Das Problem wird zugegebenermaßen durch die Situation seit dem 05.05.2017 verschärft - Stichwort: Staatshaftung. Aber, meine Damen und Herren, auch das haben wir vorausgesagt. Wir sind damals für unsere Redebeiträge, als wir „So geht’s nicht“ gesagt und auf den § 51 Verwaltungsverfahrensgesetz hingewiesen haben, belächelt und auch beschimpft worden - nun gut. Aber es war und ist so, und wir fühlen uns da bestätigt. Ob das Bestand haben wird, wird man sehen - wir glauben, schon. Aber auch das ist eine Frage der Zukunft. Gleichwohl bliebe die Möglichkeit, dass wir uns gemeinsam aufraffen, um an einer Gesamtlösung zu arbeiten.
Was den CDU-Antrag und das Kommunalabgabengesetz be trifft, sind wir ganz auf Ihrer Seite. Auch hier müsste man ein mal ideologiefrei - und ich meine, wir haben in den letzten zwei Jahren genügend …
Herr Schulze, Sie haben gerade - es hat einen Moment gedau ert, bis ich drangekommen bin - durchdekliniert, dass im Zwei felsfall irgendwann immer der Bürger bezahlen muss. Ange nommen, die Landespolitik würde sich dazu durchringen, Lan desgeld in die Hand zu nehmen: Was für Geld ist das dann? Ist das nicht auch Geld des Bürgers, das er irgendwann einmal in Form von Steuern gezahlt hat?
Zweifellos, sage ich mal. Die spannende Frage ist nur zum ei nen: Wie spürbar ist das? Und zum anderen: Wann, in welchen Zeiträumen, wird das umgelegt? - Wir werden Ihnen in abseh barer Zeit ein Gesamtkonzept vorlegen, das wir mit einer Rei he von Experten aus ganz Deutschland erarbeiten. Dann wer den wir sehen, wie Sie sich dazu stellen.
Entscheidend ist - das ist immer so gewesen -: Vor Schulden kann man nicht davonlaufen, sie holen einen früher oder später ein. Das ist das Problem, mit dem wir es hier zu tun haben. Wen lassen wir die Schulden bezahlen - und an welcher Stelle? Die Lösungen, die bisher auf dem Tisch liegen, werden nicht funktionieren, weil die Leute, die da herangezogen werden sol len, sich zu Recht heftig wehren, weil sie es nicht verursacht haben. Führen wir uns noch einmal vor Augen, was passiert ist: Hier sind Leute im Rahmen von Erschließungsbeiträgen zu Summen verurteilt, verknackt worden, die existenziell waren. Ich kenne Leute, die ihre Häuser und Grundstücke verkaufen mussten. Darüber, dass es Menschen wütend macht, wenn ihre Lebensplanung und das, was sie sich erarbeitet haben, so durcheinandergebracht werden, sollten wir uns bitte schön nicht wundern.
Ich sehe, meine Redezeit läuft ab. Ich will die Präsidentin nicht wie andere hier überfordern, aber noch darauf hinweisen, dass ich erhebliche Zweifel habe, ob die Kommunalaufsichten bei den vielen Zweckverbänden - es sind, glaube ich, 25 bis 28, die ja ziemlich in der Malaise sind - die entsprechenden Dinge ge nehmigen werden. Denn ob es nun Kommunalkredite der ILB oder ganz normale Kredite sind: Kredite bleiben Kredite und müssen im Wirtschaftsplan verankert sein, müssen dargestellt sein. Ansonsten sind sie nicht genehmigungsfähig. Das ist das nächste Problem, dass Sie lösen müssen.
Vielleicht könnte der Minister sagen, ob er dazu Sonderregelun gen in der Haushaltsordnung etc. festlegen will. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Ab geordnete! Ich habe erwartet, dass Herr Petke in seinem Rede beitrag die einzelnen Bestandteile des Antrages der CDU etwas erläutert, um uns auch die Gelegenheit zu geben, tatsächlich zu diesen Punkten zu reden. Stattdessen hat er eine Erwartung an mein Redemanuskript formuliert, die ich nur bedingt erfüllen werde. Ich will aber an das erinnern, was ich gesagt habe:
Erstens, meine sehr verehrten Damen und Herren, habe ich ge sagt - und dazu stehe ich -, dass wir hier über eine pflichtige
kommunale Selbstverwaltungsaufgabe reden. Zweitens reden wir über kein flächendeckendes Problem in Brandenburg, son dern ein punktuelles Problem. Daraus geht drittens hervor, dass es nicht die gesetzlichen Regelungen sind, die die Probleme schafften, es also kein Problem der Rechtsetzung ist. Vielmehr reden wir über Probleme der Rechtsanwendung und einer sich deutlich verändernden Rechtsprechung. Diese Dinge haben die Probleme verursacht, über die wir hier sprechen.
