Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, Kinder brauchen Kinder! Dem ist sicherlich nichts hinzuzusetzen, aber ein kleines bisschen schon, denn Kinder brauchen nicht nur Kinder, sondern sie brauchen auch ihre Eltern, die sich um sie kümmern, und eine Gesellschaft, die Kinder toleriert und akzeptiert.
Bei dieser Großen Anfrage und den dazu gehörigen Anträgen, die sich hinter der Überschrift „Kinder brauchen Kinder“ verbergen, wird es schon ein bisschen komplizierter, denn es geht in erster Linie nicht um das einzelne Kind, sondern um die sehr schwierige Strukturdebatte im Kitabereich in Berlin.
Frau Jantzen, wenn ich auf Ihren Redebeitrag gleich eingehen darf: Ich weiß nicht, ob die Kindertagesstätten in der ehemaligen DDR genau das sind, was wir für uns in Berlin fordern sollten, denn sie hatten einen völlig anderen Hintergrund und – wenn ich das von meinen Kollegen, die mir das so herüber gegeben haben, zitieren darf – waren zum Teil Bewahranstalten.
Offensichtlich meint nun Bündnis 90/Die Grünen, die richtigen Ansatzpunkte für die Strukturdebatte gefunden zu haben. Denn Sie haben, ohne die Antwort auf die Große Anfrage abzuwarten, gleich die von Ihnen favorisierten Lösungsansätze per Antrag eingebracht. Da stellt sich die Frage, wozu denn eigentlich die Große Anfrage, wenn wir die Anträge dann gleich debattieren. [Zuruf des Abg. Wieland (Grüne)]
Ob die nun allerdings den gordischen Knoten in der Kitadebatte lösen werden, ist nach meiner Ansicht mit einem großen Fragezeichen zu versehen.
Antrag I, der sich mit der umfassenden Information der Eltern über Kitaangebote befasst, trifft unsere volle Zustimmung. Ja, es ist richtig, da, wo nötig ein Informationsblatt für
nichtdeutsche Eltern bereitzustellen. Ja, es ist richtig, die Informationsbroschüre neu aufzulegen. Und es ist auch sicher richtig, ein umfassendes Verzeichnis aller Kitaträger im Bezirk Interessierten zur Verfügung zu stellen und die gesamten Informationsmaterialien in den öffentlichen Einrichtungen der Bezirksämter auszulegen. Unter uns gesagt, sollten diese Selbstverständlichkeiten gängige Praxis sein und nicht mehr eingefordert werden. Dafür einen Antrag im Parlament, Frau Jantzen?
Antrag II beinhaltet Forderungen nach einem neuen und vereinfachten Anmelde- und Antragsverfahren auf einen Kitaplatz. Dazu hat es in der vergangenen Woche aufgeregte Diskussionen gegeben, die dazu führten, den ersten Entwurf der Senatsverwaltung zu überarbeiten. Das begrüßen wir hier ausdrücklich. Ziel muss es sein, Klarheit über Bedarf und belegte bzw. zu belegende freie Plätze bei freien und öffentlichen Trägern zu erhalten. Nur so kann es zu einer vernünftigen Strukturierung der Kitalandschaft in Berlin kommen. Dazu muss es eine Bestätigung eines Betreuungsbedarfs, der über 5 Stunden hinausgeht, geben. Denn den Rechtsanspruch auf Teilzeitförderung von 7 Stunden gibt es eben auch nicht, Frau Jantzen. Gleichzeitig soll das neue Verfahren aber aus unserer Sicht vereinfacht werden und nicht weitere Bürokratie aufbauen. Wir gehen davon aus, dass mit dem neuen Entwurf die dringendsten Probleme gelöst werden und – das in Richtung Herrn Bögers – keine zusätzliche Beschäftigung für Beamte geschaffen wird und der Antrag insoweit dann durch Vollzug erledigt werden kann.
