Protocol of the Session on December 16, 2020

Zum Ehrenamt - das hat ja eine große Rolle in der Debatte gespielt -: Dieser Haushalt wird das Ehrenamt in Brandenburg noch besser als in den vergangenen Jahren unterstützen.

Ich will nur drei Beispiele nennen: Die Stiftung „Familien in Not“ wird entsprechend unterstützt, die Sportförderung wird gestärkt, und es wird dafür gesorgt, dass wir bei den Verbandsförderungen mehr Geld haben. Auch das Freiwillige Ökologi

sche Jahr - ich gucke zu Wolfgang Roick - ist ein tolles Programm, das wir noch stärken.

Es wird viele Sondersitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses geben, aber wir sind fleißig und tun das gerne. Das Gleiche betrifft den Gesundheitsausschuss - ich blicke zu Björn Lüttmann.

Eine große Aufgabe wird ja sein, wie wir die Impfstrategie umsetzen. Ein wichtiges Signal ist: Wir haben dafür 289 Millionen Euro eingestellt, die finanzielle Vorsorge ist also da. Wir werden sicherlich noch einmal darüber reden, wie wir zusätzliche Mittel vom Bund im Gesundheitsbereich - der Krankenhausinvestitionsfonds und die pauschale Vorsorge im Bereich der Pandemie gehören dazu - einsetzen. Aber wir wissen natürlich noch nicht, lieber Björn, wie viel Geld wir bekommen. Der Gesundheitsetat des Bundes, nicht unser Haushalt hier - nicht, dass da etwas durcheinanderkommt -, wurde von 24 auf 35 Milliarden Euro erhöht - ein gutes Signal. Aber wir wissen noch nicht, was bei uns ankommt - das werdet ihr sicherlich beraten.

Ich sage: Ich will gemeinsam mit euch natürlich auch dafür kämpfen, dass bei der Impfstrategie des Bundes das Land Brandenburg unterstützt wird - das machen wir dann gemeinsam.

Ich komme zum Schluss meiner Rede und will eines sagen: Wir haben von der Landesregierung einen sehr guten Haushaltsentwurf bekommen. Nichts ist so gut, dass man es nicht noch besser machen könnte. Aber gerade in der Krise brauchen wir Mut und Zuversicht, und das geben wir mit diesem Haushalt. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke schön. - Der Abgeordnete Dr. Zeschmann hat eine Kurzintervention. Bitte sehr.

Herr Vogelsänger, vielen Dank für diese tollen Vorlagen. Das muss ich einfach nutzen, denn ich habe heute noch gar keine Kurzintervention gehalten - das wird ja sonst richtig langweilig.

Sie haben sich darüber beschwert, dass Herr Vida heute angeblich irgendeine Ministerin ins Kreuzverhör genommen habe. Ich wollte Ihnen vorhin eigentlich eine Frage stellen, aber dann haben Sie die neue Regel, dass das nach 20 Uhr nicht mehr geht, erfunden. Ich wollte Ihnen die Frage stellen, ob wir als Opposition Fragen in Zukunft vorher bei den Ministerinnen und Ministern anmelden und genehmigen lassen müssen. Tut mir leid, aber wo kommen wir denn da hin?! Wir sind hier im Parlament in einem demokratisch verfassten Gremium, und da ist es selbstverständlich, dass alle Parlamentarier, alle Fraktionen und selbstverständlich auch die Opposition der Landesregierung Fragen stellen können. Tut mir leid, aber da laufen Sie irgendwie in die falsche Richtung!

Dann haben Sie uns vorgeworfen, wir hätten angeblich die globale Minderausgabe im Wesentlichen dafür genutzt, unsere Vorschläge bzw. unsere Änderungsanträge zu finanzieren. Das ist schlicht falsch! Wir haben bei den Änderungsanträgen - den 50 Änderungsanträgen! - allein ein Volumen von 27 Millionen Euro bei den Personalverfügungsmitteln, die überplant, also nicht verplant sind, aus dem Einzelplan 20 und nicht die globale Minderausgabe genommen. Wir haben globale Minderausgaben in Einzelfällen angesprochen, aber wir erreichen bei Weitem - bei Weitem! - nicht das Niveau, das Sie sich zur Finanzierung der Ausgaben zur Afrikanischen Schweinepest gegönnt haben! Das muss hier einmal ganz deutlich festgestellt werden. Wenn Sie also sagen, man dürfe keine globalen Minderausgaben nutzen, dann haben Sie als Koalitionsfraktionen mit Ihren Erfahrungen genau das getan, was man nicht tun darf.

