Protocol of the Session on June 18, 2024

Bereichen staatlichen Handelns tätigen zu können. Brandenburg braucht einen klaren investiven Pfad in eine generationengerechte Zukunft, um handlungsfähig zu bleiben. Im Prinzip haben wir das mit dem Zukunftsinvestitionsfonds ganz am Anfang der Legislaturperiode genau richtig gemacht. Die Herausforderungen in den Bereichen Gesundheit, Mobilität, Sicherheit, Klimaschutz und Wirtschaft sind doch offensichtlich. Das Land Brandenburg darf in diesen Zeiten eben keine schwäbische Hausfrau sein, sondern muss als mittelständisches Unternehmen ökologischer Zukunft agieren und mutige Investitionsentscheidungen treffen können. Investitionen führen zu Wachstum, das führt zu guten Arbeitsplätzen, guten Einkommen und somit zu soliden und stabilen staatlichen Haushalten.

Der Haushaltskontrollausschuss hat daher die Haushaltslage immer im Blick, denn im Rahmen des aktuellen Doppelhaushalts haben wir uns auch die geplanten Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage angeguckt und gesehen, dass der Haushalt nach wie vor unter strukturellen Problemen leidet. Allerdings zeigt ja die Jahresrechnung 2023, dass die vorgesehene Rücklagenentnahme gar nicht benötigt wurde.

Herr Weiser hat in seinem Bericht ja auch angemahnt, mittel- bis langfristig müsse man sich die Fragen stellen: Quo vadis? Wie soll der Haushalt, der seit 2019 von massiven Neuverschuldungen geprägt ist, langfristig aussehen? Wann wird er wieder ohne Kredite auskommen, und wie kann das gelingen? - Ich würde sagen: Auf mittelfristige Sicht wird der Haushalt durchaus so bleiben, wie er ist. Wir werden zumindest in der Planung nicht ohne neue Kredite auskommen können. Die Vorstellung einer Haushaltsplanung als weitgehend statische Angelegenheit gehört meiner Einschätzung nach der Vergangenheit an. Auch Landesregierungen müssen flexibel handeln und schnell reagieren können. Lassen wir die Planwirtschaft à la Schuldenbremse Vergangenheit sein und uns neue, intelligente Schuldenregeln geben - zum Wohle der Brandenburgerinnen und Brandenburger sowie ihrer Kinder. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD)

Da die BVB / FREIE WÄHLER Gruppe keinen Redebedarf angezeigt hat, kommen wir zum Redebeitrag der Landesregierung. Für sie spricht Frau Ministerin Lange. - Ich übergebe die Sitzungsleitung an Herrn Vizepräsidenten Galau.

Bitte schön, Frau Ministerin. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit den Jahresrechnungen 2021 und dem Jahresbericht 2023 erörtern wir heute die letzten Landesrechnungshofberichte in dieser Wahlperiode. Daher nehme ich dies gern zum Anlass, um allen Beteiligten meinen ganz herzlichen Dank auszusprechen. Das betrifft insbesondere alle Mitglieder des Haushaltskontrollausschusses sowie den Präsidenten, das Kollegium und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesrechnungshofs. Ganz herzlichen Dank also für die geleistete Arbeit! Sie ist unverzichtbar und hat über die Jahre hinweg zahlreiche Hinweise gegeben, die zur Verbesserung der Haushaltswirtschaft beigetragen haben.

Zweitens bitte ich Sie, den vorliegenden Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushaltskontrolle zuzustimmen. Sie wurden ausführlich beraten und sind, denke ich, solide begründet.

Drittens möchte ich auf folgenden Punkt zu sprechen kommen: In dieser Redezeitvariante können wir zwar keine Einzelheiten mehr miteinander erörtern - letztes Mal waren es fünf, jetzt sind es nur noch drei Minuten; aber die Tagesordnung ist übervoll, und wir haben keine Zeit; ich habe dafür Verständnis, es ist auch am Ende der Legislaturperiode natürlich eine Ausnahme -, aber ich meine schon, dass wir uns beim nächsten Mal - in welcher Zusammensetzung auch immer - wieder etwas mehr Zeit für den Landesrechnungshof nehmen sollten; er hätte es verdient.

