Fünftens: Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung - Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Brandenburgs Stärken sichern“ -, Drucksache 7/1946, an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstim
men? - Enthaltungen? - Damit ist auch diese Überweisung beschlossen. Damit gelten die Änderungsanträge - der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2039 sowie der Fraktion BVB/FREIE WÄHLER auf Drucksache 7/2059 - gemäß § 48 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtags als mitüberwiesen.
Damit kommen wir zur sechsten Abstimmung: Die Koalitionsfraktionen beantragen die Überweisung des Antrags „Beschluss über das Vorliegen einer außergewöhnlichen Notsituation gemäß Artikel 103 Abs. 2 Satz 2 Landesverfassung in Verbindung mit § 18b Landeshaushaltsordnung“ auf Drucksache 7/1947 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist die Überweisung bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen. Damit gilt der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2040 gemäß § 48 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtags als mitüberwiesen.
Siebentens: Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs „Sechstes Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften“ von drei Abgeordneten auf Drucksache 7/1998 an den Hauptausschuss. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen. Gemäß § 48 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtages gilt der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2043 - Neudruck - damit als mitüberwiesen.
Meine Damen und Herren, ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und übergebe an Vizepräsidentin Richstein.
Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Wer der Überweisung des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen an den Ausschuss für Inneres und Kommunales zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisung ohne Enthaltungen einstimmig zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren, ich informiere Sie darüber, dass über den Antrag mit Wahlvorschlag gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtags geheim abzustimmen ist. Für die Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erforderlich. Das Präsidium hat sich darauf verständigt, dass nur über die Kandidatinnen und Kandidaten abgestimmt werden soll, die zuvor vom Hauptausschuss des Landtags angehört worden sind. Die Anhörung des von der AfDFraktion vorgeschlagenen Kandidaten durch den Hauptausschuss erfolgte am 16. September 2020.
Ich darf Ihnen noch einige allgemeine Hinweise zum Wahlverfahren geben. Die Wahlunterlagen werden nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführer am Ausgang des Plenarsaals ausgegeben. Die Stimmabgabe erfolgt in der Lobby vor dem Plenarsaal. Sie erhalten einen Stimmzettel mit dem Namen des Kandidaten für die Wahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission, auf dem Sie Ihre Wahl kenntlich machen können. Aus Hygienegründen bitte ich Sie, nur die Stifte zu benutzen, die Ihnen mit den Wahlunterlagen ausgehändigt werden. Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lässt, die die Identität des Abstimmenden erkennen lassen, bei denen die Stimmabgabe insgesamt nicht erfolgt ist, und wenn mehr als nur eine Stimme abgegeben wurde.
Ausdrücklich weise ich darauf hin, dass auch solche Stimmzettel ungültig sind, die nicht in der Wahlkabine ausgefüllt werden.
So viel zum Wahlverfahren. Gibt es hierzu Fragen? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir nun zur Wahl. Ich bitte die zwei Schriftführer, abwechselnd den Namensaufruf vom Rednerpult aus vorzunehmen.
Gibt es jemanden, der seine Stimme noch nicht abgeben konnte? - Meine Damen und Herren, ich darf fragen, ob alle anwesenden Abgeordneten nun die Möglichkeit hatten, ihre Stimme abzugeben. - Das ist offensichtlich der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Auszählung mit Unterstützung der Landtagsverwaltung im Präsidiumsraum vorzunehmen.
Alle anderen Abgeordneten und weiteren Damen und Herren entlasse ich in die Mittagspause. Wir setzen die Sitzung um 13.30 Uhr fort. Bis dahin bleibt Tagesordnungspunkt 3 unterbrochen. - Vielen Dank und guten Appetit!
Guten Tag, meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie zurück aus der Mittagspause. Wir setzen die Sitzung fort und nehmen den Tagesordnungspunkt 3 - Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission - wieder auf.
Ich habe ein Wahlergebnis zu verkünden. Zur Wahl als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission stand der Abgeordnete Galau. Es wurden 71 Stimmen abgegeben. Die erforderliche Mehrheit beträgt 36 Stimmen.
Es haben 25 Abgeordnete mit Ja gestimmt, 45 Abgeordnete haben mit Nein gestimmt. Es gab eine Stimmenthaltung. Damit hat der Abgeordnete Galau nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten und ist nicht zum Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt worden.
Zwischenzeitlich hat die AfD-Fraktion eine Drucksache mit einem neuen Wahlvorschlag eingereicht. Wer von der AfD-Fraktion könnte hierzu Auskunft geben?
