Es ist natürlich völlig legitim, das Ministergesetz ändern zu wollen. Genauso legitim ist es, über Regelungen zum Wechsel von Mitgliedern der Landesregierung in die Wirtschaft oder über deren Übergangsversorgung zu sprechen.
Das hat der Landtag ja in seiner Geschichte auch immer wieder getan und entsprechende Regelungen ins Ministergesetz geschrieben.
Völlig unverständlich ist es allerdings, ein derartiges Gesetzesvorhaben in der letzten Sitzungswoche des Parlaments vorzulegen.
Auch die AfD-Fraktion sollte zumindest so weit mit den parlamentarischen Abläufen vertraut sein, um zu wissen, dass - selbst wenn man Sondersitzungen usw. einbeziehen würde - eine Verabschiedung in dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich wäre und das Vorhaben so der Diskontinuität anheimfallen würde.
Insofern entlarvt sich die Vorlage selbst als Schaufensterantrag. Frau Kollegin Richstein hat uns vorhin einmal die Kriterien genannt - ich glaube, dahinter können wir überall einen Haken machen. Es handelt sich also um einen Schaufensterantrag, der gar nicht so gedacht ist, dass er ernsthaft diskutiert wird.
Ich möchte die inhaltliche Diskussion hier dennoch gerne führen. Meine Damen und Herren! Die AfD vergleicht die Mitglieder der Landesregierung mit anderen Berufsgruppen - mal mit Landesbeamtinnen und Landesbeamten, mal mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Dieser Vergleich geht aber fehl.
Ich darf daran erinnern, dass politische Ämter immer auf Zeit vergeben werden, wogegen Laufbahnbeamtinnen und Laufbahnbeamte ja gerade unbefristet im Dienst des Staates stehen. Angestellte dagegen haben einen Kündigungsschutz, jedenfalls viele von ihnen, den Ministerinnen und Minister aus guten Gründen nicht haben. Sie haben auch eine Arbeitslosenversicherung, die übrigens auch bei einem Arbeitgeberwechsel erhalten bleibt.
Wird aber nach dem AfD-Vorschlag eine Arbeitnehmerin zur Ministerin ernannt, so verliert sie schneller ihre Ansprüche an die Arbeitslosenversicherung, als sie Ansprüche auf Übergangsgeld aus der Tätigkeit als Ministerin erwerben würde.
Zu kompliziert? Ja, Gesetzgebung ist kompliziert, weil sie immer alle Fälle bedenken muss. Vielleicht zu kompliziert für die sogenannte Alternative für Deutschland.
Aber kommen wir zurück zu Ihrem Vorschlag, der sich auf den Wechsel von Ministerinnen und Ministern in die Wirtschaft bezieht. Ob man die Übergangsphase, in der es Beschränkungen gibt, auf zwei oder drei Jahre ansetzt, darüber kann man sicherlich reden. Aber sind Sie sich bewusst, was Ihr Vorhaben, bestimmte Weiterbeschäftigungen komplett zu untersagen, bedeutet?
Sie greifen hier massiv in die Berufsfreiheit nach Artikel 12 des Grundgesetzes ein. Natürlich kann man das wollen, aber im Rahmen der Beratung eines solchen Gesetzes wären erhebliche verfassungsrechtliche Fragen zu klären, um ein rechtssicheres Gesetz zu machen.
Diese Zeit ist erkennbar nicht vorhanden, daher hat eine Beratung des Gesetzentwurfes gar keinen Sinn. Und ich denke, gerade der Fall Guido Beermann, den Sie hier immer wieder anführen, hat doch gezeigt, dass die bereits im Ministergesetz vorgesehenen Maßnahmen wirksam sind.
Meine Damen und Herren! Natürlich wird es immer besonders spannend - und offenbar auch emotional, das brauchen Sie ja immer -, wenn es ums Geld geht. Daher möchte die sogenannte Alternative für Deutschland das Übergangsgeld für Ministerinnen und Minister dem Arbeitslosengeld angleichen. Ich habe schon ausgeführt, warum Angestellte und Ministerinnen und Minister diesbezüglich nicht vergleichbar sind. Völlig absurd in Ihrem Antrag ist aber, dass Sie einerseits angleichen wollen, andererseits dann aber bei Regelungen, die für Ministerinnen und Minister zu einer Verbesserung führen würden - das gibt es beim Arbeitslosengeld nämlich auch -, das Geld streichen wollen.
Und spätestens damit stellt sich doch die antragstellende Fraktion wieder ins Abseits und macht klar: Hier geht es um Effekthascherei, darum, Hass zu verbreiten, diesmal gegen die Mitglieder der Landesregierung.
