Protocol of the Session on June 22, 2023

Insofern muss ich mich hier auf ganz wenige Punkte beschränken. Ich will insbesondere versuchen, Wiederholungen zu vermeiden.

Aussage eins: Fernwärme ist wichtig - sie hat in Brandenburg ein Potenzial von ungefähr 2,9 Gigawattstunden -, aber kein Allheilmittel. So dürfen zur effizienten Nutzung der entsprechenden Abwärme die Entfernungen zum Energieerzeuger nicht allzu groß sein. Die Grenze liegt bei 25 bis 30 km. In Gebieten, die weiter entfernt sind, kann die erzeugte Abwärme nicht genutzt werden.

Das heißt auch: Es gibt für diese Art der Versorgung nicht die eine Blaupause, die auf jede regionale Situation zu übertragen wäre, sondern es gilt, für jeden einzelnen kommunalen Bereich in Brandenburg eine entsprechende Analyse vorzunehmen.

Es ist schon gesagt worden: Wir erstellen dafür ein Wärmekataster. Die Daten sind erhoben. Im Augenblick versuchen wir, sie in einen solchen Zustand zu bringen, dass sie „verdaulich“ sind. Ziel ist, dass über Quellen und Senken Erzeuger wie Nutzer ihre Planung auf der Basis der gleichen Datenlage vornehmen können; sonst funktioniert es nicht. Wir hoffen, dass wir dazu um die Sommerpause herum noch etwas Hilfreiches veröffentlichen können. Der „Datenfriedhof“ als solcher, der im Augenblick vorliegt, ist ziemlich unverdaulich.

Meine letzte Bemerkung bezieht sich auf den Antrag der AfDFraktion. Darin wird behauptet, die Energiestrategie des Landes sei falsch projektiert, und gefordert, den Fernwärmeausbau von der Wasserstoffstrategie des Bundes zu trennen. Das passt alles nicht zusammen; es handelt sich um zwei Paar Schuhe. Die Energiestrategie hatte zu keinem Zeitpunkt die Aufgabe, ein Fernwärmenetz zu konzipieren. Zu den großen Herausforderungen, vor denen alle Stadtwerke stehen, gehören große Planungsanstrengungen und das Bereitstellen erheblicher Investitionssummen. Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit muss die Beurteilung durch die Betreiber selbst erfolgen, und das sind die Stadt

werke. Wir können das nicht zentral vorschreiben. Die Entscheidung über die Umsetzung liegt nachher bei den Energieversorgern.

Zusammenfassend bitte ich um Unterstützung des Antrags der Koalitionsfraktionen und um Ablehnung des Antrags der AfDFraktion. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Das Wort geht noch einmal, falls gewünscht, an die CDU-Fraktion. - Frau Abgeordnete Dr. Ludwig, bitte.

Frau Präsidentin! Ich bedanke mich ausdrücklich für die gute Diskussion. - Herr Kubitzki, Sie haben gesagt, wir ignorieren bestimmte Dinge, auch aus der Anhörung heraus. Das sehe ich, ehrlich gesagt, in dem Antrag nicht. Nochmal: Der Antrag ist kein Allheilmittel, sondern ein Baustein. Natürlich steht hier nicht, dass wir ganz Brandenburg mit Fernwärme versorgen werden, sondern es wird sich darauf konzentrieren, wo es wirtschaftlich ist und einfach auch Sinn ergibt.

Das, was Sie genannt haben, schließt dieser Antrag nicht aus, und in Ihrem Entschließungsantrag stehen entsprechende Wahrheiten, die sogar Herr Habeck ausgesprochen hat: dass fossile Brennstoffe doch noch länger eine Rolle spielen, als man es sich gewünscht hat. Also, all das, was Sie angeführt haben, verbinde ich jetzt nicht mit dem Antrag, weil mit dem Antrag kein Anspruch auf Vollumfänglichkeit erhoben wird.

Genauso ist es mit der Müllverbrennungsanlage - Sie haben es angesprochen -: Einige Unternehmen, die Beiträge hätten leisten können, werden das in Zukunft nicht mehr tun. Müllverbrennungsanlagen werden aber ganz sicher einen Beitrag leisten, und das ergibt auch absolut Sinn.

Herr Walter, ich finde es köstlich: Beim Wort „Planung“ erröten Ihre Wangen immer.

(Unmut bei der Fraktion DIE LINKE)

Aber es ist nun auch einmal Fakt, dass wegen der Planungen der letzten Jahre aus einer Kugel Eis, die alles kosten sollte, mittlerweile 340 geworden sind. Ich bin da immer sehr vorsichtig. Nun heißt es ja auch „kommunale Wärmeplanung“. Wir haben im Land damit entsprechend umzugehen, und wir geben unser Bestes.

