Protocol of the Session on December 12, 2019

Die aus dem Bundesprogramm geförderten zivilgesellschaftlichen Projekte leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur gelebten Demokratie in unserem Land. Gerade im ländlichen Raum, wo es manchmal keine anderen Ansprechstellen für von Diskriminierung Betroffene gibt, stellen engagierte Projekte wichtige lokale Expertise bereit. Egal, ob als Opfer von Diskriminierung und rechter Gewalt, als Lehrkraft, die Radikalisierungstendenzen beobachtet, als Unternehmerin, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Umgang mit schwierigen Situationen im Kundenkontakt vorbereiten will, oder ob in der Lokalpolitik: Strukturen und Expertise vor Ort sind unabdingbar, um Menschen überall im Land zu unterstützen.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU sowie vereinzelt DIE LINKE)

Diese Strukturen nicht zu verlieren ist essenziell für das Bekenntnis zu Demokratie, Vielfalt und Menschenrechten, das wir im Koalitionsvertrag festgehalten haben. Ich zitiere:

„Der bewährte Schulterschuss von Zivilgesellschaft und Landespolitik ist ein wesentlicher Schlüssel für eine erfolg

reiche Demokratiestärkung sowie die zivilgesellschaftliche Extremismusprävention.“

Dazu stehen wir und fordern deshalb die Landesregierung auf, in Abstimmung mit der Bundesregierung die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass zivilgesellschaftliche Strukturen und Projekte zur Radikalisierungsprävention, zur Demokratieförderung und zur Bekämpfung von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in Brandenburg und in anderen Bundesländern erhalten bleiben und Planungssicherheit bekommen.

Ich hoffe für dieses Ansinnen auf breite Zustimmung der Demokratinnen und Demokraten hier im Haus. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU sowie vereinzelt DIE LINKE)

Vielen Dank. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abgeordnete Johlige.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bereits vor einigen Wochen haben sich Initiativen in einem Appell an die Öffentlichkeit gewandt und vor den Kürzungen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gewarnt. Sie haben in einem offenen Brief mitgeteilt, dass die vorgesehenen Kürzungen die Arbeitsfähigkeit vieler zivilgesellschaftlicher Initiativen infrage stellen.

Ihre Forderungen waren unter anderem die Rücknahme der Kürzungen, eine Aufstockung der Mittel des Programms, um weitere Projekte zu ermöglichen, und ein Demokratiefördergesetz, um die Arbeit von Trägern und Initiativen endlich auf sichere Beine zu stellen. Diese Proteste in Verbindung mit dem Anschlag von Halle haben dazu geführt, dass die Bundesregierung zumindest die Kürzungen zurückgenommen hat. Aber ist jetzt alles gut? - Nein.

Das Problem ist, dass das Programm umstrukturiert wurde. Es fand eine Umverteilung zugunsten öffentlicher Träger und auf Kosten der zivilgesellschaftlichen Projekte statt. Der Bundestagsabgeordnete Norbert Müller und ich haben recherchiert und dabei herausgefunden, dass alle 19 von Städten, Gemeinden, Landkreisen und dem Land eingereichten Projekte gefördert werden, aber von den 32 Projekten aus Brandenburg, die andere Träger eingereicht haben - zum Beispiel Hochschulen, Vereine, Verbände, Initiativen -, nur zwei in der ersten Runde gefördert werden.

Nach der Rücknahme der Kürzungen im Bundesprogramm sollen drei weitere Modellprojekte zur Antragstellung aufgefordert werden. Wir haben unter anderem gelesen, dass die Opferperspektive dabei sein wird. Somit gehen jetzt 27 Projekte der Zivilgesellschaft leer aus. Von den insgesamt für Brandenburg vorgesehenen 3,9 Millionen Euro fließen 3,2 Millionen Euro in öffentliche Kassen. Die abgelehnten Projekte sind ausschließlich die von freien Trägern.

