Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen Herren! Es wurde schon angesprochen: Wir erleben gerade das 30. Jahr nach der Wiedervereinigung, und heute nehmen wir die Schutzkategorie „Nationales Naturmonument“ in unser Naturschutzausführungsgesetz auf. Das macht diesen Tag sicherlich zu einem guten Tag. Damit können wir auch in Brandenburg das Grüne Band entlang der innerdeutschen Grenze als Nationales Naturmonument ausweisen.
Es wurde in fast jeder Rede bereits angesprochen, aber zum Hintergrund vielleicht Folgendes: Das Grüne Band ist seit 30 Jahren ein Symbol für die Überwindung von Grenzen und für die länderübergreifende Zusammenarbeit im Naturschutz. In Europa verbindet es 24 Staaten auf einer Länge von 12 500 km. Mitten durch Deutschland verläuft das Grüne Band entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze über 1 393 km und berührt insgesamt neun Bundesländer - so auch unser Bundesland Brandenburg, allerdings lediglich auf einer Länge vom 30 km.
Das Grüne Band ist der längste Verbund von Lebensräumen der Natur in Deutschland. Eine besondere Bedeutung hat es als Erinnerungslandschaft für die friedlich überwundene Teilung des Landes. Aus dem ehemaligen Todesstreifen entlang der innerdeutschen Grenze ist dank des Engagements vieler Akteure eine Lebenslinie entstanden - eine Lebenslinie, die nicht nur vielfältige Biotope miteinander verbindet. Das Grüne Band bewahrt mit vielen Relikten und Gedenkorten auch die Erinnerung an die ehemalige Teilung unseres Landes.
Wir freuen uns sehr darüber, dass es zum 30. Jubiläum der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten möglich wird, dieser besonderen Lebenslinie auch einen besonderen Schutzstatus als Nationales Naturmonument zu verleihen. Das Umweltministerium soll das laut Gesetz als Verwaltungsakt umsetzen.
Es soll aber nicht beim Verwaltungsakt bleiben. Es soll ein Grund zum Feiern, aber auch zum Gedenken an die deutsche Teilung, an die Repression und an das Unrecht werden, das die Bewohnerinnen und Bewohner der Grenzregion erlebt haben.
Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben einen wichtigen Punkt bereits angesprochen, nämlich die Erweiterung des Stiftungsrates der Stiftung NaturSchutzFonds. Im Koalitionsvertrag hatten wir dazu festgelegt, dass die Landnutzerverbände einen Platz im Stiftungsrat erhalten sollen. Ich kann mich nur herzlich den Ausführungen von Ingo Senftleben anschließen. Es ist immer wieder gut zu sehen, dass Anhörungen in Ausschüssen wirkliche Änderungen bewegen können. So haben wir uns entschieden, einen Vertreter der kommunalen Stiftungsverbände sowie einen Vertreter der Wasserwirtschaft in den Stiftungsrat aufzunehmen, um deren Perspektive mit vertreten zu können. Dadurch gewährleisten wir einen noch besseren fachlichen Austausch in diesem Gremium. Deswegen bitte ich Sie sehr, dem Antrag zuzustimmen. - Danke.
Wir kommen zum Redebeitrag der Abgeordneten Wernicke. Sie spricht für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir haben im Dezember letzten Jahres darüber gesprochen, und jetzt endlich ist es vollbracht - sportlich ist für mich etwas Anderes, um das gleich klarzustellen.
Wir konnten in der Anhörung Herrn Ziegeler hören, den Amtsdirektor des Amtes Lenzen-Elbtalaue. Er hat uns eindringlich geschildert, welche Sorgen die dortige Bevölkerung hat. Herr Ziegeler machte darauf aufmerksam, dass die Bevölkerung schon seit Langem eine Landesaufgabe wahrnimmt: Seit 20 Jahren nimmt sie die Aufgaben des Naturschutzes erfolgreich wahr und an.
Dabei darf nicht aus den Augen verloren werden, dass diese Region bis vor 30 Jahren im DDR-Sperrgebiet lag und von Grenzsperranlagen und Metallgitterzäunen umgeben war. Dies prägt die Menschen bis heute. Er bat im Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz darum, in der Diskussion um den Naturraum Lenzen-Elbtalaue auch den kulturell-historischen Aspekt nicht zu vergessen.
