So ist das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in diesem Zusammenhang auch zu bewerten. Ich habe mir sehr ausführlich auch die Redner Ihrer Partei in der Diskussion zu diesem Gesetz angehört. Wissen Sie, was Ihr Trick ist? Ihr Trick ist nicht nur, dass Sie Sprache umdeuten, mit neuen Begriffen füllen, um sie dienstbar zu machen, sondern Ihr Trick ist, dass Sie eine Inaussichtstellung vornehmen: Was ist, wenn in die Grundrechte permanent eingegriffen würde? Sie tun aber eines nicht, nämlich zu sagen, was denn jetzt konkret zu dieser Zeit an dieser Stelle zu entscheiden und zu tun ist, um die Coronapandemie tatsächlich zu bekämpfen. Diese Antworten geben Sie nie, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und ich sage Ihnen, was das ist: Das ist Arbeitsverweigerung!
Insofern ist die Frage, ob dieses Gesetz zulässig ist. Darf der Bund das? Das ist die Frage, die man zu beantworten hat. Wenn Sie des Lesens mächtig wären - und das sind Sie ja -, würden Sie feststellen, dass es ein Gutachten des wissenschaftlichen Beratungsdienstes des Deutschen Bundestages gibt, in dem es gleich im ersten Satz heißt: „Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz für das Infektionsschutzrecht.“ - Punkt! Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass es Aufgabe der Bundesregierung ist, in dieser Frage tätig zu werden. Insofern hat der Bund und hat die
Zur zweiten Frage: War denn ein solches Gesetz notwendig? Jetzt sind wir mal ehrlich: Es war doch so, dass uns schon die Frage, warum etwas beispielsweise in Brandenburg erlaubt und in Berlin nicht erlaubt ist, zu der Erkenntnis führte, dass es offensichtlich nicht mehr reicht, wenn jedes Bundesland für sich Regelungen trifft, und wir die Frage zu beantworten hatten, ob es nicht notwendig wäre, dass der Bund hier allgemeine Regeln erlässt.
Es gibt zweitens eine Untersuchung der TU Darmstadt, die die Regelungen der Bundesländer im Vergleich zur Inzidenz und zu den Wirkungen ansatzweise analysiert hat, soweit es bis dato möglich war. Sie kam zu der Erkenntnis, dass sich die Maßnahmen sehr weit auseinanderbewegt haben. Deshalb war es aus meiner Sicht notwendig, dass der Bund eine entsprechende Regelung trifft.
Unabhängig davon ist es so, dass sich natürlich jeder zum Inhalt dieses Gesetzes verhalten kann. Insofern ist Kritik - ob diese oder jene Regelung angemessen ist oder man zu anderen Bewertungen kommt - selbstverständlich möglich. Und selbstverständlich ist es in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland auch angezeigt, so etwas von Verfassungsgerichten entscheiden zu lassen. Das ist das Lebendige an unserer Demokratie und ausweislich ein Beweis dafür, dass sie funktioniert - und nicht das Gegenteil, was Sie hier jederzeit behaupten.
Ich will mit Blick auf meine überschrittene Redezeit zum Fazit kommen: Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Föderalismus in Deutschland ist nicht in Gefahr, sondern der Föderalismus ist Bestandteil der Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland. Auf den Föderalismus wird es verstärkt ankommen, wenn wir in die Phase übergehen, in der wir die Pandemie hinter uns gelassen haben. Dann werden Sie merken, Herr Hohloch, dass es ein Segen ist, dass wir diesen Föderalismus haben, weil er eine Keimzelle für den weiteren Erfolg der Bundesrepublik Deutschland ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Zukunft ist positiv. Lassen Sie Licht in Ihre Herzen und frische Luft. Es tut Ihnen gut. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Zu den inhaltlichen Erwägungen wurde gestern schon viel diskutiert und gesagt. Deswegen ist heute inhaltlich nur noch zu ergänzen, welchen Sinn wir dem Föderalismus beimessen.
Es ist in der Tat angezeigt, darüber zu sprechen - nicht ohne Grund gibt es die verschiedenen Klagen. Insofern möchte ich in diesem Aspekt auch meinem Vorredner widersprechen. Wir haben selbstverständlich eine Diskussion und Debatte darüber zu führen, warum es sinnvoll und nötig ist, föderalistische Regelungen auch in diesem Bereich beizubehalten.
