Protocol of the Session on June 22, 2023

(Beifall B90/GRÜNE)

Die seit Jahren steigenden Wohnkosten belasten die Bürger mit kleinem Einkommen besonders stark. Deswegen haben wir uns in der Ampelkoalition auch dafür eingesetzt, dass Wohngeld zu erhöhen - das ist ja die Ursache dafür, dass wir jetzt eine solche Welle vor uns herschieben und die Wohngeldstellen so viel zu tun haben, weil es eben deutlich besser geworden ist. Das, finde ich, kann man hier nicht oft genug betonen;

(Beifall B90/GRÜNE sowie des Abgeordneten Adler [SPD])

Frau Walter-Mundt hat das ja auch schon angesprochen.

Niemand darf aufgrund explodierender Energiekosten die Wohnung verlieren. Wir haben die Strompreisbremse - das kommt auch noch dazu - und die Verbesserung beim Wohngeld erreicht. Mieterinnen und Mietern greifen wir mit einer Wohngeldreform, mit einem erneuten Heizkostenzuschuss und einem Kündigungsmoratorium ebenfalls unter die Arme. Insofern wurde der Empfängerkreis deutlich erweitert.

Verwaltungsvereinfachungen wurden in dem Zuge auch beschlossen; Sie haben es ja auch angesprochen: Es gibt die Möglichkeit vorläufiger Wohngeldzahlungen, die Verlängerung des Bewilligungszeitraums und die Einführung einer Bagatellgrenze. Außerdem wird das digitalisierte Antragsverfahren zum Wohngeld inzwischen gemeinsam mit den Kommunen landesweit ausgerollt und wird in den nächsten Wochen wahrscheinlich überall nutzbar sein. Auch das erhöht die Effektivität der Beantragung.

Außerdem hat der Finanzausschuss in der vorletzten Woche gerade wegen des Mehraufwandes deutlich mehr Geld für die Wohngeldstellen bewilligt - damit der Mehraufwand letztendlich auch personell untersetzt werden kann.

Der Mittelabfluss in der Wohngeldstelle hat sich im Vergleich zum Vorjahr auch schon deutlich erhöht. Daran sieht man eigentlich, dass die Effizienzsteigerung schon in den Wohngeldstellen angekommen ist; sie hat sich in etwa verdoppelt.

Aufgrund der Antragssituation in den Wohngeldstellen und der gestiegenen Anzahl von Wohngeldberechtigungen muss noch

von weiteren Erhöhungen, fast bis zu einer Verdreifachung, ausgegangen werden. Das haben wir erkannt. Das Land hat deswegen nicht nur mehr Geld bewilligt, sondern unterstützt auch mit Personal und durch verstärkte Maßnahmen der Fachaufsicht, der Beratung und Information der Wohngeldstellen und sorgt damit auch für einen einheitlichen Vollzug der neuen Regelungen des Wohngeldgesetzes in den Wohngeldstellen.

Das Innenministerium hat uns im Finanzausschuss auch klargemacht, dass die Sicherstellung eines angemessenen, familiengerechten Wohnens eine wichtige Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge ist, und mit den vom Ministerium ergriffenen Maßnahmen wird das aller Voraussicht nach auch erreicht.

Das Land hat also umfangreich auf den Mehrbedarf im Zusammenhang mit der Wohngeldnovelle reagiert. Die Leistungsfähigkeit der kommunalen Wohngeldstellen ist nicht grundsätzlich gefährdet, und durch die jetzt eingeleiteten Maßnahmen der Landesregierung gehen wir davon aus, dass dieser Antragsstau in Kürze abgearbeitet werden kann; ich habe auch die Verfahrenserleichterungen erwähnt. Daher werden auch wir den vorliegenden Antrag ablehnen.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD und CDU)

Für die Landesregierung spricht Frau Staatssekretärin Brandenburg.