Deshalb möchte ich noch einmal an das erinnern, was Hans-Peter Mielau und Klaus Kühne geschah - zwei Freunden, die 1962 gemeinsam versuchten, die Elbe zu durchschwimmen -, und Sie auch darauf aufmerksam machen, dass daran erinnert und dessen gedacht werden muss: Kühne starb im Kugelhagel der Soldaten eines DDR-Grenzbootes, Mielau ertrank bei der Flucht - ebenso wie Rolf Fülleborn, der ein Jahr später seinen Fluchtversuch aus der DDR mit dem Leben bezahlte und nahe Lenzen in der Elbe ertrank. Dies geschah auf dem Brandenburger Gebiet des Grünen Bandes.
Wir sollten die vom Amtsdirektor geschilderten Ängste und Bedenken der Menschen ernst nehmen. Sie befürchten, dass aus dem Naturschutzrecht oder aus Schutzgebietsverordnungen möglicherweise Ver- und Gebote resultieren, die ein Betreten des Naturmonumentes untersagen oder einschränken könnten. Dies sei für die Menschen dort eine Frage der Freiheit.
Bei allem anderen möchte ich mich den Vorrednern anschließen. Wir werden dem Gesetzentwurf wie auch der Änderung der Besetzung des Stiftungsrates des NaturSchutzFonds zustimmen und hoffen, dass sich die kommunalen Spitzenverbände wirklich verstärkt für die Arbeit des NaturSchutzFonds interessieren. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir das Grüne Band allein durch Rechtsverordnung hätten festsetzen können, hätten wir es natürlich gerne schon gemacht. Tatsächlich ist es aber so, dass das Grüne Band nicht allein auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes festgesetzt werden kann, sondern erst einmal die Kategorie des Nationalen Naturmonuments im Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetz verankert werden muss. Es wurde mehrfach angesprochen, dass das genau heute mit der Verabschiedung dieses Gesetzes geschieht. Allerdings ist damit die Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument noch nicht vollbracht, sondern das ist der erste Schritt und, wie man sagen muss, der entscheidende Schritt. Dadurch wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Landesregierung nunmehr eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen kann.
Ich kann Ihnen zusagen, wie es von mehreren Rednerinnen und Rednern angesprochen wurde und wie es in der Anhörung vor dem Ausschuss zum Ausdruck kam, dass es nicht darum geht, naturschutzrechtliche Auflagen, Betretungsverbote oder Ähnliches zu verhängen oder auszuweiten. Wir greifen auf die vorhandenen Naturschutzgebiete zurück. Es geht darum, Naturschutz und Erinnerungskultur miteinander in Verbindung zu bringen. Es geht darum, dass wir aufbauend auf den Naturschutzgebieten Erinnerungsstätten feststellen. Das werden wir in unserer Verordnung verankern. Es wird hierzu auch eine enge Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsministerium und Frau Ministerin Dr. Schüle geben. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir so, wie sich die bisherige Zusammenarbeit gestaltet hat, zu einem sehr guten Ergebnis kommen werden.
Zum Stiftungsrat des NaturSchutzFonds: Es ist eine interessante Geschichte, warum das überhaupt in einem Naturschutzgesetz oder Naturschutzausführungsgesetz verankert ist. Der Hintergrund ist folgender: Wir reden über eine öffentlich-rechtliche Stiftung und nicht über eine privatrechtliche Stiftung. Wir haben zum Beispiel mit der Stiftung Naturlandschaften Brandenburg auch eine privatrechtliche Stiftung, in der Brandenburg Mitstifter ist und in deren Stiftungsrat auch Vertreter des Landes vertreten sind, aber auf einer anderen Rechtsgrundlage.
In einer öffentlich-rechtlichen Stiftung, in der nur das Land Brandenburg Stifter war, ist es richtig, dass das Land die Mehrheit im Stiftungsrat behält. Genau daraus ergeben sich solche Formulierungen, Vorschläge und Änderungen, die Sie selbst mittragen und die dazu führen - Herr Domres hat es richtig dargestellt -, dass die Mehrheit der Landesvertreterinnen und Landesvertreter im Stiftungsrat gesichert ist.
