Protocol of the Session on March 23, 2022

Bitte.

Paragraf 12 Landeswaldgesetz erfordert, dass die Voraussetzungen gegeben sind und ein Antrag vorliegt, dass die Fläche per Rechtsverordnung zum Schutzwald erklärt werden kann. Die Ausweisung als Erholungswald erfolgt dann, wenn ein Wald zum Beispiel in Ballungsräumen zum Zweck der Erholung besonders zu schützen, zu pflegen und zu gestalten ist. Ob das hier der Fall ist oder nicht, kann nicht ich beurteilen, sondern ist von der zuständigen Forstbehörde zu beurteilen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass das Verfahren zur Unterschutzstellung ähnlich abläuft wie bei einem Naturschutzgebiet, das heißt, dass eine umfassende öffentliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, aber auch der allgemeinen Öffentlichkeit erfolgt, dass der Eigentümer natürlich ebenfalls einbezogen wird und am Ende eine Abwägung steht, die in eine Verordnung mündet oder nicht. Wir haben dazu eine Waldschutzgebietsverfahrensverordnung, aus der unmittelbar zu erkennen ist, in welcher Abfolge welche Schritte stattfinden. Es wäre aber vermessen, wenn ich jetzt in Aussicht stellen würde, dass im Ergebnis des Prüfungsprozesses tatsächlich eine Ausweisung erfolgt.

Frau Abgeordnete Vandre hat ebenfalls eine Nachfrage. Bitte.

Vielen herzlichen Dank für die Ausführungen, Herr Minister. - Sie haben ausgeführt, dass die untere Forstbehörde in Bezug auf die geplanten Maßnahmen involviert war und der Besitzer sich vorbildlich verhalten habe. Es gibt Hinweise darauf, dass auch Nistplätze zerstört worden sind. Daher habe ich eine konkrete Nachfrage: Wurde eine Prüfung der Nistplätze und der Artenvielfalt durch die untere Naturschutzbehörde im Vorhinein angefragt bzw. durchgeführt?

Und meine zweite Frage: Es handelt sich ja um ein Naherholungsgebiet, das für die Anwohnerinnen und Anwohner von erheblicher Bedeutung ist. Eine Entnahme von Bäumen führt aber auch dazu, dass sich das Klima dort verändert. So steht die Frage im Raum, wie sich das Gebiet weiter entwickeln wird. Gab es seitens der unteren Forstbehörde Hinweise, hier Ausgleichsmaßnahmen zu ergreifen, um keine nachhaltige Schädigung des gesamten Waldgebiets zu bewirken?

Bitte schön.

Frau Vandre, ich hatte ja dargestellt, dass es sich um eine Holzeinschlagsmaßnahme handelt. Wenn ein Wald durchforstet wird, werden Bäume entnommen. Wir reden hier nicht von einem Kahlschlag. Ich habe auch dargestellt, dass der Unterstand und der Mittelstand auf der Fläche so gut sind, dass sich nachwachsende Bäume sehr schnell und kräftig durchsetzen werden. Daher gibt es hier auch keine Schädigung des Lebensraums.

Wir haben ein grundsätzliches Problem, das Sie mit Ihrer Frage ansprechen, nämlich dass der gesetzlich vorgegebene Brutschutzzeitraum von März bis September nicht für forstwirtschaftliche Maßnahmen gilt; so ist das geregelt. Das heißt, dass es in diesem Zusammenhang selbstverständlich zur Schädigung von Nestern kommt. Allerdings besteht das Missverständnis, das jetzt auch wieder offenkundig wurde, dass die Schädigung von Nestern oder Nistplätzen bei der forstwirtschaftlichen Nutzung ausgeschlossen werden müsse. Das ist nicht der Fall.

Vielen Dank. - Herr Abgeordneter Vogelsänger, haben Sie ebenfalls eine Nachfrage, oder möchten Sie die nächste Frage stellen?

(Vogelsänger [SPD]: Die nächste Frage!)

- Dann erteile ich Ihnen zur Formulierung der Frage 975 (Rad- wegebau an der B 1/5 von der Rennbahngemeinde Hoppegarten nach Fredersdorf) das Wort. Bitte.

Die Bundesstraße B 1/5 gehört zu den am meisten befahrenen Straßen östlich von Berlin. Der Bau dieses Radwegs gehört zu den wichtigsten Verkehrsprojekten in der S5-Region. Aufgrund der großen Verkehrsbelastung ist aus Gründen der Verkehrssicherheit die Benutzung der Bundesstraße mit dem Fahrrad untersagt, also aus wirklich guten Gründen.