Staatssekretärin im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Angela Brandenburg (m. d. W. d. G. b.):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag läuft fachlich und rechtlich ins Leere. Ihm liegt eine Übersicht zugrunde, die das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Ende April im Rahmen der Beantwortung einer von Frau Vandre schon angesprochenen mündlichen Anfrage erstellt hat. Dabei wurde ausdrücklich klargemacht, dass sich die Daten nicht aus technischen Quellen speisen, sondern auf mündlichen bzw. schriftlichen Angaben der Wohngeldbehörden beruhen.

Zudem wurden die Bearbeitungszeiten überwiegend als Zeitspannen angegeben. Es zeigte sich aber, dass es sich dabei um Maximalwerte und um Einzelfälle handelte: Dem Ministerium liegt bislang nur eine geringe Zahl von Bürgerbeschwerden über zu lange Bearbeitungszeiten vor. Die Beschwerden wurden im Rahmen der Fachaufsicht geprüft, und inzwischen sind alle Vorgänge bearbeitet.

Für die Frage der Personalausstattung ist nicht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als Fachaufsicht über die Wohngeldstellen zuständig, sondern es sind die Wohngeldstellen selbst. Sie erhalten für ihre Aufgabe - die Bearbeitung der Wohngeldanträge - aber natürlich Landesmittel nach dem Finanzausgleichsgesetz. Über diese Mittel hinaus werden wir den Wohngeldstellen für die Bewältigung der Wohngeldreform Gelder nach der Billigkeitsrichtlinie zum Brandenburg-Paket bereitstellen - das sind allein für 2023 52 Millionen Euro. Im Übrigen ist die Freigabe durch die Finanzverwaltung gestern erfolgt.

Die Wohngeldstellen haben in der Tat gezögert, Abschlagszahlungen zu leisten. Sie befürchteten Doppelbearbeitungen, weil die Vorabzahlungen bei einer endgültigen Entscheidung natür

lich gegengerechnet werden müssen. Auch bei Abschlagszahlungen bedarf es einer gewissen Einzelprüfung. Da es sich bei § 26a Wohngeldgesetz um eine Ermessensvorschrift handelt, haben wir jedoch davon abgesehen, die Wohngeldstellen entsprechend anzuweisen; das hat im Übrigen auch kein anderes Bundesland getan. Wir haben bei den Wohngeldstellen aber aktiv für die Abschlagszahlungen geworben und im Rahmen von Onlineschulungen die Anwendung erklärt. Zudem hat der Bund darauf hingewiesen, dass die Wohngeldstellen im Falle einer finanziellen Notlage des Antragstellers den Antrag vorrangig prüfen sollen und auch vorläufige Zahlungen in Betracht kommen; gegebenenfalls ist der Anspruch auf Bürgergeld zu prüfen. Einer Checkliste und Hinweise für verschiedene Gruppen bedarf es aber nicht.

In den neuen, bundeseinheitlich verwendeten Antragsformularen steht an jeder Stelle, an der Daten abgefragt werden, ob und, wenn ja, welche Nachweise beizufügen sind. Es bedarf auch hier immer einer Einzelprüfung. Zudem gibt es keine Standardnachweise, die von bestimmten sozialen Gruppen beizubringen sind. Schon innerhalb einer Gruppe kann die Einkommenssituation sehr unterschiedlich sein. Dem Antrag kann daher aus rechtlichen, aber auch aus tatsächlichen Gründen nicht gefolgt werden. Er ist abzulehnen.

Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wohngeldstellen ganz ausdrücklich meinen Dank aussprechen. Mit der Wohngeldnovelle ist in sehr kurzer Zeit eine Flut neuer Antragstellungen auf die Behörden zugekommen; diese Anträge bedurften einer zügigen und korrekten Bearbeitung. Das neue, leistungsstarke Wohngeld trägt in Bezug auf die Kosten des Wohnens wirksam zur Entlastung einkommensschwacher Haushalte bei, insbesondere bei sehr hohen Heizkosten. Es ist eine bemerkenswerte Leistung, die flächendeckend in allen Wohngeldstellen erbracht wurde und immer noch erbracht wird. Dafür bedarf es des ausdrücklichen Danks. - Ich danke Ihnen.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Das Wort geht noch einmal an die antragstellende Fraktion. Frau Abgeordnete Vandre, bitte.

