Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Ich willihnen hier nicht die einzelnen Kriterien darstellen. die der Bundesgerichtshof aufgestellt hat, um zu einer Bestrafung bei
solchen Versteigerungsaktionen zu kommen. Das ist im 31. Band auf Seite 383 ff. nachzulesen. Ich möchte darauf hinweisen wenn Sie meiner zu Beginn gegebenen Antwort zugehört hätten -. dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft.
Warten wir doch gemeinsam das strafrechtliche Ermittlungsverfahren ab. Dann werde wir sehen, ob strafbares Tun vorlag oder nicht. Derzeit bitte ich Sie um Verständnis, nur dieses strafrechtliche Ermittlungsverfahren abzuwarten.
Herr Werthebach! Wenngleich ich es begrüße, dass Sie heute mit der Gesetzessammlung erschienen sind und sie auch vor sich liegen haben -weiter so! Das nächste Mal sollten Sie auch das Versammlungsgesetz mitbringen! -,
muss man Gesetze auch richtig lesen können. Die von Ihnen hier zitierte sogenannte Sozialadäquanzklausel sagt doch wohl, dass diese Gegenstände den Zwecken dienen müssen und nicht, dass derjenige, der sie ersteht, einfach behauptet, sie würden diesen Zwecken dienen. Ist Ihnen denn nicht zugetragen worden, dass bei diesen Auktionen -das war nämlich nicht die erste - erkennbar Menschen aus der Neonaziszene auftauchen, dass sie dort unsägliche Dinge ersteigern und dann fröhlich verkünden, dies sei für ihr Privatmuseum? Diese Antworten erhalten Journalisten vor der Tür der Aktionshäuser, wenngleich erkennbar, dass diese Menschen alles, aber kein Museum haben. Des
wegen die Frage: Ist bereits im April ermittelt worden, nachdem die erste derartige Auktion war, ob es sich hier nur um Vorwände
handelt, ob diese Szene sich in geradezu plumper Weise auf eine Klausel beruft. die nun wahrlich nicht für sie in das Gesetz geschrieben wurde?
lungsverfahren nicht nur wegen der Juli-Auktion, sondern auch wegen der April-Auktion läuft. Wenn Sie eine solche Bewertung vornehmen. wie soeben geäußert. dann müssten Sie eigentlich das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft kennen. Das können Sie aber noch gar nicht kennen. weil die Staatsanwalt
Dann kommen wir zur Mündlichen Anfrage Nr. 5 von Frau Abgeordneter Greiner von der Fraktion der CDU über
1. Wie lautet die Beschlussvorlage der letzten Wirtschaftsministerkonferenz zur Änderung des Ladenschlussgesetzes, und welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Berliner Bundesratsinitiative nunmehr im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates erfolgreich beschließen zu lassen?
sident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Greiner! Sie wissen, dass der Berliner Senat eine Bundesratsinitiative eingebracht hat, die im Ladenschlussgesetz geregelten Zeiten zu verändern- an Werktagen einschließlich dem Sonnabend von 6 bis 22 Uhr, die gesetzliche Sonntagregelung sollte bestehen bleiben. Diese Bundesratsinitiative war dann aus mehreren Gründen Beratungsgegenstand im Bundesrat, bei den einzelnen Ministerkonferenzen, hat aber keine entsprechende Beschleunigung erfahren, weil insbesondere auch aus Wahlgründen das eine oder andere Land bat, das Thema zurückzustellen.
heitlich für eine zügige Neuordnung des Ladenschlussrechtes aus, die sich an folgenden Eckpunkten orientieren sollte: Trennung von Wettbewerbs- und Arbeitnehmerschutz unter Sicherstellung der derzeit im Ladenschlussgesetz enthaltenen Arbeitnehmerschutzbestimmungen in anderen Regelungsbereichen; präzise Vorschläge für die Öffnungszeiten sollen sich an den Werktagen am Berliner Vorschlag. 6 bis 22 Uhr, orientieren und an einem sächsischen Vorschlag,
nämlich von 0 bis 24 Uhr, an den Werktagen, den Ladenschluss freizugeben. Die Sicherstellung des grundgesetzlieh verbrieften Sonn- und Feiertagsschutzes unter Beibehaltung von vier verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen ohne jahreszeitliche Beschränkung,
Das sind die so genannten Ausnahmetatbestände, die in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich genutzt werden.
2. Sie beauftragt die Amtschefkonferenz, zur Weiterberatung des Gesetzesantrags bis zur ersten Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates eine konsensfähige Lösung zu erarbeiten.
chefkonferenz steht unter der Leitung der Staatssekretäre Liepelt und Dr. Fehse. Herr Dr. Fehse ist der zuständige Staatssekretär in Sachsen.
- Aber Herr Cramer, bleiben Sie doch ruhig! Auch Sie werden vielleicht einmal später einkaufen wollen!