Protocol of the Session on September 23, 2020

Sie sagen: Gucken Sie sich die Zahlen an! - Richtig, wir gucken uns die Zahlen an. Wir schauen dabei vor allem auf Länder um uns herum - etwa Frankreich und Spanien -, auch nach Israel. Da sehen wir, was passiert, wenn man nachlässig wird und die Maßnahmen nicht fortführt, die dazu beigetragen haben, dass die Zahlen auch in Brandenburg so sind, wie sie sind.

Wenn Sie sagen, Herr Berndt, man solle aus Fehlern lernen, sage ich: Wir versuchen, erst gar nicht so viele Fehler zu machen. Sie haben leicht reden und können alles Mögliche fordern. Wie ich aber bereits vorhin sagte: Hätten wir auf Sie gehört, hät

ten wir in diesem Jahr 20 000 Schüler ohne KMK-anerkannte Abschlussprüfungen gehabt. Diesen Fehler wollten wir nicht machen. Daher handeln wir mit Augenmaß und Bedacht.

Ihren Antrag lehnen wir nach wie vor ab.

Wir fahren mit der Aussprache fort. Für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER hat die Abgeordnete Nicklisch das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Landesregierung soll aufgefordert werden, die pauschale Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Schulen und Horteinrichtungen ersatzlos zu streichen. Angesichts steigender Infektionszahlen - auch in Brandenburg - kann ich den Antrag nicht ganz nachvollziehen. Viele Menschen sind verunsichert, da die Betrachtung dieses Themas oft als Schwarz-WeißVergleich stattfindet. Da fallen Worte wie „Corona-Leugner“, „Verschwörungstheoretiker“, „Covidiot“, und Gesundheitsminister Spahn wird regelmäßig aufgefordert, sich zu demaskieren. Ich kann verstehen, dass dieses Thema die Bevölkerung polarisiert. Aber wir müssen darauf achten, dass eine zivilisierte, von gegenseitiger Achtung geprägte Debatte stattfindet.

Am 07.04.2020 hatte ich eine Kleine Anfrage unter der Nr. 415, Drucksache 7/1026, an die Landesregierung gerichtet. Darin habe ich im einleitenden Text meine Verwunderung darüber offenbart, dass dem verpflichtenden Tragen einer Schutzmaske bis dato keinerlei Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Dem folgte die Frage, ob die Option der Maskenpflicht bis dahin jemals ernsthaft im Kabinett diskutiert wurde und warum die Maskenpflicht nicht angeordnet wurde. Die Antwort darauf war äußerst irritierend. Sie lautete:

„In der aktuellen Situation wurde von der Landesregierung beschlossen, dass ab dem 27. April 2020 alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr in Verkaufsstellen des Einzelhandels […] eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen haben.“

Das war aber nicht meine Frage. Die Frage war: Warum nicht schon vorher, als wir Spitzenwerte bei den Infektionszahlen hatten, also vor dem 27.04.2020?

Es hat heute wenig Sinn, darüber zu diskutieren, warum die Maskenpflicht erst eingeführt wurde, als die Neuinfektionszahlen schon deutlich gesunken waren. Das Ergebnis einer Untersuchung der McMaster University im kanadischen Hamilton belegt, dass Masken das Risiko einer Infektion mit Covid-19 um 80 % senken. Wie gerade erläutert, ist die Wirksamkeit von Masken unstrittig.

Was die Maskenpflicht in Schulen und Schulhorten angeht, muss aber auch darüber diskutiert werden, dass es sehr schwierig ist, den Kindern den konkreten Umgang mit der Maske zu erklären. Das Tragen einer Maske bedeutet konkret: erstens: vor dem Tragen gründlich die Hände waschen, 20 bis 30 Sekunden; zweitens: Hände mit eigenem Handtuch abtrocknen; drittens: beim Anlegen der Maske darauf achten, die Innenseite nicht zu berühren; viertens: wegen möglicher Erreger nicht die Oberfläche berühren; fünftens: die Maske wechseln, ist die Bedeckung vom

Atem befeuchtet; sechstens: die Maske in einem Beutel luftdicht verschließen oder direkt waschen.

Wer der Auffassung ist, dass auch nur ein Kind zwischen sechs und zehn Jahren zwei dieser Regeln im Schulalltag befolgt, ist realitätsfremd. Von daher kann der Unterstützung der Umsetzung durch die Pädagogen und Pädagoginnen nicht genug Bedeutung beigemessen werden. Hiermit möchte ich die Gelegenheit nutzen und den Lehrern und Lehrerinnen, den Erziehern und Erzieherinnen danken, die in diesen schwierigen Zeiten unter diesen Umständen unsere Kinder unterrichten und betreuen.