Weiterhin haben Sie in Ihrem Haushalt - aber ich will meiner Rede, die gleich kommt, nicht allzu weit vorgreifen - weitere Personalverfügungsmittel und Verwaltungsbudgets aus den einzelnen Ministerien genutzt. Da sieht man, welch üppige Kapazitäten Sie noch geplant haben.

Der letzte Punkt, den ich ansprechen muss: Sie sprachen mehrmals von maximaler Transparenz. Die kann ich nicht erkennen. Weder die Diskussion, weder die Nachfragekultur, die Sie sich selbst verboten haben, noch die Diskussion in den Ausschüssen zeigt das. Auch das Sondervermögen als Schattenhaushalt, über das im Haushalts- und Finanzausschuss nicht berichtet wird und zu dem kein Haushaltsvorbehalt mehr gegeben ist, zeigt deutlich: Das Gegenteil von Transparenz ist das, was Sie hier erreichen wollen.

(Zuruf)

Herr Abgeordneter Vogelsänger, Sie möchten reagieren? - Ich zitiere einmal aus § 29 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung:

„Auf Befragen durch die Präsidentin oder den Präsidenten kann sich die Rednerin oder der Redner mit der Beantwortung von Fragen einverstanden erklären oder dies ablehnen.“

- Bitte, Herr Abgeordneter.

Ich bin mal großzügig. - Herr Zeschmann, es geht bloß um das Selbstbewusstsein des Parlaments. Das waren Änderungsanträge der Opposition, und normalerweise sind da die Parlamentarier und nicht die Ministerin gefragt. Und die Parlamentarier im Rechtsausschuss sind selbstbewusst genug und wissen, dass sie darauf antworten können. Das ist das Einzige.

Zu Ihrer „Kürzungsorgie“ in den Sachkosten: Bei den Personalverstärkungsmitteln ist das auch Vorsorge bezüglich der Tarifentwicklungen. Das machen wir einfach nicht mit; Ihre Kürzungsvorschläge sind unredlich. - Vielen Dank.

Wir setzen die Debatte fort. Die Fraktion DIE LINKE hat das Wort. Für sie spricht Herr Abgeordneter Kretschmer. - Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Jörg Vogelsänger, um es vorwegzunehmen: Niemand in der Fraktion DIE LINKE hat sich eine Playstation 5 gewünscht. Wir können uns aber gut vorstellen, wie Sie damit unterm Weihnachtsbaum herumspielen, und gönnen es Ihnen auch.

Zur Sache: Der Einzelplan 20 bildet die Grundlage für die Ausfinanzierung sämtlicher geplanter Ausgaben des Landes Brandenburg, und neuerdings soll er auch als kreditfinanzierte Sparbüchse für die Finanzministerin dienen.

Im Einzelplan 20 wird ein Überblick vermittelt, wie die Kenia-Koalition mit den Steuermindereinnahmen aus der November-Steuerschätzung umzugehen gedenkt. Laut der Beschlussempfehlung des AHF zum Einzelplan 20 steigen die Gesamteinnahmen von rund 12,75 Milliarden Euro um weitere 410 Millionen Euro auf nunmehr 13,16 Milliarden Euro. Damit wurden nicht nur die wegbrechenden Steuermindereinnahmen 2021 durch eine zusätzliche Kreditaufnahme ausgeglichen. Nein, auch die kreditfinanzierte Zuführung in das Sondervermögen „Brandenburgs Stärken für die Zukunft sichern“ wurde für 2021 und 2022 weiter verstärkt. Halten wir fest: Am Ende der Haushaltsberatung steht als Ergebnis eine Rekordverschuldung in Höhe von 2,75 Milliarden Euro.

Plante die Landesregierung ursprünglich, das Sondervermögen mit einer kreditfinanzierten Rücklage in Höhe von rund 903 Millionen Euro auszustatten - verteilt auf 475 Millionen Euro im Jahr 2022 und weitere 427 Millionen Euro im Jahr 2023 -, stellt die Kenia-Koalition nun allein für das Jahr 2022 930,6 Millionen Euro für das Sondervermögen zur Verfügung. Damit haben Sie sich ein dickes Polster für die Haushaltsaufstellung 2022 geschaffen.

