Protocol of the Session on May 18, 2000

Der Kollege Brauner für die Fraktion der CDU hat nunmehr das Wort, bitte schön!

[Frau Birghan (CDU): Das ist eine Jungfernrede! – Gram (CDU): Einer von uns!]

Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Wir haben jetzt noch einmal die Gelegenheit – nachdem wir eine qualitativ sehr hochwertige Diskussion über das Berliner Hochschulzulassungsgesetz im Ausschuss hatten, die Kollegen haben es bereits erwähnt –, hierüber hier kurz zu sprechen.

In der Tat ist es misslich, dass wir darüber sprechen müssen – der Kollege Hoff hat bereits darauf hingewiesen –, dass es überhaupt eine Beschränkung der Zulassung für Studienplätze gibt.

Dies liegt daran, dass die finanziellen Ressourcen knapp sind. Wir wissen alle, wie die Lage des Haushalts ist. Wir müssen mit der Situation leben und dann das Beste daraus machen.

[Beifall bei der CDU]

Nach meinem Dafürhalten ist die vorliegende Fassung des Hochschulzulassungsgesetzes sehr gut tragbar und kann auch in dieser Form verabschiedet werden. Sicherlich war der Knackpunkt in der gesamten Diskussion über die Zulassungsbeschränkung, wie groß das Gewicht der Auswahlverfahren sein darf. Hier möchte ich noch einmal betonen: Der ursprüngliche Vorschlag von 50 Prozent, hat nicht die Intention einer ideologischen Auswahl, sondern steht im Zusammenhang mit dem zunehmenden Maß der Autonomie der Hochschulen. Das Land Berlin hat durch die Hochschulverträge und das hat auch das kürzlich vorgelegte Gutachten des Wissenschaftsrats deutlich gemacht, mehr Autonomie an die Hochschulen gegeben, dazu gehört eben auch, dass die Hochschulen in einem gewissen Maß die Studierenden selbst auswählen können. Das war sicherlich die Intention, die dem 50-Prozent-Anteil zu Grunde gelegen hat. Nun hat sich im Diskurs um dieses Gesetzgebungsverfahren herausgestellt – auch im Rahmen der Anhörung –, dass diese 50 Prozent auf Grund ihrer mangelnden Inanspruchnahme zu üppig gegriffen gewesen sind.

Wir haben uns auf 20 % geeinigt. 20 % ist hier ein willkürlicher Wert. [Zuruf des Abg. Hoff (PDS)]

Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich an die Fachhochschulen und die Hochschulen appellieren, dieses Auswahlverfahren zu nutzen, damit auch praktische Erfahrungen gesammelt werden können. Das ist bisher noch nicht der Fall, ist aber sehr wichtig. Wir müssen sehen, wie es erstens mit der Quote läuft, weil sie einfach willkürlich festgelegt worden ist, und zweitens, wie es – und das ist das Wichtigste – in der Praxis mit den Auswahlverfahren funktioniert: Sind sie tragfähig, führen sie auch zu einer besseren Profilbildung der Hochschulen?

[Beifall bei der CDU]

Deshalb denke ich, dass wir im Zuge der Zeit – später, nach den Erfahrungen – sicherlich noch einmal über dieses Gesetz reden und schauen werden, ob diese Zahl von 20 % angemessen ist, oder ob auch bei den Auswahlverfahren etwas modifiziert werden muss.

Jetzt möchte ich noch kurz etwas zu den vorliegenden Änderungsanträgen sagen, insbesondere zu dem Punkt Auswahl. Ich weiß nicht, ob hier ein Missverständnis vorliegt, aber der Punkt Auswahlgespräche und vor allem wie dazu eingeladen wird, ist nicht etwa in einer Rangfolge nach den Abiturnoten, sondern es wird nach drei verschiedenen Kriterien verfahren, die untereinander gewichtet und individuell im Auswahlverfahren festgelegt werden. Das ist ausreichend und trägt auch dem Charakter eines Auswahlverfahrens Rechnung. Insofern ist hier meines Erachtens der Änderungsantrag nicht maßgebend, und das Gesetz kann in der vorgeschlagenen Form beschlossen werden. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.

[Beifall bei der CDU – Beifall des Abg. Hillenberg (SPD)]

Danke schön, Herr Kollege! – Ich schließe die II. Lesung und verbinde die Einzelabstimmungen mit der Schlussabstimmung.