Antrag III, der sich mit dem Personalzuschlag für sozial benachteiligte Kinder befasst, lehnen wir in dieser Form ab. Schon bei der letzten Novellierung des Kitagesetzes stand er schon einmal zur Diskussion. Wir vertreten nach wie vor die Auffassung, dass die in § 11 gefundene Lösung die richtige ist. Nicht jedes Kind, das in ungünstigen Verhältnissen lebt, benötigt automatisch einen Personalzuschlag in der Betreuung. Erst aus dem Zusammentreffen mehrerer ungünstiger Faktoren ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf. Das bezieht sich übrigens auch auf die Kinder nichtdeutscher Herkunft – das steht übrigens ausdrücklich so im Gesetz –, wenn sie in einem überdurchschnittlichen Anteil in einer Kindertageseinrichtung vertreten sind. Daraus ergeben sich doch die Schwierigkeiten. Kinder nichtdeutscher Herkunft und Kinder aus sozial schwierigen Verhältnissen sind nicht per se Problemkinder. Das wäre ja schlimm und käme einer Diskriminierung gleich.
Im Antrag V werden Forderungen zur Elternbeteiligung auf Landesebene erhoben – übrigens auch nicht ganz neu, Frau Jantzen. Die Elternbeteiligung, die für die CDU ein wichtiges Gut ist, ist unseres Erachtens durch das Kitagesetz abgedeckt. Dabei kann das Gesetz nicht jede Einzelheit regeln, was Sie jetzt mit diesem Antrag versuchen,
sondern es kann nur Rahmenbedingungen vorgeben. Die konkrete Handhabung in der Praxis muss Ausführungsvorschriften vorbehalten bleiben. Hier ist die Frage, ob die Bezirkselternausschüsse wie übrigens auch der Landeselternausschuss die Auffassung vertreten, dass eine AV für Elternarbeit notwendig ist. Man sollte sich sehr genau überlegen, ob dies der richtige Weg ist. Dies sollten die Vertreter des Landeselternausschusses gemeinsam mit den Jugendämtern und den bezirklichen Elternausschüssen diskutieren. Möglicherweise könnte man mit Hilfe einer solchen AV die unterschiedlichen Vorgehensweisen lösen. Zum anderen ist uns nicht ganz klar, warum jetzt plötzlich neben dem Landeselternausschuss noch ein Landeskitabeirat installiert werden soll. Nach unserer Auffassung bedarf es hier keiner weiteren Parallelinstitution. Sie kann die Bedeutung der anderen Elterngremien nur schwächen und ist eine unnötige Beschäftigungstherapie.
Und nun kommen wir zu dem eigentlich spannenden Teil der Serie, nämlich der Finanzierung. Hier rennen Sie bei uns, wie Sie wissen, offene Türen ein. Wir fordern von der Verwaltung schon seit langem eine Kosten-Leistungs-Rechnung auch für den öffentlichen Kitabereich, um zu einer Vergleichbarkeit der
Kosten freier und öffentlicher Träger zu kommen – ich erinnere an die Diskussion in der letzten Legislatur. Als Folgeschritt ist dann die Änderung der Rahmenbedingungen für die Bezirke zu bedenken, damit die Übertragung von öffentlichen Kitas an freie Träger vielleicht etwas problemloser vonstatten gehen könnte, als sie es im Augenblick tut. Dazu gehören gleichzeitig handhabbare Möglichkeiten – dies ist ein wichtiger Punkt! – für den Übergang von Personal an freie Träger. In diesem Sinne ist der vorliegende Antrag gründlich zu prüfen, der zwar ein Teilschritt – besser gesagt, wohl ein Schrittchen – in die richtige Richtung bedeutet, aber das Gesamtziel noch im Nebel lässt.
Die CDU misst den Kitafragen eine große Bedeutung bei, was sich auch deutlich in der Koalitionsvereinbarung niederschlägt. Wir wollen Vielfalt im Kinderbetreuungsangebot, damit dem Wunsch und Wahlrecht, aber auch die Initiativen von Eltern besser Rechnung getragen werden kann. Gerade in letzter Zeit haben sich viele Eltern insbesondere im Ostteil der Stadt zusammengefunden, um ihre Ideen der Kinderbetreuung zu realisieren. Der Bedarf ist da und auch die Bewilligungen durch die Jugendämter. Es scheitert immer wieder an der Umschichtung finanzieller Mittel von den Bezirken hin zum Senat oder in die Senatsverwaltung. Und das bedeutet letztendlich, dass die Initiativen in den Bezirken kaputtgemacht werden.