Der Umgang mit dem Virus bleibt für uns alle - alle! - eine Herausforderung. Das erfordert vor allem verantwortungsvolles Handeln von jedem Einzelnen! Sicherlich gibt es auf pädagogischer Seite auch kritische Stimmen, und einzelne Bundesländer wie Bayern haben seit diesem Montag an vielen weiterführenden Schulen ab Klasse 5 keine Maskenpflicht in den Klassenräumen mehr, sondern nur noch auf dem Schulgelände. Aber angesichts steigender Infektionszahlen, gerade in Bayern, bleibt die Frage, wie lange dies Bestand haben wird. Medizinisch schwierige Entscheidungen erfordern eine angemessene Umsetzung seitens der Politik. Deshalb ist es unser aller Verantwortung, vorsichtig und aufmerksam zu bleiben. Beim Antrag der AfD enthalten wir uns. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke schön. - Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Kniestedt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe ein Redemanuskript dabei, das mit Notizen vollgekritzelt ist, weil ich mich jetzt entschlossen habe, das Ganze anders anzugehen. Zunächst muss ich sagen, dass ich meine Kolleginnen und Kollegen Frau Hildebrandt, Frau Dannenberg und Herrn Hoffmann bewundere, die sich ganz ernsthaft mit dem Antrag der AfD auseinandergesetzt haben. Ich habe es auch getan, und Sie haben vieles von dem gesagt, was ich sagen wollte; das kann ich mir sparen.

Herr Schieske, Sie unterstellen uns allen Panikmache. Ich möchte einige Worte aus Ihrem Beitrag aufzählen: „Killervirus“, „Schwarzer Tod 2.0“, „es formiert sich Widerstand“, „Rohrstockmentalität“. - Diese Wortwahl habe ich bei allen anderen, die sich erstaunlich ernsthaft mit Ihrem Antrag auseinandergesetzt haben, nicht vernommen.

Herr Hoffmann, ich hatte schon befürchtet, dass Sie mir mein letztes Ass aus dem Ärmel ziehen und ich es nicht mehr ausspielen kann, indem Sie aufgezählt haben, wann die AfD was gefordert hat. Ich hätte noch einen Punkt: Jetzt soll die Maskenpflicht unverzüglich aufgehoben werden. - Das irritiert mich, weil Sie kurz nach Schulbeginn, im August, beinhart nachfragten, warum die Maskenpflicht eigentlich erst eine Woche nach Schulstart eingeführt wurde. Das wäre noch so ein Ding.

Auf der anderen Seite verwundert mich Ihre Unklarheit bei längerem Nachdenken nicht ernsthaft, weil Ihre persönlichen Erfahrungen mit dem Tragen von Mund- und Nasenschutz gegen null tendieren. Demzufolge können Sie da nicht wirklich mitreden, wie ich finde. Den Apotheker fanden wir alle übrigens enorm spannend; da habe ich auch nachrecherchiert.

Ich erspare mir jede weitere Äußerung zu diesem Thema, will nur noch eines sagen: Es geht in der Tat vor allem um den Schutz der anderen, der anderen Menschen, die Ihnen begegnen! Darüber könnte man einmal eine Sekunde nachdenken, weil das etwas mit Solidarität zu tun hat. Ich zitiere aus der Antwort der Landesregierung auf Ihre Fragen zu dem Zeitpunkt, als Sie die Maskenpflicht noch ganz dringend wollten: Da hieß es, laut RKI gebe es für den Fremdschutz inzwischen erste wissenschaftliche Hinweise. - Ich muss Ihnen sagen: Ich habe auch keinen Spaß an dem Ding, aber diese ersten wissenschaftlichen Hinweise reichen mir zunächst einmal völlig aus, um die Maske aufzusetzen. Den Rest klären wir im Untersuchungsausschuss. Wir lehnen den Antrag ab. - Vielen Dank.

Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Nonnemacher. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die AfD-Fraktion hat dem Landtag einen Antrag vorgelegt, in dem sie die Landesregierung auffordert, die Pflicht für Schülerinnen und Schüler ab dem sechsten Lebensjahr aufzuheben, in Schulen und Horteinrichtungen außerhalb des Unterrichts und der Betreuung in Räumen eine MundNasen-Bedeckung zu tragen. Ja, sie suggeriert hier, nicht vom SARS-CoV-2-Virus, sondern von der Maske gehe ein erhebliches Infektionsrisiko aus.

Inzwischen dürfte allseits bekannt sein, dass das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen immer dann empfohlen und gegebenenfalls auch vorgeschrieben wird, wenn Abstands- und Hygieneregeln nicht eingehalten werden können.