Wir sind aber zuversichtlich, dass dieses Gremium nicht arbeitsunfähig wird, auch wenn es größer ist. Es ist von allen Seiten dokumentiert, dass das Gremium ein Interesse daran hat, zusammenzuwirken. Es ist auch nicht so gewesen, dass in dieser
Stiftung Kampfabstimmungen die Regel waren. Ganz im Gegenteil, man ist immer in einem breiten Konsens zu Ergebnissen zum Wohle der Brandenburger Bevölkerung und der Brandenburger Naturlandschaften gekommen.
Vor diesem Hintergrund freue ich mich, wenn das heute mit einer großen Mehrheit - möglichst auch einstimmig - verabschiedet wird. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung.
Ich lasse über die Beschlussempfehlung und den Bericht, Drucksache 7/2007, Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes und der Naturschutzzuständigkeitsverordnung, abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung ohne Stimmenthaltungen einstimmig angenommen und das Gesetz in zweiter Lesung verabschiedet.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Worum es bei der Änderung des Hochschulgesetzes geht, hatten wir bereits in der 1. Lesung in der letzten Plenartagung ausführlich erläutert. Daher hier nur in Kurzform:
Für viele Studierende wird sich ihr Studium ohne eigenes Verschulden verlängern. Die Corona-Pandemie hat dazu viele von ihnen in finanzielle Notlagen gebracht. Gerade die Studierenden, die BAföG beziehen, brauchen die rechtliche Sicherheit, dass ihnen diese Sozialleistungen bei Überschreitung der Regelstudienzeit weiterhin gewährt werden.
Zu diesem Zweck soll im Brandenburgischen Hochschulgesetz ein neuer § 8a eingefügt werden. Dieser ermächtigt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, eine Verordnung für diesen konkreten Fall und gegebenenfalls für vergleichbare Notlagen zu erlassen. Zur Erinnerung, warum wir den Weg der
Verordnungsermächtigung als richtig empfinden: Wir wissen nicht, wie sich die Corona-Lage in den kommenden Wochen und Monaten weiterentwickelt. Wir sehen, dass einige Länder und bereits erste Bundesländer ihre Maßnahmen aufgrund des Infektionsgeschehens wieder verschärfen - wir hatten das Thema schon.
Wir alle hoffen es nicht, aber wir können auch nicht ausschließen, dass es in den Bereichen Forschung und Lehre noch einmal zu Beschränkungen kommen wird. Aus diesem Grund haben wir uns für einen Weg entschieden, der in einem solchen Fall Flexibilität und schnelles Handeln ermöglichen soll - und das explizit zugunsten der Hochschulen, ihrer Beschäftigten sowie der Studierenden und weiterer Statusgruppen.
Gleichzeitig haben wir schon in der ersten Fassung des Gesetzentwurfs konkrete Bedingungen und Beschränkungen für den Erlass von Rechtsverordnungen durch das Ministerium in ausgesprochenen Notlagesituationen verankert. Abweichungen sind ausdrücklich nur für bestimmte Hochschulbereiche möglich. Rechtsverordnungen sind von Beginn an zeitlich zu befristen. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur ist einzubeziehen.
Ergebnis der Beratungen im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur ist nun diese Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung. Wir haben dabei den ursprünglichen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen noch einmal in zwei Punkten verändert. Mit dem Ziel, die parlamentarische Kontrolle beim Erlass entsprechender Rechtsverordnungen noch weiter zu stärken, muss bei derartigen Entscheidungen künftig auch das Einvernehmen mit dem Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur hergestellt werden.
An dieser Stelle möchte ich gerne auf den Änderungsantrag von BVB / FREIE WÄHLER eingehen. Diesen lehnen wir unter anderem deshalb ab, weil er die von mir gerade beschriebene Herstellung des Einvernehmens mit dem Ausschuss wieder zurücknimmt.