Wenn dies Ihre Schlussfolgerung aus dem dazu geführten Fachgespräch im AHF sein soll, haben Sie offensichtlich etwas falsch verstanden. Zum einen missbrauchen Sie Ihr sogenanntes Sondervermögen als Instrument zur Umgehung der Schuldenbremse - dies ist verfassungsrechtlich mehr als bedenklich -, und zum anderen gehen Sie damit nicht das wirkliche Problem an.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch Ihnen muss doch in der Zwischenzeit aufgegangen sein: Die Schuldenbremse an sich und die Regeln der Schuldenbremse sind für die heutige Zeit falsch konzipiert. Statt diese Vorschriften trickreich zu umgehen, sollten Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, sie ehrlich infrage stellen. Dann haben Sie auch die Linke an Ihrer Seite, und der Landtag Brandenburg müsste nicht im Dezember 2020 die Notlage für 2022 beschließen.

Damit dieser Beschluss sowie das Sondervermögen auf halbwegs sicherem Verfassungsgrund stehen, habe ich die Koalition und die Finanzministerin gebeten, uns im Rahmen der Beratung im AHF darzulegen, welche coronabedingten Maßnahmen konkret aus dem Sondervermögen 2022 finanziert werden sollen. Eine entsprechende Liste ist am 27. November zugesagt worden; leider haben wir diese bis heute nicht erhalten.

Lieber Kollege Bretz, heute Vormittag haben Sie behauptet, dass ein großer Teil des Sondervermögens dafür zur Verfügung steht, dass die Mindereinnahmen der Kommunen vom Land ausgeglichen werden. Machen wir doch einen Faktencheck: Mit Ihren Änderungsanträgen zum Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz stellen Sie den Kommunen für 2022 zusätzliche Landesmittel in Höhe von 71,7 Millionen Euro zur Stärkung der Verbundmasse und weitere 41,6 Millionen Euro als Ausgleich für die Steuermindereinnahmen zur Verfügung. Das sind in Summe 113,3 Millionen Euro. Geparkt werden aber von der Koalition im Sondervermögen für 2022 die erwähnten 930 Millionen Euro.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter?

- Nach 20 Uhr - ich halte mich an die neuen „Regeln“.

(Heiterkeit)

Da ist also noch viel Luft für eine finanzielle Unterstützung: Nach Adam Riese liegt zwischen 113,3 Millionen und 930,6 Millionen Euro eine stattliche Summe, und die ist nicht untersetzt - bisher jedenfalls nicht glaubwürdig und transparent.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in dem Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes zur Kreditaufnahme in Notlagen heißt es auf Seite 67, erster Absatz, unter anderem - ich zitiere -:

„Ein Defizit des Notlagenhaushalts kann nur in Höhe der Haushaltsbelastungen, die aus der Notlage resultieren, durch Kredite ausgeglichen werden […].“

Diesen Nachweis bleiben die Landesregierung und die Koalition mehr als schuldig. Die Begründung, die ich in diesem Zusammenhang vom Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Dr. Redmann, gehört habe, dass der Landtag die Notlage für 2022 beschließen könne, weil dieser davon ausgehe, dass sich das Durchimpfen der Bevölkerung bis 2022 hinziehen werde, halte ich nicht nur für nicht sachgerecht, sondern auch für fragwürdig - fragwürdig im Umgang mit so wichtigen Verfassungsfragen.

Für meine Fraktion steht fest:

Erstens: Eine möglicherweise in den Folgejahren fortbestehende Notlage muss in jedem Jahr erneut durch Beschluss vom Landtag festgestellt werden. Sie beschließen hier heute keinen Doppelhaushalt, sondern einen Jahreshaushalt. Warum beschließen wir dann die Notlage gleich für zwei Jahre? Das ist die Intransparenz in Gesetzesform! Einen entsprechenden Änderungsantrag haben wir gestellt.