Da zeigt sich, was die Umstrukturierung des Bundesprogramms im Kern bedeutet: Demokratieförderung wird vor allem Kommunen und Ländern übertragen. Zivilgesellschaftliche Strukturen, die in den vergangenen Jahren einen wichtigen Beitrag für den Kampf für Weltoffenheit und Toleranz geleistet und vor allem in

der Integrations- und Präventionsarbeit bei der Beratung von Betroffenen von Rassismus und Gewalt in diesem Land eine wirklich großartige Arbeit geleistet haben, werden nicht gefördert.

Das wird aufgrund der meist fehlenden institutionellen Förderung und der daraus resultierenden Abhängigkeit der Projekte von Förderung dazu führen, dass Strukturen in Brandenburg abgebaut werden.

Es ist großartig, wie viele Initiativen sich in Brandenburg weiter für ein demokratisches Miteinander engagieren. Umso problematischer ist es, dass ihnen das Bundesfamilienministerium anscheinend nicht so richtig über den Weg traut.

Es gibt auch in den Kommunen tolle Ansätze zur Vernetzung und Stärkung zivilgesellschaftlicher Akteure. Deshalb begrüßen wir auch ausdrücklich, dass die Kommunen künftig bei der Präventionsarbeit gestärkt werden. Dennoch ist jetzt ein Missverhältnis zuungunsten der Zivilgesellschaft entstanden. Dabei möchte ich betonen, dass sich die Zivilgesellschaft nicht als Verwaltungsaufgabe managen lässt. Sie braucht Freiräume und Förderung zugleich.

Gerade in Zeiten, in denen Nazis in Parlamenten und Kommunalvertretungen ihr Unwesen treiben, braucht es eine starke Zivilgesellschaft,

(Frau Duggen [AfD]: Hier sitzen keine Nazis im Parla- ment!)

die präventiv wirkt und Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt entschlossen entgegentritt.

Um das zu gewährleisten, haben wir den hier vorliegenden Antrag eingebracht. Dieser will erreichen, dass die Landesregierung im zuständigen Ausschuss über die Auswirkungen auf die Brandenburger Träger berichtet und mit dem Nachtragshaushalt einen Vorschlag unterbreitet, wie das Land den nicht berücksichtigten Projekten helfen kann. Außerdem wollen wir, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für ein Demokratiefördergesetz einsetzt.

Meine Damen und Herren, wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Landesregierung vorhat, Lösungen für die abgelehnten Projekte zu finden. Dazu gehört aus unserer Sicht auch, Landesgeld in die Hand zu nehmen. Wir sind froh, dass die Koalition mit ihrem Antrag ebenfalls auf die Situation reagieren will, allerdings finde ich, dass der Koalitionsantrag außer Bekenntnissen relativ wenig enthält.

Insofern werden wir dem Antrag der Koalition zwar zustimmen - darin steht auch nichts Falsches -, sehen dabei unseren Antrag allerdings als sinnvolle Ergänzung. Denn wir zeigen auf, wie die Unterstützung der Träger, deren Projekte abgelehnt wurden, konkret gestaltet werden kann. Deshalb bitten wir auch um Zustimmung zu unserem Antrag. Ich freue mich auf die Debatte. - Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Danke schön. - Das Wort hat die Abgeordnete GossmannReetz für die SPD-Fraktion.

(Vereinzelt Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Der Rechtsextremismus ist unter den extremistischen Erscheinungsformen, mit denen wir zu kämpfen haben, die größte Herausforderung.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE sowie vereinzelt DIE LINKE)

Er bedroht den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und attackiert die Grundwerte unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung.

Die Entwicklungen sind besorgniserregend. Der diesjährige Verfassungsschutzbericht zeigt, dass die rechtsextremistische Szene mit 1 675 Personen in Brandenburg so stark wie nie zuvor ist. Es ist auch von einer zunehmenden Entgrenzung des Rechtsextremismus die Rede. Denn Rechtsextremisten versuchen auf vielen Ebenen schleichend immer größeren Einfluss zu nehmen, gesellschaftlich anschlussfähig zu werden. Dem werden wir auf allen Ebenen entgegentreten.

(Beifall SPD, CDU, B90/GRÜNE, DIE LINKE sowie des Abgeordneten Dr. Zeschmann [BVB/FW])

Dabei ist und bleibt der beste Schutz unserer Verfassung der aufgeklärte Bürger. Daher liegen uns Aufklärung, Opferbetreuung und Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen am Herzen. Für eine funktionierende Demokratie ist zivilgesellschaftliches Engagement unverzichtbar.