(Vereinzelt Beifall B90/GRÜNE und Die Linke)

Wie dem auch sei, wir haben die Einzelfragen ausführlich in den Ausschüssen - vor allem dem Haushaltskontrollausschuss - miteinander besprochen.

Auch für die Erörterung der allgemeinen konjunkturellen und finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist heute keine Zeit. Ich kann jedoch umso leichter darauf verzichten, als sich meine Einschätzung aus der letzten Debatte zum Jahresbericht 2022 letztlich vollständig bestätigt hat - leider ist das so. Ich sagte damals:

„… und es stimmt mich nicht froh, feststellen zu müssen, dass sich die finanziellen Möglichkeiten des Landes in den nächsten Jahren wahrscheinlich weiter deutlich eintrüben werden. Das hat damit zu tun, dass die Konjunktur in Deutschland im laufenden Jahr wohl so schwach ausfallen wird wie in keinem anderen G7-Land.“

Genau so ist es bekanntlich gekommen. Nicht nur die Bundesregierung hat die Wachstumsprognosen nach unten korrigieren müssen, sondern auch der Internationale Währungsfonds sah im April 2024 Deutschland als wirtschaftliches Schlusslicht unter den G7-Staaten. Daran kommt auch Brandenburg nicht vorbei; die Einnahmeerwartungen ab dem Jahr 2025 haben sich auch für unser Land eingetrübt.

Vor einem solchen Hintergrund ist es nicht einfach, die richtigen finanzpolitischen Entscheidungen zu treffen. Regierung und Parlamente stehen hier vor wirklich enormen Herausforderungen - das war in all den letzten Jahren schon so, Stichwort: Pandemie, Stichwort: Ukraine. Natürlich sind diese Entscheidungen oftmals politisch umstritten - nicht immer natürlich, manches geht auch in weitgehendem Konsens, aber oft ist es eben anders. Das ist in der parlamentarischen Demokratie auch völlig richtig so. Wir haben nach meinem Empfinden ohnehin manchmal eher zu wenig als zu viel Streit in der Sache - wohlgemerkt: in der Sache.

Manche Dinge kann man selbstverständlich auch mit plausiblen Gründen so oder so sehen; es hat hier niemand für sich die Wahrheit gepachtet. Natürlich stellen sich manchmal im Rückblick Entscheidungen auch als weniger glücklich oder gar falsch heraus. Das kann letztlich nur derjenige vermeiden, der eben gar keine Entscheidungen in angespannter Lage und oft unter Zeitdruck treffen muss. Insofern war dieses Parlament in den letzten Jahren in ganz besonderer Weise gefordert - jedenfalls sehr viel anders als in dem Jahrzehnt zuvor. Es handelt sich aber - ob Not-

lage oder nicht - immer und aus guten Gründen um politische, in diesem Fall finanzpolitische Entscheidungen.

Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein, danke. - Die Volksvertretung als Vertretung des Souveräns hat das Recht dazu. Nicht umsonst sagt man, dass das Haushaltsrecht das Königsrecht des Parlaments sei. In ihm verwirklicht sich zwar nicht die reine Wahrheit - das behauptet auch niemand -, wohl aber das demokratische Prinzip. In mir finden Sie daher immer eine entschiedene Verteidigerin dieses Königsrechts des Parlaments. Und ich sage das auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Verfassungsgerichts, die wir am Freitag ja noch erwarten. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE sowie vereinzelt Die Linke)

Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Aussprache und kommen zu den insgesamt vier Abstimmungen, beginnend, ad 1, mit der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle zur „Rechnung der Präsidentin des Landtags für das Rechnungsjahr 2021“ auf Drucksache 7/9742. Wer folgt der Beschlussempfehlung? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig beschlossen - es gab Enthaltungen -, und die Landtagspräsidentin ist für das Rechnungsjahr 2021 entlastet.