Es handelt sich um einen neuen Wahlvorschlag, den wir in der nächsten Plenarsitzung einbringen werden, die morgen beginnt.
Gut; das ist dem Antrag nicht zu entnehmen. - Ich bitte die Verwaltung, die Drucksache mit dem Wahlvorschlag zu verteilen. Danach kann die Wahl morgen auch wieder vor der Mittagspause durchgeführt werden, sofern die Tagesordnung so abgestimmt wird. - Herzlichen Dank.
Es liegen Ihnen 19 Fragen vor. Ich informiere Sie darüber, dass der Fragesteller die Frage 243 zurückgezogen hat.
Ich erteile dem Abgeordneten Lüttmann zur Formulierung seiner Frage 235 (Zusätzlicher Wagen für den Regionalexpress 5 [RE 5] auch in den Wintermonaten?) das Wort. - Bitte, Herr Lüttmann.
Der Regionalexpress 5 (RE 5) fährt derzeit nur in den Sommermonaten mit fünf statt vier Wagen, also einem Wagen mehr. Dies wird mit dem höheren Touristenaufkommen begründet, bedeutet aber in der Praxis auch, dass das Einhalten nötiger Abstands- und Hygieneregeln in der Regionalexpresslinie 5 derzeit in den Sommermonaten leichter möglich ist als im Winter.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Erwägt die Landesregierung in Anbetracht der anhaltenden Corona-Pandemie und der in den Pendlerstoßzeiten häufig überfüllten Wagen, den RE 5 auch in den Wintermonaten mit fünf Wagen fahren zu lassen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Lüttmann, zurzeit gibt es diese Überlegung nicht. Die Wagen werden im Winter auch planmäßig als Ersatz für in Revision befindliche Fahrzeuge überall in unserem Netz eingesetzt. Mit Wegfall der touristisch motivierten Fahrgäste im Sommer brauchen wir im Tagesdurchschnitt nicht diese hohen Kapazitäten. Die Züge auf der Linie des RE 5 sind im Berufsverkehr und besonders in Richtung Berlin zwar gut nachgefragt, aber nicht strukturell überfüllt.
Eine Verlängerung aller in Summe täglich über 40 Züge der Linie erfüllt nicht den Anspruch einer sparsamen Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel. Dennoch prüfen wir mit Blick auf die nächste Ausschreibung des Netzes Nord-Süd, wie die Kapazitäten nachhaltig und zukunftsfähig ausgebaut werden können. Zur Reduzierung der Infektionsgefahr gilt auch im RE 5 insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.
Ich hatte eigentlich zwei Nachfragen. Die erste Nachfrage ist fast beantwortet, nämlich ob möglicherweise grundsätzlich über einen fünften Wagen nachgedacht wird, da einem zumindest die Fahrenden oft berichten, wie voll es dort ist.
Die zweite Nachfrage möchte ich etwas allgemeiner stellen: Welche allgemeinen Überlegungen gibt es mit Blick auf die im Winter zu erwartende steigende Zahl an Infektionen für den Schienenpersonennahverkehr? Gibt es jenseits des Tragens einer Mund-Nase-Maske Dinge, die im Hinblick auf den Winter vorbereitet werden?
Das Wesentliche ist in der Tat die Mund-Nase-Bedeckung. Da uns noch keine Erfahrungen vorliegen, was den Winter betrifft, werden wir das natürlich weiter betrachten.
Sie können davon ausgehen, dass die Hygienemaßnahmen insgesamt und die Frage, wie man gerade im öffentlichen Personennahverkehr dafür sensibilisieren kann, dass die Mund-NaseBedeckung ein wichtiges Element ist, um Infizierungen zu vermeiden, Themen sind, die weiterverfolgt werden.
Vielen Dank. - Für den Abgeordneten Volker Nothing wird die Abgeordnete Muxel die Frage 236 (Entwicklung der
Einsatzmenge von Antibiotika in der Tiermedizin in Brandenburg) für die AfD-Fraktion stellen. - Bitte schön.
Die Menge der in Deutschland in der Tiermedizin abgegebenen Antibiotika ist im vergangenen Kalenderjahr weiter gesunken. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat dazu aktuelle Auswertungsergebnisse mitgeteilt. Danach verringerte sich die Einsatzmenge im Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 7,2 % auf 670 Tonnen. Das war der niedrigste Wert seit der ersten Erfassung des Einsatzes von Antibiotika in der Tiermedizin im Jahr 2011. Damals waren 1 706 Tonnen Antibiotika in der Tiermedizin zum Einsatz gekommen.