Zuerst lasse ich abstimmen über die Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Wir stimmen ab über Drucksache 14/171-1. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen! – Danke schön! Die Gegenprobe! – Das ist die Mehrheit. Enthaltungen? – Keine! Dann ist dieser Antrag abgelehnt.

Jetzt kommt der Antrag Drucksache 14/171-2. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön! Wer ist dagegen? – Das ist die Mehrheit. Dann ist der Antrag abgelehnt.

(A) (C)

(B) (D)

Vizepräsident Momper

Wer dem Gesetz über die Zulassung zu den Hochschulen des Landes Berlin in zulassungsbeschränkten Studiengängen auf der Grundlage der Vorlage Drucksache 14/171 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung Drucksache 14/393 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen ist dieses Gesetz somit beschlossen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 2 C, Drucksache 14/395:

II. Lesung des Antrags der Fraktion der PDS über Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über eine Vergnügungsteuer für Spielautomaten, Drucksache 14/324, gemäß Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 17. Mai 2000

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist, soweit ich erkennen kann, nicht der Fall.

Ich eröffne die II. Lesung. Ich schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden und höre auch hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Artikel I und II, die Überschrift und die Einleitung in der Fassung des Antrags Drucksache 14/324 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, Drucksache 14/395. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme.

Ich gehe davon aus, dass wir auf eine Beratung verzichten können – das ist erfreulicherweise so – und schließe daher die II. Lesung und verbinde die Einzelabstimmungen mit der Schlussabstimmung. Wer dem Vierten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über eine Vergnügungsteuer für Spielautomaten auf der Grundlage des Antrags Drucksache 14/324 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung Drucksache 14/395 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig, damit ist das Änderungsgesetz so beschlossen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 2 D, Drucksache 14/397:

II. Lesung des Antrags der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD über Staatsprüfungsgesetz, Drucksache 14/325, gemäß Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 17. Mai 2000

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der sieben Artikel miteinander zu verbinden und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Artikel I bis VII, die Überschrift und die Einleitung in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucksache 14/397. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme. Ich gehe davon aus, dass wir auf eine Beratung verzichten können. – Das ist so.

Damit schließe ich die II. Lesung und verbinde die Einzelabstimmungen mit der Schlussabstimmung. Wer dem Staatsprüfungsgesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucksache 14/397 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist das Gesetz einstimmig so beschlossen.

Ich rufe nun auf

lfd. Nr. 3:

a) Drucksache 14/297:

I. Lesung des Antrags der Fraktion der PDS über Gesetz zur Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz

b) Drucksache 14/337:

I. Lesung des Antrags der Fraktion der Grünen über Gesetz zur Auflösung des Landesamtes für Verfassungsschutz

c) Drucksache 14/298:

Antrag der Fraktion der PDS über Bundesratsinitiative zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes zur Ermöglichung der Abschaffung der Landesämter für Verfassungsschutz

Es ist eine Beratung vorgesehen. Hierzu steht uns nach der Geschäftsordnung eine Redezeit von bis zu 5 Minuten zur Verfügung. Es liegen auch Wortmeldungen vor. Die Fraktion der PDS beginnt. Herr Kollege Klemm hat das Wort – bitte schön, Herr Kollege!

[Dr. Steffel (CDU): Schöne Sache, wa?]

Herr Präsident! Bevor ich rede, möchte ich hiermit den A n t r a g s t e l l e n , dass der I n n e n s e n a t o r h e r b e i z i t i e r t wird. Ich warte dann solange.

[Kittelmann (CDU): Soll er doch erst mal reden, dann sieht man, ob es sich lohnt!]

Wir werden dafür sorgen, dass der Senator kommt. Er kommt gleich wieder herein, fangen Sie doch schon einmal an, ich habe Ihnen das Wort erteilt, Herr Kollege!

[Zuruf der Frau Abg. Simon (PDS) – Weitere Zurufe von der PDS]

Herr Präsident! Wenn ich einen Antrag zum Herbeizitieren eines Senators stelle, dann müssen Sie als Präsident damit umgehen und können mir das nicht von der Redezeit abziehen.

Das tue ich ja auch nicht, Herr Kollege! interjection: [Beifall bei der PDS – Frau Künast (Grüne): Abstimmen! Zurufe von der CDU – Hoff (PDS): Es gibt noch die Geschäftsordnung!]

Es ist der Antrag gestellt worden, den Herrn Innensenator – –

[Zuruf: Da ist er doch!]

Danke schön! Wunderbar!