Sie schreiben, dass mit der Verfassungsänderung - ich zitiere - „die Mitwirkung des Landtages in EU-Angelegenheiten deutlich verstärkt werden“ soll. Dass ein Landesparlament, wie Sie ebenfalls schreiben, damit für durch die Gründung der Bundesrepublik Deutschland und die Europäisierung verlorene Gestaltungsfreiheit entschädigt werden kann - das lasse ich mal so stehen, das ist mir einfach zu krude.
Wahrscheinlich werden Sie sich auch diesmal nicht die Gelegenheit entgehen lassen, Ihre Rede zum Gegenstand eines reißerischen, gegen die EU, die Altparteien und den Landtag gerichteten Beitrags in den sozialen Medien zu machen.
Der Alltag, werte Kolleginnen und Kollegen der Möchtegern-Alternative, im Landtag Brandenburg sieht in Wirklichkeit ganz anders aus. Wir haben keinen größeren Nachholbedarf, bezogen auf Informationen und Unterstützung von Abgeordneten in europäischen Angelegenheiten. Ich möchte das kurz begründen.
Erstens. Seit dem Inkrafttreten unserer Verfassung im Jahr 1992 enthält Artikel 94 die Verpflichtung der Landesregierung, den Landtag und seine Ausschüsse über ihre Mitwirkung im Bundesrat sowie die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union bei Gegenständen von grundsätzlicher Bedeutung frühzeitig und vollständig zu unterrichten.
Zweitens. Lange bevor die AfD überhaupt das Licht der Welt erblickte, haben wir als Linke zusammen mit der SPD 2010 eine Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung auf den Weg gebracht, die diesen Artikel mit Leben erfüllt. Diese Vereinbarung müsste Ihnen eigentlich bekannt sein.
Drittens. Der Landtag hat schon vor vielen Jahren die Geschäftsordnung des Landtages entsprechend geändert.
In einem der umfangreichsten Paragrafen, die unsere Geschäftsordnung hat, wird mit 343 Wörtern beschrieben, welche Informations- und Mitwirkungsrechte der Landtag und seine Mitglieder im Zusammenhang mit der Unterrichtung nach Artikel 94 der Landesverfassung haben. Allein die Möchtegern-Alternative hat
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unser Landtag gehörte zu den ersten Landesparlamenten, die mit einer Kontakt- und Informationsstelle in Brüssel vertreten waren. Seit vielen Jahren liefern uns die Mitarbeitenden des Landtages kompetente Informationen über die neuesten Entwicklungen in den EU-Gremien. Die Frühwarndokumente müssten doch selbst Ihnen einmal aufgefallen sein.
Noch dazu sind seit 2019 allein von unserer Außenvertretung acht Ausgaben des Reports erschienen. Hinzu kommt die Reihe „Blickpunkt“ des Landtags mit 14 Ausgaben in dieser Wahlperiode.
Heute gehört es zur Normalität, dass jede und jeder Abgeordnete regelmäßig die sogenannten Frühwarndokumente der EU bekommt; über 700 waren es allein in dieser Wahlperiode. Für rund ein Drittel von ihnen hat unsere Kontakt- und Informationsstelle in Brüssel eine sogenannte Einordnung formuliert, also Inhalt, Rechtsgrundlage, Zuständigkeit sowie Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit bewertet. Dafür sage ich im Namen der Linksfraktion herzlich Danke an die Mitarbeitenden der Kontakt- und Beratungsstelle.
Eine Frage, die sich förmlich aufdrängt, lautet: Liest Ihre Fraktion überhaupt die Dokumente? Wenn ja, dann habe ich hier im Landtag bisher in keinem Ausschuss etwas davon wahrgenommen. Auch den Protokollen der Ausschüsse kann man insoweit nichts entnehmen.