Dann komme ich, ad 2, zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle auf Drucksache 7/9743, „Rechnung des Präsidenten des Verfassungsgerichtes für das Rechnungsjahr 2021“. Wer folgt der Beschlussempfehlung? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig angenommen - es gab keine Enthaltungen -, und der Präsident des Verfassungsgerichts ist für das Rechnungsjahr 2021 entlastet.

Ad 3: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle auf Drucksache 7/9744, „Rechnung des Landesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 2021“. Wer folgt der Beschlussempfehlung? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist das einstimmig beschlossen - es gab keine Enthaltungen -, und der Landesrechnungshof ist für das Rechnungsjahr 2021 entlastet.

Wir kommen, ad 4, zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle auf Drucksache 7/9745, „Haushaltsrechnung und Vermögensnachweis für das Haushaltsjahr 2021“, Bericht der Ministerin der Finanzen und für Europa, und „Jahresbericht 2023“ des Landesrechnungshofes. Wer folgt der Beschlussempfehlung? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist das bei mehreren Enthaltungen einstimmig beschlossen, und die Landesregierung ist für das Haushaltsjahr 2021 entlastet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf.

TOP 8: Konzept zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes des Landes Brandenburg - Fortschreibung

Konzept der Landesregierung

Drucksache 7/9658

Ich eröffne die Aussprache. Herr Minister Stübgen spricht für die Landesregierung. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere Landesverwaltung steht vor einem Umbruch. Bis 2030, und das ist nicht mehr so lange hin, scheiden rund 40 % der derzeit aktiven Beschäftigten altersbedingt aus dem Landesdienst aus. Hinzu kommt - gerade in den letzten Jahren -, dass sich die Rahmenbedingungen verändern. Unsere Verwaltungen arbeiten seit geraumer Zeit im Multikrisenmodus: Pandemie, Angriffskrieg gegen die Ukraine und seine Folgen, Klimawandel, Energieknappheit sind die Stichworte, die diese Krisen nur unzureichend umschreiben. Arbeitsverdichtung, beschleunigte Arbeitsprozesse sowie zunehmender Zeitdruck und insbesondere die dringende digitale Qualifikation bestimmen unser aller Arbeitswelt.

Um die Verwaltungsleistungen auch in Zukunft in hoher Qualität aufrechterhalten zu können, ist der Ausbau der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in unserem Land eine besondere Herausforderung. Der öffentliche Dienst muss mehr tun, um möglichst qualifiziertes Personal zu gewinnen und auch langfristig an sich zu binden.

Im Land Brandenburg hat die Landesregierung bereits im Jahr 2018 ein „Konzept zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes“ beschlossen. Für die Fortschreibung des Konzeptes wurde zunächst umfassend Bilanz zur Umsetzung der seinerzeit festgeschriebenen Maßnahmen wie beispielsweise der Verbesserung der Verfahren zur Personalgewinnung, der Ausweitung von Aufstiegschancen, dem Wissenstransfer oder auch der Entwicklung gesundheitsförderlicher und barrierefreier Arbeitsbedingungen gezogen und der Iststand analysiert.

Anhand dieser grundlegenden Analyse konnten wir feststellen, dass unsere Landesverwaltung zwar schon ein attraktiver Arbeitgeber ist und viel zu bieten hat, aber wir müssen uns auch künftig weiterentwickeln, um gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten.

Das kürzlich im Kabinett verabschiedete Fortschreibungskonzept setzt zudem auf das Aufzeigen von Vorbildern in Form von Best-Practice-Beispielen und Leuchttürmen. Das neue Konzept rückt dabei insbesondere den Ausbau moderner, flexibler Arbeitsformen, flexibler Arbeitsmethoden und die zeitgemäße Außendarstellung der Attraktivitäts- und Alleinstellungsmerkmale des öffentlichen Dienstes in den Fokus der Arbeit der kommenden Jahre.

