Protocol of the Session on September 23, 2020

Die Menge der in Deutschland in der Tiermedizin abgegebenen Antibiotika ist im vergangenen Kalenderjahr weiter gesunken. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat dazu aktuelle Auswertungsergebnisse mitgeteilt. Danach verringerte sich die Einsatzmenge im Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 7,2 % auf 670 Tonnen. Das war der niedrigste Wert seit der ersten Erfassung des Einsatzes von Antibiotika in der Tiermedizin im Jahr 2011. Damals waren 1 706 Tonnen Antibiotika in der Tiermedizin zum Einsatz gekommen.

Diese grundsätzlich erfreuliche Entwicklung ist nicht in allen Bundesländern zu verzeichnen. Als erfreulich wertete das BVL vor allem, dass die abgegebenen Mengen der für die Therapie beim Menschen besonders wichtigen Antibiotika auf den niedrigsten Wert seit 2011 gesunken sei.

Ich frage die Landesregierung: Worin sieht sie die Ursachen für diese positive Entwicklung?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, Frau Ministerin Nonnemacher.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Muxel, die Landesregierung bewertet den Rückgang der Abgabenmenge erst einmal als positiv. Auch der Rückgang an antimikrobiellen Wirkstoffen, die besonders bei der Anwendung beim Menschen von besonderer Bedeutung sind - gemeint sind die Fluorchinolone und die Cephalosporine der dritten und vierten Generation -, ist eine erfreuliche Entwicklung.

Es bleibt aber zu hoffen, dass dieser Rückgang auch die erwünschte Wirkung auf die bakteriellen Populationen hat, dass er nämlich mit einem Rückgang der Resistenzraten einhergeht. Es ist unser gemeinsames Anliegen, die Resistenzen gegen bestimmte Antibiotika zu vermindern. Wir haben keine Daten über den Rückgang der Resistenzraten. Wir wünschen uns, dass durch den Rückgang der Verordnung von Antibiotika in der Veterinärmedizin zumindest der Anstieg der Antibiotikaresistenzen gebremst werden kann.

Solche Veränderungen bei den Resistenzen und der Häufigkeit ihres Auftretens lassen sich aber erst nach einigen Jahren mit ausreichender Sicherheit bestimmen. Für verlässliche Aussagen hierzu ist es noch zu früh, auch wenn wir bereits seit der Erfassung der Abgabemengen im Jahr 2011 einen Rückgang verzeichnen können.

Über die Veränderung der Mengen hinaus lassen sich aus den vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlichten Daten keine Rückschlüsse ziehen. Gerade

zur Frage nach der Ursache des Rückgangs der Abgabemengen kann anhand der Zahlen, die das Bundesamt nennt, keine Aussage getroffen werden. Die Daten, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erhebt, erlauben keine Aussage darüber, bei welchen Tierarten und zur Behandlung welcher Erkrankungen die antimikrobiellen Wirkstoffe tatsächlich eingesetzt wurden.

Auch der Ort der Anwendung bleibt letztlich unbekannt. Die Angaben der pharmazeutischen Industrie zu den von ihr an die Tierärzte abgegebenen Mengen sind zwar mit den ersten beiden Stellen der Postleitzahl des Sitzes des betroffenen Tierarztes verknüpft, daraus kann man aber nicht notwendigerweise schließen, dass das betreffende Antibiotikum auch in diesem Postleitzahlbereich angewendet wurde. Ein Veterinär kann ja auch einen weiter entfernt liegenden Großbetrieb mitversorgen.

Es ist zu wünschen, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Veröffentlichung der Abgabemengen mit weiteren Informationen ergänzt, die Aufschluss über die Gründe für den Rückgang der Mengen geben. Dazu müsste das Bundesamt auch die relevanten Informationen durch Studien, Umfragen oder Ähnliches zusammentragen. Bis dahin können wir uns über den Rückgang nur freuen, aber wir können nicht näher spezifizieren, worin er begründet ist.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir kommen zur Frage 237 (Zu- kunft des Schaeffler Werkes in Luckenwalde), gestellt vom Abgeordneten Eichelbaum. Bitte.

Der Autozulieferer Schaeffler kündigte im September an, in Deutschland und Europa bis zum Jahr 2022 4 400 Stellen abzubauen. Betroffen davon sind zwölf deutsche Standorte. Für den Standort Luckenwalde mit 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist eine Teilverlagerung oder ein Verkauf des Werks geplant.

Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Arbeitsplätze am Standort in Luckenwalde zu erhalten?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie. Herr Minister Prof. Dr. Steinbach, bitte.

Sehr geehrte Vizepräsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Eichelbaum! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Entscheidung von Schaeffler - des Schaeffler-Vorstands - in der von Ihnen gerade geschilderten Form hat mich in Bezug auf den Standort Luckenwalde völlig überrascht, weil dieser Standort nach wie vor schwarze Zahlen schreibt und bis vor Kurzem auch noch Investitionen in diesen Standort getätigt worden sind.

Es ist kein Geheimnis, dass die Automobilbranche vor erheblichen Herausforderungen steht. Es geht zum einen um den notwendigen Transformationsprozess, der zurzeit stattfindet, hin zu

modernster Mobilitäts- und Antriebstechnik, also um die Zukunft und Notwendigkeit, die Folgen des Klimawandels abzumildern. Es geht zum anderen um die Gegenwart mit erheblichen Einbrüchen an den Märkten im Kontext der Corona-Pandemie. Auch ein bedeutender Automobilzulieferer wie Schaeffler ist von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie sicherlich betroffen.

Das Unternehmen hat sich deshalb zu strukturellen Maßnahmen entschlossen, die auch den Kapazitätsabbau und die Konsolidierung von Standorten beinhalten. Für Luckenwalde besteht in der Tat die reale Gefahr der Verlagerung von Teilen der Produktion und des Abbaus von Arbeitsplätzen bzw. des Verkaufs des Standorts.

Das Werk in Luckenwalde und vor allem die dort beschäftigten Fachkräfte und ihre Familien sind der Landesregierung wichtig. Die Mitteilung dazu ist am Dienstag veröffentlicht worden. Ich bin am Donnerstagnachmittag nach Bekanntwerden direkt nach Luckenwalde zur Betriebsversammlung gefahren, habe dort zu den Beschäftigten gesprochen und mich auch mit der Geschäftsleitung länger und intensiv unterhalten. Einen Tag später habe ich den ersten persönlichen Kontakt zu Herrn Rosenfeld, dem Vorstandsvorsitzenden der Schaeffler-Gruppe, gehabt. Mit den Arbeitnehmervertretern war ich am anschließenden Montag nochmals im Dialog.

Mein Eindruck ist, dass noch keine endgültige Entscheidung getroffen wurde und noch Spielraum für konstruktive Lösungen zum Erhalt eines wettbewerbsfähigen Standorts Luckenwalde

besteht.

Die Basis für eine nachhaltige Konsolidierung und für mutige zukunftssichere Entscheidungen ist mit dem vorhandenen Knowhow und mit den qualifizierten Fachkräften eindeutig gegeben. Es sollte für den Vorstand von Schaeffler also viele Argumente geben, die für die Beibehaltung des Engagements in Luckenwalde sprechen. Wir werden diese starken Argumente, die für Brandenburg sprechen, in persönlichen Gesprächen immer wieder einbringen. Klar ist aber, dass am Ende der Vorstand von Schaeffler selber entscheiden muss.

Wir setzen uns für die Beibehaltung und Zukunftssicherung des Standorts Luckenwalde ein. Mit dieser Zielrichtung wird die Landesregierung und werde auch ich persönlich den Dialog mit Schaeffler fortsetzen. Das Land ist bereit, die strukturellen und technologischen Veränderungsprozesse, die hierfür gegebenenfalls notwendig sind, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen.

Vielen Dank, Herr Minister. - Es gibt Nachfragen seitens des Fragestellers.

Vielen Dank, Herr Minister, für die Antwort. - Ich habe eine Nachfrage. Schaeffler in Luckenwalde produziert auch Bauteile für Automarken. Können Sie sich vorstellen, dass es eine Zusammenarbeit mit Tesla in Grünheide geben könnte?

Ich würde es bevorzugen - so ist es sowohl mit der Arbeitnehmervertretung als auch mit der Standortleitung besprochen -, das Thema Tesla als einen möglichen Lösungsweg im Augenblick ganz weit wegzuschieben.

Ich glaube, dass wir zunächst andere Möglichkeiten haben, die ich auch mit Herrn Rosenfeld schon einmal zumindest andiskutiert habe. Ich hoffe, diese Möglichkeiten in einem hof- fentlich zeitnah stattfindenden persönlichen Gespräch vertiefen zu können.

Die Firma Schaeffler hat bereits Beziehungen zu Tesla, aber über einen koreanischen Unterlieferanten. Insofern ist im Augenblick eine direkte Wechselwirkung vordergründig nicht zu sehen.