Denn grundsätzlich ist die Wahrscheinlichkeit einer Aufnahme von infektiösen Tröpfchen und Aerosolen im Umkreis von ein bis zwei Metern um eine infizierte Person erhöht. Diese Wahrscheinlichkeit wird durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung signifikant reduziert. Einen hundertprozentigen Schutz kann die Alltagsmaske nicht geben - das ist völlig unstrittig -, denn sie ist keine arbeitsmedizinisch zertifizierte Maske.

Aufgrund der inzwischen wieder steigenden Infektionszahlen, unter anderem durch Reiserückkehrende und Familienfeiern, ist unter Berücksichtigung aller infektiologischen, pädagogischen sowie rechtlichen Aspekte die Pflicht zum Tragen einer MundNasen-Bedeckung in Schulen ab dem 3. September 2020 eingeführt worden. In der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage Nr. 706 haben wir Ihnen auch sehr detailliert und ausführlich begründet, warum eine Maskenpflicht sinnvoll ist.

Die Landesregierung orientiert sich an den Empfehlungen, die ständig auf Bund-Länder-Ebene abgestimmt werden und in erster Linie auf der fachlichen Expertise der europäischen und deutschen Infektionsschutzbehörden beruhen. Danach ist inzwischen unstrittig, dass die Menge der übertragenden virushaltigen Flüssigkeitspartikel, die beim Atmen, Husten, Sprechen und Niesen entstehen, durch das Tragen einer Maske erheblich reduziert wird. Damit sinkt erwiesenermaßen auch das Risiko von Coronavirus-Infektionen.

Das Präsidium des Landtages hat sich selbst in der vergangenen Woche mit meinen Fachleuten über die Sinnhaftigkeit einer

Mund-Nasen-Bedeckung ausgetauscht und ist mit Ausnahme der AfD-Fraktion von der Evidenz dieser Maßnahme als Beitrag zur Eindämmung des Coronavirus gleichfalls überzeugt. Die Landtagspräsidentin hat heute auch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hier im Landtag verfügt.

Insofern in der Antragsbegründung die Verwendung des Begriffs „Mund-Nasen-Bedeckung“ problematisiert wird, weise ich auf Folgendes hin: Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen gehört zu den Infektionsschutzmaßnahmen im Bevölkerungsschutz. Davon abzugrenzen sind Maßnahmen des Arbeitsschutzes: Hier sind anhand von Gefährdungsbeurteilungen genau definierte Schutzmaßnahmen für, zum Beispiel, medizinische Tätigkeiten vorgeschrieben; und hier sind geprüfte zertifizierte persönliche Schutzausrüstungen wie OP-Masken oder FFP-Masken im Einsatz. Frau Hildebrandt hat das sehr anschaulich erläutert. Im Übrigen sind auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts ausführliche Erläuterungen zu diesem Thema abrufbar.

Die Infektiosität im Kindesalter kann aufgrund der widersprüchlichen Datenlage der bisher durchgeführten Untersuchungen noch nicht abschließend bewertet werden. Im Land kam es aber in den letzten Wochen aufgrund von kleineren Ausbrüchen zur Anordnung von Quarantänemaßnahmen sowie zur Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulklassen, Hort- und Kitagruppen. Ich weise darauf hin, dass es immer das Bestreben der Gesundheitsbehörden und der Landesregierung ist, kleinstmögliche Einheiten vom Netz zu nehmen, damit unsere Kinder wieder ungestört Bildungs- und Kindereinrichtungen aufsuchen können.

Zudem steigen derzeit nicht nur in den Nachbarländern, sondern auch in Deutschland die Infektionszahlen. Es ist daher der absolut falsche Zeitpunkt, um über die Aufhebung jeglicher Maskenpflicht zu diskutieren. Das sieht der Bayerische Verfassungsgerichtshof offensichtlich auch so: Er hat am 15. September einen Antrag der AfD-Fraktion auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Maskenpflicht im Bayerischen Landtag abgewiesen. - Das dürfte Ihnen bekannt sein.

Zum Schluss weise ich darauf hin, dass die Landesregierung die Einlassungen eines Professors M. V., Geschäftsführer einer uns unbekannten GmbH, auf die im Antrag Bezug genommen wird, nicht kommentieren möchte. Ich empfehle den Damen und Herren Abgeordneten, den Antrag der AfD abzulehnen. - Danke schön.

Danke schön. - Für die AfD-Fraktion hat noch einmal der Abgeordnete Schieske das Wort. Bitte.

Frau Präsidentin! Frau Nonnemacher, Freitag, den 31.07.: Unser Hygieneplan sieht die Maskenpflicht an Schulen erst einmal nicht vor. - Das ist ein Zitat von Ihnen, vom 31.07.2020. Am Mittwoch, dem 05.08., haben sich das MSGIV und das MBJS doch auf eine Maskenpflicht verständigt, drei Tage vor Schulbeginn. Und uns unterstellt man, wir würden die Gesellschaft spalten und Eltern gegen die Lehrer aufwiegeln. Sie verbreiten hier doch Unsicherheit. Erst sagen Sie „Nein, keine Maskenpflicht“, und ein paar Tage später kommen Sie auf einmal und sagen „Wir machen doch eine Maskenpflicht“.