Aufgrund der Länge des zu bauenden Radweges wird die Realisierung in Bauabschnitten erfolgen müssen. Von besonderer Dringlichkeit ist dabei der Abschnitt vom Knotenpunkt der Straße im Hoppegartener Ortsteil Münchehofe in Richtung Neuenhagen. Der Ortsteil verfügt über keine Einkaufsmöglichkeit. Eine neue Einkaufsmöglichkeit wurde jetzt am Ortseingang Neuenhagen geschaffen, unmittelbar an der B 1/5. Vom Knotenpunkt zur Einkaufsmöglichkeit fehlen ca. 1 000 Meter Radweg.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Planungsstand zum Bau des Radweges an der B 1/5 einschließlich des genannten Teilabschnitts?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Genilke, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Vogelsänger, die eigentliche Frage war ja, wo wir uns im Bauverfahren befinden. Die Maßnahme befindet sich im Planfeststellungsverfahren. Das Verfahren verläuft zumindest aus unserer Sicht planmäßig.

Die Planungsunterlagen haben ab Mitte Oktober 2021 für einen Zeitraum von einem Monat öffentlich ausgelegen. Anschließend konnten die Betroffenen Einwendungen vorbringen. Die Einwendungsfrist endete am 1. Dezember 2021. Die Träger öffentlicher Belange hatten bis 31. Dezember 2021 Zeit, ihre Stellungnahmen dazu abzugeben. Derzeit werden genau diese Erwiderungen vom Landesbetrieb Straßenwesen bearbeitet. Die Übergabe der Erwiderungen an die Planfeststellungsbehörde ist im ersten Halbjahr dieses Jahres vorgesehen. Insofern sehen Sie: Wenn das alles planmäßig klappt, haben wir dann auch eine neue Sachlage. - Vielen Dank.

Gibt es eine Nachfrage? - Nein. Danke schön. - Dann kommen wir zur Frage 976 (Geschäftsbericht des Landesbetriebs Stra- ßenwesen 2020), gestellt vom Abgeordneten Daniel Münschke, AfD-Fraktion. Bitte.

Frau Präsidentin! Laut den Angaben in früheren Geschäftsberichten des Landesbetriebs hat der Landesbetrieb Straßenwesen entsprechend § 74 LHO nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung zu buchen. Daraus resultierend sind gemäß § 264 Abs. 1 HGB in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres der Jahresabschluss und der Lagebericht für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen.

Für das Jahr 2020 ist der Geschäftsbericht bis heute - kleine Korrektur: Sie werden mir gleich freudestrahlend mitteilen, dass er jetzt auf der Internetseite abrufbar ist - nicht erschienen. Auf meine Kleine Anfrage, warum der Bericht bis heute nicht vorliegt, bekam ich vom Ministerium lediglich einen Satz als Antwort:

„Der Geschäftsbericht wird im I. Quartal 2022 veröffentlicht.“

Dies kann aber nicht die Antwort auf die Frage sein, warum der Geschäftsbericht bisher nicht veröffentlicht wurde.

Ich frage die Landesregierung: Aus welchem Grund liegt der Geschäftsbericht des Landesbetriebs Straßenwesen für das Jahr 2020 bis heute - ich verweise auf das, was ich gerade gesagt habe - immer noch nicht vor bzw. warum wurde er, falls er intern vorliegt, bisher noch nicht publiziert? - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Herr Staatssekretär Genilke antwortet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Münschke, ob ich das freudestrahlend verkünde, weiß ich nicht. Aber wenn es Ihnen Freude macht, macht es mir natürlich auch Freude.

Schauen Sie den besagten § 74 LHO noch einmal durch. Zum Stichwort Geschäftsbericht: Was zu veröffentlichen ist, sind der Jahresabschluss und der Lagebericht. Und das ist seit 8. März auf der Internetseite verfügbar. Wir haben angekündigt: im ersten Quartal. Das MIL ist schnell, insofern ist das an dieser Sache nicht mehr festzumachen; das ist bereits veröffentlicht.

Mit viel Engagement - so viel sei an der Stelle mal erwähnt; Sie sind ja auch Ausschussvorsitzender - hat der Landesstraßenbetrieb das Jahr 2020 absolviert. Obwohl es die Coronapandemie gab und sie es erforderlich machte, vor allem Hygienepläne zu erstellen sowie Arbeitsabläufe und Verordnungen zum Infektionsschutz anzupassen, fällt die Bilanz insgesamt positiv aus. Das ist übrigens zum Teil auch ein Grund für die Situation, die zu Ihrer Nachfrage führte.