Herr Zeschmann, in der Demokratie ist es nun mal so, dass manche Dinge etwas länger dauern. Wenn Sie vor drei Jahren diese guten Ideen hatten, freuen wir uns gemeinsam, dass sie jetzt entsprechend umgesetzt werden.

(Dr. Zeschmann [BVB/FW]: Ich freue mich ja!)

Eine Schwalbe macht an der Stelle noch keinen Sommer. Insofern sehen wir diesen Antrag auch mit Demut und freuen uns,

wenn wir gemeinsam an realen Lösungen weiterarbeiten. - Vielen Dank.

(Beifall CDU und BVB/FW sowie des Abgeordneten Lütt- mann [SPD])

Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung.

Ich lasse zuerst über den Antrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 7/7654, „Industrielle Abwärmepotenziale zur Einspeisung ins Fernwärmenetz nutzen“, abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen.

Ich komme zweitens zum Entschließungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/7938. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei vier Stimmenthaltungen ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 19 und rufe Tagesordnungspunkt 20 auf.

TOP 20: Beantragung von Wohngeld vereinfachen und Vorschusszahlungen anweisen

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/7798

Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion spricht Frau Abgeordnete Vandre.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ist es nicht beschämend - und zwar für uns, nicht für die Betroffenen -, dass es neben Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfängern immer mehr Menschen gibt, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Miete zu bezahlen? Ich finde, das zeugt von mindestens zwei riesigen sozialen Problemen, die politischen Fehlentscheidungen geschuldet sind.

Erstens, es bedeutet offensichtlich, dass der Lohn zu vieler Menschen in diesem Land nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Ich erinnere hierbei nur an die Tariftreuedebatte dieser Woche. Zweitens, wir haben es in der Bundesrepublik offensichtlich geschafft, nahezu alle Reglementierungen für einen auf Gemeinwohl ausgerichteten Wohnungsmarkt abzuschaffen.

Auch hier möchte ich nur ganz kurz die Kardinalfehler der Wohnungspolitik nennen: Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit, das Altschuldenhilfe-Gesetz, das übrigens mit seinem Privatisierungszwang für einen nie mehr zu kompensierenden Verlust an kommunalen Wohnungsbeständen im Osten verantwortlich ist, die Finanzialisierung des Wohnungsmarktes und das Verteilen diverser Steuergeschenke für hinter den Wohnungsunter-

nehmen stehende Fonds. Diese Liste ließe sich noch weiterführen.

(Beifall DIE LINKE)

Diese mieterfeindliche Politik manifestiert sich eben leider auch im Wohngeld, denn statt in einen dauerhaft günstigen öffentlichen und dem Gemeinwohl verpflichteten Wohnungsbestand zu investieren, geben wir den von einer Preisspirale nach der anderen gebeutelten Mieterinnen und Mietern Geld, das sie quasi als Durchlaufposten direkt an die Vermieterinnen und Vermieter weiterreichen. Das ist doch nicht nachhaltig, und es ist nicht einmal sozial, dass so aus staatlicher Hand der Profit der Vermieterinnen und Vermieter finanziert wird. Wie viele Wohneinheiten könnten wir eigentlich in den öffentlichen Wohnungsbestand überführen, neu bauen oder aber sanieren, wenn wir das Wohngeld oder auch die Kosten der Unterkunft nehmen und direkt in die Gebäude investieren?

(Beifall DIE LINKE)

Trotz dieser grundsätzlichen Kritik am System des Wohngelds sage ich Ihnen: Die Einführung des Wohngeld-Plus war überfällig, denn zumindest ein Teil derjenigen, die dringend Unterstützung brauchen, kann diese jetzt erhalten. Um denjenigen, die nicht das Vergnügen haben, mit uns an den Sitzungen des AIL teilnehmen zu dürfen, einmal zu verdeutlichen, wie viele Brandenburger das betrifft, habe ich ein paar Zahlen mitgebracht, und ich sage Ihnen: Ende letzten Jahres haben in Brandenburg 26 600 Haushalte Wohngeld erhalten.

Das MIL geht nach Einführung des Wohngeld-Plus von einer Verdreifachung des Berechtigtenkreises aus. Das könnten, um ehrlich zu sein, noch mehr sein, hätte der Bund der Wohngeldreform nicht eine Wohnkostenbelastung von 40 % zugrunde gelegt. Was heißt das konkret? Das bedeutet, dass es laut Bundesgesetzgeber vollkommen okay ist, wenn Haushalte bis zu 40 % ihres Einkommens für das Wohnen aufbringen. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist vollkommen inakzeptabel,

(Beifall DIE LINKE)

denn die Faustregel in der Wohnungs- und Sozialpolitik bleibt: Mehr als 30 % des Lohns für die Miete ist zu viel.

