Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Ab geordnete! Verehrte Gäste! Es ist schön, als letzter Redner an einem Plenartag noch einen gut gefüllten Plenarsaal vorzufin den. Herzlichen Dank für diese Disziplin, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Zwischen Ihnen und dem Parlamentarischen Abend steht nur noch ein Redebeitrag. Ich bemühe mich, ihn ein bisschen inter essant zu gestalten.
Mit dem vorliegenden Antrag wird die Landesregierung aufge fordert, in der Erstaufnahmeeinrichtung sowie unmittelbar und mittelbar in den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften ver schiedenste Maßnahmen zum Schutz von Flüchtlingen, die als besonders gefährdet anzusehen sind, zu ergreifen. Ein solches Anliegen kann man nur unterstützen. Hierbei geht es nach dem Wortlaut der EU-Aufnahmerichtlinie unter anderem um die an gemessene Berücksichtigung der speziellen Situation von be gleiteten und unbegleiteten Minderjährigen, von Homo- oder Transsexuellen, von traumatisierten, behinderten oder schwer erkrankten Menschen. Die Vorschriften der Richtlinie zur gere gelten Feststellung der Schutzbedürftigkeit von Asylsuchenden gelten in Deutschland inzwischen unmittelbar, da es der Bun desgesetzgeber trotz vielfacher Anstrengungen durch die Län der unterlassen hat, die Richtlinie in nationales Recht zu über führen.
Im Bereich der Erstaufnahme wurden bereits - das ist hier schon lobend erwähnt worden - verschiedenste bauliche, per sonelle und organisatorische Voraussetzungen zum Schutz be sonders gefährdeter Personen geschaffen, die auch Gegenstand des vorliegenden Antrags sind. Dennoch, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die Identifizierung besonderer Bedarfe, insbesondere während des Aufenthalts in der Erstaufnahme, vielfach von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Zwar besteht in der Erstaufnahme ein geregeltes Erfassungssystem, um solche Bedarfe frühzeitig erkennen zu können, aber es muss konstatiert werden, dass nicht alle neu ankommenden Asylsuchenden bereit oder in der Lage sind, Fragen zum Bei spiel zu ihrem psychischen Zustand oder anderen Dingen zu beantworten. Oft bedarf es dazu erst eines längeren Aufent halts, sodass ein Behandlungsbedarf manchmal auch erst nach der Verteilung sichtbar wird. Deshalb ist es wichtig, dass die hier schutzsuchenden Menschen nicht nur bei ihrer Ankunft, sondern auch in der Folgeunterbringung auf kommunaler Ebe ne die notwendige Aufmerksamkeit erfahren.
Die geforderte Weitergabe von insbesondere medizinischen In formationen an die Kommunen kann natürlich nur umgesetzt werden, soweit dies im Rahmen der ärztlichen Schweigepflicht zulässig ist. Insgesamt nimmt der im letzten Jahr für diese Zwecke eingerichtete Psychosoziale Dienst der ZABH eine be sondere Funktion wahr. Zudem werden die Sozialarbeiter, Ver trauenspersonen und Gewaltschutzbeauftragten des Wohnheim betreibers zum Thema besondere Schutzbedürftigkeit weiterhin einen wesentlichen Beitrag leisten. Diese und eine Vielzahl anderer Mitarbeiter stehen den Bewohnerinnen und Bewoh nern der Erstaufnahme als Anlaufstelle zur Verfügung. Sie ver mitteln bei Bedarf zuständige Ansprechpartner. Alle Beteilig ten werden ihren Beitrag leisten, um die bisherigen erfolgver sprechenden Maßnahmen fortzusetzen, zu optimieren und ge gebenenfalls zu erweitern.
Wie wir spätestens seit der Anhörung vom 30. Juni 2016 wis sen, wird auf kommunaler Ebene vieles von dem im Antrag Geforderten in unterschiedlichem Maße bereits umgesetzt. Aber auch hier bedarf es einer konzeptionellen und operativen Verstetigung. Ich denke, daran arbeiten alle unsere Aufgaben träger, nämlich die Landkreise und kreisfreien Städte, zur Stun de schon intensiv. Ich bin sehr zuversichtlich, dass all die For derungen umgesetzt werden können. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen allen noch einen an genehmen Aufenthalt im Foyer des Landtages. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Ich schließe die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Be richt des Ausschusses für Inneres und Kommunales - „Beson ders gefährdete Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften stärker schützen“ - auf Drucksa che 6/5382. Wer der Beschlussempfehlung und dem Bericht zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegen stimmen? - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist dieser Beschlussempfehlung mehrheitlich gefolgt worden.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt 14 und beende die 35. Plenarsitzung. Ich weise noch einmal auf den Parlamentari schen Abend des Bundesverbandes Windenergie, gemeinsam mit dem Fachverband Biogas und dem Berlin-Brandenburg Energy Network, in der Lobby des Landtages hin.
Morgen früh um 10 Uhr geht es weiter. Kommen Sie gut durch den Parlamentarischen Abend und die Nacht in der schönen Stadt Potsdam.