Ich komme zum Änderungsantrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion auf Drucksache 7/6735, Kapitel 03 810, Titelgruppe 60, Zweckbestimmung: Errichtung und Betrieb eines Ein- und Ausreisezentrums am Flughafen BER, Änderung des Sperrvermerks der Titelgruppe. Ich darf Sie fragen, wer dem Änderungsantrag
zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Ich komme zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/6820, Kapitel 03 810, Titelgruppe 60, Stichwort: Streichung der Titelgruppe. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Es gab Enthaltungen.
Damit sind wir am Ende der Abstimmung über die Änderungsanträge und kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Einzelplan 03 - Ministerium des Innern und für Kommunales -, Drucksache 7/6704. Ich darf Sie fragen, wer dem Einzelplan seine Zustimmung gibt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen. Es gab Enthaltungen.
Dazu liegen Änderungsanträge der AfD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion vor. Die Aussprache beginnt mit dem Redebeitrag der SPD-Fraktion. Für sie spricht Frau Abgeordnete Fischer.
Ich darf zuvor ganz herzlich Schülerinnen und Schüler der BrunoH.-Bürgel-Gesamtschule in Rathenow begrüßen. - Herzlich willkommen! Wir hatten gerade schon ein sehr angenehmes Gespräch. Viel Spaß bei der Debatte!
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werben hier heute alle für die Einzelpläne für unsere Ministerien. Da möchte ich Ihnen auch sagen, warum dieser Einzelplan 04, der Einzelplan für das Justizministerium, so besonders ist: Er steht nicht für irgendeine Fachpolitik, sondern für die Justiz, für die dritte Staatsgewalt neben Legislative und Exekutive. Ich finde, das macht diesen Einzelplan so besonders.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben ja heute Vormittag, heute Mittag in den generellen Aussprachen schon einiges darüber gehört, in welchen Zeiten wir leben, wie unbeständig sie sind, wie volatil. Die Herausforderungen und Krisen kommen nicht mehr nacheinander, sondern gleichzeitig. Erschwerend kommt dazu, dass es hier im politischen Raum Kräfte gibt, die versuchen, aufgrund dieser Krisen Angst, Unruhe und Instabilität zu erzeugen. Auch deswegen kommt diesem Einzelplan, kommt
der Judikative eine ganz besondere Bedeutung und ein besonderes Gewicht zu. Die Justiz steht wie kaum etwas anderes für die langen Linien, für Verlässlichkeit, für Beständigkeit und Sicherheit. Deswegen möchte ich auch im Namen meiner Fraktion all jenen Dank aussprechen, die in diesem Bereich tätig sind, ob es im Gericht oder im Vollzug ist, ob es im Bereich Prävention oder im nachgelagerten Bereich ist: Herzlichen Dank an Sie alle für Ihre Arbeit und für Ihren Einsatz!
Ich habe gerade von Verlässlichkeit und Beständigkeit gesprochen. Diese langen Linien spiegeln sich auch in diesem Haushalt wider. Wir sagen die ganze Zeit, seit Beginn dieser Legislaturperiode, dass wir eine leistungsstarke, eine schnelle, eine qualitativ hochwertige Justiz wollen. Wir wollen eine gute Ausbildung haben, wir wollen genügend Lehrgänge haben. Wir brauchen genügend Stellen, genügend Personal. Und wir brauchen, damit das klappt, ein modernes Arbeitsumfeld mit elektronischen Akten, mit Fachverfahren, mit modernen Räumen und Gerichtssälen.
Deswegen steht auch dieser Doppelhaushalt wieder ganz im Zeichen von zwei Kernbotschaften, von zwei ganz zentralen Aussagen. Zum einen sagen wir, wir brauchen mehr Geld für Personal, für Stellen - das realisieren wir auch. Und der zweite Punkt, an dem wir und das Ministerium kontinuierlich weiterarbeiten, ist das Thema Digitalisierung.
Beim Personal hatten wir auch Sparvorgaben - das Haus hat sie auch eingehalten - und haben trotzdem 36 zusätzliche Stellen geschaffen. Andere Ministerien mögen sagen: Was sind schon 36 Stellen? - Für die Justiz sind sie etwas. Wir haben acht Richterstellen, acht Planstellen für die Wiederaufnahme der Laufbahnausbildung im mittleren Dienst, acht Wachtmeisterstellen und - ich möchte das betonen, weil es auch von der Opposition öfter in den Ausschussdebatten angesprochen wurde - vier Stellen für die Verstärkung des Wohngruppenvollzugs. Wir kümmern uns auch um den Nachwuchs; ich habe gerade gesagt, wie wichtig das ist. Wir haben 30 neue Stellen für Justizsekretäranwärter und damit hier insgesamt 75 Ausbildungsstellen - und noch einmal 15 Stellen für Rechtspflegeanwärter, sodass wir in dem Bereich auf insgesamt 100 Ausbildungsstellen kommen.