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir kommen damit zur Frage 238 (Wachsender Druck auf landwirtschaftliche Flächen durch Pho- tovoltaik-Freiflächenanlagen) der Abgeordneten Hiekel, die stellvertretend vom Abgeordneten Rostock gestellt wird. - Bitte sehr.

Photovoltaikanlagen zur Energieerzeugung werden zunehmend auch ohne Förderung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz wirtschaftlich. Besonders interessant für die Unternehmer sind Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, da diese eine hohe Wirtschaftlichkeit und Effizienz im Verhältnis zu den Investitionskosten aufweisen.

Gegenwärtig erleben wir einen enormen Andrang von Solarenergie-Investoren auf landwirtschaftliche Nutzflächen. Anders als bei Windkraftanlagen fallen Photovoltaik-Freiflächenanlagen nicht unter die privilegierten Vorhaben im Außenbereich. Die Verantwortung für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen liegt daher bei den Kommunen als Träger der Bauleitplanung.

Diese neue Aufgabe stellt viele Kommunen landesweit vor große Herausforderungen. Mit der Errichtung von großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind Veränderungen und Belastungen im Umfeld der Siedlungsgebiete verbunden. Außerdem stellen solche Anlagen Eingriffe in Natur und Landschaft dar, sodass es gilt, die wertvollsten Lebens- und Landschaftsräume vor einem Zubau zu schützen.

Ich frage die Landesregierung: Welche Aktivitäten werden vonseiten des Landes unternommen, um den Zubau von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen umweltverträglich für Mensch und Natur zu gestalten?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, Herr Minister Vogel. Bitte.

Danke, Herr Abgeordneter Rostock, für die Frage von Frau Hiekel. - Zunächst möchte ich generell sagen, dass die Erzeugung von Solarenergie auf landwirtschaftlichen Flächen mittels Photovoltaikanlagen eine nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit bzw. Nutzung darstellt. Das heißt: Wenn diese Fläche einmal in Anspruch genommen ist, ist sie keine landwirtschaftliche Nutzfläche mehr. Insofern wird für diese Flächen auch keine Flächenprämie der EU mehr zur Anwendung gebracht und die landwirtschaftlichen Regeln entfallen.

Das bedeutet zumindest für die Aufstandsfläche, dass die Agrarförderung ausgeschlossen ist. Wenn allerdings große Abstände beispielsweise zwischen einzelnen Reihen von Photovoltaikanlagen bestehen, kann es durchaus sein, dass für die Zwischenflächen nach wie vor Fördermöglichkeiten bestehen.

Mir ist es wichtig zu betonen, dass die Landesregierung bei diesem Thema, auch wenn sich aktuell sehr viele an uns wenden und sagen, dass solche Planungen in ihrem unmittelbaren Umfeld vorliegen, schon seit einiger Zeit aktiv ist. Ich möchte insbesondere darauf hinweisen, dass mein Kollege aus dem Infrastrukturministerium eine Arbeitshilfe „Bebauungsplanung“ bekannt gegeben hat, in der sehr ausführlich auch auf Restriktionen für Solarparks aufmerksam gemacht wird, aber immer unter dem Gesichtspunkt, dass sie anschließend keine landwirtschaftliche Nutzfläche mehr sind.

Da sind auch Beispiele aufgelistet: dass Sie eben einen Bebauungsplan benötigen, dass es zum Beispiel ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Solarpark sein kann und dass in diesem Bebauungsplan neben der Schaffung von Planungsrecht für den Solarpark auch die naturverträgliche Ausgestaltung der Anlage geregelt sein muss. Es gibt dezidierte Aussagen auf Basis eines Kriterienkatalogs, auf den sich die Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft und der Naturschutzbund Deutschland verständigt haben. Da geht es um die maximale Gesamtversiegelung und die maximale Tiefe der Modulreihen, um den maximalen Anteil der die Horizontale überdeckenden Modulflächen an der Gesamtfläche, um Schafbeweidung usw.