Bauzeitverzögerungen durch die Pandemie waren kaum zu verzeichnen. Die Planungen für neue Projekte waren nicht beeinträchtigt, und die Verwaltung hat ihre Aufgabe vollumfänglich erledigt. Dies ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesstraßenbetriebes in besonderer Weise zu verdanken. Sie haben flexibel auf die Krise reagiert; Umsicht und Rücksichtnahme der Kolleginnen und Kollegen untereinander haben dazu geführt, dass der LS in Bezug auf das Infektionsgeschehen bislang glimpflich durch die Pandemie gekommen ist.

Durch die Baumaßnahmen auf den Straßen konnten 2020 in allen Landesteilen wichtige Modernisierungsvorhaben umgesetzt werden. Deshalb ist es mir ein Bedürfnis, mich in dieser Form, auch vor dem Parlament, bei allen Kolleginnen und Kolleginnen des LS zu bedanken, die sich trotz erschwerter Bedingungen zuverlässig, mit aller Kraft und in besonderer Weise für die Umsetzung unserer Bauvorhaben und die Bewältigung der täglichen Aufgaben und Herausforderungen eingesetzt haben. So haben sie auch 2020, wie ich denke, einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer Straßeninfrastruktur geleistet. - Vielen Dank.

Danke schön. - Dazu eine Nachfrage, Herr Abgeordneter? - Bitte.

Ich habe eine Nachfrage. Danke, Herr Staatssekretär. Natürlich habe auch ich den Jahresabschluss gemeint; das Wort Geschäftsbericht war falsch gewählt. - Nichtsdestotrotz habe ich eine Nachfrage. Sie haben jetzt wieder viel erzählt. Ich will aber den konkreten Grund wissen, warum der Jahresabschluss für das Jahr 2020 - laut HGB ist ein Jahresabschluss in den ersten drei Monaten des Folgejahres vorzulegen - erst über ein Jahr später vorliegt.

Ich habe es ja angesprochen. Das ist vor allem coronabedingt - das haben wir ja nicht erst seit gestern, sondern da sind wir mittlerweile im zweijährigen Dauermodus unterwegs.

Ich kann aber auch sagen: Wir sind gut durch die Pandemie gekommen, auch im LS. Es sind 2 000 Frauen und Männer, die dort arbeiten. Trotzdem haben wir im Schnitt immer 79, 80 Fälle zu verzeichnen - das hat zu dem einen oder anderen Ausfall geführt. Das heißt, es wurden Dinge angepasst, die darauf abgestellt haben, Dinge nicht ausufern zu lassen. Das hat seine Ursache vor allem darin, dass wir uns verstärkt auf den Betriebsdienst konzentriert haben, um unsere Straßen sicher zu halten - denken Sie da vor allem an den Winterdienst.

In der Tat sind wir bemüht, den Forderungen nachzukommen, den Jahresabschluss rechtzeitig und umfänglich zu veröffentlichen und zu erklären. Diese Gelegenheit werden Sie ja jetzt haben. Insofern wünsche ich Ihnen viel Spaß beim Lesen des Jahresabschlusses und dass Sie die richtigen Schlussfolgerungen ziehen.

Herr Abgeordneter Hünich hat auch eine Nachfrage. Bitte.

Danke schön. - Danke für Ihre Ausführungen. Ich möchte mich an der Stelle bei den Menschen, die im Homeoffice arbeiten, bedanken, weil diese während Corona ganz gute Arbeit leisten. Vielleicht klappt das bei Ihnen dann auch.

Wann können wir mit dem Jahresabschluss für das Jahr 2021 rechnen? Ein Abschluss muss in den ersten drei Monaten des Folgejahres vorgelegt werden - wir haben ja bald April; noch haben wir Glück, ein bisschen März haben wir noch. Haben wir die Chance, dass er pünktlich kommt?

Die meisten Menschen haben auch immer noch keine Heizkostenabrechnung erhalten. Wir haben jetzt den Jahresabschluss für das Jahr 2020 fertig. Ich gehe davon aus, dass wir bis Ende des Jahres auch den Abschluss für 2021 fertig haben. Zumindest habe ich großes Vertrauen darin, dass die Kolleginnen und Kollegen dem nachgehen.