Im Übrigen habe ich auch hier im Plenum gesagt, dass alle Re gelungen, die hierzu beschlossen wurden, ein Hilfspaket waren. Man wollte denen helfen, die durch fehlerhafte Rechtsanwen dung Probleme hatten. Ich habe auch gesagt, dass diejenigen, die dazu entsprechende Anträge auf den Tisch gelegt und mit Mehrheiten versehen haben, deshalb nicht einmal ein schlechtes Gewissen haben müssen. Es war ein Reflex auf die sich ändern de Rechtsprechung und der Versuch, zu heilen, was dort an Pro blemen bestand. Deshalb mache ich Ihnen, Herr Schulze, oder Ihnen, Herr Petke, überhaupt keinen Vorwurf ob Ihrer Verhal tensweisen in der Vergangenheit. Denn es war alles gut gemeint.
Letzter Punkt: Schnelle Heilungsversuche gab es ausreichend. Für mich gilt jetzt der Grundsatz: Qualität vor Geschwindig keit. Wir haben in dieser Problematik nur noch eine einzige Möglichkeit, zu heilen, und zwar jetzt. Deshalb lieber einen Tag länger, aber dafür vernünftig arbeiten und ein Ergebnis er zielen, das nicht wieder infrage gestellt wird.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung will die Auf gabenträger bei der Umsetzung der Entscheidung des Bundes verfassungsgerichts zur Abwasserproblematik bestmöglich un terstützen. Sie hat hierfür ein Hilfsprogramm vorgesehen; die Inhalte sind Ihnen bekannt. Die Geschäftsbesorgungsverträge mit der ILB wurden am Dienstag schlussabgestimmt. Eine Ausweitung des Darlehenprogramms auf bestandkräftige rechtswidrige Beitragsbescheide ist aber nicht vorgesehen, stattdessen ist mit der ILB vereinbart, ein weiteres zinsgünsti ges Darlehenprogramm für die Rückzahlungsoptionen 3 und/ oder 4 aufzulegen. Ich denke, das ist ein gangbarer Weg.
Die Aufnahme einer Vorschrift über die Durchführung von Musterverfahren ins KAG lehnen die kommunalen Spitzenver bände ausdrücklich ab. Der Landtag hatte sich sowohl in der vergangenen Legislaturperiode als auch im Jahre 2015 bereits intensiv mit dem Thema Musterverfahren beschäftigt. Er hat sich letztlich aus guten Gründen und dem Votum der kommu nalen Spitzenverbände folgend gegen eine solche Regelung entschieden. Insoweit kann ich dem Antrag der CDU-Fraktion keine neuen Aspekte entnehmen. Dass in der Begründung die Musterklage des Landes in Sachen Staatshaftung herangezo gen wird oder ich persönlich noch erwähnt werde - das mag ja ehrenvoll für mich sein -, betrifft einen völlig anderen Tatbe stand. Denn mit dem Staatshaftungsrecht der DDR betreten wir quasi juristisches Neuland. Da stehen Summen in Rede, die es geradezu zu einer Pflichtveranstaltung machen, über eine sol che Musterklage nachzudenken.
Im Übrigen können in gleich gelagerten Fällen schon jetzt ge eignete Verfahren ausgewählt werden, um anhand eines Bei spielfalls eine strittige Rechtsfrage zu klären und damit gleich zeitig Gerichte zu entlasten und Rechtssicherheit zu schaffen. Dies wird gelegentlich auch von kommunalen Aufgabenträ
gern genutzt. Die verbleibenden Verfahren, die nicht Gegen stand des Musterverfahrens sind, können im Einverständnis mit den Widerspruchsführern bis zum Ausgang des Musterver fahrens ruhend gestellt werden. Dies wird auch schon prakti ziert. Deshalb, meine Damen und Herren, ist dieser Vorschlag von der CDU eigentlich abzulehnen.
Auch die von der CDU vorgetragenen weiteren Anwendungen zur Änderung des KAG kann ich nicht befürworten. Das KAG regelt als Fachgesetz nur die Erhebung kommunaler Abgaben, also die Beteiligung der Bürger an den Kosten der Kommunen. Es enthält ausreichende Regelungen zu Abgabengerechtigkeit, Äquivalenz und Wirtschaftlichkeit. Rechtsschutzmöglichkeiten sind umfassend in der Verwaltungsgerichtsordnung geregelt und sollten nicht Bestandteil eines Fachgesetzes sein. Der Grundsatz der Transparenz wird durch das vorgeschriebene Verfahren hinreichend beachtet.