Diese umfangreiche Konzeptfortschreibung wäre ohne die Unterstützung und Anregung der Fachressorts, der Interessenvertretungen der Landesverwaltung und der Gewerkschaften nicht möglich gewesen. Ich bedanke mich deshalb bei allen Beteiligten für die Kooperation beim nahezu ein Jahr umfassenden Beteiligungsverfahren und für die kooperative Beratung, die Weiterentwicklung von Ansätzen und die Einbringung ihrer spezifischen Denkweisen und Methoden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit diesem Attraktivitätskonzept gehören wir zu den modernsten und fortschrittlichsten Bundesländern in Deutschland. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Wir fahren in der Aussprache mit dem Beitrag der AfD-Fraktion fort. Es spricht der Abgeordnete Schieske. Bitte schön.

(Beifall AfD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Wir reden heute über die Fortschreibung des „Konzepts zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Land Brandenburg“ - ein Konzept, das in seiner jetzigen Form die gravierenden Missstände und politischen Fehlentwicklungen der letzten Jahre nicht nur ignoriert, sondern fortzuschreiben droht.

Die letzten fünf Jahre waren geprägt von einschneidenden Corona-Zwangsmaßnahmen, einem unerbittlichen Kampf gegen rechts und einer beispiellosen Kontrolle der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Der Verfassungstreue-Check und die Überwachung der Demonstrationsneigung dieser Mitarbeiter haben nicht nur das Vertrauen untergraben, sondern auch die Meinungsfreiheit massiv eingeschränkt.

(Beifall AfD)

Diese politische Gleichschaltung schreckt nicht nur potenzielle Bewerber ab, sondern sorgt auch dafür, dass viele talentierte und engagierte Mitarbeiter den Dienst verlassen und potenzielle Bewerber sich eher für die freie Wirtschaft entscheiden.

Schon das Attraktivitätskonzept aus dem Jahr 2018 sollte eine Kehrtwende einleiten und den öffentlichen Dienst wieder zu einem attraktiven Arbeitgeber machen. Doch ein Blick auf die Handlungsfelder und Schwerpunkte zeigt, dass diese Zielsetzung weit verfehlt wurde.

Punkt eins, Personalgewinnung: Trotz aller Bemühungen blieben viele Stellen unbesetzt. Die ständige politische Einflussnahme und die restriktiven Maßnahmen haben den öffentlichen Dienst für viele Menschen unattraktiv gemacht. Anstatt innovative und talentierte Köpfe anzuziehen, sehen wir uns einer wachsenden Personalnot gegenüber.

Punkt zwei, Aufstiegschancen, Fort- und Weiterbildungen: In der Theorie klingt dies vielversprechend, doch in der Praxis erleben wir immer wieder, dass politische Loyalität über Kompetenz gestellt wird.

(Beifall AfD)

Und noch ein Fakt: Bei den Kommunalbediensteten sind es oft die klammen Kassen der Kommunen, die eine Beförderung lange verzögern. Für Cottbus könnte ich Ihnen da Fallbeispiele nennen, aber dafür reicht meine Redezeit leider nicht.

Punkt drei, Arbeitsbedingungen: Dieser Punkt wurde ebenfalls nur unzureichend umgesetzt. Familienfreundliche Arbeitszeiten und barrierefreie Zugänge sind oft nur auf dem Papier vorhanden. Während der Stress und Druck auf die Mitarbeiter weiter zunehmen, hat die Gesundheitsförderung hierzu versagt - so musste man sich während der Corona-Zwangsmaßnahmen dem angeblichen Gesundheitsschutz unterwerfen und sich stundenlang isoliert mit einer Mund-Nasen-Bedeckung durch den Arbeitstag quälen. Hier haben Sie alle versagt.

(Beifall AfD)

Die Fortschreibung dieses Konzepts ist nichts anderes als ein „Weiter so!“ und keine Kehrtwende in der Wertschätzung und Würdigung unserer Bediensteten. Wir brauchen einen radikalen Wandel - einen Wandel, der den öffentlichen Dienst von der politischen Einflussnahme befreit und den Fokus wieder auf die Kompetenz und das Engagement der Mitarbeiter legt. Wir müssen ein Arbeitsumfeld schaffen, in dem sich unsere Bediensteten sicher und wertgeschätzt fühlen. Nur dann können wir den öffentlichen Dienst wieder zu einem attraktiven Arbeitgeber machen, der die Besten und Klügsten anzieht und hält. - Vielen Dank.