Protocol of the Session on September 23, 2020

Darauf hätten Sie als wehrhafte Demokraten auch gleich kommen können, nicht wahr? Das war übrigens auch die Kritik der Fraktion DIE LINKE.

Liebe Kollegen, ganz unabhängig von der selbst verursachten Notwendigkeit eines schnellen Handelns im Hinblick auf das kommende Hochschulsemester sowie die Prüfungen und die Hochschulorgane behagen uns Art und Weise dieses nebulösen Ermächtigungsparagrafen 8 a nicht. Und weil wir von der AfDFraktion wie viele weltweit renommierte Virologen und Forscher, die ihre Meinung mit Zahlen und Fakten untermauern, offenkundig nicht an Ihrem Schauermärchen vom Killervirus festhalten, werden wir uns enthalten.

Lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Den Gefälligkeitsantrag …

Herr Abgeordneter?

Nein, danke. - Den Gefälligkeitsantrag der Freien Wähler lehnen wir dagegen ab.

Weiterhin, liebe Kollegen, fordern wir Sie hier erneut auf, einen Lösungsvorschlag für den von Ihnen blockierten AfD-Vorsitz im Kulturausschuss zu liefern, damit dieses unwürdige Schauspiel endlich ein Ende hat. - Vielen Dank.

(Zuruf)

Mir wurde eine Kurzintervention angezeigt. - Frau Damus, bitte.

Lieber Herr Teichner, ich wollte Sie eigentlich fragen: Wie können Sie sich so detailliert zu der Debatte äußern, wenn Sie jedes Mal die Sitzung des Wissenschaftsausschusses verlassen und die ganzen Diskussionen im Detail überhaupt nicht mitverfolgen? Ich weiß natürlich, was Sie uns sagen werden, warum Sie die Sitzung verlassen: Weil Sie nämlich nicht zum Ausschussvorsitzenden gewählt wurden. - Wir haben Ihnen schon mehrmals dargelegt, warum wir das nicht tun. Sie akzeptieren diese demokratische Entscheidung nicht. Wenn Sie das aber nicht tun und sich demzufolge der Diskussion im Ausschuss entziehen, dann ist es auch schwer nachzuvollziehen, dass Sie sich hinterher beschweren, dass Sie in der Diskussion nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.

Herr Abgeordneter Teichner, möchten Sie darauf antworten? - Sie können darauf antworten, Sie müssen nicht selbst eine Kurzintervention anzeigen.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Damus, ich nehme einmal an, dass das nicht Ihr Vorschlag zur Lösung des Problems mit dem Ausschussvorsitz war. Bringen Sie doch bitte einen Lösungsvorschlag.

Wir fahren in der Rednerliste mit dem Beitrag der Abgeordneten Vandre, die für die Fraktion DIE LINKE spricht, fort.

Frau Vizepräsidentin! Werte Abgeordnete! Nun, Herr Teichner, im Unterschied zu Ihnen haben wir uns der Debatte im Ausschuss nicht verweigert, sondern der ursprüngliche Antrag auf Einvernehmensherstellung mit den Mitgliedern des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur kam von unserer Fraktion, und es ist auch unserer Debatte mit den Koalitionsfraktionen zu verdanken, dass dieser Eingang in den Gesetzentwurf gefunden hat - so viel zur Frage der Qualifizierung des Gesetzes.

Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, ursprünglich wollte ich zu Beginn meiner Rede noch einmal kurz auf die Genese eingehen. Das tue ich jetzt: Am 14.08. haben die Koalitionsfraktionen eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie dargelegt haben, dass wir coronapandemiebedingt eine Regelung brauchen, die den Studierenden ermöglicht, die Regelstudienzeit zu verlängern. Das bleibt unbenommen, und da sind wir auch vollkommen an Ihrer Seite.

Unsere Kritik war an dieser Stelle aber, dass der Gesetzentwurf eine sehr weitreichende Verordnungsermächtigung vorsah, die dann - wie gesagt - durch das Einvernehmen eingehegt wurde. Nichtsdestotrotz ist für mich aus der Debatte in der vergangenen Woche im Wissenschaftsausschuss immer noch die Frage offengeblieben, warum wir als Bundesland Brandenburg nicht an den Regelungen anderer Bundesländer anknüpfen.