Es mag sein, dass wir immer wieder Diskussionen haben und sich der Föderalismus in verschiedenen Bereichen nicht auf den ersten Blick als ein Vorteil erweist. Die Bürger fragen: Warum gilt an dieser Kreisgrenze diese Regel und, wenn ich die Grenze überschreite, jene Regel? Sicherlich ist es so, dass im Föderalismus viel mehr Abstimmungen nötig sind - das ist ein Nachteil gegenüber zentralistisch organisierten Staaten -, etwa wenn es darum geht, Bildungsabschlüsse anzuerkennen, oder wenn Mustergesetze im Bereich der Bauordnungen verabschiedet werden müssen, damit sie einigermaßen vergleichbar sind.
Es mag auch sein, dass sich bei einer sanften und seichten Betrachtung der Vorteil des Föderalismus nicht immer erschließt. Allerdings ist dieser Vorteil recht leicht zu erkennen. Politiker sind entgegen der üblichen Selbstdarstellung weder unfehlbar noch allwissend. So werden auch von Regierungen Fehler gemacht, anschließend häufig nicht erkannt und aus Selbstüberschätzung, wohl auch aus Sturheit, beibehalten - soll ja vorkommen, sogar in Brandenburg. Fehler passieren natürlich im Föderalismus auch, aber der große Vorteil ist: Das passiert in einem kleineren Gebiet. Und: Sie werden viel schneller bemerkt und korrigiert, weil es eben in anderen Regionen ohne diese Fehler läuft, teilweise auch besser läuft. In einem zentralistischen System gibt es eine solche Erkennungsmöglichkeit nicht, gibt es keinen Vergleich zwischen möglichen Fehlentwicklungen.
Genau deswegen haben funktionierende Modelle im Föderalismus leichter eine Chance, eine bessere Chance auf Durchsetzung, denn dort kann man den jeweiligen Regierungskoalitionen vorhalten, wie es in anderen Bundesländern läuft. Man kann - im Gegensatz zum Zentralismus - nicht sagen, dass das, was die Regierung macht, der Weisheit letzter Schluss sei. Im Föderalismus ist es möglich, auf andere Bundesländer, Modellregionen und dortige Entwicklungen zu blicken, und so ist zumindest die Option gegeben, zu der Einsicht zu gelangen, dass es doch besser oder zumindest anders geht.
Nichts anderes passiert auch in Brandenburg. Viele Gesetze bei uns bauen auf Förderprogrammen auf und basieren auf Erfahrungswerten anderer Bundesländer, wo ein bestimmter Schritt zuerst gewagt wurde. Brandenburg hat in der Historie oft auch nachgezogen, weil man erkannt hat, dass es sinnvoll ist. So gibt es eine Konkurrenz, einen Wettbewerb, sozusagen ein Gerangel um die beste Lösung. Genau deswegen ist der Föderalismus auch ein so hohes, verteidigungswürdiges Gut, und zwar nicht nur im Bereich der Coronapandemie.
Durch den Vergleich der Vielfalt der Modelle wird deutlich, was in der Praxis funktioniert und was nicht. Nun mag es sein, dass dieser Prozess manchmal lästig ist, aber die Regierungen müssen sich dem Vergleich mit anderen Bundesländern stellen. Dieser Aufwand führt dazu, dass Verkrustungen und das Festhalten an falschen Vorgehensweisen - was ja sinnbildlich und typisch für zentralistisch organisierte Staaten ist - in einem Föderalismus weniger möglich sind, auch wenn das manchmal anstrengender ist.
Genau deswegen kritisieren wir hier die Verlagerung auf die Bundesebene. Wir sind eben nicht der Auffassung, dass die Diskussion „Ab dieser Grenze gilt die Regel; aber jener Grenze die Regel“ das rechtfertigt. Das sind Abstimmungsprobleme - das mag sein -, aber der Unwert dessen ist deutlich geringer als der Mehrwert, den wir dadurch gewinnen, dass wir ein Duell um sinnvolle Lösungen und vor allem die Notwendigkeit haben, dass sich die Landesregierungen regelmäßig länderspezifisch ihrer Maßnahmen vergewissern und analysieren, wie es in anderen Bundesländern läuft, sodass andere Modelle eben nicht mit unwissen
schaftlicher Grobschlächtigkeit schlechtgemacht werden. Deswegen sind wir dafür, dass vor Ort geregelt wird, was vor Ort geregelt werden kann, und lehnen pauschale Verlagerungen der Kompetenzen auf die Bundesebene ab - übrigens nicht nur bei Corona.
