bezahlbare Haus- bzw. Wohnungstypologien entwickelt werden, die auch einen Anreiz für Eigentumsbildung
beinhalten. Die Planung ist gemeinsam mit dem Bund im Rahmen des Förderprogramms „Experimenteller Wohnungs- und Städtebau“ durchzuführen. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 15. Dezember 2000 über das Ergebnis zu berichten.
Dem Grundstückstauschvertrag Clayallee 225, 227, 229, Waltraudstraße 45, (Oskar-Helene-Heim) und Gimpelsteig 9, Urbanstraße 30, Walterhöferstraße 11 (Behring-Krankenhaus) zwischen der Stiftung „Oskar-Helene-Heim“ und dem Land Berlin zu den Bedingungen des Vertragsentwurfs wird zugestimmt.
Katastrophale Überbelegung im Strafvollzug durch Ausweitung der Arbeit freier Träger wirksam bekämpfen
Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 15. Januar 2001 zu berichten, durch welche rechtlich zulässigen und geeigneten Maßnahmen (z. B. Ermöglichung frühzeitigerer Überführung in den offenen Vollzug, Erhöhung des Anteils der Entlassung zum Zweidrittelzeitpunkt zur Bewährung, Initiierung von Projekten zur Vermeidung der Untersuchungshaft allein wegen Wohnungslosigkeit) Straf- und Untersuchungshaft vermieden werden können.
Berliner Naturschutz im neuen Jahrzehnt (1): Förderprogramm für eine umweltgerechte Landwirtschaft in Berlin
Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. Januar 2001 über bestehende Förderungen der ökologischen Landwirtschaft in Berlin zu berichten sowie darzulegen, welche weiteren Förderungsmöglichkeiten, auch unter Einsatz von EU-Programmen, für Berlin in Frage kommen.
Der Senat wird aufgefordert, unverzüglich mit den Berliner Wasserbetrieben (BWB) in Verhandlungen zu treten, um die Umsetzung der bereits gesetzten Ziele gemäß dem Abwasserbeseitigungsplan Berlin, insbesondere die vollständige Kanalisierung des Stadtgebietes bis zum Jahr 2005, zu sichern.
Dabei soll geprüft werden, ob die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung kurzfristig durch Rechtsverordnungen gemäß § 24 a und/oder § 29 e Abs. 3 des Berliner Wassergesetzes (BWG) die Gebiete festlegen sollte, in denen das Ver- und Ent
sorgungsnetz insbesondere zum Schutz des Grundwassers auszubauen ist. Die Möglichkeiten dezentraler Abwasserbehandlung sollen technisch geprüft werden. Gegebenenfalls sind hierfür die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Eine sozialverträgliche Gestaltung der Anschlussgebühren muss gewährleistet werden.
Dem Abgeordnetenhaus ist jährlich ein Bericht vorzulegen, der über den Realisierungsstand, die mittel- und langfristigen Prioritätensetzungen und die Finanzierung Auskunft gibt.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin unterstreicht aus aktuellem Anlass seinen Beschluss vom 24. Februar 2000 „Entschließung über Verkauf der Bundesdruckerei durch die Bundesregierung“.
Wir fordern die Bundesregierung auf, keine Zerschlagung der Bundesdruckerei und damit keine Teilverkäufe von einzelnen Unternehmensteilen vorzunehmen. Der Standort Berlin-Kreuzberg muss auch in Zukunft gesichert bleiben.