Sie erhalten einen Stimmzettel mit dem Namen des Kandida ten, auf dem Sie Ihre Wahl kenntlich machen können. Dabei
bitte ich Sie, dies nur in der Wahlkabine zu tun und ausschließ lich die dort ausliegenden Kopierstifte zu benutzen.
Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kenn zeichnung den Willen des Abstimmenden nicht zweifelsfrei er kennen lassen, die die Identität des Abstimmenden erkennen lassen, bei denen die Stimmabgabe nicht erfolgt ist und wenn die Anzahl der abgegebenen Stimmen die Anzahl der zu verge benden Stimmen übersteigt.
So viel zum Wahlverfahren. Wenn das Wort dazu nicht ge wünscht wird, beginnen die Schriftführer mit dem Namensauf ruf, und ich bitte Sie, aufmerksam zu folgen. Bitte.
Meine Damen und Herren, hatten alle Abgeordneten die Gele genheit, ihre Stimme abzugeben? - Das ist offensichtlich der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schrift führer, die Auszählung vorzunehmen.
Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen jetzt das Ergebnis bekannt geben: 69 Abgeordnete haben sich an der Wahl betei ligt. Wir hatten eine ungültige und 68 gültige Stimmen. Mit Ja haben 24 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 9 - bei 35 Enthal tungen.
(Beifall AfD sowie vereinzelt CDU - Vereinzelt Heiter keit - Die Mitglieder der AfD-Fraktion gratulieren der Abgeordneten Schade.)
Es ist vereinbart worden, hier keine Debatte zu führen. Damit ist die Übersicht 8 des Petitionsausschusses zur Kenntnis ge nommen.
Ich schließe Tagesordnungspunkt 13 und damit die heutige Sit zung. Ich weise Sie noch einmal freundlich darauf hin, dass im Anschluss in der Lobby des Landtages der Parlamentarische Abend der GdP stattfindet. Ich würde mich freuen, Sie alle dort gleich wieder zu treffen.