Der zweite Punkt, den ich genannt habe, die zweite Kernbotschaft ist die Digitalisierung. Wir waren mit dem Rechtsausschuss in Neuruppin und konnten uns vor Ort einen guten ersten Eindruck davon verschaffen, wie es modern laufen kann. Auch mit diesem Haushalt geben wir mehr Geld in den elektronischen Rechtsverkehr, und wir geben dank des Zukunftsinnovationsfonds, mit dem wir noch einmal 3,7 Millionen Euro zur Verfügung haben, insgesamt 7 Millionen Euro in die Ausstattung von innovativen Sitzungssälen.
Insofern, meine sehr geehrten Damen und Herren: Es ist ein kleiner Haushalt, aber es ist ein immens wichtiger Haushalt, und ich bitte Sie deswegen um Zustimmung. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Vizepräsidentin! Werte Kollegen! Man könnte sagen - und das erst recht zur Weihnachtszeit -, alle Jahre wieder kommt die in meinen Augen zu großen Teilen unfruchtbare Haushaltsdiskussion - dieses Mal allerdings aufgrund des Doppelhaushaltes für den Zeitraum der nächsten zwei Jahre.
Im Vorfeld beschäftigen sich Abgeordnete, die Referenten und Mitarbeiter mehrere Tage und Wochen mit dem von der Landesregierung aufgestellten Haushaltsgesetz, insbesondere mit den entsprechenden Einzelplänen. Man macht sich Gedanken darüber, was sinnvoll ist, was nicht, was man für den entsprechenden Etat anders priorisieren würde oder wo man einen anderen wichtigen Schwerpunkt sieht.
Leider sind all diese Bemühungen der Oppositionsfraktionen, so wie in jedem Jahr, nur für die Mülltonne.
Kein Antrag der größten Oppositionsfraktion schafft es, die Koalitionsparteien zum Einlenken zu bewegen. Nein, höchstens werden die Änderungsanträge von der Koalition abgeschrieben oder leicht verändert und dann als eigene eingereicht. Die Änderungsanträge der Koalition werden, wie zumindest beim Einzelplan 04 geschehen, erst nach den regulären Sitzungen des Rechtsausschusses eingereicht. Damit wird jeder Diskussion schon im Vorfeld die Grundlage entzogen.
Das alles geschieht natürlich unter dem demokratischen Vorbehalt, dass ja die parlamentarische Mehrheit entscheide - und das ist ja vermeintlich das einzig Richtige. So ist es aber eben nicht, zumal es überhaupt ein Armutszeugnis für die Koalition der Unwilligen ist, dass im eigenen Haushaltsgesetz kurz nach dessen Einbringung so viele Fehler durch eigene Änderungsanträge ausgebügelt werden mussten.
Rein faktisch beschließt nicht das Parlament den Haushalt, sondern die die Regierung tragenden Fraktionen drücken das Haushaltsgesetz mit ihrer Mehrheit wider die Vernunft durch.
Das gilt im Übrigen für jedes Gesetz, das mit einfacher Mehrheit beschlossen wird. Vielleicht sollte wie für Verfassungsänderungen auch für das Haushaltsgesetz eine Zweidrittelmehrheit eingeführt werden.
Aber auch da ignorieren Sie von den alten Parteien die größte Oppositionsfraktion. Also müsste als weiteres Korrektiv ein Vetorecht oder eine Zustimmungsbedürftigkeit der größten Oppositionsfraktion für Haushaltsberatungen aufgenommen werden. De facto ist es aktuell jedoch so, dass die Regierungsparteien und ihre Minister ausschließlich und allein den Haushalt erstellen und durchwinken. Dieser kann zwar in den Fraktionen und Ausschüssen diskutiert werden und wird es auch. Aber unsere Änderungs-
anträge und Wünsche werden nicht berücksichtigt, getreu dem Motto: Die Regierungsparteien haben immer recht! - Das, meine Damen und Herren, ist Ihr Handeln. Demokratischer Diskurs sieht anders aus. Wir würden uns sinnvollen Vorschlägen ja nicht verschließen.
Nun ist im Bericht zum Einzelplan 04 des vorliegenden Haushaltsentwurfs im Gegensatz zu anderen Bereichen nicht alles schlecht. Dennoch sind viele Positionen zu hinterfragen.
So ist eine Kostensteigerung bei den Verkündungsblättern von 60 000 auf 100 000 Euro trotz allgemeiner Preissteigerung und Inflation nicht vertretbar. Anders sieht es bei den Einnahmen aus der Verwertung eingezogener Vermögenswerte aus. Hier rechnet das Justizministerium mit 4,6 Millionen Euro - im Gegensatz zu den 2021 eingenommenen 787 000 Euro. Wir werden sehen, wie das tatsächliche Ist 2023 aussieht.
Nicht einverstanden sind wir auch mit dem Rückgang der Kosten der Rechtsberatung für Bürger mit geringem Einkommen um immerhin 300 000 Euro. Die Beratungshilfeleistungen werden eher noch steigen als sinken - in unseren Augen eine Fehlkalkulation.
Zu dem Punkt Sonstiges im Titel „Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume“, der die Hälfte des Etats in dieser Position ausmacht, konnte uns auch keine einleuchtende Erklärung gegeben werden.