Sie wissen, wir haben dem entgegenstehende Entwicklungen immer kritisiert und kritisieren sie auch weiterhin. Deswegen unterstützen wir auch entsprechende Klagen, die laufen. Wir tun dies aber fall- und sachbezogen und setzen darauf, dass Gerichte - allen voran das Bundesverfassungsgericht - hier auch Grenzen ziehen. Deswegen ist der Bezug, den die AfD in ihrem Antrag herstellt, unerträglich. Sie reden von Ermächtigung, von Gleichschaltung, beziehen sich auf die Abschaffung der Länder in der DDR, auf die NS-Diktatur. Das ist nicht nur ahistorisch, wie einer der Vorredner sagte; es ist auch maßlos und gefährlich. Sie sitzen hier als Opposition im Parlament. Anträge können gestellt werden, man kann frei abstimmen, man kann Kritik äußern - und niemand wird dafür in ein Lager gebracht. Genau deswegen sind derartige Vergleiche unanständig und unerträglich.
oft keine Mehrheit, und ich kritisiere das; jeden Tag rege ich mich darüber auf. Dennoch würde ich mich niemals zu solchen Einschätzungen versteigen. Eine gerichtliche Überprüfbarkeit von staatlichen Entscheidungen ist ein zentrales Element des Rechtsstaats - genau das, was die Menschen damals 1933, 1952 nicht hatten, heute aber sehr wohl haben. Deswegen misst sich die Stärke des Föderalismus auch an der gerichtlichen Überprüfbarkeit, und die unterstützen wir. Und genau weil es sie gibt, kommen wir nicht zu solchen Vergleichen, und deswegen lehnen wir den Entschließungsantrag auch ab.
Der Landtag stellt natürlich weder eine Verfassungswidrigkeit fest, noch erteilt er Aufträge zu Verfassungsbeschwerden. Das tun die entsprechenden Institutionen bzw. können Parteien oder - im Fall von Organstreiterfahren - auch Fraktionen tun, jedoch nicht die Landesregierung im Auftrag des Landtages. Deswegen: Ja, wir wollen eine kritische, gerichtlich fundierte Überprüfung und mehr Kompetenzen bei den Bundesländern, aber freilich keine beleidigende Marktschreierei. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Gäste! Erstaunlich, worüber sich die AfD so Gedanken macht, geht es ihr doch eigentlich nur darum, den Staat und unsere freiheitlichdemokratische Grundordnung zu diskreditieren und zu delegitimieren. Aber, meine Damen und Herren, das wird Ihnen nicht gelingen; die AfD hat ihren Zenit ja längst überschritten.
- Ja, Sie suchen sicher immer wieder neue Themen, um noch irgendwie Ihre Sichtbarkeit in der öffentlichen Diskussion zu erhalten, aber Sie werden es erleben!
Wenn es in dieser Aktuellen Stunde um Föderalismus geht, so geht es der AfD doch eigentlich nur darum, herauszufinden, auf welcher Ebene des Staates sie die Bekämpfung des Virus am besten boykottieren kann, wo sie versuchen kann, einen Kollaps unserer Gesellschaft herbeizuführen. Nun will sie uns hier weismachen, bei der Einführung der Bundes-Notbremse durch den Bundestag handele es sich quasi um eine Art Staatsstreich. Das stimmt natürlich nicht, wie so manches, was die AfD behauptet. Schließlich fallen Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten bei Menschen und Tieren nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 19 GG in den Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung. Artikel 72 Abs. 1 GG bestimmt dazu:
„Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat.“
Meine Damen und Herren, interessant ist an dieser Stelle, auch immer wieder mal über den eigenen Tellerrand hinauszuschauen. Sie, meine werten Kolleginnen und Kollegen, haben mich in den Kongress der Gemeinden und Regionen Europas entsandt. Der Kongress hat sich in seiner letzten Plenarsitzung ausführlich mit der Frage beschäftigt, welche Auswirkungen die Coronakrise europaweit auf die Verteilung der Kompetenzen zwischen den staatlichen Ebenen der einzelnen Länder hat. Man sieht hier, dass die Länder sehr unterschiedlich vorgehen. Dennoch gibt es von Ungarn bis Norwegen einen Trend: den Trend, in der Krise zentralstaatliche Regelungen zu erlassen, die dann auf regionaler und lokaler Ebene ergänzt bzw. verschärft werden können. Das ist der Weg, den jetzt auch Deutschland beschreitet.
