Protocol of the Session on April 29, 2021

Auch die mangelnde Differenzierung zwischen Maßnahmen im Innen- und im Außenbereich finde ich nach wie vor kritikwürdig, zumal die Wissenschaft hier eindeutig ist - Stichwort: Aerosolforschung.

Ich hätte mir vorstellen können, dass im beginnenden Frühling auch bei höheren Inzidenzwerten draußen mehr möglich gemacht worden wäre: mehr Sportmöglichkeiten zur Stärkung von Immunsystem und allgemeiner Bevölkerungsgesundheit, mehr

Bildungs- und Kulturveranstaltungen. Warum nicht im Garten unterrichten oder Open-Air-Theaterstücke ermöglichen? Und natürlich sind auch Testerfordernisse in Außenanlagen von Tierparks oder das Maskentragen in großen Schlossparks relativ absurd.

Bei diesen Punkten sowie hinsichtlich der Ausgangsbeschränkungen und der Auswahl zu schließender Einzelhandelsbereiche ist das Bundesgesetz zugegebenermaßen sehr pauschal. Somit ist es nicht verwunderlich, dass bereits über 65 Einsprüche gegen das Gesetz beim Bundesverfassungsgericht vorliegen. Wie wir heute festgestellt haben, will die AfD-Fraktion einen weiteren Einspruch hinzufügen.

Aber auch das gehört doch zu einem funktionierenden Rechtsstaat, denn letztlich ist das Bundesgesetz das, was vorher auch schon die Beschlüsse der MPK waren: eine Abwägung verschiedener Grundrechte. Das haben wir hier gestern ausführlich miteinander diskutiert: Freiheitsrechte gegen Gesundheitsschutz.

Eines sollte doch unser großes gemeinsames Ziel bei den Maßnahmen sein: ausreichende Kontaktbeschränkungen, um die Verbreitung des Virus einzudämmen und vor allem schwere oder gar tödliche Krankheitsverläufe zu verhindern. Wir wollen doch endlich vor die Lage kommen und mit überschaubaren Infektionszahlen bei wachsender Impfquote den Weg in die Normalität ebnen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, was aus meiner Sicht völlig in Ordnung ist, sind sachliche Kritik und rechtsstaatliche Auseinandersetzung mit allen Gesetzen und Maßnahmen. Diese sind immer Kompromisse und Ergebnis von Abwägungsprozessen. Insofern sind ein breiter gesellschaftlicher und parlamentarischer Diskurs sowie die Einbeziehung verschiedener Positionen immer wünschenswert. Was aber nicht geht - und jetzt komme ich noch einmal zum Antrag der AfD-Fraktion zur Aktuellen Stunde -, ist, Parallelen zur Errichtung der Nazidiktatur oder anderer Diktaturen zu ziehen.

Meine Damen und Herren der AfD-Fraktion, wer wie Sie ernsthaft die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes - hier zitiere ich aus Ihrem Antrag - in eine Reihe stellt mit 1933, mit der Schleifung der Demokratie, wer wiederholt von Gleichschaltung spricht oder, wie Herr Berndt gestern, von Anleihen bei totalitären Systemen oder chinesischen Lösungen - alles Zitate! -, disqualifiziert sich für jeden weiteren demokratischen Diskurs.

Wenn Herr Dr. Berndt hier, wenn er eine Zwischenfrage nicht zulassen möchte, immer davon spricht, dass die AfD-Fraktion ausgegrenzt würde, sage ich: Nein, das schafft die AfD-Fraktion ganz allein.

Nebenbei bemerkt: Offensichtlich wissen Sie auch gar nicht so recht, wovon Sie sprechen, denn in Ihrem Antrag beziehen Sie sich wiederholt auf Änderungen am Impfschutzgesetz. Ich wusste gar nicht, dass das Impfschutzgesetz geändert worden ist - aber gut. Sie meinen vermutlich das Infektionsschutzgesetz, was es aber nicht besser macht.

Mit dieser Vorgehensweise und dieser Wortwahl lassen Sie mal wieder sehr deutlich die pseudobürgerliche Maske fallen und stellen sich ganz klar auf die Seite von radikalen „Querdenkern“ und Verschwörungstheoretikern.

