Protocol of the Session on December 14, 2022

und

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 (Haushaltsgesetz 2023/2024 - HG 2023/2024)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/6352 (Neudruck)

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksache 7/6783

und

Finanzplan des Landes Brandenburg 2022 bis 2026

Unterrichtung der Landesregierung

Drucksache 7/6353

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksache 7/6715

und

Personalbedarfsplanung 2026 und ressortübergreifende Personalentwicklungsplanung für die brandenburgische Landesverwaltung

Unterrichtung der Landesregierung

Drucksache 7/6354

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksache 7/6716

und

Neuntes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/6359

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksache 7/6700

und

Siebtes Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Präsidentin

Drucksache 7/6531

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 7/6719

Es liegen Änderungsanträge der AfD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER vor.

Ich stelle mir vor, wie es einem geht, wenn man jetzt auf der Besuchertribüne sitzt und das alles verstehen soll.

Ich eröffne die Aussprache. Auf der Redeliste steht zuerst Herr Abgeordneter Galau für die AfD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste auf der Tribüne und auch am Livestream! Dann habe ich jetzt auch noch einmal die Möglichkeit, zwei, drei Erklärungen abzugeben, worüber wir heute hier überhaupt gesprochen haben, denn es ist vielleicht für jemanden, der in der Materie nicht drinsteckt, nicht so ganz einfach, das nachzuvollziehen.

Meine Damen und Herren, am Ende geht es immer ums Geld! Zum Doppelhaushalt der kommenden beiden Jahre sind gestern und heute die Finanzmittel für alle Fachressorts ausgiebig behandelt worden. Bezahlen muss das alles die Finanzministerin aus dem großen, tiefen Topf der Allgemeinen Finanzverwaltung, dem Einzelplan 20. In der Rückschau mutet es fast schon skurril an, dass dieser Einzelplan Ende September, als der Doppelhaushalt im Entwurf vorgelegt wurde, noch kleiner war als in den beiden Vorjahren.

Seitdem sind wir von der Realität eingeholt und überholt worden. Viel ist dazu gestern und heute schon gesagt worden; jetzt stehen wir vor einem Einzelplan 20, der immerhin schon einmal 2 Milliarden Euro größer ist als Ende September. Aber wir mei

nen, das reicht nach wie vor nicht, und haben deshalb einen Änderungsantrag über zusätzliche 3 Milliarden Euro eingereicht, und Sie, Frau Ministerin, haben am 12. Oktober bei der Einbringung des Haushalts in dieses Plenum gesagt, dass Sie sogar einen Zuwachs von 5 Milliarden Euro für angemessen gehalten hätten. Wer hätte sich das vorstellen können - und wollen! Wer am Ende recht behalten wird, die Berufsoptimisten, die Realisten oder gar die Schwarzseher - was ich wirklich nicht hoffen will -, bleibt abzuwarten.

(Lachen des Abgeordneten Kubitzki [AfD)

Zum Einzelplan Ihres Hauses, Frau Ministerin, sind insgesamt nur drei Änderungsanträge vorgelegt worden - einer davon von meiner Fraktion. Verglichen mit den mehreren Hundert Änderungsanträgen, mit denen der ganze Doppelhaushalt gestaltet werden sollte und gestaltet wurde, ist das praktisch nichts. Ob das als Respekt vor Ihrem Ressort oder als Beweis für den richtigen Erstentwurf zu deuten ist, lassen wir jetzt erst einmal im Raum stehen.

Aus dem Einzelplan 12 des Finanzministeriums wollten wir 160 000 Euro streichen, und dort nicht einmal aus dem Kernressort, sondern aus der Europaabteilung, denn wir halten das Programm der „Eine-Welt-Promotoren“ für unsinnig und sehen insofern den Brandenburger Landesanteil als entbehrlich an.

(Beifall AfD)

Unseren Änderungsantrag zur Allgemeinen Finanzverwaltung, mit dem wir unser Winternothilfe-Paket finanzieren wollen, habe ich schon erwähnt, und darüber wurde an anderer Stelle auch bereits ausführlich gesprochen. Hier, in der 2. Lesung des Haushaltes, wird nun zuallererst über das Vorliegen einer außergewöhnlichen Notlage unseres Landes abzustimmen sein. Dazu haben wir im Ausschuss für Haushalt und Finanzen einen Antrag formuliert, über den wir gleich entscheiden werden.

Meine Fraktion legt einen sehr ähnlichen Antrag vor, weil auch wir keinen Zweifel am Vorliegen einer außergewöhnlichen Notsituation haben! Wir planen nur mit einem größeren Kreditrahmen - das habe ich auch gerade erwähnt - und sehen andere Ursachen für die Notsituation, als es die Landesregierung tut.

Nur mit der Feststellung dieser Notsituation, die sich dem Einfluss der Landesregierung entzieht, kann die Schuldenbremse in unserer Landesverfassung überhaupt außer Kraft gesetzt werden. Dann können in den nächsten beiden Jahren die Kredite aufgenommen werden, die wir brauchen, um all die Hilfen für die Menschen und die Wirtschaft in unserem Land zu finanzieren, damit wir alle gemeinsam nicht nur einigermaßen unbeschadet, sondern überhaupt durch diese existenzielle Krise kommen!

Schlussendlich werden wir, wenn alle alles gesagt haben, auch noch über das 9. Änderungsgesetz zum Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz abstimmen. Das ist wirklich so kompliziert, wie es sich anhört. Im Kern geht es darum, dass die Kreise und Kommunen vom Land das Geld bekommen, das sie für die Erbringung der Aufgaben, die ihnen vom Land übertragen wurden, benötigen. Ich kann Ihnen schon jetzt sagen: Das wird auch mit dieser, zum neunten Mal überarbeiteten Fassung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes nicht gelingen! Auch wenn die Kreise und Kommunen so viel Geld wie noch nie zuvor vom Land bekommen, wird das nicht reichen, um alle Aufgaben auskömmlich zu finanzieren.

Quasi auf den letzten Metern, Hals über Kopf, wurde das 9. Änderungsgesetz völlig unverständlicherweise und fast am Fachausschuss vorbei auch noch um eine Beitragsanpassung im Kindertagesstättengesetz ergänzt. Mein Kollege Dennis Hohloch hat unsere ablehnende Position dazu bereits gestern Nachmittag sehr deutlich gemacht.

Wir werden uns bei der Abstimmung über Ihren Notlageantrag enthalten, weil wir hierzu einen eigenen Antrag vorlegen, und der Überweisung an den Haushaltsausschuss zustimmen. Alle übrigen Vorlagen müssen wir ablehnen. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)