Ich will das hier noch einmal kurz darstellen: Berlin hat beispielsweise eine Regelung getroffen, in der gesagt wird: Wir verändern den Paragrafen in Bezug auf Prüfungsvorschriften, ermöglichen auch Onlineprüfungen. Wir verändern den Paragrafen dahingehend, dass die Regelstudienzeit auch im Berliner Hochschulgesetz abgeändert wird. - Trotz der darauffolgenden Diskussion ist mir nach wie vor nicht schlüssig, warum wir als Bundesland nicht in der Lage sind, dahingehend zu agieren, dass wir sagen: Wir nutzen die bleibende Zeit, um zum Beispiel Regelungen zu treffen, dass auch im Falle einer zweiten Welle die Gremien der Selbstverwaltung an den Hochschulen dazu befähigt sind, Entscheidungen online oder in anderweitigen Verfahren zu treffen. - Das wäre die wesentlich niedrigere Eingriffsebene, und da hätte ich mir mehr Offenheit von den Koalitionsfraktionen gewünscht.

Nichtsdestotrotz befürworten wir natürlich die Änderung, die in Bezug auf die Juniorprofessuren Eingang gefunden hat, und finden, dass der Änderungsantrag der Freien Wähler eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Deswegen werden wir ihm zustimmen und uns beim Gesetzentwurf der Landesregierung bzw. - Entschuldigung - der Koalitionsfraktionen enthalten. - Vielen herzlichen Dank.

Wir kommen zum Redebeitrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion, für die der Abgeordnete Stefke spricht.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Zu diesem Tagesordnungspunkt wollte ich mich eigentlich an die altbekannte Weisheit „in der Kürze liegt die Würze“ halten - wir hängen auch ungefähr eine Stunde hinter dem Zeitplan zurück -,

aber das geht nun leider nicht mehr, nachdem Frau Hildebrandt hier die Einbringungsrede für die Koalitionsfraktionen gehalten hat.

Mit dem Gesetzentwurf für das erste Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes wird auch im Hochschulbereich Vorsorge für Pandemielagen getroffen, damit die Arbeit in den Universitäten lageangepasst fortgeführt werden kann. So wird sichergestellt, dass in zukünftigen Fällen, die wir hoffentlich in der Dimension wie im Frühjahr dieses Jahres nicht mehr erleben müssen, eine wohlüberlegte Organisation der Abläufe in solchen Notlagen auch für den Hochschulbereich vorbereitet werden kann.

Gemäß § 16 Abs. 6 Satz 3 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes ist die Brandenburgische Studierendenvertretung anzuhören. Die Anhörung ist erfolgt und die Stellungnahme dem Ausschuss mit Datum vom 14. September 2020 zugegangen. Sie fand allerdings in der Ausschussberatung über den Gesetzentwurf am 16.09.2020 keine Beachtung. Die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung erfüllt jedoch nur dann ihren Zweck, wenn die Stellungnahme der Anzuhörenden in der Beratung des Gesetzentwurfs Beachtung findet, die Hinweise abgehoben werden und ihnen im Nachgang mitgeteilt wird, ob die Hinweise aufgegriffen oder mit welcher Begründung sie nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden. Dies ist in der oben genannten Sitzung jedoch nicht erfolgt.

Die Hinweise der Studierendenvertretung BRANDSTUVE sind berechtigt und verdienen die Einarbeitung in den Gesetzentwurf. Wir hatten da auch auf eine breite Zustimmung gesetzt. Wir sind natürlich enttäuscht, Frau Hildebrandt, jetzt zu hören, dass Sie das nicht tun werden. Und da muss ich auch wirklich noch ein paar Worte zu Ihrer Begründung sagen:

Erstens: Sie sagten, man hätte das, was wir jetzt als Änderungsantrag eingebracht haben, eigentlich in der Beratung im Ausschuss anführen können - hätte, hätte, Fahrradkette. Das ändert doch nichts an der rechtlichen Möglichkeit, hier einen Änderungsantrag einzubringen - das ist die erste Bemerkung dazu.

Die zweite Bemerkung ist: Sie und alle Fraktionen - zeitlich war es uns einfach nicht möglich, das in der Breite und Tiefe zu erörtern, weil wir vorher den langen Rundgang durch das Institut hatten - haben diese wichtige Anhörungseinwendung der BRANDSTUVE hier nicht erörtert.

Ich muss auch sagen: Ich hatte mich ausdrücklich zu Beginn der Sitzung beim Vorsitzenden entschuldigt, dass ich um 15.30 Uhr die Sitzung verlassen muss, weil ich einen Ministertermin hatte, und, ich glaube, da sind wir uns alle einig: Einen Minister lässt man nicht warten. - Dann war ich auch ganz froh, dass wir diesen Tagesordnungspunkt kurz vor halb vier abschließen konnten. Nichtsdestotrotz: Aus welchen Gründen auch immer die Erörterung im Ausschuss nicht stattgefunden hat - wir halten es für wichtig, die Hinweise der BRANDSTUVE hier aufzunehmen, und sehen auch keinen Grund, warum das jetzt hier organisatorisch irgendetwas torpedieren sollte, Frau Hildebrandt. Ich bitte noch einmal herzlich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Danke schön.