Auch möchten wir den Punkt „Entschädigung für Sachverständige sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher“ bemängeln: Bei einem Ansatz von 64 300 Euro und einem Ist von nur 8 800 Euro im Jahr hätte für die kommenden Jahre ein Ansatz von maximal 15 000 Euro pro Jahr ausgereicht - anstelle der eingestellten 30 000 Euro.
Ein weiterer entscheidender Punkt ist die IT-Ausstattung. Für die Inanspruchnahme der Infrastruktur des Brandenburgischen IT-Dienstleisters ZIT-BB kommen 51 000 Euro zum Tragen - deshalb unter anderem auch hier unser Änderungsantrag, den Zentralen IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg, ZenIT, abzuschaffen. Diese Doppelstruktur ist in unseren Augen nicht notwendig. Dem Vorwand, wegen der flächendeckenden Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs sei dies notwendig, kann nicht gefolgt werden. Die Sicherheit der Justizdaten und damit einhergehend eine räumliche und formale Trennung aller Daten von den anderen Landesdaten erfordert auch aus Sicht des Landesrechnungshofes keine Zweigleisigkeit. Sonst könnte jedes Ressort darauf bestehen, einen eigenen IT-Dienstleister zu haben, da die Daten der Polizei, der Staatskanzlei, des Gesundheitsministeriums und auch des Landtages getrennt werden müssten. Hier könnten 2023 bereits 5,2 Millionen und 2024 weitere 5,4 Millionen Euro eingespart werden.
Unser zweiter heute vorliegender Änderungsantrag bezieht sich auf die Erhöhung des Personaletats, speziell die Schaffung von zwölf Richterstellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Der Personalbedarf wird trotz bereits stattgefundenem Stellenaufwuchs aufgrund der zu erwartenden Asylverfahren deutlich steigen. Deshalb fordern wir hier eine Erhöhung des Etats um 760 000 Euro.
Gleiches gilt für die Sozialgerichtsbarkeit, da nach Einführung des Bürgergeldes damit zu rechnen ist, dass die wegen der
Der dritte heute zur Aussprache kommende Bericht betrifft die Sicherheit der Justizvollzugsbeamten: Die Sicherheit unserer Beamten während ihrer Dienstausübung im Justizvollzug hat für uns oberste Priorität - deshalb auch hier ein Änderungsantrag, der es, sobald zusätzlich die notwendigen gesetzlichen Regelungen getroffen wurden, ermöglichen soll, Elektroimpulswaffen, auch bekannt als Taser, als Ausrüstungsgegenstände der Justizbeamten der JVA Brandenburg an der Havel anzuschaffen. Das würde eine Erhöhung des Etats für Ausrüstungsgegenstände um 50 000 Euro bedeuten.
Ich freue mich schon jetzt auf die volle Zustimmung des Parlaments, in der Hoffnung, dass meine anfangs gesprochenen Worte und geäußerten Befürchtungen diesmal nicht wahr werden. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Menschen in Brandenburg haben großes Vertrauen in die Justiz; das haben die Ergebnisse des Brandenburg-Monitors 2022 gezeigt. Dieses Vertrauen der Brandenburgerinnen und Brandenburger zeigt, dass wir mit unserer Rechtspolitik auf dem richtigen Weg sind, und wir werden diesen Weg mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 weitergehen.
Auch in den kommenden beiden Haushaltsjahren sorgen wir dafür, dass die Justiz in Brandenburg gut aufgestellt ist, denn nur eine personell und technisch gut aufgestellte Justiz kann auch effizient und bürgernah arbeiten und somit Vertrauen und Akzeptanz schaffen.
Vertrauen in die Justiz haben wir aber auch mit einer personell guten Ausstattung unserer Justiz geschaffen, die sich sehen lassen kann: Wir haben seit Beginn der Legislaturperiode 77 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte und 109 neue Stellen im nicht richterlichen Bereich geschaffen. 217 Richter und Staatsanwälte sowie rund 330 Mitarbeiter im Folgedienst wurden neu eingestellt. Damit sorgen wir für eine angemessene Personalausstattung unserer Gerichte, die dazu führt, dass Altverfahren abgebaut und Gerichtsverfahren zeitnah abgeschlossen werden können. Für diese Kraftanstrengung möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bei Justizministerin Susanne Hoffmann bedanken.
Mit dem vorgelegten Entwurf für den Doppelhaushalt 2023 und 2024 werden wir dieses Stellenaufbauprogramm fortführen; Kollegin Fischer ist darauf vorhin schon eingegangen. So werden wir beispielsweise acht neue Richterstellen schaffen, um auf neue Kriminalitätsfelder wie die Cyberkriminalität zu reagieren, und wir werden auch in die Sicherheit unserer Gerichte investieren; hierfür gibt es acht neue Wachtmeisterstellen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Ab dem Haushaltsjahr 2024 stehen zudem insgesamt 75 Ausbildungsstellen für Justizsekretäranwärter zur Verfügung. So schaffen wir die Möglichkeit, gut ausgebildete Köpfe und qualifizierten Nachwuchs zu gewinnen und in der Brandenburger Justiz zu binden.