Mit der Empfehlung 453 haben wir in der Sitzung des Kongresses im März zum Ausdruck gebracht, dass die schwere Krise durchaus auch die Einführung einheitlicher Regelungen im gesamten Land erfordern kann. Der Kongress besteht aber darauf, dass das ausschließlich innerhalb der verfassungsgemäßen Gewaltenteilung erfolgt und die wertvolle Rolle der lokalen Behörden bewahrt wird. Die Zentralisierung, so der Kongress weiter, dürfe daher nur temporär sein.
Meine Damen und Herren, die Einführung der Bundes- Notbremse durch den neuen § 28b Infektionsschutzgesetz verletzt nicht die verfassungsgemäße Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und ist bis zum 30.06. befristet. Insofern sind auch die europaweiten Kriterien eingehalten. Kein Grund, sich aufzuregen, wie es die AfD hier künstlich tut!
Was mich aber aufregt, ist, dass Sie von der AfD hier einmal mehr versuchen, Geschichtsklitterung und Verharmlosung zu betreiben - heute bezogen auf den Begriff der Gleichschaltung. Zwischen dem 31. März und 7. April 1933 erfolgte durch die NSDAP die Gleichschaltung der damaligen Länder des Deutschen Reiches. Sie verloren dadurch ihre Souveränität und Existenz im staatsrechtlichen Sinne; das Deutsche Reich wurde zu einem Einheitsstaat. Die Gleichschaltung im Allgemeinen betraf darüber hinaus die Kontrolle über alle Vereine und Massenorganisationen, über die Gewerkschaften, über die Presse usw. Der Vergleich mit unseren heutigen Corona-Maßnahmen, mit temporären Zentralisierungen, die gerade einmal zwei Monate gelten werden, ist einfach abstrus. Er wird von rechtsextremen Kreisen nur benutzt, um unsere freiheitliche und föderale Ordnung zu delegitimieren, nicht um sie zu schützen.
Wir leben heute in einer Gesellschaft, in der es so einfach wie noch nie ist, eine abweichende Meinung zu publizieren. Das Internet ermöglicht es heute jedem und jeder, auch noch so abstruse Meinungen zu publizieren, und davon wird ja gerade in diesen Tagen ganz erheblich Gebrauch gemacht. In unserer Gesellschaft ist es sogar rechtsextremen, verfassungsfeindlichen Parteien erlaubt, bei Wahlen zu kandidieren. Liberaler und pluralistischer kann eine Gesellschaft kaum sein.
Meine Damen und Herren, natürlich können, sollen und müssen wir über jede einzelne Maßnahme, über jede Gesetzesänderung, auch über die Folgerungen aus wissenschaftlichen Daten streiten - das haben wir ja in den letzten Monaten auch ausgiebig getan. Das ist Demokratie. Gefahren für unsere Demokratie aber gehen von einer rechtspopulistischen Partei aus, die Rechtsextremisten in ihren Reihen duldet oder gar von ihnen angeführt wird. Ihr gegenüber werden alle Demokratinnen und Demokraten weiterhin die Demokratie verteidigen. - Vielen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bitte gestatten Sie mir, dass ich als Ministerin für Gesundheit und Soziales nach den bewegenden Worten der Landtagspräsidentin heute Morgen in dieser bewegten Debatte heute auch noch einmal kurz innehalte. Die entsetzlichen Tötungsdelikte in einer Einrichtung der Behindertenhilfe hier in Potsdam-Babelsberg haben mich tief erschüttert und mit Trauer erfüllt. Ich denke, es ist klar: Spekulationen jeglicher Art verbieten sich.