Ein Weg zur Lösung dieser Probleme heißt, den Anteil der freien Träger – wir haben eine Zielvorstellung von 50 % aller vorhandenen Plätze vereinbart – zu erhöhen. Das bedeutet für uns insbesondere: mehr Übertragungen öffentlicher Plätze an freie Träger einschließlich Abbau öffentlicher Überkapazitäten – das muss man hier, an dieser Stelle, einmal deutlich sagen –,
Lösung der Personalfragen aus den zu übertragenden öffentlichen Einrichtungen, Unterstützung von Elterninitiativen im Ostteil der Stadt bei Neugründungen von Eltern-Initiativ- Kindertagesstätten – speziell mit besonderem Profil –, Flexibilität bei der Umstrukturierung von Plätzen bei freien und öffentlichen Trägern gemäß dem wirklichen Bedarf.
Leider kann ich an dieser Stelle nicht alle Probleme, die mit der Umstrukturierung der Kitalandschaft in der Berlin zusammenhängen, umfassend abhandeln. Aber wir werden dieses wichtige Thema auch im Ausschuss noch einmal ausführlich behandeln. Ich bin mir sicher, dass wir heute nicht zum letzten Mal darüber gesprochen haben; ich hoffe nur, dass wir bei der nächsten Debatte ein Stückchen weitergekommen sein werden. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Beifall des Abg. Müller-Schoenau (Grüne)]
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich meinen Beitrag beginne, mache ich ein paar Bemerkungen zu den Ausführungen unseres Senators Herrn Böger.
Gestern fand eine große Elternveranstaltung in Schöneberg statt. Ihr Staatssekretär war anwesend, und ich gehe davon aus, dass das dort für ihn eine richtige Nachhilfestunde war. Zumindest habe ich erwartet, dass Sie heute in Ihrem Beitrag mit bestimmten Aussagen etwas anders umgehen.
Die zweite Vorbemerkung: Offensichtlich haben Sie auch ein Problem als Senator für Jugendangelegenheiten. Dieser Senator dürfte doch der oberste Interessenvertreter der Kinder und Jugendlichen sein. Wenn Sie von „meiner Verwaltung“ sprechen,
dann würde ich mir wünschen, dass Sie – im übertragenen Sinne – auch von „meinen Kindern“ sprechen. Das habe ich leider heute vermisst.
Die dritte Vorbemerkung: Sie sprechen davon, dass man stärker loben müsste. Das wird sicherlich funktionieren, wenn man eine differenzierte und reale Einschätzung vornimmt; denn eine differenzierte und reale Einschätzung der Entwicklung in der Tagesbetreuung hat Berlin dringend nötig. Umso mehr bin ich ganz dagegen, dass man bestimmte Dinge verschleiert – ich werde nachher noch darauf zurückkommen.
Eine vierte Vorbemerkung: Wenn Sie sagen, Sie haben ein Hauptproblem – die immer weniger vorhandenen Kinder im Land Berlin –, dann sollten Sie vielleicht einmal den Ansatz suchen, woran es denn liegen könnte, dass Familien mit Kindern die Stadt verlassen,
und warum die demographische Entwicklung sich so verheerend zeigt – sicherlich auch deshalb, weil Familien sich gar nicht mehr ohne weiteres Kinder anschaffen, wenn die Zukunft sich so „rosig“ darstellt.