Wir fahren mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Für sie spricht Ministerin Dr. Schüle.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Danke! Von Herzen Danke für Ihr wirklich besonnenes und vor allem schnelles Agieren! Ich weiß, dass für demokratische Entscheidungen oftmals Geduld vonnöten ist. Ich weiß, dass wir den Ausgleich suchen. Ich weiß, dass wir Inhalte überprüfen und auch die Rechte Einzelner berücksichtigen, wenn es um Gesetzentwürfe geht. Nur, in einer Krise sind praktische Veränderungen vonnöten, und Veränderungen angesichts einer Pandemie sind dann auch existenziell.

Sie wissen, dass in wenigen Wochen die Vorlesungszeit für unsere Studierenden anfängt, und Sie wissen, dass es anhaltende Schwierigkeiten bei der finanziellen Situation der Studierenden gibt - ich habe es mehrfach in diesem Haus ausgeführt: Wenn die Nebenjobs wegfallen, haben sie keinen Anspruch auf Grundsicherung und keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Wenn in der Hochschullehre dann noch wichtige Kurse wegfallen oder es mit der Online-Lehre manchmal nicht ganz so klappt oder Prüfungen verschoben werden, dann ist das BAföG gefährdet. Das ändern wir heute mit diesem Gesetzentwurf.

Dank der überaus engagierten Arbeit des Landtages haben wir ein schnelles Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, und wir haben gemeinsam einen Grundstein für eine unkomplizierte und vor allen Dingen sichere BAföG-Auszahlung gelegt. Sie geschieht in zwei Schritten: Sie verändern heute das Gesetz, und ich ermögliche eine Hochschulpandemieplanung.

Und, lieber Herr Teichner, ein Blick ins Gesetz erleichtert ja manchmal die Rechtsfindung: Nicht eine Ministerin legt eine Notfallsituation fest, sondern die ist im Brand- und Katastrophenschutz definiert. Das können Sie gerne nachlesen.

Diese Verordnung wird zwei Dinge regeln: die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit und die Verlängerung der Prüfungsfristen für unsere Studierenden. Das schafft eine umfassende Lösung für alle in Brandenburg. Studierende können weiter BAföG beziehen und sich dann auf die so wichtigen Prüfungen am Ende dieses Wintersemesters konzentrieren. Und ja, auch dank eines Änderungsantrags im Wissenschaftsausschuss profitieren gleichermaßen die Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren.

Jetzt müssen wir das Tempo der schnellen Entscheidungen aber halten: Die Verordnung soll ja rechtzeitig in Kraft treten, damit die BAföG-Anträge noch bearbeitet werden können und sie auch zur Auszahlung kommen. Angesichts des zügigen Abschlusses der Verhandlungen im Ausschuss bin ich jedoch sicher, dass der Landtagsausschuss - er muss sich ja jetzt treffen, um diese Verordnungen auch zu beraten -, Einvernehmen herstellen will. Ich bin aber ganz zuversichtlich, dass wir das gemeinsam noch in dieser Woche schaffen. Zum Schluss darf ich einen Ausspruch von Bismarck zitieren:

„Staat kann, jetzt muss er.“

Ich würde es umwandeln in:

„In der Krise muss der Staat.“

Und heute beweist der Landtag: Er kann! - Herzlichen Dank, liebe Abgeordnete!

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Ich schließe damit die Aussprache und komme zur Abstimmung.

Ich lasse zuerst über den Änderungsantrag der

BVB / FREIE WÄHLER Fraktion, Drucksache 7/2031 - Neufassung § 2 und 3 in Artikel 1 Nr. 2 Stichwort: Studierendenschaften - abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag bei einigen Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich komme zweitens zur Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur auf Drucksache 7/2029. Wer der Beschlussempfehlung und dem Bericht zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur einstimmig - bei einigen Stimmenthaltungen - angenommen und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf.

TOP 10: Gesetz zur Durchführung des Artikels 12 Absatz 2a Unterabsatz 1 der Verordnung über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ-Haftungsbe- schränkungsgesetz - EVTZHaftbG)

Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 7/1925

1. Lesung

Auch hier wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über die Überweisung des Gesetzentwurfs - wie vom Präsidium empfohlen - an den Ausschuss für Inneres und Kommunales zur Federführung und an den Ausschuss für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik zur Mitberatung. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dem Überweisungsantrag einstimmig zugestimmt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf.

TOP 11: Keine Schlechterstellung von Eltern bei der Betreuung des erkrankten oder von Schließungen von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen betroffenen Kindes

Antrag der AfD-Fraktion