Abschließend will ich allerdings darauf hinweisen, dass wir gutachterliche Anregungen zur Änderung des Kommunalabga benrechts prüfen. Hierfür bedarf es selbstverständlich keines Auftrages an die Landesregierung. Ich würde das Parlament deshalb bitten, den CDU-Antrag abzulehnen.
Der Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und DIE LINKE ist an einer Stelle hingegen sehr präzise. Er gibt näm lich eine Zielzahl vor, und wir werden alles daransetzen, bis Ende Juni dafür Sorge zu tragen, dass alle betroffenen Aufga benträger wissen, was einzureichen ist, und ihre Anträge dann auch einreichen. Und wir werden selbstverständlich alles daransetzen, zeitnah darüber zu entscheiden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir danken Ihnen. - Es ist eine Kurzintervention angezeigt worden. Herr Abgeordneter Schulze, bitte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich bedaure, dass Sie die Gelegenheit nicht genutzt haben, um ei nen Weg aufzuzeichnen. Das ist das, was ich vorhin schon meinte: dieses Klein-Klein, dieses Abwarten. Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass es nicht um das Staatshaftungsrecht der DDR, sondern das Staatshaftungsgesetz des Landes Bran denburg geht. Der damalige Landtag Brandenburg - ich war damals dabei - hat sich sehr bewusst für dieses Gesetz ent schieden. Wir haben es diskutiert. Es ging darum, dass der Bür ger möglicherweise auf Schäden, die durch Fehlhandlungen des Staates verursacht wurden, sitzenbleibt. Bei der Gesetzge bung ist das damals ganz bewusst so entschieden worden, und deswegen würde ich vorschlagen, wir nennen es beim Namen: Staatshaftungsgesetz des Landes Brandenburg - verabschiedet von diesem Brandenburger Landtag.
Herr Minister, wenn Sie sagen, es sei kein flächendeckendes Problem, dann müssten Sie mir erklären, wann ein Problem für Sie flächendeckend ist. Ungefähr die Hälfte der Zweckverbän de steckt schon jetzt bis über die Nase in dem Schlamassel; durch die Staatshaftungsklagen werden weitere dazukommen. Wann ist ein Problem flächendeckend, wenn es nicht reicht,
Sie sagen immer, es sei nur ein Rechtsanwendungsproblem ge wesen. Mit Verlaub - ich ziehe mich nicht aus der Verantwor tung für diese ganze Geschichte heraus -: Es nur auf ein Rechtsanwendungsproblem zu reduzieren ist eine etwas wahr heitswidrige Darstellung der Situation. Es gibt zahllose Rund erlasse, und ich kenne zahlreiche Zweckverbände - ich kann sie mit Ross und Reiter benennen -, die durch Anordnung des Ministeriums gegen ihren Willen gezwungen worden sind, Alt anschließerbeiträge zu erheben. Es gab Zweckverbände, die gesagt haben: Wir wollen keine Altanschließerbeiträge erhe ben. - Sie erhielten dann Schreiben, Anrufe und Anweisungen aus dem Innenministerium: Wenn ihr das nicht macht, werdet ihr vor den Staatsanwalt gezerrt. - Das waren Zweckverbände, die gut liefen, die keine Probleme hatten. Die hätten sich die ganzen Probleme nicht aufladen müssen. Jetzt haben sie Schul den von 5 und 10 Millionen Euro an der Hacke, die sie nicht haben müssten. Deswegen kann man es nicht so titulieren wie Sie und als Land versuchen, sich da herauszuziehen. Das Land, wir alle stecken da bis zum Hals mit drin; das ist unser gemein sames Problem. Das können wir nicht auf Einzelne abwälzen.
Auch was Sie zur Rechtsprechung gesagt haben, Herr Minister, stimmt schlicht und einfach nicht. Es gibt ein Urteil des Bun desverfassungsgerichts zu einem Cottbuser Fall aus dem Janu ar 2017, in dessen Begründung die Bundesverfassungsrichter in der Kammerentscheidung hineingeschrieben haben - ich zi tiere sinngemäß -: Das, was in Brandenburg immer gesagt wird - es sei nicht vorauszusehen gewesen -, ist falsch. Es war alles vorauszusehen. Das war vorsätzlich und insofern eine Missachtung der allgemein geltenden Rechtslage bzw. der ständigen Rechtsprechung. - Nur deshalb konnte es ja zu einer Kammerentscheidung kommen. Wenn es nicht ständige, gefes tigte Rechtsprechung gewesen wäre, hätte die Kammer gar nicht entscheiden können, dann hätte es eine Senatsentschei dung werden müssen. Allein, dass es eine Kammerentschei dung war, ist Beweis genug. Das wird für alle, die da ihre Fin ger mit drin haben, noch ernste Konsequenzen haben, vor al lem für die Damen und Herren Rechtsberater.