Frau Kniestedt, zur Frage, warum die Maskenpflicht eine Woche später eingeführt wird: Das habe ich die Ministerin natürlich gefragt, und da bekam ich als Antwort: Bevor wir als Landesregierung uns für die Maskenpflicht entschieden haben, haben wir dahingehend viele Aufforderungen von Eltern bekommen. - Die Maskenpflicht wurde also nicht auf Basis wissenschaftlicher Studien eingeführt, sondern auf Druck einiger Eltern. Ihre Politik bei der Maskenpflicht mutiert schneller als jedes Virus, das muss ich wirklich einmal so sagen.

Frau Hildebrandt und Frau Dannenberg, unser Antrag umfasst fünf Seiten mit zahlreichen Quellen. Ich weiß nicht, ob Sie ihn gelesen und diese Quellen einmal durchgeschaut haben. Scheinbar haben Sie es nicht verstanden - schon verständlich.

Herr Hoffmann, Sie sagten, zur Wahrheit gehöre auch usw. - also: Zur Wahrheit gehört auch: Wir haben diesen Antrag am 07.04. eingebracht, das ist richtig. Damals gab es dazu natürlich noch keine Erkenntnisse. Das hat unser Abgeordneter Dr. Christoph Berndt auch gesagt. Zu dem Zeitpunkt hatten wir also keine Informationen zur Rolle von Kindern beim Infektionsgeschehen; auch Bund und Land haben das Maskentragen noch nicht für notwendig gehalten. Selbst am 31.07. wurde von der Gesundheitsministerin noch gesagt, dass keine Maskenpflicht bestehe. Das war dieser Zeitpunkt, als seitens der Landesregierung noch überhaupt nichts zu diesem Thema zu hören war und es immer noch widersprüchliche Aussagen zur Maske gab.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein. - Mittlerweile gibt es Studien; Sie hatten es schon gesagt.

Nun einmal zur Maske selbst, zur Wirksamkeit der Maske: Schauen wir einmal über den Tellerrand nach Frankreich. In Frankreich gibt es seit dem 1. September die Maskenpflicht am Arbeitsplatz. Dort sind jetzt vermehrt Corona-Cluster am Arbeitsplatz aufgetreten. Diese Maske schützt also nicht vor dem SARSCoV-2-Virus. Auch Frankreich: Seit dem 28. Juli muss man in verschiedenen Departements auch im Freien eine Maske tragen. Die Infektionszahlen steigen trotzdem, ebenso wie in Israel. Auch die Maskenpflicht im Freien ist also absoluter Schwachsinn.

Zur Übertragung - ich weiß nicht, ob es verständlich ist: Auf der Seite des RKI steht, dass man nach 15 Minuten eines Face-toFace-Gesprächs, also von Angesicht zu Angesicht, als infiziert gilt oder sich infiziert haben könnte. Der Gang über den Schulhof oder der Aufenthalt in irgendwelchen Räumen fallen nicht darunter.

Gestatten Sie vielleicht jetzt eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter?

Nein, immer noch nicht. - Das ist absolut nicht nachvollziehbar. Wenn wir Ihrer These folgen, hätte es bei den Kindern ja einen Anstieg der Infektionszahlen geben müssen. Die Freiwilligkeit war in diesem Zeitraum gegeben.

(Der Abgeordnete hält ein Schaubild hoch.)

Da hätte es fünf oder zehn Tage später einen Anstieg der Zahlen bei den Kindern geben müssen. Den gab es nicht, das können Sie gerne beim RKI oder auf dem Dashboard des MSGIV nachschauen. Oder: Vor den Ferien gab es teilweise noch Präsenzunterricht. Da gab es auch keine Maskenpflicht. In den Ferien hätte es dann bei den Kindern einen Anstieg der Zahlen geben müssen.

Jetzt muss ich Sie bitten, zum Ende zu kommen.

Ich komme zum Ende und zu meinem letzten Satz: Lassen Sie uns in glückliche Kindergesichter schauen und stimmen Sie unserem Antrag zu. - Vielen Dank.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion, „Maskenpflicht an Schulen und Horteinrichtungen unverzüglich aufheben!“, auf Drucksache 7/1989. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen, bitte! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 14 und rufe Tagesordnungspunkt 15 auf.

TOP 15: Tierwohlgerechte Schlachtung fördern - Mobile und dezentrale Schlachtungsverfahren umsetzen

Antrag der AfD-Fraktion