Eigentlich gibt es eine Berufsgruppe, die sehr gut mit Ministerinnen und Ministern vergleichbar ist. Das sind nämlich wir Mitglieder des Landtags - gewählt auf Zeit, keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, keine Arbeitslosenversicherung. Und so erstaunt es schon, dass die sogenannte AfD den Mitgliedern der Landesregierung die Übergangsbezüge kürzen, ihre eigenen Bezüge aber ungeschoren lassen will.
Wäre es nicht folgerichtig, wenn Sie Ihre Regeln auch auf sich selbst, nämlich auf die Mitglieder des Landtags anwenden würden? Wir bekommen aber 80 % Übergangsgeld, nicht 50 % oder 55 %. Warum sehen wir dazu keinen Antrag? Weil Sie eben immer nur mit dem Finger auf andere zeigen!
(Beifall B90/GRÜNE, SPD, CDU und Die Linke - Dr. Berndt [AfD]: Dann müssen Sie einen Änderungsantrag stellen!)
Dazu machen Sie nicht in der letzten Landtagssitzung einen Antrag, sondern in der Landtagssitzung nach der letzten Landtagssitzung - alles klar!
Aber, meine Damen und Herren, immerhin wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf deutlich, dass die sogenannte Alternative für Deutschland auch in Zukunft nicht damit rechnet, vom Ministergesetz betroffen zu sein. Und das, meine Damen und Herren, ist doch eine gute Nachricht!
Hier kann ich im Namen der Koalitionsfraktionen feststellen, dass wir den Gesetzentwurf selbstverständlich ablehnen, da er ohnehin der Diskontinuität anheimfallen würde. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Kollege Klemp, es war einfach nur peinlich. Ich kann Ihnen auch sagen, warum. Fangen wir einmal ganz vorne an: Am Ende der Legislaturperiode vorgelegt - schauen Sie sich die Parlamentsdokumentation an, wir hatten den Gesetzentwurf als Antrag vor zwei Jahren eingereicht, den haben Sie alle abgelehnt.
Wir geben Ihnen hier die Möglichkeit, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, weil Sie offensichtlich nicht willens oder in der Lage waren, das durchzusetzen. Also legen wir Ihnen diesmal keinen Antrag, sondern einen Gesetzentwurf, den Sie nur annehmen müssen, vor. Da müssen Sie gar nichts tun, es wäre alles möglich. Aber Sie haben es vor zwei Jahren verhindert und Sie verhindern es auch jetzt, weil Ihnen offensichtlich wichtiger ist, dass Minister anders behandelt werden als normale Menschen.
Zum Stichwort „kurz vor Ende“: Ich will jetzt gar nicht diese Peinlichkeit erwähnen, dass Ihre eigene Landes-Kinder- und -Jugendbeauftragte von der SPD nicht einmal in der Lage ist, den Bericht über 130 Seiten diesem Landtag rechtzeitig vorzulegen. Wir haben ihn gestern erhalten, er steht noch nicht einmal auf der Tagesordnung. Ein Bericht über 130 Seiten, den diese Dame geschrieben hat; ich weiß gar nicht, was Sie bekommt, 7 000 Euro im Monat. Der Bericht ist auf Papier 130 Seiten lang, mit ihm beschäftigt sich jetzt keiner. Also, schlimmer geht es wohl nicht, Herr Klemp. Meine Damen und Herren, das zeigt, wie desaströs die Lage in dieser Koalition ist.
Und eine Sache lasse ich mir auch nicht vorwerfen: dass die AfD nichts gegen die Bezüge von Abgeordneten getan habe. Mit der AfD hätten wir gar nicht so hohe Abgeordnetendiäten, weil wir
uns jedes Jahr dagegen ausgesprochen haben, diese zu erhöhen. Selbst als Sie mit uns nicht einmal über die Erhöhung durch den eingerichteten Automatismus diskutieren wollten, waren wir dagegen.
Wenn Sie dann wieder mit dem Argument kommen, dass es zu kompliziert für die AfD sei - Sie sagen ja auch immer, dass es zu kompliziert für das Volk sei und man es ihm erklären müsse, weil sie alle zu doof seien: Das stimmt nicht. Ich kann Ihnen einmal sagen, was zu doof ist: Grüne Politik ist zu doof für das Volk. Das Volk ist nicht zu doof, Ihre Politik zu verstehen. Ihre Politik ist doof! Und deswegen verstehen die Leute es nicht, meine Damen und Herren. - Vielen Dank.