Fazit: Sie wollen wieder einmal den Eindruck vermitteln, dass man die AfD nicht informiere und dass man sie ausgrenze, obwohl doch dieses Europa - nach Ihrer Lesart - Menschen nur bevormundet und in deren Leben eingreift.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! An dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, der auf eine Änderung der
Verfassung in der letzten planmäßigen Sitzung des Landtages abzielt, fällt insbesondere eines auf: Sie setzen sich in Ihrem Entwurf nicht mit den bereits bestehenden Mitwirkungsmöglichkeiten des Landtages in EU-Angelegenheiten auseinander. Im Gegenteil, Sie erwecken den Eindruck, der Landtag werde durch die Landesregierung weder unterrichtet noch eingebunden.
An dieser Stelle hätte ich von Ihnen erwartet, dass Sie eine Regelungslücke dokumentieren, die so dringend zu schließen ist, dass jetzt noch, kurz vor Ende dieser Legislaturperiode, eine Verfassungsänderung erforderlich ist. Einen derartigen Handlungsbedarf zeigt Ihr Entwurf nicht auf; Sie erwähnen ihn nicht einmal.
Für die Landesregierung kann ich mitteilen, dass die Regelung zu Artikel 94a Abs. 1 und 2, die Sie vorschlagen, bereits heute gelebte Praxis ist. Eine Unterrichtungspflicht ist bereits in Artikel 94 Satz 2 der Landesverfassung verankert. Danach sind der Landtag und seine Ausschüsse durch die Landesregierung frühzeitig und vollständig über die Mitwirkung im Bundesrat und auch die Zusammenarbeit mit der EU zu informieren.
Zudem hat die Landesregierung aufgrund der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung - Kollegin Richstein hat sie schon erwähnt - über die Unterrichtung des Landtags nach Artikel 94 der Verfassung des Landes Brandenburg Stellungnahmen des Landtages zu Vorhaben der EU, die Gesetzgebungszuständigkeiten der Länder berühren - das ist sowieso die notwendige Einschränkung -, bei ihrer Entscheidung einzubeziehen.
Neu wäre lediglich die in Abs. 3 und 4 vorgesehene verfassungsrechtliche Bindung der Landesregierung an Stellungnahmen des Landtages. Eine solche Bindung gilt nicht einmal für Stellungnahmen des Bundestags!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Änderungsvorschläge sind weder notwendig noch praktikabel. Für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat der Bund das alleinige Außenvertretungsrecht, es sei denn, Länderinteressen sind betroffen; dann gibt es die Einbeziehung des Landtages längst.
Den Rest regelt unsere föderale Ordnung. So gibt es im Bundesrat zustimmungsbedürftige Gesetze, gegen andere Gesetze kann der Bundesrat Einspruch erheben und den Vermittlungsausschuss anrufen. Möglich ist auch die Verfassungsklage.
Vielen Dank. - Herr Abgeordneter Möller hat noch einmal die Möglichkeit, für die Fraktion der AfD das Wort zu nehmen. Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! - Ich muss Folgendes anmerken: Ihr Verhalten wird dazu führen, dass die Bürger sich weiter von Europa entfernen; ich erinnere auch an die jüngsten Wahlergebnisse.
Nach viereinhalb Jahren Europapolitik hier im Landtag habe ich einige Fragen. Eine Frage lautet: Warum kann Frau Dr. Mönning ihren Bericht aus Brüssel nicht hier im Plenum vortragen, und warum können die europapolitischen Sprecher dann nicht dazu Stellung nehmen?
Das wäre eine Maßnahme, um Europa in das Parlament zu tragen, sodass es auch bei der Bevölkerung zu mehr Akzeptanz kommt.
Was Sie hier machen, ist Ausdruck von Arroganz: Geht nicht! Wollen wir nicht! Haben wir nicht! Könnt ihr nicht! - Wir hören immer nur „nicht“.
Nein. - Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Die AfD-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Brandenburg auf Drucksache 7/9541 an den Hauptausschuss zur Federführung und an den Ausschuss für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik zur Mitberatung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe, bitte! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisung mehrheitlich nicht zugestimmt worden.