Herr Minister, ich gebe Ihnen uneingeschränkt Recht: Qualität geht vor Geschwindigkeit. Aber wir sind jetzt im Monat 16 - wenn man großzügig ist -, eigentlich im Monat 18 nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil. 18 Monate - und nichts ist seither wirklich passiert. Das kann es nicht sein.
Sie sagen, die Gemeinden lehnen die Musterklage ab. Nun gut, ich bin sicherlich ein gemeindefreundlicher Abgeordneter, im mer gewesen und werde es auch immer sein, aber nicht alles, was die Gemeinden sagen, muss man auch machen. Dass Mus terklagen bürgerfreundlich sind, dieser Einschätzung sollte man sich nähern. Es gibt Gründe dafür, dass die Kommunen die Musterklage ablehnen: Sie wollen die Leute vereinzeln. Wir möchten das nicht.
Wir möchten, dass sich die Bürgerinnen und Bürger zusam mentun. Warum gibt es das Instrument in anderen Ländern? Dort ist es sehr hilfreich.
Herr Minister, Sie hätten Gelegenheit, auf diese Kurzinterven tion zu reagieren. - Dann sind wir noch einmal beim Abgeord neten Petke. - Bitte.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Scharfenberg, vielen Dank für Ihren ruhigen Redebeitrag. So kannte ich Sie in den letzten drei Jahren gar nicht mehr. Das war sehr wohltuend. Aber ich hatte die Linke ja auch ein biss chen aus der Schusslinie genommen.
Herr Minister, wenn bei jemandem in der Beurteilung steht: „war gut gemeint“, dann ist er im Bewerbungsverfahren durch gefallen. Sie haben mich erwähnt - daran kann ich mich ge wöhnen -, Sie haben den Kollegen Schulze erwähnt. Ich will einige hinzufügen: Der heutige Ministerpräsident hat der Rege lung als damaliger Landtagsabgeordneter zugestimmt, ebenso der Kollege Bischoff.
- Nein, vorgeschlagen hat sie der Kollege Holzschuher von der SPD-Fraktion; wir haben sie als Koalition verabschiedet.
Der Kollege Folgart, Herr Baaske - heute im Kabinett - und viele andere Kollegen haben zugestimmt. Wenn Sie, Herr In nenminister, uns dieses miese Zeugnis ausstellen, dann nennen Sie nicht nur den Petke von der CDU und den Schulze von den Freien Wählern, sondern auch den Ministerpräsidenten, Ihren Kollegen aus dem Kabinett und die Abgeordneten der SPDFraktion, die diese Regierung ja trägt.
Liebe Kollegen von Rot-Rot, die behauptete Verzögerung we gen der Beihilfeprüfung ist doch eine Schutzbehauptung, wie man in der Kriminalistik sagen würde. Wir haben regelmäßig nachgefragt, die hat es nie gegeben. Das war relativ zeitig vom Tisch. Dass es kein Beihilfeverfahren ist, ist relativ schnell klar gewesen. Nein, die zeitliche Verzögerung, die wir zu beklagen haben, die auch die Koalition beklagt - deswegen schreiben Sie ein Datum hinein -, hat ihre Ursache darin, dass Sie - insbeson dere die Linke hat daran Verdienst - den Innenminister erst überzeugen mussten, dass überhaupt etwas passiert.
Das klang eben wieder an: Es ist kein flächendeckendes Prob lem, sondern ein örtlich begrenztes. Das heißt, nur die anderen haben einen Fehler gemacht. - Darum geht es: Er ist bis heute
der Meinung, dass das Land politisch und rechtlich überhaupt nicht in der Pflicht steht. Ich sage ganz klar - das habe ich hier immer gesagt, Dr. Scharfenberg -: Wir stehen politisch in der Pflicht.
Wir können die Leute nicht am Klagen hindern, ganz klar, aber wir haben jetzt folgende Situation: Ein Rechtsanwalt behauptet in der „MAZ“, die Geschäftsführer stünden in persönlicher Haftung. Ein Abteilungsleiter aus dem Innenministerium sagte in der ersten oder zweiten AIK-Sitzung zu diesem Thema: Wenn die Verbände Geld zurückzahlen, machen sie sich mögli cherweise der Untreue schuldig. - Also von beiden Seiten wer den die Geschäftsführer der Zweckverbände angegriffen. Das MIK sagt: Wenn ihr zurückzahlt und das Geld nicht habt, ist es Untreue. - Ein Rechtsanwalt sagt in der „MAZ“: Wenn ihr nicht zurückzahlt, könnte das ein Straftatbestand sein.