Nun zum Eigentlichen: In der Beantwortung der Großen Anfrage der Grünen habe ich vermisst, dass Sie, Herr Böger, auf Ihren Auftrag, der in den §§ 22 und 24 des KJHG verankert ist, zumindest noch einmal an einer Stelle eingehen. Dort heißt es ganz eindeutig, es gehe darum, dass die Betreuungseinrichtung die Entwicklung jedes Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern solle, dass Betreuung, Bildung und Erziehung die Aufgabe der Einrichtung ist und dass sich das öffentliche Leistungsangebot pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren müsse. Ich erinnere noch einmal daran, dass der Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung von Kindern ab drei Jahren bis zum Eintritt in die Grundschule bundesweit eingeführt worden ist. Aber das Gesetz orientierte sich dabei gleichzeitig auf die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebotes für Kinder unter drei Jahren und Grundschulkinder und auf die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Ganztagsplätzen. Die letzte Erinnerung daran haben Sie durch Frau Ministerin Bergmann gerade erst erhalten, Herr Böger. Der Bundestag ging dabei zwar in erster Linie von der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus, wir wissen jedoch, dass aus der Sicht des Kindes der Besuch einer Tagesbetreuungseinrichtung als Sozialisationsinstanz wichtig ist. Und deshalb brauchen Kinder Unterstützung, damit sie gemeinsam lernen und spielen – Kinder unterschiedlicher sozialer Herkunft, ausländische Kinder, Kinder aus verschiedenen familiären Zusammenhängen, mit und ohne Behinderung. Hier sollen sie durch fachkundiges Personal betreut, gebildet und erzogen werden, aber das in Abstimmung mit den Eltern. Sie sollen auch die deutsche Sprache erlernen, Benachteiligungen sollen abgebaut werden. Aber ich gehe davon aus, dass Sie das alles wissen.
Wie sieht die Situation in Berlin aus? – Die Voraussetzungen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs waren 1995 sehr unterschiedlich. Sie sprachen erst von einem Vergleich. Diesen Vergleich habe ich gestern Abend auch gehört; Sie vergleichen das Land Berlin in der Ausstattung mit den alten Bundesländern. Es ist ein Skandal! Vielleicht sollten Sie sich einmal mit den neuen Bundesländern vergleichen,
Z. B. in Brandenburg gibt es einen Rechtsanspruch für Kinder von 0 bis 12 Jahren, uneingeschränkt. Sie verschweigen die reale Situation. Sie haben nämlich von der Situation im Ostteil profitiert; denn im Ostteil der Stadt hatten wir eine fast 100-prozentige Versorgung mit Ganztagsplätzen in Kita und Grundschulhort. [Molter (CDU): Was heißt denn hier „wir“?]
Im Westteil der Stadt konnte der Bedarf nicht gedeckt werden; es gab Wartelisten. Aus unserer Sicht ist damit der gesetzliche Auftrag in Berlin bis heute nicht erfüllt worden. [Atzler (CDU): Zurück in die Heimat!] – Sie können ruhig dazwischenschreien; das ändert an der Situation überhaupt nichts. – Bis heute hat der Senat es nicht geschafft, für alle Kinder gleiche Bedingungen und gleiche Chancen im Bereich der vorschulischen Bildungsangebote zu gewährleisten. Kinder werden nach wie vor ausgegrenzt über Zugangsbeschränkung und über den Geldbeutel der Eltern. Sie werden ausgegrenzt, weil die Politik der großen Koalition sich weigert, ein bedarfsgerechtes Angebot in der Tagesbetreuung zu finanzieren. Die gestrige Veranstaltung der Aktion „Bündnis für Kinder“ im Rathaus Schöneberg zeigte, wie verantwortungsvoll Eltern damit umgehen, und machte auch deutlich, dass dieses Angebot im westlichen Teil der Stadt nach wie vor nicht da ist. Ein Vater sprach konkret davon, dass er nach längerer Wartezeit erst einen Platz in Neukölln bekommen habe. Seit 1995 versucht der Senat, unter dem Zwang der Haushaltskonsolidierung den Bedarf der Kinder und der Eltern künstlich zu regulieren, mit dem Ergebnis, dass wir seit 1995 ständig