Das Beratungsangebot der Beratungsstelle erneuerbare Energien: Selten verweise ich auf den Bund, aber in dem Fall, denke ich, sollten wir wirklich gucken, was im Wärmeplanungsgesetz steht. Über 200 Millionen Euro werden in die Hand genommen - und jährlich weitere 20 Millionen Euro für die kommunale Wärmeplanung. Wir wissen, es wird mehr kosten. Darüber will ich jetzt, ehrlich gesagt, nicht groß diskutieren, aber daraus werden
solche Dinge dann natürlich auch finanziert, sodass wir als Land gut daran tun, da jetzt abzuwarten.
Unter Punkt g) sagen Sie, dass Sie eine Beseitigung der Benachteiligung von Bürgerenergiegesellschaften wollen. Das habe ich nicht wirklich verstanden, weil ich glaube, dass sie mit der Änderung eher bevorteilt wurden, weil sie jetzt auch bei über 1 001 Kilowatt Peak ohne Ausschreibungen installieren können. Wenn sie diese Preisbindung nicht hätten, müssten sie sich an einer Ausschreibung beteiligen, und ich glaube, das wäre an der Stelle eher ein Nachteil. Das kann man anders sehen, aber ich denke, in dem Falle ist es eine vernünftige Sache, es nicht zu tun.
Über h) muss man diskutieren. Dazu habe ich, ehrlich gesagt, nicht die Grundlage gefunden. Ich glaube, bis 30 Kilowatt Peak ist es eher unproblematisch. Zu dem, was darüber hinausgeht, wird es sicherlich eine Diskussion geben.
Wie gesagt, hier sind alles in allem vernünftige Ansätze enthalten, die sich ganz sicher in einem Gesetz wiederfinden werden, aber die genannten Punkte führen dazu, dass wir das jetzt erst einmal ablehnen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag, den die Linken heute zur Abstimmung stellen, hört sich erst einmal gut an: „Kommunen und Bürgerinnen und Bürger am Ausbau der erneuerbaren Energien stärker beteiligen“.
Wenn von Beteiligung der Bürger und Kommunen die Rede ist, erwarten wir von BVB / FREIE WÄHLER eigentlich, dass es auch um die Bürgerbeteiligung geht,
denn diese Mitbestimmungsrechte der Bürger wurden in den letzten Jahren gerade bei den Planungen rund um die erneuerbaren Energien immer weiter ausgehöhlt. Leider wurde eine Stärkung der demokratischen Beteiligung mit diesem Antrag nicht in den Blick genommen.
Stattdessen wird im Antrag kritisiert, dass Bürgerinitiativen in den letzten Jahren vermehrt den weiteren Ausbau infrage stellen. Dabei wird dem Wort „Ausbau“ das Wort „notwendig“ vorangestellt.
Die Notwendigkeit des Ausbaus begründen die Antragsteller dann mit den völlig überzogenen Ausbauzielen der Landesregie-
rung. Hierzu sage ich Ihnen ganz deutlich: Wir von BVB / FREIE WÄHLER wollen die Ausbauziele der Landesregierung nicht erreichen,
Würden diese Pläne umgesetzt werden, würden wir bei Sonnenschein oder Wind in überschüssigem subventioniertem Strom versinken -
und bei Flaute, in der Nacht oder bei bedecktem Himmel würde der Strom überhaupt nicht reichen. Für viel Geld wären dann die Landschaft komplett zerstört und viel zu viele Acker- und Waldflächen zugestellt.
Es ist bedauerlich, dass DIE LINKE die Ausbauziele nicht infrage stellt, sondern uneingeschränkt den Wünschen der grünen Lobbyisten folgt.
Der Antrag hat nur das Ziel, den Ausbau zu erleichtern und Kommunen sowie einzelne Bürger mit Geld zu ködern, das die Allgemeinheit aufbringen muss.
Was ist, wenn die Bürger, die Gemeindevertreter oder die Stadtverordneten diese Anlagen mehrheitlich nicht wollen? Kein einziger Punkt des Antrages soll die Bürger stärken,
Die stärkere Beteiligung der Bürger, die von der Linken angestrebt wird, ist ein rein finanzieller Anreiz, aber dazu gab es in der Vergangenheit mehr als genug Vorschläge, die sich alle nicht in der Praxis bewährt haben und nicht umgesetzt wurden.
Die meisten Bürger verfügen auch nicht über die finanziellen Mittel, um sich an Bürgerenergiegesellschaften zu beteiligen. Von solchen Vorhaben profitieren finanziell nur einige wenige; der
Aus unserer Sicht wäre stattdessen die Stärkung demokratischer Beteiligungsrechte notwendig - und nicht noch mehr verteiltes Geld. Das, was dort verteilt wird, zahlen nicht die Firmen,
sei es über Steuern, deren Erträge in die EEG-Vergütung einfließen, sei es über stetig steigende Stromkosten. Es ist wie immer; es ist wie mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Auch wer ihn nicht haben will, muss dafür zahlen.
Nun enthält der Antrag auch einige Punkte, die durchaus Sinn haben könnten, wie die Beratungsstellen, die Solardachbörse oder die Forderung, dass die Bürger Brandenburgs wenigstens nicht noch die gewaltigen Netzausbaukosten allein schultern sollen. Nun ja, hier ist also wieder von allen Brandenburgern die Rede und nicht nur von jenen, die an den Windeignungsgebieten wohnen und besonders belastet sind.
Jeder Unternehmer, der ein Produkt am Markt anbieten will, muss sich um Herstellung und Vermarktung selbst kümmern. Mit diesem Antrag soll die Landesregierung einen Teil der unternehmerischen Aufgaben der Windenergie- und der Solaranlagenbetreiber übernehmen - natürlich ohne Gegenleistung. Mit einer im eher irreführenden Titel des Antrages genannten stärkeren Beteiligung von Kommunen und Bürgern haben diese Punkte nichts mehr zu tun!
Selbst wenn das Geld in der Kommune ankommt, fehlt - und das ist traurig - meist das Verständnis, um die Mittel dort einzusetzen, wo die Betroffenheit gegeben ist. Akzeptanz wird so bewusst verspielt. Wir lehnen den Antrag ab.