Statt zu einer differenzierten Debatte über sachliche Inhalte konstruktiv beizutragen, fördern Sie mit diesem Vorgehen lediglich

die weitere Spaltung der Gesellschaft. Damit tun Sie ironischerweise genau das, was Sie in Ihrem Antrag vorgeben zu bekämpfen. Nicht die von Ihnen beschworene Gleichschaltung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes lässt die Menschen das Vertrauen in die freiheitlich-demokratische Grundordnung verlieren, sondern Ihre falsche Propaganda.

Meine Damen und Herren der AfD-Fraktion, lassen Sie mich zum Schluss noch kurz eine aktuelle Diskussion aufnehmen. Wohin die gezielte Delegitimierung unserer Demokratie führen kann, wurde uns gestern hart vor Augen geführt: Über den MessengerDienst „Telegram“ werden Todesdrohungen gegen diejenigen Bundestagsabgeordneten verbreitet, die für die Änderung am Infektionsschutzgesetz gestimmt haben. Und aufgrund zunehmender Gewalt gegen unsere Polizei auf „Querdenker“-Demos sieht sich der Verfassungsschutz genötigt, die Szene zu beobachten.

Ich hoffe sehr, dass Sie erkennen, auf welch schmalem Grat Sie sich mit Ihrer Politik befinden, und fordere Sie auf - Frau Duggen, Sie können ja nachher noch einmal sprechen -, sich von solchen Vorgängen ganz klar zu distanzieren. - Danke schön.

Danke schön. - Das Wort erhält der Abgeordnete Walter für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Weil alles mit allem zusammenhängt und obwohl Frau Duggen eine im Vergleich zum Antrag sehr weichgespülte Rede gehalten hat, will ich heute sehr grundsätzlich werden.

Es ist mal wieder so weit: Diejenigen, die ganz offen mit alten und neuen Nazis marschieren und Menschen ablehnen, weil sie anders denken, anders lieben oder eine andere Meinung haben, diejenigen, die jedes Mal, wenn sie von „sogenannten Flüchtlingen“ sprechen, ihre Verachtung für unsere offene Gesellschaft, für das Grundgesetz und nicht zuletzt für die Würde des Menschen unter Beweis stellen, ausgerechnet diejenigen machen sich jetzt Sorgen um unsere Demokratie und unsere Freiheit - zumindest tun sie so. Eigentlich wollen sie diese Demokratie lieber gestern als morgen abschaffen, aber das macht sich halt nicht so gut in der Öffentlichkeit. So weit wollen Sie als AfD dann doch - noch - nicht gehen.

Damit stehen Sie in einer klaren Traditionslinie. Es gab in den deutschen Parlamenten schon einmal Menschen, die Debatten als Schauspiel missbrauchten, als Quatschbuden bezeichneten und auch Parlamente missbrauchten.

Ich würde Ihnen ja Dummheit vorwerfen, aber gerade die Geschichtsbücher zum Thema 1933 bis 1945 kennen Sie sicherlich sehr gut - zumindest die Bilder. Sie machen es bewusst, Sie machen es berechnend. Sie haben auch mit diesem Antrag nur ein Ziel: Die Verächtlichmachung dieses Parlamentes, seiner Mitglieder und am Ende auch unserer Demokratie. Sie haben kein Interesse an einer sachlichen Debatte. Die würde Ihnen auch nur schaden, denn etwas Sinnvolles zu sagen haben Sie nicht.

Deshalb und um es Ihnen auch nachzuweisen, frage ich: Wenn Sie tatsächlich Interesse an einer sachlichen Debatte haben, warum schreiben Sie dann im Antrag davon, dass das Infektionsschutzgesetz einer Gleichschaltung gleichkomme? Was bringt

Sie dazu, beim Infektionsschutzgesetz auf einmal Vergleiche mit dem Ermächtigungsgesetz der Nazis von 1933 heranzuziehen?

(Zuruf)

Die gesetzliche Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen durch die Regierung ist ein rechtsstaatlicher Normalfall, Herr Hohloch, und hat nichts - rein gar nichts! - mit dem Staatsstreich der Nazis von 1933 zu tun.

Jede einzelne Änderung muss vom Bundestag und vom Bundesrat entschieden werden - durch die gewählten und demokratisch legitimierten Vertretungen. Wenn Sie schon immer rumschwadronieren, dann entscheiden Sie sich doch mal: Sind wir nun schon in einer Diktatur, die Sie und Ihre Abgeordneten auf Facebook und überall immer wieder beschwören, oder kommt die Diktatur erst noch?