Ich möchte den Angehörigen mein tief empfundenes Beileid aussprechen, und ich möchte allen Beschäftigten, den Mitpatienten und Mitpatientinnen für die nächsten Tage und Wochen viel Kraft wünschen, um dieses schreckliche Ereignis aufzuarbeiten, zu bearbeiten und zu verkraften.
Jetzt komme ich zum Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, wir haben Ende 2020/Anfang 2021 die heftige Spitze der zweiten Corona-Welle in Brandenburg, in Deutschland erlebt. In einer gemeinsamen gesellschaftlichen Kraftanstrengung, für die ich mich bei allen von Herzen bedanken möchte, ist es uns gelungen, die Lage wieder zu stabilisieren. Aufgrund der inzwischen dominanten Virusmutationen ist es uns aber bedauerlicherweise nicht gelungen, die Kurve auf die Werte des Frühlings 2020 zurückzudrängen.
Wir sind heute mitten in der dritten Welle. Ich möchte es trotz leicht positiver Tendenzen ganz deutlich sagen: Inzidenzen von über 100 pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner sind viel zu hoch und dürfen nicht unser Anspruch sein.
Wir verzeichnen deutliche Fortschritte beim Impfen. Die Impfungen in den Hausarztpraxen tragen das Impfen in die Fläche, und wir sehen die Impferfolge inzwischen sehr deutlich: In den höheren Altersgruppen gibt es sehr viel weniger Infektionen und schwere Verläufe. Diese Fortschritte machen Hoffnung.
Ich danke allen, die dazu einen Beitrag leisten, ganz besonders dem engagierten medizinischen Personal, das in diesen Tagen überaus beansprucht ist.
Gleichzeitig sehen wir deutlich mehr Patientinnen und Patienten mittleren Alters auf unseren Intensivstationen. Wir verzeichnen wieder einen deutlichen Anstieg der Auslastung der Intensivkapazitäten und haben daher erneut eine Allgemeinverfügung zu den Freihaltekapazitäten in den Krankenhäusern in Kraft gesetzt.
Auch die Infektionszahlen bei Kindern und Jugendlichen steigen nachweislich an. Umso wichtiger sind sichere Betreuungsangebote und Bildungseinrichtungen. Auch das Phänomen des sogenannten Long-Covid, also der teilweise erheblichen Langzeitfolgen der Erkrankung, wird immer bekannter. Auch diese Entwicklungen bereiten mir Sorge.
Brandenburg begrüßt ein einheitliches Vorgehen der Länder, so wie sich Brandenburg auch in der Vergangenheit an die Absprachen zwischen Bund und Ländern gehalten hat. Bereits vor der Regelung der Bundes-Notbremse hatte Brandenburg eine entsprechende Regelung, und wir haben die Regelung am 18. März 2021 zum Schutz der Gesundheit unserer Bevölkerung noch einmal verschärft, denn die Lage ist durchaus ernst.
Am 21. April 2021 wurde das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat hat die CoronaNotbremse in einer Sondersitzung am Donnerstag, dem 22. April 2021, ohne Einspruch passieren lassen.
Wichtigster Bestandteil ist der eingefügte § 28b Infektionsschutzgesetz. Dieser legt bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19, eine bundesweit einheitliche Notbremse, fest.
Lassen Sie mich festhalten: Auch wenn die Abstimmungsprozesse im Bundestag und im Bundesrat schnell vonstattengingen: Der Gesetzentwurf wurde in den Fraktionen besprochen, in den Ausschüssen öffentlich debattiert, und er wurde erheblich weiterentwickelt, an einigen Stellen durchaus verbessert. Das ist parlamentarische Demokratie.
Ich freue mich, dass zum Beispiel Regelungen zur Testangebotspflicht für Arbeitgeber hier zur Wahrnehmung von Verantwortung geführt haben. Außerdem wurden Außenanlagen von Tierparks in die Regelungen aufgenommen und wurde Sport für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren in einem zunächst nicht vorgesehenen Rahmen berücksichtigt und damit höher bewertet als in dem zunächst vorgelegten Vorschlag. Hier zeigt sich die unterschiedliche Bewertung von Aktivitäten im Freien und in geschlossenen Räumen und damit auch, dass Abwägung und Verhältnismäßigkeit regelmäßig neu bewertet und berücksichtigt werden.