Und jetzt noch einmal zu Corona, weil Sie das angesprochen haben: Sie können sich vielleicht vorstellen, dass der Landesstraßenbetrieb, der im Drei-Schichten-System arbeitet, um unsere Straßen sicher zu halten, vor ganz besonderen Herausforderungen steht. Das ist nicht nur Büroarbeit, sondern vor allen Dingen Arbeit draußen. Ich erinnere an die drei Sturmtiefs, die uns erreicht haben. Wir haben in einer Woche fast 3 000 Bäume beseitigen müssen. Ich finde, es ist schon eine Anerkennung wert, dass wir uns auf diese Dinge konzentriert haben, um dieses Land mobil zu halten. Daher ist auch an dieser Stelle, mit Verlaub, der Jahresabschluss mit Sicherheit nicht das Wichtigste gewesen, was der Landesbetrieb Straßenwesen in den letzten Wochen zu leisten hatte.

Herr Hünich hat noch eine letzte Nachfrage. Bitte.

Es tut mir leid. - Jetzt ist die Betriebskostenabrechnung natürlich nicht der Jahresabschluss, und ich finde es auch absolut super, dass Ihre Büromitarbeiter draußen die Bäume mit beschneiden. Nichtsdestotrotz: Was sagen wir den Unternehmern, die das gemäß Gesetz abgeben müssen, wenn der Staat es nicht kann?

Herr Hünich, wir können im AIL gern mal ein betriebswirtschaftliches Seminar planen; ich hole Herrn Gaffry gern dazu. Aber bei uns sind noch nicht einmal alle Abrechnungen vom letzten Jahr eingegangen - wie sollen wir da jetzt schon einen Jahresabschluss erstellen? Das dauert bei Investitionsvorhaben nun einmal etwas länger. Da müssen Abnahmen gemacht werden, dann werden die Rechnungen geprüft, die Nachträge verhandelt. Das ist nichts, was wie im Supermarkt bezahlt wird, und dann ist der Kauf abgeschlossen, sondern bei Abrechnungen im Rahmen von Infrastrukturprojekten ist das etwas komplizierter, oftmals über einen langen Zeitraum, übrigens mit Preisgleitklauseln versehen, die aufgrund welcher Maßnahmen auch immer ausgehandelt und nachverhandelt werden.

Insofern: Sehen Sie es mir nach, dass uns aus dem Jahr 2021 noch nicht alle Rechnungen vorliegen und wir daher auch keinen Jahresabschluss vorlegen können.

Vielen Dank. - Frau Abgeordnete Dr. Saskia Ludwig, CDU-Fraktion, formuliert Frage 977 (Zulassung der Freien Waldorfschule „Christian Morgenstern“ Werder [Havel] für die Durchführung des Abiturs). Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sie haben es gerade schon richtig gesagt: Eltern von Schülern der Freien Waldorfschule - Christian Morgenstern - in Werder (Havel) haben sich am 1. März mit einem Brief an das Bildungsministerium und den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport gewandt, in dem sie die nicht getroffene Entscheidung über die Zulassung hinsichtlich der Durchführung des Abiturs für ihre Kinder im kommenden Schuljahr, das nicht mehr so lange hin ist, kritisiert haben. Das Anliegen wurde auch von den betroffenen Schülern noch einmal an das MBJS herangetragen.

Daher frage ich die Landesregierung: Aus welchen Gründen konnte die Entscheidung über die Möglichkeit der Durchführung des Abiturs an der in Rede stehenden Schule für das kommende Schuljahr bislang noch nicht getroffen werden?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Ernst, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, nach Abschluss der Prüfung der vom Antragsteller Freie Waldorfschule Werder (Havel) - Christian Morgenstern e. V. eingereichten Unterlagen wurden mit Bescheid vom 15. März 2022 gemäß § 21 Abs. 1 und 2 Brandenburgisches Schulgesetz die Errichtung und der Betrieb einer einzigen 13. Jahrgangsstufe als Vorbereitungsjahr auf die Nichtschülerprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an der Freien Waldorfschule Werder (Havel) - Christian Morgenstern - zum Schuljahr 2022/23 genehmigt. Insofern ist dem Ansinnen entsprochen worden. - Danke.

Danke schön. - Wir kommen zur Frage 978 (Brandenburgs Bei- trag zu den Special Olympics World Games 2023), gestellt von der Abgeordneten Petra Budke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich habe eine Frage zu Brandenburgs Beitrag zu den Special Olympics World Games 2023, die in Berlin und damit erstmals in Deutschland stattfinden. Es handelt sich um die weltweit größte inklusive Sportveranstaltung. Tausende Athletinnen und Athleten mit geistiger und mehrfacher Behinderung aus aller Welt treten dabei in 26 Sportarten und zwei Demonstrationssportarten an. Wir freuen uns, dass mit diesem internationalen, bunten Fest des Sports in unserer Region