Wir haben hier aber - und darauf zielt die Frage ab - natürlich nicht geregelt, in welchem Ausmaß und wie wir steuern wollen, dass landwirtschaftliche Nutzfläche auch dafür in Anspruch genommen wird. Ich weise darauf hin, dass es natürlich die Zielsetzung der Landesregierung ist, zunächst einmal versiegelte Flächen und Dächer in Anspruch zu nehmen. Trotzdem sehen wir, dass der Druck auf die landwirtschaftlichen Flächen gegeben ist und sich mitnichten alle Landwirte dagegen sperren oder sich dagegen verwahren, sondern - sofern sie selbst über die landwirtschaftlichen Nutzflächen verfügen - hierin eine geeignete Möglichkeit sehen, ihren Betrieb zu stabilisieren, weil die Wertschöpfung aus solchen Flächen durch Solarenergie um ein Vielfaches höher ist als beispielsweise durch Getreideanbau oder Ähnliches.

Von daher haben wir ein Interesse daran, jetzt auch mit den Landwirten ins Gespräch zu kommen. Das geeignete Instrument dafür ist der Kulturlandschaftsbeirat, den wir extra gebildet haben, um Diskussionen zwischen Naturschutzverbänden, Naturschutzvertretern sowie Landwirtschaftsverbänden und Landnutzervertretern zu führen. Mein Haus hat dazu ein Positionspapier mit grundsätzlichen Hinweisen zur Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen verfasst. Das haben wir dem Kulturlandschaftsbeirat jetzt zugeleitet. Darin sind einige weitere Ausführungen - als allein den Planungshilfen des

MIL zu entnehmen sind - enthalten. Wir sind erst einmal gespannt auf die Diskussion im Kulturlandschaftsbeirat. Wir werden das innerhalb der Landesregierung alles abstimmen. Ich weise darauf hin, dass auch der Naturschutzbeirat des Landes in Gestalt seiner Vorsitzenden sich schon an uns gewandt und Interesse bekundet hat, dieses Thema im Naturschutzbeirat ausführlich zu diskutieren.

Vielen Dank. - Es gibt Nachfragebedarf beim Fragesteller und beim Abgeordneten Domres. Ich würde beide Fragen bündeln, dann kann der Minister die Fragen zusammen beantworten. - Bitte sehr, Herr Rostock.

Genau genommen habe ich zwei kleine Fragen. Sie sprachen das Positionspapier an, das dem Kulturlandschaftsbeirat zugeleitet wurde. Was könnte auf lange Sicht Ziel und Ergebnis des Papiers sein, was könnte daraus folgen? Das vom MIL angesprochene Planungspapier ist sicher schon gut, aber gerade die kommunalen Abgeordneten wünschen sich Orientierung.

Die zweite Frage: Es war ein interessanter Hinweis, dass das dann keine landwirtschaftlichen Nutzflächen mehr sind, wenn Photovoltaik-Anlagen aufgestellt werden. Sie sagten, dass bei großen Abständen durchaus Nutzung dazwischen möglich ist. Es gibt ja auch Anlagen, bei denen die Nutzung sozusagen darunter stattfindet. Könnten Sie ausführen, wie sich das rechtlich auswirkt?

Herr Domres, bitte.

Herr Minister Vogel, ich habe zwei Fragen. Erstens: Können Sie sich vorstellen, dass den Ausschussmitgliedern dieses Positionspapier zugeleitet werden könnte, damit wir darüber reden können?

Die zweite Frage: Können Sie sich vorstellen, dass es landesplanerische Möglichkeiten gibt, landwirtschaftliche Flächen planerisch zu sichern?

Vielen Dank. - Ein kurzer Hinweis: Geben Sie unseren Saaldienern, wenn Sie sich schon ein Mikrofon teilen, bitte die Möglichkeit - nicht Sie, Herr Vogel -, das Mikrofon zwischendurch zu desinfizieren, oder suchen Sie ein anderes Mikrofon auf. - Entschuldigung, Herr Minister. Jetzt dürfen Sie antworten.

Ich fange mit der Frage von Herrn Domres an: Der Landtag ist doch der Herr des Verfahrens, und wenn Sie als Ausschuss beschließen, dass ich dazu vortragen soll, werde ich das gerne tun. Setzen Sie das Thema auf die Tagesordnung des ALUK.

Ich wollte nur darauf hinweisen: Wir haben den Kulturlandschaftsbeirat gezielt eingesetzt, um die Diskussion unter den Beteiligten zu führen. Natürlich sind auch die Abgeordneten Beteiligte - mittelbar -, genauso wie andere Ressorts der Landesregierung Beteiligte sind. Wir können auch jederzeit über den aktuellen Sachstand berichten, aber ich kann nicht dem vorweggreifen, was seitens der Verbände alles geäußert und im Ergebnis dann auch von uns berücksichtigt wird.