Wenn Sie nur etwas Anstand im Leib hätten, ließen Sie die Finger von diesen ahistorischen Vergleichen. Sie missbrauchen für Ihre Propaganda auch an dieser Stelle die Millionen Opfer des Faschismus in diesem Land und in Europa. Das werden wir Ihnen niemals - niemals! - durchgehen lassen, egal wie Sie Ihre Anträge nennen. Das ist schändlich, unwürdig und widerlich!

Frau Duggen, hören Sie jetzt genau zu, vielleicht merken Sie es sich dieses Mal. Wir stehen dazu - ich zitiere:

„Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.“

Diesem Schwur von Buchenwald fühlen wir uns verpflichtet. Sie müssen immer mit unserem Widerstand rechnen, wenn Sie hier solche Anträge vorlegen.

Sie können vor jedes Gericht dieser Welt ziehen, Sie können demonstrieren, Sie können hier Reden halten, Sie können über Ihre Angst vor Masken usw. sprechen. Das ist Demokratie. Aber Sie müssen eben mit Widerspruch rechnen.

Sie offenbaren mit Ihrem Antrag noch etwas anderes. In einer solidarischen Gesellschaft ist die Rücksicht auf andere ein hohes Gut. Erst dadurch öffnen sich Freiheitsgrade, nämlich die des sozialen Beisammenseins. Niemand ist frei, wenn er auf einer Beatmungsstation liegt.

Was Sie propagieren und unterstützen, ist das genaue Gegenteil einer solidarischen Gesellschaft. Sie reden von der Eigenverantwortung der Menschen; die reiche völlig aus. Der Verweis auf Eigenverantwortung ist aber eine Farce, wenn es die Verhältnisse gar nicht hergeben, sich zu schützen. Denken Sie nur mal daran, dass den Beschäftigten bei Amazon beispielsweise verboten wird, FFP2-Masken zu tragen, weil sie dann mehr Pausen machen müssten. Denken Sie nur einmal an die Menschen, die jeden Tag mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren müssen, obwohl Homeoffice kein Problem wäre. Das sind die Probleme, und da müssen wir ran, bevor ich hier von Ihnen auch nur einen Satz zur Eigenverantwortlichkeit hören will.

Ja, wir üben auch Kritik am Infektionsschutzgesetz. Wir verzichten bei unserer Kritik in der Sache aber darauf, Nazi- und Diktatur-Vergleiche anzubringen. Es geht beim Infektionsschutzgesetz aus unserer Sicht darum, endlich dafür zu sorgen, dass die

Patente für Impfstoffe freigegeben werden und die Beschlagnahmung von wichtigen Schutzmaterialien möglich wird. Es geht also um die Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge und damit auch um die Stärkung der Solidarität in diesem Land.

Wir werden diese Vergleiche, die Sie hier immer wieder ziehen, Ihre Propaganda, nie akzeptieren. Wer so in die Debatte einsteigt, will keine Debatte. Deshalb: Lassen Sie diese Anträge sein! Wenn Sie in Ihrem Entschließungsantrag schreiben, dass der Landtag Brandenburg die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes feststellt, kann ich nur sagen, das ist 5. Klasse politische Bildung im Land Brandenburg: Ein Parlament stellt nicht die Verfassungswidrigkeit fest; in einer Demokratie macht das ein Verfassungsgericht. - Dafür brauchen wir die AfD-Fraktion nicht. Dafür haben wir Instrumente und die Gewaltenteilung. - Vielen Dank.

Danke schön. - Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Bretz für die CDU-Fraktion zu uns. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Verhältnis zwischen Bund und Ländern in der Pandemiebekämpfung ist ohne Zweifel ein Thema von hoher Aktualität und auch von hoher Relevanz.

Insofern ist zu begrüßen, dass wir dieses Thema heute im Landtag miteinander diskutieren. Anlass für den Antrag der AfD-Fraktion auf die Aktuelle Stunde ist das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Insofern ist es durchaus geboten, sich mit dem Antrag der AfD-Fraktion zu dieser Aktuellen Stunde auch im Detail auseinanderzusetzen.