Frau Vizepräsidentin! Es gibt drei Punkte, auf die ich noch kurz eingehen möchte. Zum einen: Frau Mittelstädt, Sie haben gerade gesagt, die Abschlagszahlungen seien eine risikobehaftete Vorfinanzierung. Da muss ich Ihnen „leider“ entgegen: Auch das Bürgergeld beispielsweise wird basierend auf Schätzungen ausgereicht. Auch § 26a Wohngeldgesetz sieht ja, wie Frau Brandenburg gerade ausgeführt hat, durchaus die Möglichkeit dafür vor. Von daher finden wir, dass Abschlagszahlungen an der Stelle völlig gerechtfertigt sind.

(Beifall DIE LINKE)

Es ist, wie gesagt, nicht davon auszugehen, dass alle Menschen davon wissen und dieses Recht in Anspruch nehmen.

Ich muss Ihnen auch Folgendes mit auf den Weg geben: Bei Ihrer Aussage, der Staat sei keine Bank, habe ich ordentlich geschluckt. Wenn das das neue Sozialstaatsverständnis der SPD ist, habe ich echt Zweifel bzw. frage ich mich,

(Beifall DIE LINKE)

wie wir den Sozialstaat in diesem Land in irgendeiner Form auf bessere, stabilere Füße stellen sollen.

Frau Walter-Mundt, Sie haben gesagt, Sie lehnen Checklisten ab, weil es möglich sei, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzurufen. Da gebe ich Ihnen prinzipiell recht; das Problem ist aber, dass auch einzelne Anrufe nicht gerade zur Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beitragen. Deswegen finden wir, dass überall - nicht nur in den einzelnen Wohngeldstellen - einsehbare Checklisten für eine transparente Kommunikation sorgen können. Lassen Sie uns die positiven Beispiele aus ElbeElster und dem Havelland doch auf alle Wohngeldstellen ausweiten! Lassen Sie uns das auf der Webseite des Landes kommunizieren! All das können wir tun, damit sich der Aufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - denen ich für die Arbeit, die sie gerade leisten, sehr dankbar bin - vielleicht reduziert und damit ihnen Unterstützung zukommt.

Im Übrigen ist Hamburg in der Hinsicht viel schneller; dort hat man beispielsweise die Onlinebeantragung von Wohngeld bereits ermöglicht. Ich hoffe, dass wir das ganz schnell auf den Weg bekommen, denn das würde bedeuten, dass man - je nach Lebensumstand und nach Statusgruppe, in der man sich gerade befindet - zielgerichtet auf die richtige Seite geleitet wird und nur die Fragen beantworten muss, die auf einen zutreffen, anstatt ein 20-seitiges Dokument auszufüllen, was durchaus sehr verwirrend und bürokratisch sein kann.

(Beifall DIE LINKE)

Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung. Ich lasse über den Antrag „Beantragung von Wohngeld vereinfachen und Vorschusszahlungen anweisen“ der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/7798, abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 20 und unterbreche die Sitzung für eine Mittagspause bis 13.30 Uhr. - Vielen Dank und guten Appetit!

(Unterbrechung der Sitzung: 12.51 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.31 Uhr)

Meine Damen und Herren, Schlussrunde nach der Mittagspause! Wir machen weiter.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf.

TOP 21: Rechnung der Präsidentin des Landtages Brandenburg für das Rechnungsjahr 2020

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle

Drucksache 7/7920

in Verbindung damit:

Rechnung des Präsidenten des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2020

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle

Drucksache 7/7921

und

Rechnung des Landesrechnungshofes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2020

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle

Drucksache 7/7922