Zudem möchte ich anmerken, dass die Stellungnahmen der Studierendenvertretung BRANDSTUVE allen Fraktionen rechtzeitig zugegangen ist und im Ausschuss zur Kenntnis genommen wurde. Insofern wäre es Ihnen, Herr Stefke, unbenommen gewesen, die für Sie relevanten Hinweise dort noch einmal vorzutragen. Dieser Stellungnahme ist auch explizit zu entnehmen, dass die Studierendenvertreter den Vorstoß grundsätzlich sehr begrüßen.
Wir halten die in der Stellungnahme vorgetragenen Bedenken allerdings nicht für gerechtfertigt und lehnen den Änderungsantrag daher insbesondere aus folgenden Gründen ab: Es handelt sich um eine Änderung, die zeitlich begrenzt unter anderem ausdrücklich eingefügt wird, um das Funktionieren der Studierendenschaften auch unter Pandemiebedingungen zu sichern. Wir halten eine Sorge vor dauerhafter Gängelung und Limitierung ihrer Autonomie für unbegründet.
Der zweite Absatz behandelt ausdrücklich die parlamentarischen Rechte. Auch hier sehen wir keinen Grund für eine entsprechende Ergänzung. Dasselbe gilt für Absatz 3. Hier werden nicht die bestehenden Verfahren für den Erlass möglicher Änderungssatzungen an den Hochschulen ausgehebelt. Es gelten dieselben Regeln, die auch üblicherweise für den Erlass von Hochschulsatzungen gelten, an denen die Studierendenvertreter zu beteiligen sind.
Wir teilen die Bedenken also nicht und lehnen den Änderungsantrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER ab.
Nun kurz zurück zur vorliegenden Beschlussempfehlung. Neben der Herstellung des Einvernehmens haben wir im Ausschuss noch weitere Änderungen eingefügt. Diese beziehen sich unter anderem auf Juniorprofessuren, die in einem zeitlich befristeten Arbeitsverhältnis stehen und ebenfalls von der Corona-Krise betroffen sind, sodass ihre Vorhaben in Forschung und Lehre nicht wie geplant stattfinden konnten. Verlängerungen sind in diesen Fällen nach dem Hochschulgesetz allerdings nur in Ausnahmefällen und sehr schwer möglich. Daher eröffnet diese ergänzende Regelung die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs auch für diese Gruppen von Hochschulbeschäftigten in entsprechenden Notlagen und die Möglichkeit zur notlagenbedingten Verlängerung des Arbeitsverhältnisses um bis zu einem Jahr.
Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Redebeitrag der AfD-Fraktion fort. Für sie spricht der Abgeordnete Teichner.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen der Kenia-Koalition! Vielleicht erinnern Sie sich an meine letzte Plenarrede zum vorliegenden Gesetzentwurf. Sie warfen mir vor, sie sei - Zitat - meine Bewerbungsrede für den Ausschussvorsitz im Kulturausschuss gewesen. Die Abgeordnete Richstein sagte dann noch hämisch: Durchgefallen, Herr Teichner! - Und Sie alle klatschten.
Dass Sie aber prompt einen Änderungsantrag zu Ihrem eigenen Gesetzentwurf einbringen, der sich fast ausschließlich auf meinen Kritikpunkt in der letzten Lesung bezieht, liebe Kollegen, ist fachlich zwar absolut in Ordnung - dafür bin ich auch dankbar. Aber im Hinblick auf Ihre herabwürdigenden Redebeiträge ist es nicht nur unfair, sondern mehr als unredlich.
Ich zitiere einmal aus meiner letzten Rede: Damit kann eine einzige Person, wie es ihr beliebt, eine beliebige Notlage ausrufen – in diesem Fall die Frau Ministerin. Es ist bezeichnend für Ihre Gutsherrenart, was Sie hier aufs Papier gebracht haben. - Zitat Ende.
Erst nach dieser heftigen Kritik und Ihrer Reaktion in Form eines Änderungsantrags darf nun doch der zuständige Ausschuss mitbestimmen - sprich: Ein wenig mehr Demokratie schadet nie.
Darauf hätten Sie als wehrhafte Demokraten auch gleich kommen können, nicht wahr? Das war übrigens auch die Kritik der Fraktion DIE LINKE.