Ich habe Ihren Antrag sehr aufmerksam gelesen. In Ihrem Antrag sprechen Sie von - ich zitiere - einer Aushebelung und Schleifung des Föderalismus. Sie setzen historische Bezüge zu 1933 und 1952. Sie sprechen von einer gegenwärtigen Gleichschaltung und dem Anbeginn eines neuen Totalitarismus.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie ernst genommen werden wollen, muss doch die Frage gerechtfertigt sein: Worum geht es Ihnen mit dieser Wortgewalt?

Geht es Ihnen um Provokation und um Effekthascherei? Das wäre noch nicht einmal zu kritisieren. Was wir kritisieren, was ich kritisiere, ist die Ungeheuerlichkeit und Ihr manipulativer Versuch, mittels einer sprachlichen Koordinatentransformation Begriffe in offizielle Drucksachen einzufügen, um sie sich gefügig zu machen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich entgegne Ihnen: Achten Sie auf Ihre Worte, denn es werden Ihre Handlungen sein. Dass das nicht gänzlich von der Hand zu weisen ist, beweisen die aktuellen Berichterstattungen um die Todesliste und ein Brief, der mich heute oder gestern in meinem Bürgerbüro erreichte. Ich darf zitieren: Appell zur Abwehr des Angriffs auf die verfassungsmäßige Grundordnung. Sehr geehrter, lieber Herr Bretz, der Angriff auf unsere verfassungsmäßige Grundordnung ist sofort zu beenden usw. usf. - Das sind die Briefe, die uns Bürgerinnen und Bürger schreiben, und das ist der Grund, meine sehr verehrten Damen und Herren, warum es wichtig ist, dass

wir als Parlament sagen: Wir lassen nicht zu, dass sprachliche Koordinatentransformation betrieben wird, dass totalitäre Sprache mit Begriffen gefüllt wird, die dann als Pfeile gegen die Demokratie verwendet werden. Das weisen wir mit aller Entschiedenheit zurück!

Und überhaupt: Was für Zerrbilder verwenden Sie eigentlich? Ich will ein Beispiel geben, eines von vielen: Da sind auf der einen Seite die strahlend leuchtenden Grundrechte und auf der anderen Seite eine dunkle Politikerkaste, die sich in unzulässiger Weise und in einer dunklen Form von Machtmehrung dieser strahlenden Grundrechte bemächtigt. Was für ein grober Unfug, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Ich darf Ihnen Artikel 2 Grundgesetz zitieren. Artikel 2 liegt für die Sinneserfassung ja nicht im Bereich der gänzlichen Unmöglichkeit. Deshalb gestatten Sie mir, dass ich Ihnen Artikel 2 zitiere. Artikel 2 Abs. 1 sagt:

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt […].“

Soweit er nicht die Rechte anderer verletzt! In Absatz 2 heißt es:

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“

Aha! Haben Sie es je gelesen? Haben Sie es je verstanden?

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Coronapandemie ist doch geradezu ein Beleg dafür, wie ein Spannungsfeld zwischen der Auslegung und dem Leben dieser Grundrechte aufzulösen ist. Es ist doch unser Job, dieses Spannungsfeld aufzulösen. Es steht sogar drin: „darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden“. Da die Coronapandemie und die Auslegung der Grundrechte nicht nur etwas Abstraktes sind, sondern etwas schmerzlich Konkretes, ist es unser Job, zur Bekämpfung der Coronapandemie tätig zu werden. Und es ist die Aufgabe der Regierung, dieser Aufforderung nachzukommen.

So ist das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in diesem Zusammenhang auch zu bewerten. Ich habe mir sehr ausführlich auch die Redner Ihrer Partei in der Diskussion zu diesem Gesetz angehört. Wissen Sie, was Ihr Trick ist? Ihr Trick ist nicht nur, dass Sie Sprache umdeuten, mit neuen Begriffen füllen, um sie dienstbar zu machen, sondern Ihr Trick ist, dass Sie eine Inaussichtstellung vornehmen: Was ist, wenn in die Grundrechte permanent eingegriffen würde? Sie tun aber eines nicht, nämlich zu sagen, was denn jetzt konkret zu dieser Zeit an dieser Stelle zu entscheiden und zu tun ist, um die Coronapandemie tatsächlich zu bekämpfen. Diese Antworten geben Sie nie, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und ich sage Ihnen, was das ist: Das ist Arbeitsverweigerung!