Zweitens: Eine transparente und nachvollziehbare Dokumentation und Darstellung der mit der notlagenbedingten Kreditaufnahme verbundenen Finanzierung der pandemiebedingten Ausgaben bzw. Mindereinnahmen zur parlamentarischen Kontrolle halten wir für unabdingbar. Diese ist 2022 nicht gegeben. Nicht die Exekutive in Person der Finanzministerin, sondern das Parlament in Form des Ausschusses für Haushalt und Finanzen soll über die Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen entscheiden. Nur so kann die verfassungsgemäße Budgethoheit des Parlaments gesichert werden. Auch diesbezüglich liegt Ihnen ein entsprechender Änderungsantrag vor.

Wir haben durchaus wahrgenommen, dass sich die Koalition in diesen Fragen bewegt hat, denn sie fühlt sich unwohl. Doch ihre Schritte sind leider ungenügend und nicht konsequent genug und reichen uns für eine Zustimmung nicht aus.

Sehr geehrte Damen und Herren, kurz einige Worte zu unseren Änderungsanträgen: Aus Sicht meiner Fraktion ist es ein schlechtes Signal für die Lausitz, wenn sich die Kenia-Koalition zur Deckung von wichtigen Maßnahmen wie der Bekämpfung der ASP in Höhe von knapp 2 Millionen Euro bei den für das Strukturstärkungsgesetz vorgesehenen Landesmitteln bedient. Mit unserem Änderungsantrag wollen wir diesen Fehler beheben. Politik macht Fehler, und diesen können wir gemeinsam korrigieren.

Darüber hinaus möchte ich auf den Änderungsantrag zum „Gesetz zur Umsetzung des Kommunalen Rettungsschirms im kommunalen Finanzausgleich“ eingehen. Die diesbezüglichen Änderungen der Koalition zur Erhöhung der Verbundmasse und der Ausgleichszahlungen des Landes für Gewerbe- und Grundsteuermindereinnahmen in den Kommunen im Jahr 2021 begrüßt meine Fraktion ausdrücklich. Aber der Städte- und Gemeindebund hat in seiner Stellungnahme, die dem AHF vorlag, deutlich gemacht, dass diese Regelung für 2022 bei weitem nicht ausreicht.

(Zurufe: Das ist der Hammer, was der erzählt! Das ist der Hammer!)

Deshalb wollen wir in einem ersten Schritt die Verbundmasse 2022 um 28,3 Millionen Euro auf 96 Millionen Euro aufstocken. Damit würde sich das Land zu 50 % an den kommunalen Mindereinnahmen beteiligen. - Und dass ich nicht ganz so falsch liege, Herr Bretz, beweisen Ihre hochaufgeregten Äußerungen; darüber freue ich mich besonders. - Herzlichen Dank.

Danke schön. - Das Wort hat Herr Abgeordneter Schaller für die CDU-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Mehrere Abgeordnete unterhalten sich lautstark.)

- Ich wollte die Debatte nicht unterbrechen, das steht mir nicht zu.

(Heiterkeit)

Der Kollege Vogelsänger sagte, nach acht - ich erweitere die Regel mal auf nach neun - gibt es keine Zwischenfragen mehr. Wir sitzen jetzt seit zwölf Stunden hier und führen diese Haushaltsdebatte. Es ist meine erste Debatte, es ist sehr spannend, aber man sieht an der Körpersprache des einen oder anderen auch, dass die Debatte schon etwas länger dauert. Außerdem fließen in diesem letzten Teil unserer Tagesordnung alle Dinge zusammen, die wir schon in den letzten zwölf Stunden beraten haben. Daher möchte ich mich jetzt ein bisschen kürzerfassen oder vielleicht auch einmal ganz anders, ganz unaufgeregt, reagieren, Herr Kretschmer. Ich nehme den Ball einmal anders an, zumal dem Faktenfeuerwerk des Kollegen Vogelsänger seitens der Koalition nichts mehr hinzuzufügen ist.

Ich möchte Ihnen gerne etwas anderes erzählen: Ich komme, wie Sie wissen, aus Rüdersdorf. In meiner Heimatgemeinde - ich sage am Ende meiner Reden nicht umsonst immer „Glückauf!“ - hat der Bergbau eine lange Tradition. Seit fast 800 Jahren wird dort Kalkstein abgebaut. Die Bergleute haben eine wunderschöne Tradition, und vielleicht können wir uns das in Zukunft - nicht in diesem Jahr, da Corona herrscht - auch angewöhnen: Es gibt die Tradition der Mettenschicht. Ich weiß nicht, ob Sie schon davon gehört haben.

(Zurufe)