eine angespannte Situation im Bereich der Tagesbetreuung haben. Das betrifft immerhin ca. 360 000 Kinder in Berlin. Erinnern Sie sich, was Sie in den letzten Jahren in Ihrer Verantwortung alles fertiggebracht haben: Sie haben die Ganztagsbetreuung als Regelfall abgeschafft. Die Hortbetreuung an der Grundschule wurde weiter reduziert. Sie wird so weit heruntergefahren – den Eltern wird ein anderes Angebot gewissermaßen aufgezwungen –, bis sie ganz und gar weg ist. Dazu kommen die ständig schlechter werdenden materiellen Rahmenbedingungen. – Ich gehe gar nicht ins Detail, im Ausschuss werden wir darüber noch ausführlich sprechen können. – Auch mehrfache Erhöhung der Kita-Kosten führten als Steuerungsinstrument zu dieser Situation. Eltern konnten sich nicht nach dem Bedarf ihrer Kinder, sondern mussten sich nach ihrem Portemonnaie entscheiden. Und das ganz aktuelle Steuerungsinstrument, das Sie als gerechtes Mittel verkaufen, ist das geplante neue Anmeldungsund Platzbewilligungsverfahren. Leider konnte Staatssekretär Ebel auf der gestrigen Veranstaltung, die bei den Eltern gegen diese neue Verordnung bestehenden Bedenken nicht zerstreuen. Zu deutlich spricht die Praxis eine andere Sprache. Es ist mehr als traurig, wenn sich der Senat gegenüber den Eltern nicht zur Ehrlichkeit durchringen kann. Es bleibt dann tatsächlich der Eindruck der Eltern, wie es gestern formuliert wurde, dass der Senat gegenüber den Eltern ein tiefes Misstrauen hegt, sie und ihre Kinder könnten zu viel Jugendhilfe in Anspruch nehmen und dem Senat nur auf der Tasche liegen. Welches Bild hat der Senat eigentlich von den Eltern in dieser Stadt, dass er sie regelmentieren und ihnen vorschreiben will, was gut für sie und ihre Kinder ist? Es gibt also mehr als genug Probleme, die die Betreuungssituation der in Berlin lebenden Kinder und Eltern bewegen. Doch wahrgenommen werden diese Probleme durch den Senat offenbar nur durch den ins Stocken geratenen Prozess der Übertragung von Kitas aus öffentlicher in freie Trägerschaft. Auf Grund der Zeit kann ich mich dazu nicht äußern. Wir werden im Ausschuss dazu ausführlich diskutieren und uns auch zu den Anträgen verhalten. Ich möchte Ihnen zum Schluss sagen, dass Chancengleichheit für alle Kinder unser Ziel ist. Gute Angebote in der Tagesbetreuung gehören dazu. Sie kosten viel Geld, aber sie sind eine gute Investition in die Zukunft. Das kann man leider nicht von allen Investitionsvorhaben des Senats sagen. Danke schön! [Beifall bei der PDS]
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Jantzens Fleißarbeit ist es zu verdanken, dass sich das Abgeordnetenhaus heute mit einer Großen Anfrage und einer Reihe von Anträgen zur Berliner Kindertagesstättenpolitik befasst. interjection: [Beifall bei den Grünen – Müller-Schoenau (Grüne): Irgendeiner muss ja arbeiten!]
Ihr Applaus, Frau Jantzen! – Es gibt aber auch dem Senat und den Koalitionsfraktionen die Möglichkeit, die in den zurückliegenden Monaten entstandene und von einigen Interessenverbänden und Parteien bewusst geschürte Verunsicherung der Eltern aufzuklären.
Nach § 1 des Berliner Kindertagesstättengesetzes haben alle Berliner Eltern für ihre Kinder einen Rechtsanspruch auf Förderung und Betreuung in einem Kindergarten. Bei pädagogischem, sozialem und familiärem Bedarf gilt dieser Anspruch auch für die Krippe und den Hort. Der Umfang der Betreuung richtet sich nach dem Bedarf der Familie, der von den Eltern beim zuständigen Jugendamt beantragt und von diesem geprüft wird. Ein größerer Betreuungsumfang wird insbesondere zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährt, also bei Berufstätigkeit, Arbeitssuche oder Ausbildung der Eltern. So ist es im Kitagesetz festgehalten, gegen das die Grünen damals übrigens gestimmt haben. Die zurzeit vom Senat erarbeitete Rechtsverordnung hat diesem gesetzlichen Auftrag zu folgen.