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ hat sich dabei als starker Partner erwiesen. 2019 standen 115 Millionen Euro zur Verfügung, von denen auch Brandenburg profitiert hat. Besonders möchte ich die Partnerschaften für Demokratie hervorheben. Das sind regionale Bündnisse, die Kommunalpolitik und Verwaltung mit Vereinen, Verbänden und Kirchen vernetzen, sodass sie vor Ort gezielt auf konkrete Problemlagen reagieren können. In Brandenburg gibt es bereits 18 solcher Partnerschaften.

Diese Unterstützung der lokalen Ebene wird in der kommenden Förderperiode glücklicherweise finanziell ausgeweitet. Für die zweite Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sind über 1 000 Interessenbekundungen mit Projektideen eingegangen. Das ist eine ermutigende Zahl. Sie kann stellvertretend für das unglaubliche Engagement stehen, mit dem sich Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland für ein demokratisches Miteinander und gegen Rechtsextremismus einsetzen.

Eine sehr gute Nachricht ist auch, dass Bundesministerin Franziska Giffey die ursprünglich vorgesehenen Kürzungen des Programms um 8 Millionen Euro, die der ursprüngliche Anlass dieses Antrags waren, verhindern konnte.

(Beifall SPD)

Das ist einerseits eine große Erleichterung für die Projekte, die auf die Finanzierung angewiesen sind - denn für sie besteht nun Sicherheit -, ist aber auch ein erneuter Beweis für den hohen Stellenwert, den das Engagement der Zivilgesellschaft auf der Bundesebene hat.

Es ist der Vorwurf laut geworden, dass in Brandenburg in der neuen Förderperiode nur Projekte, die sich in kommunaler Hand befinden, bedacht würden. Projekte in freier Trägerschaft gingen leer aus - das war bereits mehrfach in Zeitungen zu lesen, auch heute hörten wir das schon. Das stimmt so nicht.

(Walter [DIE LINKE]: Doch, na klar!)

Tatsächlich werden in Zukunft ganz verstärkt die Partnerschaften für Demokratie gefördert.

(Walter [DIE LINKE]: Und die anderen nicht!)

Die Fördersumme für diese Projekte steigt 2020 von 100 000 Euro auf 125 000 Euro je Partnerschaft. Das ist eine Aufstockung um 25 %. Antragsteller ist dabei die Kommune, das heißt, es bekommt auch erst einmal die Kommune das Geld. Sie ist aber verpflichtet, das Geld zu einem sehr großen Teil an die freien Träger, mit denen sie kooperiert, weiterzugeben. Außerdem muss - das ist das Spannende - ein Begleitausschuss eingerichtet werden. Da passiert nichts unter der Hand.

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein. - Auch die Landesdemokratiezentren, die vom Bund gefördert werden, müssen diese Fördergelder an ihre Strukturen weitergeben. In Brandenburg sind das zum Beispiel die Mobilen Beratungsteams und die Fachstelle Islam. Es kann also keine Rede davon sein, dass die freien Träger in der neuen Förderperiode leer ausgehen. Da hat einfach jemand nicht zu Ende recherchiert.

(Unruhe bei der Fraktion DIE LINKE)

Über 1 000 Projekte haben sich für das Bundesprogramm beworben, davon werden über 120 Projekte gefördert. Dass die Übrigen davon nicht begeistert sind, ist verständlich, aber kein Skandal.

Wir fordern die Landesregierung auf, auch weiterhin Mittel bereitzustellen, um gute Projekte zu fördern, die nicht über das Bundesprogramm gefördert werden. Wir wollen mit aller Kraft die starke Zivilgesellschaft stützen, die jeden Tag unermüdlich für ein demokratisches Miteinander, gegen Rechtsextremismus und für ein tolerantes Brandenburg kämpft. - Danke schön.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Danke schön. - Das Wort hat der Abgeordnete Hanko für die AfD-Fraktion.

(Beifall AfD)