(Beifall DIE LINKE)

Fakt ist auch: Bereits vor der Inflation und den allgemeinen Preissteigerungen haben laut Wohnungsmarktbericht des Landes Brandenburg aus dem Jahr 2020 28 % der Mietshaushalte mehr als 35 % ihres Nettoeinkommens für die Warmmiete ausgegeben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich war nach der Einführung des Wohngeld-Plus am 1. Januar dieses Jahres mit einer Verlängerung der Antragsbearbeitungsfristen zu rechnen. Das war bereits Ende letzten Jahres absehbar. Als dann jedoch vor ca. anderthalb Monaten aus Potsdam die Meldung kam, dass sich die Bearbeitungszeiten für Wohngeldanträge auf 15 Wochen, also mehr als drei Monate, erhöht haben, ließ mich das aufhorchen, und wir stellten in der vergangenen Plenarsitzung eine mündliche Anfrage, um herauszufinden: Wie hoch ist denn die durchschnittliche Bearbeitungszeit in den 39 Wohngeldstellen des Landes? - Das Ergebnis war erschreckend: In 20 der 39 Wohngeldstellen übersteigt die durchschnittliche Bearbeitungszeit mindestens zwei Monate, in 15 sogar drei Monate.

Natürlich ist das nur eine Momentaufnahme. Natürlich ist das eine Antragswelle, die im Laufe der Zeit zurückgehen wird. Aber wir müssen uns dennoch die Frage stellen, was wir tun können, um den Menschen jetzt die versprochene Unterstützung zukommen zu lassen, denn das Wohngeld wird von allen in der Bundes- und Landesregierung vertretenen Parteien immer wieder als die eine wichtige Hilfsmaßnahme gegen explodierende Wohnkosten angepriesen. Wenn sie das denn sein soll, liebe SPD und liebe Grüne, müssen wir auch garantieren, dass die Menschen nicht monatelang auf eine erste Zahlung warten müssen.

Ja, Minister Beermann hat sehr schnell klargestellt, dass es ab dem ersten Tag der Beantragung einen Zahlungsanspruch geben wird, und ich bin Ihnen persönlich, Frau Brandenburg, stellvertretend für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MIL, sehr dankbar, dass eine schnelle und unbürokratische Lösung gefunden werden konnte, um beim Cyberangriff hier in Potsdam Abhilfe zu leisten, indem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldstelle im MIL aufgenommen wurden.

Sie können mir gern in der Debatte entgegnen - und das werden Sie vermutlich auch -, dass es doch nach § 26a Wohngeldgesetz einen Anspruch auf eine Abschlagszahlung gibt. Aber wir sprechen hier über Menschen, die wahrscheinlich erstmalig eingestehen müssen, dass sie auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, weil ihre Lohnzahlungen nicht ausreichen, um die Miete zu bezahlen. Wie viele der Menschen wissen denn, dass sie ein Anrecht auf diese Abschlagszahlungen haben? Wie viele fordern sie denn tatsächlich ein?

Wir finden, dass Wohngeldbeantragende automatisch eine Abschlagszahlung erhalten sollten, wenn die durchschnittliche Bearbeitungszeit in der verantwortlichen Wohngeldstelle vier Wochen übersteigt. Die Wohngeldstellen im Rahmen einer Verordnung dazu anzuweisen, ist die erste, ich muss sagen, nicht gerade revolutionäre, aber hoffentlich die Menschen entlastende Forderung aus unserem Antrag.

Punkt 2: Wir wissen, dass die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Wohngeldstellen ganz unterschiedlich verteilt ist - zum einen, weil die Antragsberechtigten sich unterschiedlich im Land verteilen, zum anderen, weil die Wohngeldstellen personell sehr unterschiedlich stark aufgestellt sind, und auch, weil einige Wohngeldstellen tatsächlich auch noch mit der Bearbeitung des Bürgergeldes betraut sind.

Wir schlagen daher vor, dass das Land übergangsweise Personal zur Verfügung stellt, um die Wohngeldstellen bei Bedarf zu unterstützen.

Daneben haben wir uns gefragt: Wie können wir die Bearbeitungszeiten noch weiter verringern und bürokratische Verfahren vereinfachen? Aus Gesprächen wissen wir, dass fehlende Unterlagen einer der häufigsten Gründe sind, warum es zusätzliche Verzögerungen gibt. Das liegt aber nicht daran, dass die Antragstellenden irgendwie schludrig wären, sondern daran, dass die Beantragung von Wohngeld schlicht einen immensen bürokratischen Aufwand darstellt. Auch das geht einfacher - und zwar mit Transparenz und Kommunikation. Deshalb schlagen wir Ihnen vor, die Kommunikation mithilfe von Checklisten für Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen zu vereinfachen.

Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Wir werden mit unserem heutigen Antrag nicht die Welt verändern. Wir fordern mit unserem Antrag noch nicht einmal die grundsätzliche Reform des Wohngeldes, wie wir sie uns als Linke wünschen. Aber wenn es uns gelingt, mit unserem Antrag auch nur einer einzigen Familie,